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DLF-Opfer
DLF-Anleger Forum
Forum für Anleger der Dreiländerfonds (DLF) und der Dreiländer-Handels-Beteiligungen (DHB)
insb. DLF 92/10, 92/11, 92/12, 93/14, 94/17, 97/22, 97/25, 97/26, 98/29, 99/32
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Autor |
Beitrag |
angela24
Mitglied
Beiträge: 51 Ort: Bamberg
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Herzmann
Mitglied
Beiträge: 5
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Erstellt: 31.12.11, 13:27 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!
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Leider reichlich spät...
Hier noch eine Gütestelle, die eine Verjährungshemmung durchführen kann: http://www.ra-mendel.de/index.php Kosten: ca. 190 €, das ist doch schon mal eine Alternative gegen das Angebot von Müller-Boon-Dersch für ca. 1500 €
Also, wer heute noch ein Fax dahinschickt, hat die Katze im Sack. Hier mein Mustertext:
Staatlich anerkannte Gütestelle Ulrike S. Mendel Königsallee 6
40212 Düsseldorf
Vorab per Telefax: 0361-2216920
Gütestellenantrag zur Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs.1 Nr. 4 BGB)
Hiermit ersuche ich um Durchführung eines Gütestellenverfahrens durch Ihre Gütestelle. Die Verfahrensordnung ihrer Gütestelle wird durch mich anerkannt.
Angaben gemäß § 2 der Verfahrensordnung:
Antragsteller (1): ich
Antragsgegner (1): Berater in Person
Antragsgegner (2): AWD Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH AWD Platz 1, 30659 Hannover Telefon: 0511-9020-0 Telefax: 0511-9020-5115
Antragsgegner (3): ATC Treuhand GmbH Breitscheidstraße 6 70174 Stuttgart Telefon 0711-9675-0 Telefax 0711-9675-190
Antragsgegner (4): Walter Fink, Initiator und persönlich haftender Gesellschafter KC Holding GmbH Breitscheidstraße 6 70174 Stuttgart Telefon 0711-9675-0 Telefax 0711-9675-190
Antragsgegner (5): BHW Bausparkasse AG Lubahnstraße 2 31789 Hameln Telefon: 01804-440500 Telefax: 05151-18-3001
Darstellung des Gegenstandes der Streitigkeit:
Am xx.xx.1991 wurde mit der ATC als Treuhänderin die Beteiligung 9210 xxxx am Dreiländer Fond DLF 92/10 Walter Fink KG abgeschlossen, als dessen persönlich haftender Gesellschafter der Kaufmann Walter Fink fungiert. Die Beteiligungssumme von x.000 DM wurde vollständig über einen Kredit der BHW Bank fremdfinanziert. Das Beteiligungsangebot wurde vermittelt durch xxx, der für den AWD als Berater tätig war. Der DLF wurde vom AWD als steuersparende Alterssicherung beworben, sodaß spätestens zum Ende der Mindestlaufzeit von 15 Jahren mindestens eine Verwertung in Höhe der Einlage erwartet werden kann, die durch die Treuhänderin und den persönlich haftenden Gesellschafter sicherzustellen ist. Beim jetzigen Stand des Veräußerungswertes am sogenannten Zweitmarkt von ca. 7-10 % der ursprünglichen Beteiligungssumme ist dies zu keinem Zeitpunkt mehr zu erwarten. Durch den Verkaufsprospekt und die Vertriebsgesellschaft AWD wurde zusätzlich zur Steuerersparnis eine jährliche Ausschüttung von 7 % und nach dem 12. Jahr von regelmäßig 14 % der Beteiligungssumme in Aussicht gestellt. Die sprungartige Erhöhung wurde mit dem Wegfall der Tilgung einer fondinternen Finanzierung begründet. Tatsächlich ist die jährliche Ausschüttung seit ca. 2001 auf ca. 0-2 % zusammengeschrumpft. Der Wert- und Ertragsverlust wurde im wesentlichen durch unverantwortlich hohe Entnahmen der Treuhänderin und des persönlich haftenden Gesellschafters Walter Fink zur eigenen Vergütung verursacht. Die extreme Risikobehaftung dieser als Alterssicherung angebotenen Geldanlage wurde vom AWD wissentlich oder zumindest höchst grob fahrlässig verschwiegen. Zusätzliche Schuld betrifft die finanzierende BHW Bank, die eine fachmännische gewissenhafte Risikobewertung unterlassen hat. Der entstandene Schaden ist zu ersetzen.
