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filmservice

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Beiträge: 25

New PostErstellt: 08.01.09, 15:56     Betreff: Re: Gewerbeschein gefordert

Die Frau am Tor
Hui, das was ich hier lesen muss ist in mehrerer Hinsicht illegal. Nun denn, deine Produktionsfirma/dein Auftraggeber muss wissen, was er da tut. Also zu deinen Fragen:
1. Wenn du nicht auf Lohnsteuerkarte bei deinem Auftraggeber beschäftigt bist ODER du einen anderen Arbeitsplatz hast aber zusätzlich täglich (wie du schreibst) dort als Komparse tätig bist, musst du in der Tat ein Gewerbe anmelden und eine Rechnung schreiben. Komparsen sind kein Listenberuf lt. EStG, für die eine Tätigkeit als Freiberufler in Frage kommt. Auch eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit muss hier verneint werden.
2. Das kommt darauf an, an wen du die Rechnungen richtest. Sollten die Rechnungen direkt an die verschiedenen Produktionsfirmen gehen, sehe ich hier kein Problem. Sollten alle Rechnungen an den Betreiber der Produktionsstätte gerichtet sein, liegt in der Tat der Verdacht der Scheinselbständigkeit nahe.
3. Fahrtkosten können, so sie nachgewiesen sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung geltend gemacht werden.
Bitte beachte, dass dies hier Ratschläge und keine Rechtsauskunft oder gar eine Steuerberatung ist. Ich empfehle dir dringend, dich bei sachkundigen Fachkräften (Rechtsanwalt oder Steuerberater) kundig zu machen.


[editiert: 08.01.09, 16:03 von filmservice]
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