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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 22.01.08, 12:20     Betreff: Re: Jugendamt Münster: Fall Haase vor dem EGMR Antwort mit Zitat  

Vorsicht, Herzalarm!
BITTE WEITERVERBREITEN:

Hilfe PC-Beschlagnahme: JA Münster (Haase)
Help PC-Confiscation: JA Münster (Haase)

benötige eure hilfe und unterstützung (Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel).
finanzieller und ideller art. bin für geld- und sachspenden sehr dankbar. ich benötige einen neuen pc.
mit infos distributieren und veröffentlichen ist auch hilfe getan.
mit beschwerdeschreiben an die betroffen behördenstellen, weiterverwendung der sachlage in der petitionsarbeit, ist hilfe getan, aber definitiv ohne beleidigungen und ohne irgendwelche nazi-vorwürfe bzw. anfeindungen gegenüber amtspersonen und anderen personen, wie das manche von euch so gerne machen. das würde mir so definitiv nur mehr schaden als helfen.
mfg
bernd

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Hilfe PC-Beschlagnahme: JA Münster (Haase)
Help PC-Confiscation: JA Münster (Haase)

heute am 17.01.2008 wurde am Vormittag unter AKTENZEICHEN 201 Gs 291/07 des Amtsgericht Kassel (Frankfurter Straße 9 34117 Kassel Tel.: 0561 / 912 - 0 Fax: 0561 / 91) eine Durchsuchung sowie eine Beschlagnahme von PC und Festplatte sowie eine Durchsuchung beim bekannten Systemkritiker und Menschenrechtsaktivisten Bernd Michael Uhl durch die Kasseler Polizei unter Leitung des Polizeikommissars Hans-Peter Seitz (Polizeipräsidium Nordhessen, 3. Polizeirevier, Kaulbachstraße 12, 34125 Kassel, Tel.: 0561/9102320, Fax: 0561/9102325) mit insgesamt fünf Polizeibeamten und einem zivilen Zeugen (Hausmeister der gemeinnützigen Mehrfamilienreihenhaus-Wohnungssiedlung) durchgeführt.

Ausgefertigt wurde dieser Beschlagnahmebeschluss am 08.11.2007 unter Richterin Schiborr, die sich bei telefonischem Rückruf während der laufenden Beschlagnahme - und Durchsuchungsdurchführung nicht mehr in dieser Amtsposition befand.

Beantragt beim Amtsgericht Kassel hatte diesen Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschluss (Personalcomputer, schriftliche Aufzeichnungen über Lisa-Marie Manneck, geboren am 05.05.1992) die Staatsanwaltschaft Münster (Gerichtsstraße 6, 48149 Münster, Telefon: 0251 494-0, Fax: 0251 494-2555) unter AKTENZEICHEN 504 Js 1704/07 mit dem Tatvorwurf der falschen Verdächtigung und der Begründung "Der Beschuldigte ist verdächtig, am 28.05.2007 gegenüber dem Oberbürgemeister der Stadt Münster per E-Mail im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde behauptet zu haben, namentlich näher benannte Mitarbeiter des Jugendamtes der Stadt Münster seien der vorsätzlichen Tötung der Jugendlichen Lisa-Marie Manneck schuldig. Dieses Vorbringen ist unwahr, was der Beschuldigte auch wußte. Er wollte damit die Einleitung eines behördlichen Verfahrens gegen die von ihm namentlich benannten Mitabeiter erreichen. Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 164 I StGB. Der Tatverdacht beruht auf den Angaben der Zeugin Heuer, dem Obduktionsbericht sowie den polizeilichen Ermittlungen."

Der Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann (CDU), Stadthaus 1, 48127 Münster, Telefon dienstl.: 492 60 01
Fax dienstl.: 492 77 01, E-Mail: ) hatte bis zum heutigen Tag die Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster vorsätzlich nicht bearbeitet und beantwortert. Es kann unter Umständen davon auszugehen sein, dass der Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann statt der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeige gegen den Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael gestellt hat, was in weiteren Verfahren zu überprüfen sein wird.

Im Rahmen seiner juristischen Aktivitäten und im Rahmen des Forschungsprojektes "Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
hatte der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl, Fuldatalstr. 33, 34125 Kassel,
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/uhl.html
in der Sache Haase wie folgt gehandelt:
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase.html
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in Straßburg in der Familien-Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) vom 8. April 2004 sowohl als auch nach der wiederholt in der Medienberichterstattung und nach der im Internet öffentlich gemachten scharfen Kritik an den Entscheidungen und Verhaltensweisen des Jugendamtes Münster sowie nach den wiederholt geäußerten Rückführungswünschen des Kindes Lisa-Marie Manneck und zwei vorangegangenen Selbstmordversuchen von Lisa-Marie in der Obhut des Jugendamtes unter den seelischen Qualen der Familientrennung verstirbt die Jugendliche Lisa-Marie Anfang 2007. Das Jugendamt Münster verweigerte jedoch mehrfach ihre Rückführung; und dies selbst nach dem zuvor benannten EGMR-Urteil aus 2004. Lisa Marie starb dann in Obhut des Jugendamtes unter mysteriösen Umständen Anfang 2007.

