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Arthut
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Beiträge: 1


New PostErstellt: 22.02.07, 11:37  Betreff: Fragen  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo

da ich mich schon länger mit dem thema Auswandern beschäftige, komkret nach Canada habe ich noch ein Paar Fragen dazu.

  1. warscheinlich wenn ich ein Auswanderungantrag stelle kommt nur Skilled Worker in frage, selbsttest schon gemacht (Beruf inforamtiker fachrichtung programmiersprachen (2 Jahre Beruferfahrung(), das einzige was wohl dabei ein problem ist sind der Fianzelle Nachweis. das man ca 11.000 CAD haben muss, wie genau läuft diese , muss man das Geld auf einmal haben oder wenn monatlich einkommen hat im Jahr.

  2. Wie sieht es aus wenn man in bestimmte Provinzen einwandern will, muss man auch diesen nachweis erbringen? und wenn nicht welches formular muss man ausfüllen

  3. Andere Fall meines Vaters, der ist Rentner mit einem festen Einkommen, welches Visum kann diesen Beantragen( oder als Torurist einreisen und bverlängern)

  4. Stichpunkt Als Tourist einreisen, maxmale Aufenthaltsdauer 6 Monate? Wie stehen die Chancen auf Verlängerung drüben( Wenn man genügend Geld hat( aus dem Ausland Geld bekommt) Wenn sich der Grund des Aufenthalts ändern durch Aufnahme von Arbeit (wenn Arbeitgeber jemand einstellen sollte) wie sieht es dann mit dem Daueraufenthaltsrecht aus?


    [editiert: 22.02.07, 16:16 von arnego2]
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Pebbie
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Beiträge: 279
Ort: USA



New PostErstellt: 24.02.07, 18:00  Betreff: Re: Fragen  drucken  weiterempfehlen

    Zitat:
    ein problem ist sind der Fianzelle Nachweis. das man ca 11.000 CAD haben muss, wie genau läuft diese , muss man das Geld auf einmal haben oder wenn monatlich einkommen hat im Jahr.
das muss schon auf einmal da sein,sonst waere es ja unsinnig es zu verlangen. es hat ja seinen grund, weil du das Geld in der ersten Zeit brauchst.

    Zitat:
    2. Wie sieht es aus wenn man in bestimmte Provinzen einwandern will, muss man auch diesen nachweis erbringen? und wenn nicht welches formular muss man ausfüllen
Der Nachweis hat nix mit Provinzen zu tun,sondern mit dem Land

    Zitat:
    3. Andere Fall meines Vaters, der ist Rentner mit einem festen Einkommen, welches Visum kann diesen Beantragen( oder als Torurist einreisen und bverlängern)
was will er denn? Als Tourist dasein oder dort bleiben?
Als Tourist braucht er kein Visum muss aber nach 6 Moanten wiedr ausreisen.
Ansonsten muss er genauso einen Einreiseantrag wie jeder andere stellen.

    Zitat:
    4. Stichpunkt Als Tourist einreisen, maxmale Aufenthaltsdauer 6 Monate? Wie stehen die Chancen auf Verlängerung drüben( Wenn man genügend Geld hat( aus dem Ausland Geld bekommt) Wenn sich der Grund des Aufenthalts ändern durch Aufnahme von Arbeit (wenn Arbeitgeber jemand einstellen sollte) wie sieht es dann mit dem Daueraufenthaltsrecht aus?
Als Touri ansich bekommt man keine verlaengerung.Wenn man einen AG findet muss das Visa in einer Canadischen Botschaft,also ausserhalb des Landes abgeholt werden.

Ein Daueraufenthaltrecht muss man auch beantragen,geht nicht einfach so.



USA- Love it or leave it
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Lebenstraum
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New PostErstellt: 13.04.07, 13:58  Betreff: Re: Fragen  drucken  weiterempfehlen

Servus:-)

Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen einen gülti-gen Reisepass. Bei einem Aufenthalt von maximal 3 Monaten ist kein Visum erforderlich. Für längere Aufenthalte muss ein gebührenpflichtiges Visum beantragt werden.

