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Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ?
Ein Forum über das Auswandern nach, bzw. Einwandern und Leben in Uruguay
Über Uruguay gibt es kaum Informationen in Bezug auf die Einwanderung und das Leben als Europäer dort. Falls man sich entschließt aus Deutschland wegzuziehen, ist unserer Meinung nach Uruguay eine echte Alternative zu den typischen europäischen Auswanderländern am Mittelmeer, wie z.B. Spanien, Italien, Frankreich etc. Die Bevölkerung besteht zu 100% aus europäischen Einwanderern und das Klima entspricht dem in Südspanien bzw. dem in Südafrika (Western Cape - Kapstadt).
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monte11300
Neuling
Beiträge: 6
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Erstellt: 31.03.04, 14:24 Betreff: Bestimmungen & Infos
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Hallo Leute !
Uruguay ist - und das kann ich aus eigener Erfahrung sagen - ein recht unkompliziertes Einwanderungsland. Eine LEGALE Einwanderung ist problemlos, Bestechungsgelder und "Experten" braucht man nicht. Alles was man braucht ist etwas Zeit und minimale Spanischkenntnisse...
Den recht guten Infos von Harald möchte ich noch folgende Bemerkungen und Internetlinks hinzufügen. Uruguay ist zwischendurch richtig modern ;-) - daher findet man alles über Dokumente und Bürokratie auch im Internet.
Was man aus Europa mitbringen sollte: - Reisepass (was sonst?) - Geburtsurkunde - eventuell Heirats-/Scheidungsurkunde - Strafregisterauszug (ab 14 Jahren) - Impfkarte (muss nicht übersetzt werden - ich hatte deswegen keine Probleme)
Alle sonstigen Dokumente natürlich übersetzt und beglaubigt. Beglaubigungen in der Reihenfolge Standesamt/heimisches Aussenministerium/Uruguayisches Konsulat)
In Uruguay:
Legalisierung ausländischer Urkunden: http://cepre.opp.gub.uy/guia/documentos/75.htm
Eintragung ins Geburtenregister/Uruguayische Geburtsurkunde (PARTIDA DE NACIMIENTO): http://www.minterior.gub.uy/webs/dnic/partnac2.htm
Gesundheitszeugnis (CARNE DE SALUD): http://cepre.opp.gub.uy/guia/documentos/15.htm WICHTIG: Sagen, dass es für die RESIDENCIA ist - kostet dann mehr und hat eine andere Farbe, das "normale" gilt nicht!
Aufenthaltsgenehmigung (RESIDENCIA LEGAL PERMANENTE): http://cepre.opp.gub.uy/guia/documentos/6.htm
Alles über den uruguayischen Personalausweis (CEDULA): http://www.minterior.gub.uy/webs/dnic/cedula.htm
Für alle, die mehr über Dienstleistungen uruguayischer Staatseinrichtungen und uruguayische Dokumente wissen wollen: http://cepre.opp.gub.uy/guia/ (die Infos können sogar auf dem PC installiert werden - eigene Offline-Version !!)
Also, nachlesen und das Geld für Anwälte und andere Pseudo-Einwanderungs-Experten lieber für ein gutes, kühles uruguayisches Bier ausgeben...
Gruss
Andreas
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touruguay
Experte
Beiträge: 384 Ort: Bremen
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Erstellt: 31.03.04, 14:45 Betreff: AW: Bestimmungen & Infos
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Seit kurzer Zeit sind vermehrt Problemchen aufgetreten, wenn man kein Einkommensnachweis hat, oder ein nur in Deutschland angemeldetes Unternehmen. Da sind evtl. doch ein wenig Feingefühl und/oder Kontakte nötig (oder ein Alibi-Arbeitsvertrag aus Uy).
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desertbeast
Experte
Beiträge: 340 Ort: Marbella/Spanien
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Erstellt: 31.03.04, 15:10 Betreff: Re: Bestimmungen & Infos
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Hallo , das erübrigt sich aber, in dem Moment, da man eine Immobilie erwirbt. Das kann eine Wohnung für US$ 10.000,- oder ein Haus für US$ 300.000,- sein, die Höhe spielt dabei keine Rolle. (nach Auskunft der Migration)
Gruß
Harald
einfach leben !
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frauenhof
Besucher
Ort: Montevideo
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Erstellt: 31.03.04, 15:20 Betreff: AW: Bestimmungen & Infos
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das mit dem Alibi-Arbeitsvertrag ist richtig und wurde mir sogar als offiz. Tip gegeben..... Peter
Seit kurzer Zeit sind vermehrt Problemchen aufgetreten, wenn man kein Einkommensnachweis hat, oder ein nur in Deutschland angemeldetes Unternehmen. Da sind evtl. doch ein wenig Feingefühl und/oder Kontakte nötig (oder ein Alibi-Arbeitsvertrag aus Uy).
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monte11300
Neuling
Beiträge: 6
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Erstellt: 31.03.04, 16:47 Betreff: Re: Bestimmungen & Infos - Nachtrag
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Kleiner Nachtrag betreffend Einkommensnachweis:
Ich habe einen von meinem Arbeitgeber bekommen. Damals (1997) musste man ein Einkommen >=1.500 $ (Peso) nachweisen. Die "Existenz des Arbeitgebers" und die Beglaubigung der Unterschrift unter dem Nachweis musste über einen Notar erfolgen.
Natürlich reicht - wie von Harald erwähnt - auch der Nachweis über Kauf (und alleiniges Eigentum) einer Immobilie.