Zur Sache der mangelhaften bzw. fehlenden Qualitätskontrolle deutscher Jugendämter war der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl bereits in der Petitionsarbeit auf der internationalen Ebene unter AKTENZEICHEN 1047/2007/ZR mit dem Europäischen Bürgerbeauftragten sowie mit dem Petitionsausschuss des Europaparlamentes der Europäischen Union in Luxemburg unter den AKTENZEICHEN KLC/mlh[02-COM.PETI(2007)D/26274], KLC/ea[02-COM.PETI(2007)D/36795], Petition 0038/2006, Petition Nr. 448/2007, Petition Nr. 0231/2007 in Kontakt und Korrespondenz.

Auf der nationalen innerstaatlichen Ebene hat sich der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivist Bernd Michael Uhl, neben den von Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann gegen das Jugendamt Münster nicht bearbeiteten Dienstaufsichtsbeschwerden, in der strafrechtlichen Verfolgung der Leitung Jugendamt Münster im Fall Haase engagiert, wie folgt:

Die vorliegende rechtspoltische Initiative ist ein Auszug aus der Dokumentation und Berichterstattung über rechtspolitische Initiativen gegen Menschenrechtsverletzungen, Behördenwillkür und Behördenterror durch das Jugendamt in Familienrechtssachen.

Auf Grund der vorliegenden eklatanten Menschenrechtsverletzungen bei staatlichen Eingriffen in das Familienleben initiiert der Systemkritiker und Menschenrechtsaktivst Bernd Michael Uhl im Mai 2007 die strafrechtliche Verfolgung der verantwortlichen Leitung beim Jugendamt Münster.

Strafanzeige gegen
  • gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Frau Anna Pohl
  • gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Herrn Bernhard Paschert
  • gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Herrn Karl Materla
auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211) vom Mai 2007. Zu den genauen Ausführungen der Anschuldigungen siehe weiter unten...

Siehe dazu den entsprechenden Instanzenzug:

* AKTENZEICHEN 1612 Js 20559/07 >>>
Weiterleitungsbescheid der Staatsanwaltschaft Kassel vom 06.06.2007 der Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Bernd Paschert an die Staatsanwaltschaft Münster.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070606_sta_kassel_paschert.html

* AKTENZEICHEN 190 Js 252/07 >>>
Eingangsbescheid und Weiterleitungsbescheid der Staatsanwaltschaft Dortmund vom 18.06.2007 der Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Karl Materla an die Staatsanwaltschaft Münster.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070618_sta_dortmund_materla.html

* AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 >>>
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster mit Staatsanwalt Botzenhardt vom 18.06.2007 (Poststempel 03.07.2007) in der Strafsache gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Bernd Paschert sowie gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Anna Pohl unter dem Tatvorwurf des Mordes. Staatsanwalt Botzenhardt für Staatsanwalt Lechtape berichtet in der Einstellungsbegründung über das Todesermittlungsverfahren des Kindes Lisa-Marie Manneck, in dessen Ergebnis keine Anhaltspunkte für ein vorsätzliches Tötungsdelikt festgestellt seien.
Staatsanwalt Botzenhardt berichtet jedoch nicht was im Rahmen der heutigen durchschnittlichen Lebenserwartungen bei einem 13-jährigen Mädchen merkwürdigerweise ein natürlicher Tot gewesen sein soll. Die Staatsanwaltschaft Münster unterschlägt in ihrer Einstellungsbegründung vorsätzlich den rechtspolitisch bekannten Sachverhalt der bestehenden Menschenrechtsverletzungen im Handeln der beschuldigten Behörde Jugendamt Münster bei der Kindesherausnahme sowie bei der Nicht-Zurückführung in die Ursprungsfamilie. Die Staatsanwaltschaft Münster unterschlägt in ihrer Einstellungsbegründung vorsätzlich das rachemotivierte Tatmerkmal der Grausamkeit, das in der permanenten Rückführungsverweigerung des beschuldigten Jugendamtes, insbesondere nach den festegestellten Menschenrechtsverletzungen und insbesondere nach zwei fremduntergebrachten Selbstmordversuchen des in der jugendamtlichen Handlungsfolge zu Tode gekommenen Kindes, besteht.
Zudem berichtet Staatsanwalt Botzenhardt für Staatsanwalt Lechtape, dass gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Menschenrechtsfall Haase gesonderte Verfahren bezüglich der Vorwürfe Vorteilsannahme, Bestechlichkeit sowie Falschbeurkundung im Amt eingeleitet worden seien.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070618_sta_muenster.html

* AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 >>>
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom 03.07.2007 (Poststempel 05.07.2007) in der Strafsache gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Karl Materla unter dem Tatvorwurf des Mordes. Staatsanwalt Botzenhardt für Staatsanwalt Lechtape bezieht sich in der Einstellungsbegründung auf sein Vorbringen vom 18.06.2007 in der Sache in der Strafsache gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Bernd Paschert sowie gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Anna Pohl.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070703_sta_muenster.html

* AKTENZEICHEN 4 UJs 33/07 >>>
Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom 09.07.2007 (Poststempel 11.07.2007) in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit. Staatsanwalt Eisen begründet seinen Einstellungsbescheid damit, dass er nach einer Prüfung der Tatvorwürfe keinen Anlaß zum Einschreiten gesehen habe. Staatsanwalt Eisen erwähnt vorsätzlich nicht die öffentlichen Zeugenaussagen sowie amtsgerichtlich dokumentierten Vorgänge zur Beweisführung des Verhältnisses zwischen Jugendamtsmitarbeiterin und Ex-Ehemann mit der einhergehenden amtsmissbräuchlichen Beeinflussung des Sorgerechtsstreits seitens der Mitarbeiterin des Jugendamtes Münster im Scheidungsverfahren in der Fernsehsendung.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070709_sta_muenster.html

Teil 1 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag vom 08.05.2007
Moderation
Die gelernte Friseurin steht kurz vor Scheidung von ihrem angeblich gewalttätigen Ehemann, der wohl längst besten Kontakt zum Jugendamt hat.
O-TON
Cornelia Haase
Was ich damals nicht gewusst habe ist, dass die zuständige Sachbearbeiterin, die ich in keinster Weise kannte, dass die beiden ein Verhältnis miteinander hatten. Diese Frau hat damals alles dazu getan, dass er das alleinige Sorgrecht für meine sieben Kinder zu bekommt, ohne mich zu kennen. Ich bin damals schon als eine Mutter hingestellt worden, die ihre Kinder schwerst misshandelt und vernachlässigt und verwahrlosen lässt. Ich hab damals nur das Glück gehabt, wirklich das Glück gehabt, dass dieser Richter, den ich damals vor diesem Amtsgericht hatte, einfach auch gesehen hat, es gab in keinster Weise Beweise.
Moderation
Die Ehe wird geschieden, das Sorgerecht unter den Eltern aufgeteilt.
http://www.youtube.com/watch?v=Yd54Daq-mZM

Teil 2 des Specials, "SAM" (ProSieben), Beitrag vom 09.05.2007
Moderation
Psychoterror und behördliche Schikane, die seit Jahren den Europäischen Gerichtshof beschäftigen. In Kürze wird man wohl deshalb die Bundesrepublik Deutschland we4gen schwerster Menschenrechtsverstöße verurteilen. 2001 nimmt das Jugendamt Münster Cornelia und Josef die sieben Kinder. Ein Racheakt vermutet Cornelia, denn bereits 8 Jahre früher hatte das Amt das vergeblich versucht. Damals ließ Cornelia sich wegen der offenkundigen Beziehung ihres ersten Ehemannes mit einer Mitarbeiterin des Jugendamtes scheiden. 2001 erklärt ein zweifelhaftes Gutachten Cornelia und Josef für erziehungsunfähig. Die Behörde holt die Kinder.
http://www.youtube.com/watch?v=QUKdFV2iBWk
* AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 >>>
Eingangsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 13.07.2007 mit Staatsanwalt Humbert in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf des Mordes AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 bei Staatsanwaltschaft Münster.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070713_gensta_muenster.html

* AKTENZEICHEN 2 Zs 2305/07 >>>
Eingangsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 23.07.2007 mit Staatsanwalt Neupert in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf der Bestechlichkeit im Amt und der Vorteilsannahme AKTENZEICHEN 4 UJs 33/07 bei Staatsanwaltschaft Münster.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070723_gensta_muenster.html

* AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 >>>
Einstellungsbescheid der Generalstaatsanwaltschaft Hamm vom 03.09.2007 mit Staatsanwalt Haarman in der Strafsache gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Frau Anna Pohl
unter dem Tatvorwurf des Mordes AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 bei Staatsanwaltschaft Münster.
Zudem berichtet Staatsanwalt Haarman, dass seitens der Staatsanwaltschaft Münster gegen die Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Menschenrechtsfall Haase gesonderte Verfahren bezüglich der Vorwürfe Vorteilsannahme, Bestechlichkeit sowie Falschbeurkundung im Amt eingeleitet worden seien.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070903_gensta_muenster.html

