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Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder

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Markus01
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New PostErstellt: 19.04.05, 13:15  Betreff: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo liebe Auswanderungswillige und bereits ausgewanderte , in diesem Treat möchte ich Informationen zu Aufenthaltsgenehmigung u.ä. sammeln. Fühlt euch also bitte frei ihn mit euren Erfahrungen und Wissen zu Ergänzen oder zu verbessern.
Für die Richtigkeit der angeben übernehme ich mal keine Verantwortung aber so hab ichs aus verschieden Quellen erfahren.
Die Europäische Union.
Theoretisch hat jeder EU-Bürger das Recht sich innerhalb in allen der EU Länder Niederzulassen.
Praktisch gestaltet sich das etwas anders ; im Allgemeinen muss man sich bei einem Aufenthalt von über 3 Monaten bei den zuständigen Behörden anmelden.
Diese Anmeldung ist kein Problem solange man einen Arbeitsplatz im entsprechenden Land nachweisen kann. Selbstständige benötigen stellenweise eine Genehmigung für ihr Gewerbe , diese
soll meist nur aussagen das die entsprechende Tätigkeit Rechtlich bedenkenlos ist.

Irland : Ich habe nun schon von vielen seiten gehört das das
Verfahren zur Aufenthaltsgenehmigung
hier besonder problemlos abläuft. Nur den Arbeitplatz muss
man vorher nachweißen.
Malta : Kauft ein Haus für min. 50000 Maltapfund oder eine
Wohnung für 30000.
bzw. mietet für für min 1200 Maltapfund pro Jahr .
Alternativ Nachweis über mind. 10000 Maltapfund pro Jahr
die aus dem Ausland zu eurem
Lebensunterhalt überwiesen werden oder 150000
Maltapfund Gesammtvermögen.
Monaco : Hier wird wohl oft verlangt eine der teuren Wohnungen
zu erwerben. Doch wer eine Aufenthaltsgenehmigung hat
bekommt deshalb noch lange keine Arbeitserlaubnis ,
diese muss gesondert beantragt werden.
Schweiz : Eine Aufenthaltsgenehmigung ist wohl relativ problemlos
, über Arbeitserlaubnis kann ich nichts sagen.
Spanien : Tipp in Spanien gibt es kein Meldesystem wie in den
anderen EU Staaten. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist
also für Privatiers und Rentner nicht nötig.
Zypern : Gehalt außerhalb Zypern nachweisen und schon ist man
dabei.

Europäische nicht EU Länder.
Andorra : Eine Wohnsitznahme wird im Fürstentum meist nur für
ältere Personen und zurückhaltend genehmigt.
Voraussetzung ist immer ausreichend Vermögen.
Gibraltar : Wer es sich trotz teurem Immobilienmarkt leisten kann
bekommt erstmal eine sechsmonatige
Aufenthaltsgenehmigung die unbeschränkt verlängert
werden kann.
Isle of Man: Wer 50000 Pfund Einkommen nachweisen und beim
Immobilienerwerb 50 % des Kaufpreiswertes in
Regierungsanleihen anlegen.
Kanalinseln : jährliches Mindest einkommen von 150000 Pfund und
ihr seit Willkommen.
Lichtenstein : Genaueres ist mir hier leider nicht bekannt aber die
Aufenthaltsgenehmigung soll sehr schwer zu
bekommen sein.


[editiert: 25.11.05, 17:30 von Walter_]
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Markus01
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New PostErstellt: 19.04.05, 13:16  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Nordamerika
Kanada : Für Handwerker und Selbstständige gibt es eine Art Punktebewertungssystem je
qualifizierter ihr in eurem Job seit desto einfacher kommt ihr rein. Da dieses System
jedoch ziemlich Kompliziert ist empfiehlt sich ein kurze Anfrage bei der Kanadischen
Botschaft.
USA : Ähnlich wie Kanada , zudem giebts noch die Green Card Lottery.