Forderungshöhe Hauptforderung:
- Bundes- und Landesbankbürgschaft für den Fall der Veräußerung über x.ooo Euro
- Differenz zwischen tatsächlicher und prospektierter jährlicher Ausschüttung von 7 bzw. 14 %
- Hilfsweise: Rückabwicklung der Beteiligung
Forderungshöhe Nebenforderungen (Kosten, Zinsen):
- Basiszinssatz seit Fälligkeit nach § 247 BGB bzw. deren Vorläufer.
- Kosten des Güteverfahrens inkl. der dafür erforderlichen Reisekosten.
- sonstige noch nicht vorhersagbare Kosten
Ort, Datum:
………………………………. Unterschrift
[editiert: 31.12.11, 13:41 von Herzmann]
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I-Aah
Mitglied
Beiträge: 76
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Erstellt: 06.01.12, 18:28 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!
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Nachdem dieser Zug jetzt definitiv abgefahren ist, wie seht Ihr die Chancen für eine Strafanzeige? Schließlich können selbst Fondsmanager in den Blickpunkt der Staatsanwaltschaft geraten: http://www.haufe.de/immobilien/newsDetails?newsID=1324635842.4. Und an Punkten gäbe es aus meiner Sicht schon einiges: Den (Zwangs)Kauf einer wertlosen Treuhand zum diktierten Preis die dann ihre Steuerberatung kostenpflichtig auslagert, deren Abstimmungsverhalten bei der letzten Beschlußfassung zu weiterem Wertverlust führt (oder braucht es bei einer AG ein Treuhand? Gab es die AG Pläne schon beim Verkauf?). Der Umgang mit den Geschäftsberichten insbesondere mit Blick auf die letzte Beschlußfassung. Die Intransparenz der Abstimmungen. Evtl. Insolvenzverschleppung. Anscheinend Verkauf von US Immobilien ohne Legitimation durch eine Beschlußfassung.....
Im Gegensatz zu einem Zivilstreit würden wir kein Prozessrisiko tragen. Und ein Schuldspruch könnte die Tür zu Schadenersatzklagen öffnen (ein Freispruch natürlich auch gut verrammeln). Und nicht zuletzt hätte der Gedanke an einen Herrn Fink im Knast für mich auch einen gewissen Charme (na ja, wohl bestenfalls Bewährung, aber man wird doch träumen dürfen...)
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Gerd
Mitglied
Beiträge: 27
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Erstellt: 07.01.12, 16:15 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!
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Zitat: I-Aah
Nachdem dieser Zug jetzt definitiv abgefahren ist, wie seht Ihr die Chancen für eine Strafanzeige? |
07.01.2012
Hallo Forum, mir ist folgendes bekannt: Die inzwischen insolvente CP Medien AG Ludwigsburg mit seinem Verantwortlichen Ralf Hartmann hatte u. a. die "Vierte Beteiligung KC Medien AG & Co KG, AG München HRA 73256" heraus gebracht. Die Anlage endete damit mir einem Totalverlust. Ein fachlich kompetenten Anleger hat bereits Mitte vergangenen Jahres bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart Anzeige wegen Untreue, veruntreuender Unterschlagung etc. erstattet. Das Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft ist Az. 142/11 D2/13368, der Betreff ist: Ermittlungsverfahren gegen die CP Medien AG / Ralf Hartmann, Az. 166 Js 44909/10. Der Name der zuständigen Staatsanwältin ist Gottschalch.
Bevor wir nun überhaupt nichts mehr unternehmen und nur unsere Wunden lecken, bin ich schon dafür zu prüfen, ob man eine entsprechende Strafanzeige gegen die Fondsgesellschaft oder wem auch immer stellen sollte. Das große Problem ist nur: Wer hat die fachliche Kompetenz unter den Betroffenen dazu? In so einem Fall ist auch zu erwarten, dass sich sofort wieder nicht involvierte "Helfer" anbieten, deren Zuverlässigkeit und Seriosität nicht prüfbar ist und die auch da wieder für sich das große Geld sehen, wenn sie uns Betroffene abzocken können. Immerhin wäre bei einer moderaten finanziellen Beteiligung für die Aufwendung ein solches Unterfangen wünschenswert. Und da gucke ich mal eine an, die, so nehme ich an, selber Betroffene ist:
Britta, würdest du dich denn dazu in der Lage sehen? Du scheinst hier den meisten Sachverstand zu haben. Soweit ich dazu in der Lage wäre, würde ich dir meine Unterstützung anbieten.