* AKTENZEICHEN 44 UJs 33/07 A>>>
Wiederaufnahmebescheid der Staatsanwaltschaft Münster vom 14.09.2007 (Poststempel 26.09.2007) in der Strafsache gegen Mitarbeiter des Jugendamtes Münster unter dem Tatvorwurf der Vorteilsnahme und Bestechlichkeit von Mitarbeiter des Jugendamtes Münster im Fall Haase.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070914_sta_muenster.html

* AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 >>>
Neben dem Oberlandesgericht Naumburg im Fall Görgülü interpretiert und handhabt nunmehr das Oberlandesgericht Hamm, hier im Fall Haase, die Konstatierung und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden bei Kindschaftssachen als "unsubstantiiert".
Existiert eine Handlungsanweisung des Bundesministeriums für Justiz zur behördlichen Missachtung der völkerrechtlich verurteilten Menschenrechtsverletzungen durch Familiengerichte und Jugendämter in Kindschaftssachen, auf die sich die jeweiligen Familiengerichte und Jugendämter berufen könnten?

Hiermit ergeht Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 25.09.2007 AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Richter Duhme, Kallhoff und Schwens beim Oberlandesgericht Hamm.
Hiermit ergehen Dienstaufsichtsbeschwerden gegen die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens beim Oberlandesgericht Hamm auf Grund ihrer Tätigkeiten bzw. Untätigkeiten in AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 mit folgender Begründung:
Die Benennung in der Sachverhaltschilderung der konkreten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes mit der Verurteilung der beteiligten deutschen Behörden im Fall Haase, u.a. mit dem in der vorliegenden Strafsache beschuldigten Jugendamt Münster, bezeichnen die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht Hamm wie hier vorliegend in ihrer zitat-standardisierten und pauschalisierten Sach- und Klagebeurteilung als unsubstantiiert, unverständlich, ungeschlossen.
Verwerfung des Klageerzwingungsantrages durch das Oberlandesgericht Hamm mit den Richtern Duhme, Kallhoff und Schwens vom 25.09.2007 (Poststempel 28.09.2007) in der Strafsache gegen die Leiterin des Jugendamtes Münster Frau Dr. Anna Pohl im Fall Haase unter dem Tatvorwurf des Mordes zu AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Generalstaatsanwaltschaft Hamm und zu AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 der Staatsanwaltschaft Münster. Das Oberlandesgericht Hamm argumentiert mit Standardzitaten aus der juristischen Fachliteratur über zwei Seiten seiner hier vorliegenden Verwerfungsbegründung ohne jedoch auch nur einmal die konkreten Tatvorwürfe in ihren dargelegten Fall- und Lebenssachverhalten aus dem konkreten Fall Haase beim Jugendamt Münster und vor dem Europäischen Gerichtshof zu erwähnen. Es ist somit davon auszugehen, dass die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht Hamm die Sache nicht ordnungsgemäß geprüft haben, denn es sind keinerlei inhaltliche Auseinandersetzungen ersichtlich, warum die Staatsanwaltschaften von Münster und Hamm nicht bei vorliegendem Tatverdacht des Mordes durch amtsmissbräuchliches Jugendamtshandeln gemäß des Legalitätsprinzips eigenständig tätig geworden sind.
Während die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens vom Oberlandesgericht Hamm eifrig alle Register sämtlicher Formalitätsanforderungen in ihrer zweiseitigen Verwerfungsbegründung zu ziehen gedenken, stolpern sie in ihrer Eifrigkeit eindeutig über ihre eigenen Ambitionen wie folgt :
Auf Seite 2 zweifeln die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens die Firstgerechtheit der Eingabe an: "Außerdem ist darzulegen, dass das Beschwerdeverfahren nach § 172 Abs. 1 StPO fristgerecht durchgeführt worden ist (Senatsbeschluss vom 20.07.2004 - 4 Ws 145/04)."
Dementgegen steht der Sachverhalt, dass die Richter Duhme, Kallhoff und Schwens die Firstgerechtheit der Eingabe eingangs in ihrem Beschluss auf Seite 1 selbst erwähnen und darlegen:
"Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 14. September 2007 gegen den Bescheid des Generalstaatsanwalts in Hamm vom 3. September 2007 hat der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 25. September 2007 durch die Richter am Oberlandesgericht Duhme, Kallhoff und Schwens nach Anhörung des Generalstaatsanwalts beschlossen..."
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/070925_olg_hamm.html

* AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 >>>
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert am 21.11.2007 in der Bearbeitung der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richter in seiner rechtspolitischen Verantwortung vorsätzlich die konkrete Auseinandersetzung und die Benennung des Beschwerdegegenstandes. Der Präsident des Oberlandesgericht Hamms Gero Debusmann verweigert vorsätzlich die in der Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnte konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit der Missachtung der völkerrechtlichen Konstatierung und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden bei Kindschaftssachen in den Gerichtsbezirken Münster und Hamm, hier im konkreten Fall Haase.
Stattdessen präsentiert der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann dem beschwerdeführenden Bürger ganz offensichtlich ein Standardschreiben mit Argumentationsmodulen, das auswechselbar auf jeden anderen Beschwerdefall passt und in der Intention die Überprüfung richterlicher Tätigkeiten mit der vorsätzlichen Verweigerung des Gerichtspräsidenten zum Ausdruck bringen soll. Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert hier vorsätzlich die Überprüfung, dass die unabhängigen Richter dem Gesetz unterstehen.
Im weiteren verfassungsrechtlichen Verfahren wird nunmehr zu überprüfen sein, inwieweit der Präsident des Oberlandesgericht Hamms eigene inoffizielle Richtlinien zur Missachtung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in der Rechtsprechungspraxis am Oberlandesgericht Hamm, insbesondere im Fall Haase, ausgegeben haben mag oder inwieweit der Präsident des Oberlandesgericht Hamms auf Richtlinien zur Missachtung völkerrechtlich festgestellter Menschenrechtsverletzungen in der deutschen Rechtspraxis ausgegeben vom Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen oder gar vom Bundesministerium der Justiz zurückgegriffen haben mag.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/071121_olg_hamm.html

* AKTENZEICHEN AR 8115/07 >>>
Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert teilt am 20.12.2007 mit, Poststempel 21.12.2007, dass das Bundesverfassungsgericht nicht gedenken würde, hinsichtlich der beantragten Verfassungsbeschwerde tätig zu werden, da u.a. angeblich die angegriffene Entscheidung des OLG Hamm vom 21.11.2007 nicht vorliegen würde.
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE SOWIE ÜBERPRÜFUNG DER STRAFRECHTLICHEN VERFOLGUNG WEGEN PROZESSBETRUG BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
Hiermit wird Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ministerialrat Dr. Hiegert eingelegt, sowie die Überprüfung einer weiteren strafrechtlichen Verfolgung von Prozessbetrug beim Bundesverfassungsgericht angekündigt.
Entgegen der schriftlichen Aussage des Ministerialrats Dr. Hiegert vom 20.12.2007 unter AKTENZEICHEN AR 8115/07 wurde die beanstandete Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 21.11.2007 ordnungsgemäß und fristgerecht mit dem entsprechenden Verfassungsbeschwerde-Antrag definitiv per Fax übermittelt. Ministerialrat Dr. Hiegert vom Bundesverfassungsgericht behauptet bewusst wahrheitswidrig, die angegriffene Entscheidung würde nicht vorliegen. Mit der vorliegenden vorsätzlichen Unterdrückung von Dokumenten und Beweismaterial im Verfassungsbeschwerdeverfahren durch Ministerialrat Dr. Hiegert vom Bundesverfassungsgericht handelt es sich um den Tatbestand von Prozessbetrug beim Bundesverfassungsgericht. Es wird zu überprüfen sein, ob Ministerialrat Dr. Hiegert eigenständig in der dokumentierten Art und Weise handelt oder auf Weisung von Dienstvorgesetzten beim Bundesverfassungsgericht, denn es handelt sich bei der vorliegenden Rechtssache der beantragten strafrechtlichen Verfolgung der Leitung des Jugendamtes Münster auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211) um eine für das Bundesverfassungsgericht "äußerst unbequeme" Rechtssache, in der die Institution des Bundesverfassungsgerichtes im Fall Haase selbst als Teil des deutschen juristischen und sozialen Behördenapparates durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bezüglich der behördenseitig begangenen Menschenrechtsverletzungen in familiengerichtlichen Verfahren verurteilt wurde (vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde Nr. 11057/02] vom 8. April 2004).
Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm Gero Debusmann verweigert am 21.11.2007 unter AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie AKTENZEICHEN 4 Ws 145/04 sowie in der Bearbeitung der daraus folgenden Dienstaufsichtsbeschwerde AKTENZEICHEN 3133 EH 295/07 gegen die Richter in seiner rechtspolitischen Verantwortung vorsätzlich die konkrete Auseinandersetzung und die Benennung des Beschwerdegegenstandes. Der Präsident des Oberlandesgericht Hamms Gero Debusmann verweigert vorsätzlich die in der Dienstaufsichtsbeschwerde angemahnte konkrete inhaltliche Auseinandersetzung mit der Missachtung der völkerrechtlichen Konstatierung und Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von Menschenrechtsverletzungen in Familienrechtssachen begangen durch die jeweiligen juristischen und sozialen Behörden bei Kindschaftssachen in den Gerichtsbezirken Münster und Hamm, hier im konkreten Fall Haase.
VERWEIGERUNG DER BEANTRAGTEN ANHÖRUNGSRÜGE
Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert teilt am 20.12.2007 mit, Poststempel 21.12.2007, dass das Bundesverfassungsgericht nicht gedenken würde, hinsichtlich der beantragten Verfassungsbeschwerde tätig zu werden, da die vorgestellte und benannte Anhörungsrüge gegen den Beschluss vom 25.09.2007 des OLG Hamm AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 der Richter Duhme, Kallhoff und Schwens bzw. AKTENZEICHEN 2 Zs 2232/07 der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bzw. AKTENZEICHEN 30 Js 101/07 der Staatsanwaltschaft Münster beim Fachgericht, hier dem Oberlandesgericht Hamm, zu erheben sei. Das Bundesverfassungsgericht mit Ministerialrat Dr. Hiegert unterschlägt dabei vorsätzlich, dass das angerufene und gerügte Fachgericht, hier das Oberlandesgericht Hamm im Fall Haase, mit dem politisch verantwortlichen Präsidenten Gero Debusmann zwar in dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Dokument vom 21.11.2007 in AKTENZEICHEN 4 Ws 426/07 sowie 4 Ws 145/04 sowie 3133 EH 295/07 die Dienstaufsichtsbeschwerden bearbeitet aber gleichzeitig die ordentliche Bearbeitung der Anhörungsrüge vorsätzlich verweigert und boykottiert.
BEFANGENHEITSERKLÄRUNG GEGEN BUNDESRICHTER BEIM BUNDESVERFASSUNGSGERICHT IN FÄLLEN FAMILIENGERICHTLICHER MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN
Die Entscheidung über die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde obliegt definitiv nicht dem Ministerialrat, sondern in der klaren Kompetenzzuordnung den Bundesrichtern.
Hiermit ergeht aus der Gründen einer offensichtlich vorliegenden Befangenheit der Antrag auf Ablehnung derjenigen Bundesrichter, die bereits in konstatierter menschenrechtsverletzender Art und Weise im familiengerichtlichen Fall Haase mitgewirkt haben (vgl. Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND [Individualbeschwerde Nr. 11057/02 beim EGMR] vom 8. April 2004).
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/brd/jugendamt_muenster_fall_haase/071220_bverfg.html

