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makis
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Beiträge: 101

New PostErstellt: 24.05.09, 13:10     Betreff: Re: Alltag in Namibia Antwort mit Zitat  

Offiziell sieht das Ganze so aus:

2: Fundamental Rights:
Prohibition of Discrimination and Sexual Harassment

The Labour Act prohibits discrimination against an employee (or applicant for employment) on the following grounds:
  • Race, colour or ethnic origin
  • Sex, marital status or family responsibilities
  • Religion, creed or political opinion
  • Social or economic status
  • Degree of physical or mental disability
  • AIDS or HIV status
  • Previous, current or future pregnancy

It is, however, not discriminatory to do any of the following:
  • To take affirmative action measures to ensure that racially disadvantaged persons, women and persons with disabilities enjoy equal employment opportunities at all levels of employment;
  • To distinguish, exclude or prefer any individual on the basis of an inherent requirement of the job;
  • To take any measure approved by the Employment Equity Commission
(taken from: Namibian Labour Act, No 11 of 2007: Quick Guide to Namibia's Labour Act, Page 2)

Das ist das Gesetz. Klar, Papier ist geduldig, aber ich habe zB noch nie davon gehört, dass beim Matric (hier heißt das NSSC) für weiße und schwarze Schüler unterschiedliche Anforderungen gelten (wobei das nichts mit dem Arbeitsgesetz zu tun hätte). Meine Freundin ist Lehrerin an einer Staatsschule, die kann ich gerne mal fragen. Ansonsten hatte ich bisher den Eindruck, dass es hier noch einigermaßen gerecht zugeht, wenn man von der Jobvergabepraxis "Vitamin B" mal absieht die aber natürlich nicht bei jeder Jobausschreibung zum Tragen kommt.
Farmenteignungen sind zum Glück bisher selten. Man hat mittlerweile an offizieller Stelle festgestellt, dass die Vergabe von Land an landwirtschaftlich Ahnungslose nicht funktioniert, nur mit der Lösung dieses Problems ist man noch nicht viel weitergekommen. Aber: Weiterbildungsprogramme für Neufarmer sind meines Wissens zumindest geplant, wenn sie nicht sogar schon durchgeführt werden.
Für ausländische Investoren, die eine Firmengründung in Namibia planen, ist die Einstellung von mindestens fünf "previously disadvantaged" obligat. Ob das auch für inländische Investoren gilt, weiß ich nicht.
Alles in allem läuft es hier noch gemäßigt ab. Wenn die Fördergelder der Ersten Welt und das Bildungsbudget des Namibischen Staatshaushaltes in die richtigen Kanäle fließen würden, könnte schon eine ganze Menge in Richtung Ausbildung und damit Bekämpfung der Arbeitslosigkeit getan werden, und man hätte auch mehr Auswahl an dunkelhäutigen kompetenten Leuten. In dieser Hinsicht denken aber viele Entscheidungsträger noch zu sehr "afrikanisch"...


[editiert: 24.05.09, 13:47 von makis]
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