Gruß Gerd
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Britta
Administrator
Beiträge: 184
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Erstellt: 08.01.12, 20:00 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!
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Ihr werdet es nicht glauben, an eine Strafanzeige denke ich schon seeeehr lange und seit der letzten Beschlussvorlage fast nur noch. Darin hat man schließlich erstmals zugegeben, die Anleger jahrelang zum Narren gehalten zu haben. Und ich sehe da auch noch ein paar weitere Schmankerl, mit der sich eine Staatsanwaltschaft befassen könnte.
Die Erwartungen sollte man dabei natürlich nicht allzu hoch hängen. Fink und Falk sind Strafverfahren in Sachen DLF nicht ganz fremd. Vor Jahren wurden die beiden auch verurteilt. Ein "bisschen" jedenfalls. Aber es ist, wie es immer ist. Die Staatsanwaltschaften sitzen insb. bei "Kapitalverbrechen" die Fälle am liebsten aus. Und so waren die wesentlichen Vorwürfe - als die Sache dann endlich mal vor Gericht kam - verjährt, dank staatsanwaltschaftlichen Aussitzens.
Übrigens meinte damals einer von Finks Anwälten, dass seine Kollegen (auf Anlegerseite) zu doof (gewesen) seien, die richtigen Anträge zu stellen. Man hätte nämlich auch im Rahmen des Strafverfahrens Schadenersatzansprüche "sichern" können. Wenn das so ist, Herr Anwalt... http://www.anwalt.de/rechtstipps/schadensersatzansprueche-im-strafverfahren-realisieren_000594.html
Im damaligen Strafverfahren ging es übrigens nur um den DLF 94/17. Warum auch immer.
Wer würde denn bei der Aktion mitmachen wollen? (PN)
Gruß Britta
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Grete
Mitglied
Beiträge: 5
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Erstellt: 11.01.12, 17:03 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus! o.T.
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Grete
Mitglied
Beiträge: 5
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Erstellt: 11.01.12, 17:30 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!
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Tut mir leid, irgendwas habe ich wieder falsch gemacht. Neuer Versuch. Den Gedanken einer Strafanzeige finde ich echt interessant. Irgend eine Hoffnung muss man ja haben, ehe man sich von Tatenlosigkeit oder Wut kleinkriegen lässt.
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Luca
Gast
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Erstellt: 23.10.13, 18:06 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!
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Zitat:
Leider reichlich spät...
Hier noch eine Gütestelle, die eine Verjährungshemmung durchführen kann: http://www.ra-mendel.de/index.php Kosten: ca. 190 €, das ist doch schon mal eine Alternative gegen das Angebot von Müller-Boon-Dersch für ca. 1500 €
Also, wer heute noch ein Fax dahinschickt, hat die Katze im Sack. Hier mein Mustertext:
Staatlich anerkannte Gütestelle Ulrike S. Mendel Königsallee 6
40212 Düsseldorf
Vorab per Telefax: 0361-2216920
Gütestellenantrag zur Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs.1 Nr. 4 BGB)
Hiermit ersuche ich um Durchführung eines Gütestellenverfahrens durch Ihre Gütestelle. Die Verfahrensordnung ihrer Gütestelle wird durch mich anerkannt.