Strafanzeige gegen den stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster Herrn Bernhard Paschert auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211) vom 28. Mai 2007.

Sehr geehrte Damen und Herren vom Staatsschutz, Polizeipräsidium Nordhessen, ZK 10,
Es ergeht hiermit die offizielle Strafanzeige zu AKTENZEICHEN VNR. ST/0082732/2005 in den laufenden Akkumulationsverfahren 201 Gs 257/04 zu Systemunrecht und Staatsverbrechen beim Amtsgericht Kassel an den Staatsschutz, Polizeipräsidium Nordhessen mit den ermittelnden Polizeibeamten Rieth, Lenz, Müller ZK 10 zur ordnungsgemäßen Weiterleitung an die auf Menschenrechte und Bürgerrechte spezialisierte Staatsanwältin Schornstein-Bayer von der Staatsanwaltschaft Kassel hinsichtlich der weiteren ordnungsgemäßen strafrechtlichen Verfolgung des stellvertretenden Leiter des Jugendamtes Münster
Herrn Bernhard Paschert auf Grund von Mord an dem Kind Lisa Marie Haase (StGB § 211).
Das hierin hier beschuldigte Jugendamt Münster unter dem stellvertretenden Leiter Bernhard Paschert begeht den Straftatbestandes des Mordes mit Hinterlist und mit einem planvollen Vorgehen aus niedrigen Beweggründen - hier dem niederen Motiv der Rachsucht.
Als Rachemotiv des Jugendamtes Münster sind sowohl die Verurteilung der Menschenrechtsverletzungen durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) des Europarates in Straßburg in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) vom 8. April 2004 als auch die wiederholt in der Medienberichterstattung und im die Internet öffentlich gemachte scharfe Kritik an den Entscheidungen und Verhaltensweisen des Jugendamtes Münster.
Der jugendamtliche Eingriff in die Rechte des Privat- und des Familienlebens war dem sogenannten offiziellen Kindeswohl nicht angemessen, das angeblich von den deutschen Behörden verfolgt wurde und verursachte den Tod des Kindes Lisa Marie.
Das Agieren der hier beschuldigten Leitung des Jugendamtes Münster erfüllt mehrere objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale des Mord-Straftatbestandes.
Die Arg- und Wehrlosigkeit des minderjährigen Opfers Lisa Marie Haase unter der Inobhutnahme des Jugendamtes ist gegeben. Das Mordopfer Lisa Marie Haase hat mit ihrem eindeutigen Verhalten während ihrer Fremdplatzierung nachweislich mehrfach die Rückkehr in ihre Ursprungsfamilie gefordert. Das Jugendamt Münster verweigerte jedoch mehrfach ihre Rückführung; und dies selbst nach dem zuvor benannten EGMR-Urteil aus 2004. Lisa Marie starb dann in Obhut des Jugendamtes unter mysteriösen Umständen Anfang 2007.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Heimtücke" ist gegeben. Ohne Wissen der Eltern erstellte ein vom Jugendamt Münster beauftragter Gutacher ein Gutachten. Das hier beschuldigte Jugendamt Münster beabsichtigte, damit die Herausnahme der Kinder aus der Familie Haase zu begründen und dann in 2001vollziehen zu können.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Grausamkeit" ist erfüllt. Das Jugendamt Münster setzte und setzt die wehrlosen und arglosen Kinder der Familie Haase vorsätzlich körperlichen und seelischen Qualen aus.
Obwohl die schwere Traumatisierung der herausgenommenen und fremduntergebrachten Kindern eindeutig bekannt ist, verweigert das Jugendamt Münster die Herausgabe der Kinder zu deren Rückführung in die Ursprungsfamilie; und dies selbst nach den vom EGMR festgestellten Menschenrechtsverletzungen, die durch die involvierten deutschen juristischen und sozialen Behörden - hier dem Jugendamt - begangen wurden
Bei Maurice Haase ist während seiner Fremdplatzierung auffälliges hochaggressives Verhalten zu beobachten. Bei Nico Haase findet während seiner Fremdplatzierung ein sechsmonatiger Aufenthalt in geschlossener Jugendpsychiatrie statt. Bei Lisa waren in der Obhut des Jugendamtes während ihrer Fremdplatzierung bereits zwei Selbstmordversuche zur Kenntnis zu nehmen.