Mittel – und Südamerika
Belize : Ein „Rentnerprogramm“ ermöglicht es ab 45 Jahren sich in Belize zur ruhe zu setzen ,
einzige Bedingung : man bekommt eine monatliche Rente von 1000 Dollar aus dem
Ausland überwiesen bzw. man überweist 2000 Dollar im Monat für den eigenen
Lebensunterhalt.
Fur jüngere : 25000 Dollar Registrierungsgebühr und 50000 Dollar die Fest angelegt
werden müssen und ihr seit dabei.
Costa Rica : Hier gibt es eine Art Reisedokument das einen zum Aufenthalt berechtigt für
Investitionen zwischen 50000 und 80000 Us Dollar
Panama : 1. Immigrant Visa
Das Immigrant Visa wird für Ausländer erteilt, die mindestens $ 40.000 in Aktien, Fonds oder andere Vermögenswerte solcher panamesischen Firmen investieren, die mindestens drei Panamesen beschäftigen oder sich seit zehn Jahren mit Wiederaufforstung oder anderen vergleichbaren Umweltschutz-Aktivitäten in Panama beschäftigen. Mit diesem Visum kann der Investor nach einem Mindestaufenthalt von fünf Jahren die panamesische Staatsbürgerschaft beantragen. Doch zuvor wird ihm ein auf ein auf ein Jahr befristetes, provisorisches Visum erteilt. Als wirtschaftlicher Anreiz sind alle Einkünfte, die sich aus der obigen Investition ergeben, einkommensteuerfrei.
2. Retired Bondholder´s Visa
ist eine interessante Visumsvariante. Das panamesische Gesetz Nr. 9 vom Juni 1987 erteilt jedem eine unbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung, der für eine Zeit von mindestens fünf Jahren bei der Nationalbank (Banco Nacional de Panama) einen Betrag deponiert, der monatlich $750 Zinsen einbringt. Dabei hat er jedoch keinen Einfluß auf die Verwendung des Kapitals. Die Nationalbank investiert die gesamte Summe in Staatspapiere. Momentan betragen die Zinsen für diese Anlageform 7,5% p.a., so daß ein Betrag von $ 120.000 ausreichend ist. Ziel dieses Gesetzes ist es, ausländische Rentner mit ihrem Kapital nach Panama zu locken, um mit diesen Geldern die einheimische Wirtschaft anzukurbeln. Der Begriff Rentner ist hier nicht ganz wörtlich zu nehmen, da man sich in Panama bei ausreichenden finanziellen Mitteln bereits im Alter von 25 Jahren zur Ruhe setzen und den Rentenstatus annehmen kann.
Dieses Visum berechtigt den Inhaber, einen speziellen panamesischen Paß zu führen. Die entscheidenden Vorteile des Visums sind:
1.die Möglichkeit eines Daueraufenthalts in Panama;
2.die einmalige Befreiung von Zöllen und Steuern bei der Einfuhr von Haushaltsgütern und Gütern des persönlichen Bedarfs bis zu einem Wert von $ 10.000;
3.Ehefrau und Kinder unter 18 Jahren erhalten ebenfalls einen speziellen Paß;
4.Alle zwei Jahre zoll- und steuerfreier Import eines Pkw möglich.
Der letzte Punkt ist deswegen sehr interessant, weil die zweijährigen Gebrauchtwagen in Panama einen derart hohen Wiederverkaufswert haben, daß aus dem Erlös auf diese Weise der Kauf eines ausländischen Neuwagens finanziert werden kann.
Voraussetzung, um in den Genuß dieser Vorteile zu kommen, ist, daß die $ 750 Zinsen vollständig aus der festen Anlage bei der Nationalbank stammen. Sie werden dem "Rentner" monatlich ausgezahlt. Weitere Vorschriften über andere Bezüge gibt es nicht. Man darf soviele weitere Einkünfte haben, wie man will. Nach Ablauf der fünf Jahre kann der Investor frei über den angelegten Betrag verfügen und darüber hinaus die panamesische Staatsangehörigkeit beantragen.
3. Permanent Resident Visa
Das Permanent Resident Visa ist für Ausländer gedacht, die mindestens $ 250.000 in Unternehmen investieren, die sich in der Exportation-Processing-Zone, einem Förderungsgebiet für Exportgüter, niedergelassen haben. Solche Zonen werden von der Regierung festgelegt, um Unternehmen zu fördern, die sich mit Außenhandel und der Erstellung dafür bestimmter Waren und Dienstleistungen beschäftigen. Als weitere Förderungsmaßnahmen sind alle Einkünfte, die aus derartigen Investitionen resultieren, frei von sämtlicher direkter oder indirekter Besteuerung.
Der entscheidende Vorteil dieses Visums ist, daß dem Inhaber sofort nach Gewährung seines Antrags ein panamesischer Paß ausgestellt wird. Mit diesem Dokument ist ihm die visumsfreie Einreise in alle europäischen Staaten mit Ausnahme von Frankreich, Italien und Griechenland gestattet. Über den EG-Binnenmarkt mit seinen offenen Grenzen dürfte der Eintritt in diese drei Länder keine allzu großen Probleme bereiten. Nach fünf Jahren von der Ausstellung des Visums an gerechnet, hat der Ausländer ein Recht auf die panamesische Staatsangehörigkeit.
4. Resident Business Visa
Ein für kürzere Aufenthalte geeignets Visum ist das Resident Business Visa. Dieses Angebot richtet sich an Ausländer, die zu geschäftlichen Zwecken nach Panama reisen wollen. Die dortigen Geschäftspartner müssen sich in bereits bestehenden oder in künftig zu errichtenden Exportation Processing Zones befinden, dann bekommt der Antragsteller ein auf ein Jahr befristetes Visum, das zu mehrfacher Ein- und Ausreise berechtigt.
5. Pensioner´s Tourist Visa
Die letzte hier vorgestellte Visumskategorie ist das Pensioner´s Tourist´s Visa. Ausländer, die dieses Visum beantragen, müssen eine monatliche Pension von mindestens $ 500 zuzüglich $ 100 für jeden Angehörigen nachweisen.
Die Vorteile dieser Aufenthaltsgenehmigung entsprechen den Punkten 1, 2 und 4 des Retired Bondholder´s Visa. Im Unterschied zu den anderen Visa-Typen ist es den Inhabern hier nicht erlaubt, Angestellten-Verhältnisse einzugehen.
Alle Visa werden entweder über uns, bei dem jeweiligen panamesischen Konsulat oder direkt bei der Einwanderungsbehörde in Panama beantragt. In der Regel dauert die Bearbeitung des Antrags ca. einen Monat, bis der Ausländer sein Visum über uns oder von der jeweiligen Botschaft bekommt. Dann hat er bis zu drei Monate Zeit für die Einreise. Anschließend sei noch hinzugefügt, daß alle Einkünfte des Ausländers, die nicht auf panamesischem Boden entstanden sind, unabhängig von der Art seines Visums, nicht der panamesischen Steuer unterliegen.
Paraguay : wer unbedingt in einem Land wohnen will das auf der Top 10 der korruptesten Länder
steht muss nur den Besitz von 5000 Dollar nachweisen.
Uruguay : Über die genauen Möglichlichkeiten bin ich leider nicht informiert aber es gibt die
Möglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung und des Immobilienerwerbs.
Französich Guyana : Eu Bedingungen

