KOMPARSE.DE - Portal für Komparsen u. Kleindarst.

 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Gewerbeschein gefordert

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
loelli06

Mitglied

Beiträge: 2


New PostErstellt: 08.01.09, 11:53  Betreff: Gewerbeschein gefordert  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Ich arbeite als Komparse/Kleindarsteller an einer Produktionsstätte, in der für mehrere Produktionsfirmen kleine Sequenzen für Werbefilme gedreht werden. Es sind dort mehrere Komparsen ständig verfügbar, diese werden dann bei Bedarf auf die verschiedenen Drehorte unterschiedlicher Produktionsfirmen verteilt. Ich arbeite dort in der Regel täglich und bekomme meine Gage in bar ausgezahlt, für etwaige Kontrollen wird ein Gewerbeschein verlangt. Meine Frage ist wie soll ich die Gagen versteuern ??? Es wird weder eine Bestätigung der Gage ausgehändigt noch eine Rechnung von mir verlangt. Meine Frage ist:

1. Soll ich selber Rechnungen schreiben
2. Kann es Probleme wegen Scheinselbstständigkeit geben.
3. Da ich langen Fahrweg habe kann ich die Fahrkosten gegen setzen.


nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Gast
New PostErstellt: 08.01.09, 14:46  Betreff:  Re: Gewerbeschein gefordert  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: loelli06
    Es wird weder eine Bestätigung der Gage ausgehändigt
Das ist ungewöhnlich!
nach oben
filmservice

Mitglied

Beiträge: 25
Ort: Köln


New PostErstellt: 08.01.09, 15:56  Betreff: Re: Gewerbeschein gefordert  drucken  weiterempfehlen

Hui, das was ich hier lesen muss ist in mehrerer Hinsicht illegal. Nun denn, deine Produktionsfirma/dein Auftraggeber muss wissen, was er da tut. Also zu deinen Fragen:
1. Wenn du nicht auf Lohnsteuerkarte bei deinem Auftraggeber beschäftigt bist ODER du einen anderen Arbeitsplatz hast aber zusätzlich täglich (wie du schreibst) dort als Komparse tätig bist, musst du in der Tat ein Gewerbe anmelden und eine Rechnung schreiben. Komparsen sind kein Listenberuf lt. EStG, für die eine Tätigkeit als Freiberufler in Frage kommt. Auch eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit muss hier verneint werden.
2. Das kommt darauf an, an wen du die Rechnungen richtest. Sollten die Rechnungen direkt an die verschiedenen Produktionsfirmen gehen, sehe ich hier kein Problem. Sollten alle Rechnungen an den Betreiber der Produktionsstätte gerichtet sein, liegt in der Tat der Verdacht der Scheinselbständigkeit nahe.
3. Fahrtkosten können, so sie nachgewiesen sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung geltend gemacht werden.
Bitte beachte, dass dies hier Ratschläge und keine Rechtsauskunft oder gar eine Steuerberatung ist. Ich empfehle dir dringend, dich bei sachkundigen Fachkräften (Rechtsanwalt oder Steuerberater) kundig zu machen.


[editiert: 08.01.09, 16:03 von filmservice]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
loelli06

Mitglied

Beiträge: 2


New PostErstellt: 08.01.09, 19:37  Betreff: Re: Gewerbeschein gefordert  drucken  weiterempfehlen

Also ich bin sonst nirgens beschäftigt oder arbeitslos gemeldet. Mir wurde gesagt, dass ich selber für die Besteuerung der Einkünfte Verantwortlich bin. Da ich dort gutes Geld verdiene möchte ich den Job gerne behalten, aber natürlich nichts illegal machen. Ich möchte die Einkünfte ja auch gerne beim Finanzamt angeben, aber auf Lohnsteuerkarte machen die das eben nicht. Kann das FA mir die Ausübung des Gewerbes untersagen ??

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design