Dennoch reagierte das Jugendamt Münster mit vorsätzlicher Ignoranz der zwei Suizidversuche von Lisa während der Fremdunterbringung und hielt gleichzeitig die vorsätzliche Verweigerung der Kindesrückführung aufrecht. Das Verhalten des Jugendamtes Münster ist als seelische Grausamkeit zu benennen. Diese vorsätzlich jugendamtsseitig ausgeübte seelische Grausamkeit ist als Ursache der seelischen Qualen zu benennen, die zu Gesundheitsbeeinträchtigungen und letztendlich zum Tot des Kindes Lisa Marie Haase geführt haben; insbesondere nach der endgültig begangenen Rückführungsverweigerung durch das hier beschuldigte Jugendamt Münster unter dem stellvertretenden Leiter Bernhard Paschert.
Weitere Belege für die Ausübung seelischer Grausamkeiten zum Verursachen seelischer Qualen der betroffenen Kinder ist der Lebenssachverhalt, dass nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt werden und dann davon berichten, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien.
Das Mord-Tatbestandsmerkmal der "Ermöglichung und Verdeckung einer Straftat" ist erfüllt. Offensichtlich dient der jahrelang betriebene systematische behördliche Psychoterror dazu, um von Straftaten im Amt durch Mitarbeiter des Jugendamtes Münster abzulenken und dies zu vertuschen.
Es ist bekannt, dass im Scheidungsverfahren der Kindesmutter Cornelia Haase der Ehemann ein Verhältnis mit der zuständigen Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster hatte.
Die entsprechende Jugendamtsmitarbeiterin hätte auf Grund des Interessenskonfliktes und Befangenheit den Fall Haase und die Fallbetreuung an andere Sachbearbeiter bzw. an eine andere Behörde oder NRO abgeben müssen. Das Jugendamt Münster hätte das zuständige Familiengericht dementsprechend ordnungsgemäß in Kenntnis setzen müssen. Das hier beschuldigte Jugendamt Münster hat aber vorsätzlich alles unterlassen, um bestehenden Interessenskonflikt offen zu legen und der klaren Befangenheit abzuhelfen.
Im Jahr 2001, erfolgte die Kindesherausnahme von sieben Kinder aus der Familie Haase im Nachlauf eines Scheidungsverfahren von 1995, in dem die für den Fall zuständige Sachbearbeiterin des Jugendamtes Münster ein Verhältnis mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren hatte. Die Kindesherausnahme und deren Aufrechterhaltung ist im Kontext der Verdeckung einer Straftat als Vertuschungstat zu sehen.
Es besteht der Straftatbestand der "Vorteilsannahme" durch die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster, indem sie sich den Vorteil davon versprach, die Betreuung von den Kindern zu übernehmen, für die der Ehemann - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend - im Scheidungsverfahren mit Hilfe ihrer Empfehlungen die Sorgerechtsübertragungen beantragte.
Es besteht der Straftatbestand der "Bestechlichkeit", indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster Gegenleistungen in Form von sexueller Beziehung mit dem Ehemann aus dem Scheidungsverfahren erhält, um dann in einer pflichtwidrigen Diensthandlung Interessenskonflikt und Befangenheit nicht ordnungsgemäß abzuhandeln. Die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster nutzt auf diese Weise den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden Scheidungsverfahren zur Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend.
Es besteht des weiteren der Amtsdelikt-Straftatbestand der Falschbeurkundung im Amt, indem die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster gezielte Falschaussagen über die Kindesmutter Cornelia Haase machte und veranlasste. Die Amtsträgerin vom Jugendamt Münster nutzt auf diese Weise den jugendamtlichen Beitrag im entsprechenden Scheidungsverfahren zur Beeinflussung des Sorgerechtsverfahren zu ihren eigenen Gunsten bzw. zu Gunsten des Ehemannes - nunmehr mit ihr selbst in Beziehung stehend.
Das Jugendamt selbst wird mit seinem dokumentierten Verhalten vorsätzlich zur Kindeswohlgefährdung, indem es in einer sturen und ungerechtfertigten Art und Weise auf die unzulässige und menschenrechtsverletzende Trennung des Kindes Lisa Marie von der elterlichen Familie Haase besteht. Das Jugendamt Münster ist für den Tod von Lisa Marei Haase zur Verantwortung zu ziehen. Und all dies für die selbstsüchtigen "Kindeswohl"-Gründe, die unkorrekten Verhaltensweisen von Mitarbeitern des Jugendamtes Münster zu decken.