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Markus01
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New PostErstellt: 19.04.05, 13:17  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Karibik
Antigua : Für 20000 Dollar bekommt man eine Aufenthaltgenehmigung .
Bahamas : Eine Daueraufenthaltsgenehmigung kostet 5000 Bahamadollar zudem muss man
nachweisen können in der Lage zu sein 25000 pro Jahr in die zu Überweisen und
150000 einmalig auf den Bahamas zu Investieren.
Britische Jungferninsel : Möglich aber Teuer.Erwerb einer Immobilie ist Bedingung.
Cayman – Inseln : 18300 Dollar für die Aufenthaltsgenehmigung sowie 183000 Dollar die in eine
Immobilie angelegt werden müssen.
Dominikanische Republik : Kompliziert aber möglich , die Aufenthaltsgenehmigung darf aber ohne
Angabe von gründen widerrufen werden.
Guadeloupe und Martinique : EU Bedingungen. Vorsicht das letzte was die Einheimischen hier
wollen sind Ausländer die ihnen ihre , onehin schon seltenen , Jobs
streitig machen.

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Markus01
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New PostErstellt: 19.04.05, 13:18  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Afrika
Südafrika : Entweder ihr seit Facharbeiter oder ihr schafft Arbeitsplätze.
Réunion : Eu Bedingungen
Seychellen : 4000 Dollar für eine Aufenthaltsgenehmigung.

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Markus01
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New PostErstellt: 19.04.05, 13:18  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Asien
Macao : Für 250000 Dollar kann man sich ein Wohnrecht erkaufen.
Sri Lanka : möglich wenn man monatlich Devisen zum Lebensunterhalt nach Sri Lanka überweist.

Australien , Neuseland und Ozeanien :
Australien : Auch hier gibt es ein Punktesystem dessen Anforderungen recht hoch sind ,
Für Rentner ( ab 55 ) ist die ganze Sache relativ Problemlos.
Neuseeland : Auch hier gibst ein Punktesystem.
Vanuata : Fünf Jahre Aufenthaltsgenehmigung Kosten 200000 und 15 Jahre eine Million US Dollar
Nach 10 Jahren kann man die Staatsbürgerschaft beantragen

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Markus01
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New PostErstellt: 19.04.05, 13:18  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Seltsam aber so geht's auch :
Manche Länder „verkaufen“ sozusagen Pässe , dann ist der Aufenthalt natürlich kein Problem.
Diese Länder werben vor allem damit denn Behörden des Herkunftlandes nichts von dieser Staatsbürgerschaft zu Melden.
Aber Vorsicht bekommt die Bundesregierung mit das ihr einen solchen Pass besitzt werden sie euch zwingen euch für eine zu entscheiden.
Afrika : Sierra Leone und Tschad verlangen je 7000 US Dollar.
Ozeanien : Kiribati verlangt 10000 US Dollar für einen Pass mit zweijähriger Gültigkeit
Tonga verlangt 50000 US Dollar.
Karibik : Grenada und Dominika sollen angeblich Pässe für Preise zwischen 50000 – 75000 US
Dollar verkaufen.
Mittelamerika : Guyana und Surinam bieten seit neuestem eine Staatsbürgerschaft für ca. 30000 US
Dollar.

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wksamoa
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Ort: Apia Samoa


New PostErstellt: 20.04.05, 10:40  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Bekommen die deutschen Behörden mit, dass Ihr einen ausländischen Pass auch nur beantragt habt, seid Ihr die deutsche Staatsbürgerschaft los - da könnt Ihr Euch auch nicht mehr entscheiden. Zu spät.

Einzige Möglichkeit: VOR der Antragstellung eine "Beibehaltungsgenehmging" beantragen. Wird die erteilt, ist der Doppelpass erlaubt.

Tonga: Ha, man kann einen tonganischen Pass kaufen - nur kann man damit nicht reisen ... Kein Land der Welt erkennt diese speziellen Pässe an! Ist man dann auch noch seinen deutschen Pass los (siehe oben), bleibt nur, in Tonga seinen Inselkoller zu pflegen. Eine Menge Chinesen in Tonga wissen ein Lied davon zu singen. Finger weg davon!