Diesem Antrag (z.B. für Studienaufenthalte) muss neben dem Reisepass ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Immatrikulationsbescheinigung, der Zu-lassungsbescheid und ein Finanzierungsnachweis (auch eine diesbezügliche Bescheinigung der Eltern ist ausreichend) beigelegt werden.

Familien-Zusammenführung (family class) - Kanadische Staatsbürger und Einwohner mit unbegrenzter Aufenthaltserlaubnis dürfen die Ehefrau, Verlobte, Eltern, Großeltern, Kinder (einschließlich Adoptivkinder), unverheiratete Geschwister, Enkel, Neffen und Nichten nach Kanada bringen, müssen für diese jedoch als Bürge auftreten. Um als solchen anerkannt zu werden, muß das Einkommen des Bürgen ein staatlich festgelegtes Minimum überschreiten und die Verpflichtung der Bürgschaft auf mindestens 10 Jahre übernommen werden.

Facharbeiter – Diese werden nach einem Punktesystem bewertet, welches sich hauptsächlich auf die spezifische Ausbildung und Berufsgruppe bezieht. Im allgemeinen wird eine Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorausgesetzt.

Unternehmer – Sie müssen nachweisen können, dass sie die Absicht und Fähigkeit besitzen, ein Unternehmen in Kanada erfolgreich zu etablieren. Dieser Nachweis kann erbracht werden durch Kauf, Neugründung oder Investition in einem bereits erfolgreichen kanadischen Betrieb.

Investoren – Neben Geschäftserfahrung muss auch ein Nettovermögen von mindestens CAN 800'000.- nachgewiesen werden. Das Vermögen muss durch geschäftliche Transaktionen erwirtschaftet worden sein und darf sich weder aus Erbschaften, Lotteriegewinnen, Geschenken oder Erträgen aus dunklen Geschäften zusammensetzen. Die Hälfte des Betrags muss in einen Einwanderungs-Investorenfond angelegt werden, von welchem Kredite an qualifizierte kanadische Unternehmen vergeben werden.

Selbstständige - Darunter fallen Handwerker und Farmer, aber auch Künstler und Artisten, die ebenso wie der 'Unternehmer' nachweisen müssen, dass sie die Absicht und Fähigkeit haben, sich in Kanada als Selbständige erfolgreich zu etablieren.

Arbeitserlaubnis - Das kanadische Einwanderungsgesetz schreibt vor, dass alle Personen (kanadische Staatsbürger und Personen mit unbegrenzter Auf-enthaltserlaubnis ausgenommen) über eine Arbeitserlaubnis verfügen müs-sen, ehe sie ein Arbeitsverhältnis antreten können. Der zukünftige Arbeitgeber muss daher beim örtlichen Arbeitsamt eine entsprechende Genehmigung einholen, um überhaupt eine Arbeitserlaubnis beantragen zu können.

Ausländer brauchen grundsätzlich eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Beide werden zwar von den kanadischen Botschaften ausgestellt, allerdings ist es fast unmöglich, für Kanada eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Die besten Chancen haben Software-Experten und ähnliche Sparten, wie Telekom-munikation, Programmierung etc. Ebenso zählen Krankenschwestern, Krankenpfleger, Köche und sonstiges qualifaiziertes Fachpersonal zu den gesuchten Berufen.

Deutschland:
Kanadadische Botschaft
Friedrichstraße 95
10117 Berlin
Tel.: (030) 20 31 20 • Fax: (030) 20 31 21 11

angenehmen Tag noch!



~lache lebe liebe~
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Trillium
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Beiträge: 37
Ort: Canada


New PostErstellt: 23.04.07, 22:02  Betreff: Re: Fragen  drucken  weiterempfehlen

Hallo Lebenstraum,

deine Antwort ist nicht ganz richtig. Man kann nicht einfach unverheiratete Kinder (wenn sie volljaehrig sind) ins Land bringen, auch nicht Neffen und Nichten, auch nicht wenn man die Sponsorship uebernimmt.Sie muessen einen eigenen Antrag stellen wenn sie immigrieren wollen.
Eltern koennen gesponsort werden, Grosseltern weiss ich nicht.

Gruesse Canada
Trillium

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