Angaben gemäß § 2 der Verfahrensordnung:
Antragsteller (1): ich
Antragsgegner (1): Berater in Person
Antragsgegner (2): AWD Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH AWD Platz 1, 30659 Hannover Telefon: 0511-9020-0 Telefax: 0511-9020-5115
Antragsgegner (3): ATC Treuhand GmbH Breitscheidstraße 6 70174 Stuttgart Telefon 0711-9675-0 Telefax 0711-9675-190
Antragsgegner (4): Walter Fink, Initiator und persönlich haftender Gesellschafter KC Holding GmbH Breitscheidstraße 6 70174 Stuttgart Telefon 0711-9675-0 Telefax 0711-9675-190
Antragsgegner (5): BHW Bausparkasse AG Lubahnstraße 2 31789 Hameln Telefon: 01804-440500 Telefax: 05151-18-3001
Darstellung des Gegenstandes der Streitigkeit:
Am xx.xx.1991 wurde mit der ATC als Treuhänderin die Beteiligung 9210 xxxx am Dreiländer Fond DLF 92/10 Walter Fink KG abgeschlossen, als dessen persönlich haftender Gesellschafter der Kaufmann Walter Fink fungiert. Die Beteiligungssumme von x.000 DM wurde vollständig über einen Kredit der BHW Bank fremdfinanziert. Das Beteiligungsangebot wurde vermittelt durch xxx, der für den AWD als Berater tätig war. Der DLF wurde vom AWD als steuersparende Alterssicherung beworben, sodaß spätestens zum Ende der Mindestlaufzeit von 15 Jahren mindestens eine Verwertung in Höhe der Einlage erwartet werden kann, die durch die Treuhänderin und den persönlich haftenden Gesellschafter sicherzustellen ist. Beim jetzigen Stand des Veräußerungswertes am sogenannten Zweitmarkt von ca. 7-10 % der ursprünglichen Beteiligungssumme ist dies zu keinem Zeitpunkt mehr zu erwarten. Durch den Verkaufsprospekt und die Vertriebsgesellschaft AWD wurde zusätzlich zur Steuerersparnis eine jährliche Ausschüttung von 7 % und nach dem 12. Jahr von regelmäßig 14 % der Beteiligungssumme in Aussicht gestellt. Die sprungartige Erhöhung wurde mit dem Wegfall der Tilgung einer fondinternen Finanzierung begründet. Tatsächlich ist die jährliche Ausschüttung seit ca. 2001 auf ca. 0-2 % zusammengeschrumpft. Der Wert- und Ertragsverlust wurde im wesentlichen durch unverantwortlich hohe Entnahmen der Treuhänderin und des persönlich haftenden Gesellschafters Walter Fink zur eigenen Vergütung verursacht. Die extreme Risikobehaftung dieser als Alterssicherung angebotenen Geldanlage wurde vom AWD wissentlich oder zumindest höchst grob fahrlässig verschwiegen. Zusätzliche Schuld betrifft die finanzierende BHW Bank, die eine fachmännische gewissenhafte Risikobewertung unterlassen hat. Der entstandene Schaden ist zu ersetzen.
Forderungshöhe Hauptforderung:
- Bundes- und Landesbankbürgschaft für den Fall der Veräußerung über x.ooo Euro
- Differenz zwischen tatsächlicher und prospektierter jährlicher Ausschüttung von 7 bzw. 14 %
- Hilfsweise: Rückabwicklung der Beteiligung
Forderungshöhe Nebenforderungen (Kosten, Zinsen):
- Basiszinssatz seit Fälligkeit nach § 247 BGB bzw. deren Vorläufer.
- Kosten des Güteverfahrens inkl. der dafür erforderlichen Reisekosten.
- sonstige noch nicht vorhersagbare Kosten
Ort, Datum:
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Zitat: Herzmann
Leider reichlich spät...
Hier noch eine Gütestelle, die eine Verjährungshemmung durchführen kann: http://www.ra-mendel.de/index.php Kosten: ca. 190 €, das ist doch schon mal eine Alternative gegen das Angebot von Müller-Boon-Dersch für ca. 1500 €
Also, wer heute noch ein Fax dahinschickt, hat die Katze im Sack. Hier mein Mustertext:
Staatlich anerkannte Gütestelle Ulrike S. Mendel Königsallee 6
40212 Düsseldorf
Vorab per Telefax: 0361-2216920
Gütestellenantrag zur Hemmung der Verjährung (§ 204 Abs.1 Nr. 4 BGB)
Hiermit ersuche ich um Durchführung eines Gütestellenverfahrens durch Ihre Gütestelle. Die Verfahrensordnung ihrer Gütestelle wird durch mich anerkannt.