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Orinoco
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New PostErstellt: 22.04.05, 23:47  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo Markus,

bei den Einwanderungsbedingungen unter Mittel- und Südamerika hast du noch Länder vergessen:

Ecuador
Peru
Brasilien
Argentinien
Chile
Uruguay
Kolumbien
Venezuela
Bolivien

Paraguay hast du schon genannt, das ist okay.

Ich plane in den nächsten 3 Jahren mit einem befreundeten Wissenschaftler (Mokulearbiologe) nach Peru bzw. in ein südamerikanisches Land auszuwandern, darum interessieren mich auch die Einwanderungsbedingungen der obengenannten Länder (Visa, Bedingungen etc.).

Das dürfte aber auch anderen Forumsteilnehmern interessieren, die ebenfalls dorthin auswandern wollen. Das wäre eine wichtige Entscheidungshilfe und Info wie man vorgehen soll.

Gruß
Joachim

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Skippy
Ehemaliges Mitglied

Ort: Cairns (Australia)


New PostErstellt: 24.04.05, 09:33  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Australien:

Nicht nur Punktesystem, sondern auch viele verschiedene Arten von Visa oder Business Migration mit viel Kapital zum Investieren.

Das Punktesystem ist kein unüberwindliches Problem, wenn man einen gesuchten Beruf hat (dazu gehört z.B. die Handwerksbrance, vor allen Dingen im Baugewerbe), genügend Berufserfahrung hat und im richtigen Alter ist.

Gibt auch noch Möglichkeiten für Sponsorship, inzwischen die Möglichkeit, mit einem Work for Holiday Visum nach Australien zu gehen und ein Visum von hier aus zu beantragen, wenn man einen Sponsor oder einen Job findet. Es gibt nun auch ein Visa für Apprenticeship

Rentner: Kaum noch möglich, und man braucht viel Geld. Das ist inzwischen für den normalen und selbst den etwas besser betuchen Rentner unerreichbar. Rentner müssen inzwischen sehr viel Geld in Australien investieren. Das Retirement Visum wird in seiner ursprünglichen Art jetzt abgeschafft.

Insgesamt hängt der Gold Post für Down Under inzwischen wesentlich höher.

Kann leider nicht auf die einzelnen Bedingungen eingehen, da dies viel zu viel wäre. Wer sich dafür interessiert, bitte die Site des DIMIA (http://www.immi.gov.au) durchsuchen.
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Riverzoofarm
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New PostErstellt: 25.04.05, 23:57  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Guinea-Bissau
-Gilt so nur für EG Bürger; Nicht EG Bürger vorher erkundigen-

Einreise mit Touristenvisum das bei der Ankunft am Airport erhältlich ist;
Kosten etwa 20,- Euro;
Verlängerung durch die Polizei auf ein Jahr etwa 8,- Euro
Dann Nachweis entweder
-einer Beschäftigung im Lande (muss nicht gesondert genehmigt werden)
oder
-Eintragung eines Gewerbes beim Handelsregister;
Dann Aufenthaltsgenehmigung für 5 Jahre (um 15 Euro) durch das Innenministerium und jeweils problemlose Verlängerung falls keine GERICHTLICHE !! Versagungsgründe
vorliegen;
Staatsangehörigkeit kann beantragt werden nach 8 Jahren legalem Aufenthalt
oder nach 2 Jahren wenn Guineensischer Partner geheiratet wurde;
(etwa 40 Euro)
Ab dann ebenfalls Pass möglich (20 Euro) und falls die Botschaft letzteres
mitbekommt, ist man nicht mehr deutsch; Somit etwas Zurückhaltung mit
Staatsbürgerschaften;

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Markus01
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New PostErstellt: 03.05.05, 16:04  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

@ Skippy & Riverzoofarm = Danke euch für eure Info.

@ Ornioco & dundee = Einfach bei der Diplomatischen Vertretung der entsprechenden Länder schrieftlich erfragen , wenn ihr die Antwort habt könnt ihr ja gerne das Ergeniss hier veröffentlichen.

@wksamoa = laut meinen Infos ist der Tonganische Pass in der zwischenzeit international anerkannt nachdem die UN sich darüber mukiert hat ( Tonga hat infolge dessen den Preis von 25 auf 50 hochgesetzt ) , aber gennerell halte ich davon auch nicht viel.