Pensionisten mit Pensionsbezug im Ausland (min. 500 U$D) müssen diesen ebenfalls notariell belegen.
Genaue Infos (Stand 2003): http://www.minterior.gub.uy/webs/migracion/Html/RESIDENCIAS/Residencias.htm
Grüsse aus dem (wieder) sonnigen Österreich
Andreas
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OceanQueen
Junior-Mitglied
Beiträge: 10 Ort: Spanien
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Erstellt: 01.04.04, 11:53 Betreff: Re: Bestimmungen & Infos
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Hallo Andreas, danke fuer Deine sehr informativen link-Angaben. Was Deine Angabe ueber Rentennachweis in Hoehe von USD 500,-- betrifft, so bin ich jetzt ein wenig verunsichert. Ich habe mich auch mit dem UY-Konsulat/Botschaft in Wien (da ich Wienerin bin - freut mich uebrigens, dass auch Oesterreicher in diesem Forum sind!) ueber notwendige Dokumente informiert und ich bin mir ziemlich sicher, dass mir gesagt wurde, der Renten/Pensionsnachweis muesste uber USD 1.500,-- sein. Hab ich da vielleicht etwas falsch verstanden? Liebe Gruesse in mein Heimatland OceanQueen
Life - die Lust am Leben
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monte11300
Neuling
Beiträge: 6
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Erstellt: 01.04.04, 16:17 Betreff: Re: Bestimmungen & Infos
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Hallo OceanQueen,
was ich von der uruguayischen Botschaft in Wien und deren Auskünften halte, sage ich hier lieber nicht :-( Einem Bekannten haben sie eingeredet, dass er auch für seinen ein Jahr alten Sohn einen Strafregisterauszug braucht. Und das ist noch ein harmloser Fall... Aber man darf von den uruguayischen Vertretungen im Ausland wohl generell nicht sehr viel erwarten, ausser von einer, und dort ist meine Schwägerin der Konsul ;-)
Die Auskunft über die 500 USD stammt von Migraciones, also der zuständigen Stelle im Innenministerium. Nachzulesen u.a. auf deren Homepage, der Homepage der uruguayischen Botschaft in Washington u.a. Ich selbst habe es in schriftlicher Form von Migraciones. Ich bezweifle, dass der Betrag kürzlich verdreifacht wurde.
Wer in Uruguay arbeitet, musste früher ein Einkommen von mindestens 1.500 $ (=Peso, waren damals ca. 100-150 USD) nachweisen. Heute steht in den Bestimmungen lediglich, dass der Betrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausreichen soll.
Alle Infos nach bestem Wissen und ... Kann mich aber genauer erkundigen, falls notwendig.
Grüsse aus der Heimat
Andreas
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Flying Eagle
Stammgast
Beiträge: 25 Ort: Mönchengladbach
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tschicki
Besucher
Ort: Dep.Maldonado/Uruguay
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Erstellt: 02.11.04, 15:51 Betreff: Re: Bestimmungen & Infos
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So, ich habe nun auch das meiste an Papieren zusammen, bevor ich diesen Monat noch rüberfliege, und zwar 2 Geburtsurkunden - Geburtsort Stadt Würzburg, daher zwischendurch keine übergeordnete Stelle nötig, sondern gleich die Regierung von Unterfranken (Kosten beim Standesamt zusammen 14,-- Euro), 1 Heiratsurkunde von unserer Verwaltungsgemeinschaft, beglaubigt beim Landratsamt, überbeglaubigt bei der Regierung von Unterfranken (Kosten Standesamt 7,- Euro) alle drei Urkunden überbeglaubigt bei der Regierung mit Kostenpunkt zusammen 45,-- Euro!
2 polizeiliche Führungszeugnisse, je 13,-- Euro bezahlt bei unserer Verwaltungsgemeinschaft!
die beiden Führungszeugnisse wieder zurückgeschickt (wusste ich vorher nicht!) an den Generalbundesanwalt zwecks Legalisierung für die Behörden des Landes Uruguay (nochmals je 13,-- Euro); danach nochmals Legalisierung beim Uruguayischen Konsulat in Düsseldorf (Kostenpunkt zusammen 68,-- Euro).
Ferner braucht man einen Reisepass (mindestens noch 3 Monate gültig),
einen Nachweis darüber wie der Lebensunterhalt bestritten wird (am besten sind feste monatliche Einnahmen wurde mir gesagt ....1ooo Euro für 2 Personen) bzw. wohl wie Desertbeast schrieb den Erwerb einer Immobilie (ist wohl das gleiche wie in Paraguay!),
Gesundheitszeugnis (lasse ich in Uruguay machen, nur Tetanusimpfung noch hier, weil ich eh Morgen mal zum Doc muß)
einfache Kopie des Reisepasses
2 Passfotos
wenn zutreffend Arbeitsverträge ins Spanische übersetzt und überbeglaubigt
bei Bedarf: Zeugnisse, Berufsabschüsse, Diplome, Scheidungsurkunden etc. - übersetzt und überbeglaubigt
für Haustiere bei der Einreise: amtstirärztliches Gutachten - am besten auf spanisch!
Steht im Grunde alles schon hier, wollte das meinige mal reinschreiben wegen der bisherigen Kosten.
.......home is where my heart is.....
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elale
Experte
Beiträge: 700 Ort: Köln-Bonn
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Erstellt: 03.11.04, 17:38 Betreff: Re: Bestimmungen & Infos
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Hi tschicki
hast du schoneinen Internationalen Führerschein??? oder wird der nicht benötigt.
bis heut abend (es ist Mittwoch) Gruß elale
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