Autor |
Beitrag |
siggi_siggi_siggi
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 645
|
Erstellt: 26.05.09, 13:45 Betreff: Re: Alltag in Namibia |
|
|
Ein Kaufvertrag, blanko unterschrieben aber mit offenem Datum? Ich vermute, das wird kein Notar ausfertigen. Aber ein Kaufangebot, das kann man schon notariell ausfertigen lassen. Das geht dann so: Ich X, biete hiermit Y den Erwerb von Geschäftsanteilen der Firma Z zu folgenden Bedingungen an ... Dieses Angebot ist nicht befristet und endet nicht mit dem Tode.
In den Kaufvertrag, mit dem X die Geschäftsanteile von Y erwirbt, muss noch etwas herein wie: Y hat ein Vorkaufsrecht. Sonst könnte X ja einfach die Geschäftsanteile an eine andere Person übertragen und damit wäre das Kaufangebot wirkungslos.
Für mich hatte das seinerzeit ein deutscher Notar "wasserdicht" formuliert. Bei der Annahme des Angebots gab es keinerlei Probleme, obwohl der ausfertigende Notar und der ursprüngliche Käufer bereits verstorben waren und das ganze vom Anwalt der Gegenseite geprüft wurde. Letztlich hatte die Gegenseite keine Chance sich gegen den Rückkauf zu wehren.
Gruß Siggi
|
|
nach oben |
|
|
|
|