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arnego2
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New PostErstellt: 09.05.05, 03:38  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Einwanderung:
Quelle: http://www.auswandern-aktuell.de ,
http://www.venezuela-embassy.de

Die Einwanderung nach Venezuela ist vergleichsweise einfach.
Allerdings sind je nach Zweck der Einwanderung verschiedene
Visa vorgesehen. Zum Beispiel das Investorenvisum (TR-I):

Das Investorenvisum wird an Antragsteller ausgestellt, die nach-
weisen, daß sie die entsprechenden Kontakte für die Investition
hergestellt haben und daß die Investition in Venezuela von den
zuständigen Behörden genehmigt worden ist. Zur Antragstellung
sind folgende Anforderungen zu erfüllen:


1. Reisepass, der bei Beantragung des Visums noch mindes-
tens ein ½ Jahr gültig ist (Antragsteller mit ausländischem Rei-
sepass benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die
Bundesrepublik Deutschland).
2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
3. 2 Passfotos
4. Unterlagen, durch die der Nachweis erbracht wird, dass die
entsprechenden Kontakte für die Investition hergestellt wurden
und dass die Investition in Venezuela von den zuständigen Be-
hörden genehmigt ist .
5. Bankauszüge, die die Zahlungsfähigkeit des Investors bele-
gen.
6. Gespräch mit dem zuständigen Konsularbeamten, um die
Richtigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
7. Entrichtung der Visagebühren, die dem Antragsteller nach
Vorlage der notwendigen Unterlagen mitgeteilt werden.

Das Investorenvisum gilt für drei Jahre und berechtigt zur mehr-
maligen Ein- und Ausreise. Vierzehn Tage vor Ablauf der Dreijah-
resfrist kann der Investor in Venezuela eine Ver-längerung um
weitere zwei Jahre beantragen, nach Ablauf dieser Zeit kann er -
wenn er die Bedingungen des Innen- und Justizministeriums
erfüllt- die ständige Aufenthaltsgenehmigung (residente) bean-
tragen.

Die weiteren Visen sind:

• Arbeitsvisum (TR-L)
• Visum für Venezolanische Familienangehörige (TR-FV)
• Visum für Einreise zu religiösen Zwecken (TR-REL)
• Studentenvisum (TR-E)
• Dienstreisevisum (TR-N)
• Transitvisum (V-T)
• Visum für Hausangestellte (TR-ED)
• Einreisevisum für Rentner (TR-RE)
In der eine Mindestrente, oder Einkünfte über US$ 1200 pro Monat pro Monat vorliegen,
für die Ehepartner wird zusätzlich US$ 500 aufgerechnet,
d.h. US$ 1700 für ein Rentnerehepaar das sich nach Venezuela
zur Ruhe setzten möchte.

m-f-G
Arnego2


____________________
paquetes-hoteles-margarita.com/


[editiert: 09.05.05, 03:44 von arnego2]
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HAW
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New PostErstellt: 10.09.05, 19:12  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo Joachim,

Equador : schau mal bei http://www.crucita.com/out.php?direccion=legalforeigner2.htm
dort stehen sie.
plus Schmiere natürlich.
Keine Steuer auf Auslandseinkommen !
Also in Deutschland arbeiten, über Panama abrechnen und in Equador leben.
Bolivien ist noch günstiger, Du brauchst nur Land. Auch hier zum Leben improtiertes Geld: steuerfrei.

mfg
Heinz

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Orinoco
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New PostErstellt: 10.09.05, 20:37  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo!

es ist gar keine schlechte Alternative, herzlichen Dank. Ich habe schon an die peruanische Botschaft gemailt und auch an das peruansische Konsulat geschrieben, das war vor über 1 Monat, bis heute immer noch keine Antwort! Genau die Infos für diese Sparte hier, da ich meine Auswanderung für 2007 oder 2008 nach Peru plane, zunächst muss mein Freund mit seinem Studium fertig sein. Jedoch fliege ich mit meiner Frau und mit seiner peruanischen Frau in der 2. Jahreshälfte des kommenden Jahres zu einer einmonatigen Schnupper- und Vorbereitungsreise (evtl. Grundstückkauf) nach Peru, heute in genau einem Jahr dürfte ich mich in Peru befinden.

Habe ich auch noch eine Frage, da ich nach einem Streit mit meinem Vater, er hatte meine Kompromissvorschläge wegen seines Wohnrechts bei Hausverkauf bzw. Hausverrentung (Leibrente o. ä.) bei Beibehaltung seiner Wohnung oder Entschädigung in Höhe des halben Verkaufserlöses (er könnte sich dann eine Wohnung in Spanien kaufen), abgelehnt, er hat laut Schenkungsvertrag auch Vetorecht. Ich hatte 1991 das Haus meines Vaters überschrieben bekommen und es zum Doppelhaus ausbauen lassen, in der neuen Hälfte lebe ich mit meiner Frau zur Zeit, ich will nun die neue Doppelhaushälfte vermieten und auswandern. Wenigstens für die Vermietung meiner Wohnung ist mein Vater. Die Frage ist also: Können auch Mieteinnahmen aus Deutschland für den Lebensunterhalt in Ecuador bzw. Bolivien, aber auch in Peru, verwendet werden, als "Rente" bzw. "Frührente" deklariert? Natürlich abzüglich Grundsteuer, Feuerversicherung, Verwaltungskosten, Auslandsüberweisungsgebühr etc.

Ich werde aber mit meinem Freund auch zum peruanischen Konsulat gehen, da mein Brief bzw. Email bis jetzt unbeantwortet von ihr geblieben ist, da werde ich vor Ort die Infos kriegen und sie dann hier veröffentlichen.