Angaben gemäß § 2 der Verfahrensordnung:
Antragsteller (1): ich
Antragsgegner (1): Berater in Person
Antragsgegner (2): AWD Allgemeiner Wirtschaftsdienst Gesellschaft für Wirtschaftsberatung und Finanzbetreuung mbH AWD Platz 1, 30659 Hannover Telefon: 0511-9020-0 Telefax: 0511-9020-5115
Antragsgegner (3): ATC Treuhand GmbH Breitscheidstraße 6 70174 Stuttgart Telefon 0711-9675-0 Telefax 0711-9675-190
Antragsgegner (4): Walter Fink, Initiator und persönlich haftender Gesellschafter KC Holding GmbH Breitscheidstraße 6 70174 Stuttgart Telefon 0711-9675-0 Telefax 0711-9675-190
Antragsgegner (5): BHW Bausparkasse AG Lubahnstraße 2 31789 Hameln Telefon: 01804-440500 Telefax: 05151-18-3001
Darstellung des Gegenstandes der Streitigkeit:
Am xx.xx.1991 wurde mit der ATC als Treuhänderin die Beteiligung 9210 xxxx am Dreiländer Fond DLF 92/10 Walter Fink KG abgeschlossen, als dessen persönlich haftender Gesellschafter der Kaufmann Walter Fink fungiert. Die Beteiligungssumme von x.000 DM wurde vollständig über einen Kredit der BHW Bank fremdfinanziert. Das Beteiligungsangebot wurde vermittelt durch xxx, der für den AWD als Berater tätig war. Der DLF wurde vom AWD als steuersparende Alterssicherung beworben, sodaß spätestens zum Ende der Mindestlaufzeit von 15 Jahren mindestens eine Verwertung in Höhe der Einlage erwartet werden kann, die durch die Treuhänderin und den persönlich haftenden Gesellschafter sicherzustellen ist. Beim jetzigen Stand des Veräußerungswertes am sogenannten Zweitmarkt von ca. 7-10 % der ursprünglichen Beteiligungssumme ist dies zu keinem Zeitpunkt mehr zu erwarten. Durch den Verkaufsprospekt und die Vertriebsgesellschaft AWD wurde zusätzlich zur Steuerersparnis eine jährliche Ausschüttung von 7 % und nach dem 12. Jahr von regelmäßig 14 % der Beteiligungssumme in Aussicht gestellt. Die sprungartige Erhöhung wurde mit dem Wegfall der Tilgung einer fondinternen Finanzierung begründet. Tatsächlich ist die jährliche Ausschüttung seit ca. 2001 auf ca. 0-2 % zusammengeschrumpft. Der Wert- und Ertragsverlust wurde im wesentlichen durch unverantwortlich hohe Entnahmen der Treuhänderin und des persönlich haftenden Gesellschafters Walter Fink zur eigenen Vergütung verursacht. Die extreme Risikobehaftung dieser als Alterssicherung angebotenen Geldanlage wurde vom AWD wissentlich oder zumindest höchst grob fahrlässig verschwiegen. Zusätzliche Schuld betrifft die finanzierende BHW Bank, die eine fachmännische gewissenhafte Risikobewertung unterlassen hat. Der entstandene Schaden ist zu ersetzen.
Forderungshöhe Hauptforderung:
- Bundes- und Landesbankbürgschaft für den Fall der Veräußerung über x.ooo Euro
- Differenz zwischen tatsächlicher und prospektierter jährlicher Ausschüttung von 7 bzw. 14 %
- Hilfsweise: Rückabwicklung der Beteiligung
Forderungshöhe Nebenforderungen (Kosten, Zinsen):
- Basiszinssatz seit Fälligkeit nach § 247 BGB bzw. deren Vorläufer.
- Kosten des Güteverfahrens inkl. der dafür erforderlichen Reisekosten.
- sonstige noch nicht vorhersagbare Kosten
Ort, Datum:
………………………………. Unterschrift |
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Luca
Gast
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Erstellt: 23.10.13, 18:09 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!
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Wie ist hier der aktuelle Stand. Bin selbst als Erbin eines DLF-Opfers 9722 betroffen.
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Waldsee54
Gast
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Erstellt: 06.05.14, 09:57 Betreff: Re: Ende 2011: Bei Altfällen droht Anlegern endgültiges Verjährungsaus!
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Hallo zusammen, ja das würde mich auch interessieren: Was ist der aktuelle Stand? Hat jemand Strafanzeige gestellt und was ist dabei raus gekommen? Kriminell ist das ja alle mal, daran gibt's wohl keine Zweifel. Und wie ist es damit, die Sache noch mehr öffentlich zu machen. Es gibt ja einige Formate im Fernsehen, die solche Themen recherchieren. Gibt es hier noch weitere Interessenten?
Gruß Waldsee
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