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colon
User mit Goldstatus!!!
Beiträge: 583
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Erstellt: 17.05.06, 15:39 Betreff: Re: Auswanderungsgrund: keine Steuergerechtigkeit |
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Zitat: siggi_siggi_siggi
...Dies gilt nur für Gesellschaften in der EU. Das ist eigentlich auch schlüssig, denn die EU will ja Grenzbarrieren abbauen. ...
...Eine Gewinnabführung aber beispielsweise zwischen einer deutschen GmbH und einer off-shore Gesellschaft in irgendeiner Steueroase hätte in D keine steuerliche Wirkung...
...Ist die off-shore Gesellschaft eine reine Sitzgesellschaft ohne eigenen aktiven Geschäftsbetrieb, so findet sogar gemäß Außensteuergesetz eine Hinzurechnung der thesaurierten Gewinne der off-shore Gesellschaft zum deutschen Gesellschafter statt.... |
Hola Siggi,
von der Offshore Regel gibt es die Kanarischen Inseln als Ausnahme. Ein auch in Deutschland steuerlich voll anerkannter Offshore Standort sind die Kanarischen Inseln.
Die Kanaren haben einerseits das Privileg aller EU Vorteile (niedrige bis keine Körperschaftssteuern -0 bis max 5%-, die höchsten Subventionssätze für Unternehmen in der EU, volle steuerlich Anerkennung), gleichzeitig aber auch das Privileg einer Steuerautonomie (offshore Standort mit eigenen Steuersätzen).
Weil das ganze Verfahren auch sehr billig ist (im Unterschied zu fast allen Offshore Standorten), gibt es hier schon hunderte kleine und mittlere Unternehmen, die ganz legal in Deutschland Steuern sparen. Auch viele chinesische Unternehmen wickeln auch aus diesen Gründen ihren Europaimport über eigene Importgesellschaften in Las Palmas ab.
Saludos de las Islas Canarias Colon
P.S. Dank für Deine sehr fundierten und informativen Kommentare.
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