Gruß
Joachim

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nixwieweg2008
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New PostErstellt: 11.09.05, 16:59  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo Joachim,

das peruanische Konsulat in Deutschland antwortet nie auf Anfragen. Habe es per E-mail und per Post versucht. Nie habe ich Antwort bekommen.

Ich bin vor 3 Tagen aus Peru zurück. (1 Monat Schnupperurlaub)
Da ich nächstes Jahr meine peruanische Verlobte heirate und wir beide ca. mitte 2008 nach Peru ziehen wollen.
Freunde von mir und meiner Verlobten sind Rechtsanwälte in Lima, und die haben mir gesagt das Grundstücke zwischen 30 - 60 $ pro m² kosten. Diese liegen aber entweder in Lima oder Piura. (Piura Meerlage)

Das mit euren Plantagen klingt interessant, ein Freund meines Vaters baut mit hilfe der TU Berlin und der Pharmaind. Nutzpflanzen in Peru an. Scheint zu funktionieren.


Gruss
Dominik
PS: Wenn du die Infos vom Konsulat hast bitte reinstellen

Spezielle Fragen: Visum wenn verheiratet
Habe auch eine Immobilie die ich vermieten möchte

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Orinoco
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New PostErstellt: 15.09.05, 21:45  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo Dominik,

ich habe versucht anzumailen, weiss nicht, ob meine Email in deinem Mailbox gelandet ist. Hast du sie bekommen?

Bitte mich auch unter anmailen.

Mein Freund und ich möchten mit dir Kontakt aufnehmen.

Gruß
Joachim

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New PostErstellt: 26.12.09, 15:34  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Markus01
    Afrika
    Südafrika : Entweder ihr seit Facharbeiter oder ihr schafft Arbeitsplätze.
Ganz so stimmt das nicht. Man kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn man nachweist, dass man monatlich 20000 Rand (pro Person) zur Verfuegung hat. Allerdings kann man damit nicht arbeiten. Es gibt auch die Moeglichkeit einer Einmalzahlung von 75000 Rand bei Nachweis eines Vermoegens von mind. 7,5 Mio Rand um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung als finanziell unabhaengiger zu erhalten.

    Zitat: Markus01
    Seltsam aber so geht's auch :
    Manche Länder „verkaufen“ sozusagen Pässe , dann ist der Aufenthalt natürlich kein Problem.
    Diese Länder werben vor allem damit denn Behörden des Herkunftlandes nichts von dieser Staatsbürgerschaft zu Melden.
    Aber Vorsicht bekommt die Bundesregierung mit das ihr einen solchen Pass besitzt werden sie euch zwingen euch für eine zu entscheiden.
Nur mal zu meinem Verstaendnis: was ist denn der Vorteil eines solchen Zweitpasses, wenn man nicht gerade in dem jeweiligen Land leben moechte? Schliesslich bekommt man damit ja keine "Zweitidentitaet. Oder kann man sich auch gleich den Namen dazu mit aussuchen, um vor Glaubigern, Finanzaemtern, geschiedenen Ehepartnern usw. untertauchen zu koennen?


[editiert: 28.12.09, 13:18 von schoolar]
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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 27.12.09, 10:21  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Markus01
    Aber Vorsicht bekommt die Bundesregierung mit das ihr einen solchen Pass besitzt werden sie euch zwingen euch für eine zu entscheiden.
Da braucht man sich nicht mehr zu entscheiden: Die deutsche Staatsbürgerschaft ist weg, sobald man eine andere annimmt ohne vorher die Genehmigung auf doppelte Staatsbürgerschaft eingeholt zu haben. (Die Genehmigung wird in solchen Fällen ohnehin nicht gewährt werden.)

    Zitat:
    Nur mal zu meinem Verstaendnis: was ist denn der Vorteil eines solchen Zweitpasses, wenn man nicht gerade in dem jeweiligen Land leben moechte?
Vielfach ist das nur eine Art des Betrugs. Übliche Spielweisen:
  • Die Pässe sind gefälscht.
  • Der Pass ist zwar echt, aber nicht offiziell registriert.
  • Der Pass ist echt und registriert, stammt aber aus einem Land, mit schlechter Reputation: Man kann weder bei irgendeiner namenhaften Bank ein Konto eröffnet noch kann man damit visafrei reisen.
  • ...

    Zitat:
    Oder kann man sich auch gleich den Namen dazu mit aussuchen, um vor Glaubigern, Finanzaemtern, geschiedenen Ehepartnern usw. untertauchen zu koennen?
Geld kann im Ausland recht einfach unter dem Namen von Off-Shore Firmen verstecken. Untertauchen kann man in vielen Länder (die keine Meldpflicht haben) auch ohne vorzüglich ohne Zweitpass. Selbst bei bekannten Auslandswohnsitz kann man sich vielen Verpflichtungen in der alten Heimat entziehen und dafür sogar auf einer Webseite offen werben:
http://www.deutschlandflucht.net/
Braucht man wirklich für diesen Einsatzzweck einen falschen würde ich persönlich doch den verfälschten Pass aus DE vorziehen.

Gruß
Siggi


[editiert: 27.12.09, 10:26 von siggi_siggi_siggi]
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New PostErstellt: 29.12.09, 20:27  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: siggi_siggi_siggi
    • Der Pass ist zwar echt, aber nicht offiziell registriert.
    • Der Pass ist echt und registriert, stammt aber aus einem Land, mit schlechter Reputation: Man kann weder bei irgendeiner namenhaften Bank ein Konto eröffnet noch kann man damit visafrei reisen.
    • ...

    Geld kann im Ausland recht einfach unter dem Namen von Off-Shore Firmen verstecken. Untertauchen kann man in vielen Länder (die keine Meldpflicht haben) auch ohne vorzüglich ohne Zweitpass. Selbst bei bekannten Auslandswohnsitz kann man sich vielen Verpflichtungen in der alten Heimat entziehen und dafür sogar auf einer Webseite offen werben:
    http://www.deutschlandflucht.net/
Was heisst, der Pass ist nicht registriert? Gibt es so etwas wie ein internationales Passregister?

Warum sollte eine Bank jemanden nur deshalb ablehnen, weil er einen Pass aus einem Land mit schlechter Reputation hat? Schliesslich muss nicht jeder Inhaber eines solchen Passes ebenfalls von zweifelhaftem Ruf sein. Ausserdem vermute ich, dass eine Bank mit so ziemlich jedem ins Geschaeft kommen will, mit dem sie glaubt, gute Geschaefte machen zu koennen. Auch Saddam Hussein oder Kaiser Bokassa haben bekanntlich Banken gefunden, die sich ihrer Anlageprobleme angenommen haben.

Off-shore Firmen: ist es nicht nach OECD-Standards (und die gelten ja praktisch weltweit bzw. werden es bald tun) vorgeschrieben, dass der wirtschaftlich Beguenstigte einer jeden Firma der Bank (und damit letztlich dem Finanzamt, so dieses sich dafuer interessiert) bekannt sein muss?

Auch das Abtauchen - selbst bei fehlender Meldepflicht - stelle ich mir nicht so einfach vor. Irgendwann braucht man doch mal einen Pass - z. B. um seine Handy-SIM-Karte registrieren zu lassen, ein Auto anzumelden, die Muellabfuhr zu beauftragen, einen Stromversorgungsvertrag abzuschliessen, ein Haus zu kaufen/eine Wohnung zu mieten, eine Versicherung abzuschliessen, am Flughafen einzuchecken etc. Und natuerlich um ein Konto zu erfoeffnen, ohne das das Leben schon wirklich schwierig wuerde - stelle ich mir jedenfalls vor. Aber vielleicht bin ich ja einfach nur zu plump und phantasielos fuer einen solchen Lebensstil.

Abei eigentlich war ja die Kernfrage, ob man legal einen Pass mit einem anderen Namen kaufen kann. Das haette Vorteile, sich auch mir sofort erschliessen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht.


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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 29.12.09, 23:48  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: 36510
    Was heisst, der Pass ist nicht registriert? Gibt es so etwas wie ein internationales Passregister?
Ein offizielles Passdokument, aber kein Eintrag in der nationalen Datenbank. In anderen Ländern ist der Pass also erst einmal nicht als falsch zu erkennen. Ins Ursprungsland sollte man damit aber nicht reisen.

    Zitat: 36510
    Warum sollte eine Bank jemanden nur deshalb ablehnen, weil er einen Pass aus einem Land mit schlechter Reputation hat?
Zur Motivation von Banken kann ich nichts sagen. Ich kann nur insofern berichten, dass es beispielsweise in der Schweiz nicht ganz leicht ist, als Ukrainer ein Bankkonto zu erhalten. Selbst als Deutscher mit Auslandswohnsitz stellen sich ca. die Hälfte der Banken in DE quer. In Österreich ist es auch nicht viel besser. Mag sein, dass man diese Bedenken der Bank mit großen Guthaben (deren Herkunft man zweifelsfrei nachweisen kann) ausräumen kann. Die Zeiten ändern sich, er wird immer schwieriger. Wo früher kein Banker in Liechtenstein ernsthaft nachgefragt hat, werden heute erstklassige Nachweisdokumente verlangt.

    Zitat:
    Off-shore Firmen: ist es nicht nach OECD-Standards (und die gelten ja praktisch weltweit bzw. werden es bald tun) vorgeschrieben, dass der wirtschaftlich Beguenstigte einer jeden Firma der Bank (und damit letztlich dem Finanzamt, so dieses sich dafuer interessiert) bekannt sein muss?
Ja schon, aber wie soll der Ex-Partner hier eine Bankauskunft erhalten? Ausserdem muss man bei so einen Konstrukt selbst gar nicht in Erscheinung treten, wenn alles über Treuhänder abgewickelt wird. Zudem benötigt die Ex-Partner ja erst einmal einen Anfangsverdacht, dass die Firma "Kein Unterhalt LLC" in Wirklichkeit dem Unterhaltsverweigerer gehört.

    Zitat:
    Auch das Abtauchen - selbst bei fehlender Meldepflicht - stelle ich mir nicht so einfach vor. Irgendwann braucht man doch mal einen Pass - z. B. um seine Handy-SIM-Karte registrieren zu lassen, ein Auto anzumelden, die Muellabfuhr zu beauftragen, einen Stromversorgungsvertrag abzuschliessen, ein Haus zu kaufen/eine Wohnung zu mieten, eine Versicherung abzuschliessen, am Flughafen einzuchecken etc.
Ich lebe nicht im Untergrund. Wie schwierig es ist, kann ich nicht beurteilen. Der Schlüssel zu vielen Dingen dürften Freunde in der Wahlheimat sein, die dann eben alle diese Dinge auf sich registrieren. Es gibt wohl Menschen, die selbst in der EU für viele Jahre praktisch nicht auffindbar sind, wenn man den Berichten in den Foren der Unterhaltsverweigerer glauben darf.

    Zitat:
    Abei eigentlich war ja die Kernfrage, ob man legal einen Pass mit einem anderen Namen kaufen kann. Das haette Vorteile, sich auch mir sofort erschliessen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht.
Alles geht, wenn das Land nur korrupt genug ist und die Summe stimmt. Hier lassen Leute ihren Namen ändern, bekommen einen neuen Pass auf den neuen Namen, "kaufen" ein Schengenvisum und arbeiten trotz Eintrag im SIS wieder illegal in der EU. Das geht zusammen alles für ca. 3T Euro.

Gruß
Siggi

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Anna_kl
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Ort: Namibia



New PostErstellt: 30.12.09, 05:56  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Na, das ist aber wirklich billig. Junge, Junge.

Was aber die Unterhaltsverweigerer angeht: Das war noch nie ein Problem. Weil die Behörden so dumm und faul sind. Das weiß ich aus eigener Erfahrung, weil mein Vater nie einen Pfennig Unterhalt gezahlt hat, obwohl er sich nie die Mühe gemacht hat, einen anderen Paß zu beantragen oder unterzutauchen. Er ist einfach nur umgezogen, und damit war er dann für die Behörden angeblich nicht greifbar.

Und auch heute noch rühren die Behörden keinen Finger, wenn derjenige nicht gerade ein Kapitalverbrechen begangen hat. Wie immer werden die Täter vom Gesetz geschützt und unterstützt, nicht die Opfer.

Selbst wenn jemand in Deutschland gesucht wird, heißt das noch lange nicht, daß Deutschland sich bemüht, ihn auch in einem anderen Land zu finden.

Es gab z.B. vor einiger Zeit hier in Namibia den Fall eines Kriminellen, der wegen Kindesmißbrauchs in Deutschland seit Jahren gesucht wird. Also eigentlich das schwerste Verbrechen, das es gibt.

Er ist einfach ganz legal hier in Namibia eingereist und hiergeblieben. Dann hat er hier wieder ein Verbrechen begangen und wurde ins Gefängnis geworfen.

Die Namibier haben irgendwie herausgefunden, daß er in Deutschland gesucht wird, haben die deutschen Behörden informiert. Die deutschen Behörden waren nicht interessiert.

Auf eine Art war das natürlich gut, denn er sitzt hier nun schon ziemlich lange im Gefängnis (ohne Gerichtsverhandlung, weil die immer wieder verschoben wird), und namibische Gefängnisse sind im Gegensatz zu deutschen kein Vergnügen. Hier gibt es für die Gefangenen kein Fernsehen, keine Einzelzellen, kein Luxusleben wie in deutschen Gefängnissen. Und zu essen bekommen sie jeden Tag nur "Papp", den Wasser-Mehl-Brei, der hier üblich ist.

Der deutsche Kinderschänder hat sich darüber sogar bei der Zeitung beklagt. Er hat innerhalb kürzester Zeit 10 Kilo abgenommen.

Vielleicht ist der deutsche Staatsanwalt, der meinte, er würde kein Auslieferungsersuchen stellen, auch der Meinung, daß der Mann in einem namibischen Gefängnis besser aufgehoben ist als in einem deutschen.

Jedenfalls hatten die deutschen Behörden von dem Mann keine Ahnung, bis er hier eine Frau belästigt hat oder auch mehr, die Aussagen sind da sehr konfus. Hätte er sich still verhalten und wäre nicht im Gefängnis gelandet, hätten die Deutschen das nie erfahren.

Und die Namibier auch nicht, der ist nämlich so durchgedreht, daß er selbst zur Polizei gegangen ist, um zu sagen, daß er das nicht war mit dieser Frau.

Während der Ermittlungen hat sich dann herausgestellt, daß kürzlich unter mysteriösen Umständen sein Haus abgebrannt ist und er versucht hat, Geld von der Versicherung zu bekommen. Er hat das Haus wohl selbst angesteckt.

Somit ist es immer so, daß die Verbrecher sich selbst fangen, die Behörden sind unfähig dazu. Und wenn ein Verbrecher schlau ist, fängt ihn keine Behörde. Es sei denn, es ist ein ganz großer Fisch. Und selbst da machen sie sich ja oft lächerlich.


[editiert: 30.12.09, 06:12 von Anna_kl]
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