Criminal charges against the deputy director of the German Youth Welfare Office (Jugendamt) Münster Mr. Bernhard Paschert due to murder of the child Lisa Marie Haase (German criminal code section 211)

Dear Madams, Dear Sirs from the state protection, police station Northern Hesse, ZK 10,
Hereby the official criminal charge is directly lodged at the state protection, police station Northern Hesse with the investigating police officers Rieth, Lenz, Müller ZK 10, under FILE NUMBER VNR. ST/0082732/2005 158 in the pending Accumulating proceedings 201 Gs 257/04 on system injustice and state crimes at the district court of Kassel for the correct forwarding to the prosecutor Schornstein-Bayer from the public prosecutor of Kassel, who is specialized in human rights and citizen's rights in respect to the further correct criminal prosecution of the deputy director of the German Youth Welfare Office (Jugendamt) Münster Mr. Bernhard Paschert due to murder of the child Lisa Marie Haase (German criminal code section 211).
The herein accused German Youth Welfare Office (Jugendamt) Münster under the deputy director Bernhard Paschert committs the criminal offense of murder with deceitfulness and with planned activities out of base motives - here the base motives of revengefulness.
The motives of revenge for the Jugendamt Münster are the condemnation of human rights violations by the Judgment of the European Court of Human Rights (ECHR) of the Council of Europe in Strasbourg in the Case of HAASE vs. GERMANY (Individual Complaint Nr. 11057/02) from 8. April 2004 as well as the repeatedly severe criticism regarding the decision taking and the acting patterns of the Jugendamt Münster published in the media coverage and on the Internet.
The Jugendamt interference in the right of private and family life was not proportionate to the so-called official of aim welfare of the child that has been allegedly pursued by the German authorities and caused the death of the child Lisa Marie.
The acting of the herein accused board of directors of the Jugendamt Münster satisfies several essential criterion elements of the criminal offense of murder.
The unsuspiciousness and defencelessness of the minor victim Lisa Marie Haase under the custody of the Jugendamt is given. As it is proven during her foster placement, the victim of murder Lisa Marie Haase has repeatedly demanded the return into her family of origin by her clear behaviour. Nevertheless, the Jugendamt Münster has refused several times her return; and this even after the ECHR-judgment from 2004. At the beginning of 2007, Lisa Marie then died under mysterious circumstances under the custody of the Jugendamt.
The essential criterion element of the criminal offense of murder with "maliciousness" is given. Without any knowledge of the parents an expert ordered by the Jugendamt Münster prodced an expert opinion. The herein accused Jugendamt Münster thereby intends to justify and execute the removal of the children from the family Haase in 2001.
The essential criterion element of the criminal offense of murder with "cruelty" is given. The Jugendamt Münster has deliberately submitted and is still submitting the children of the family Haase to physical and mental/psychic torments.
Although the severe traumas of the removed and then foster placed children is clearly known, the Jugendamt Münster is refusing to give back the children for their return into the family of origin; and this even after the ECHR named the human rights violations, which have been committed by the involved German judicial and social authorities - here the Jugendamt.
During the foster placement of Maurice Haase a striking and highly aggeressive behaviour is to be observed. During the foster placement of Nico Haase a six months stay in the youth psychiatry of a mental hospital took place. During the foster placement of Lisa, already two suicide attempts had to be noticed under the custody of the Jugendamt.
Nevertheless, the Jugendamt Münster has reacted with deliberate ignorance of the two suicide attempts of Lisa during the foster placement and has uphold the deliberate refusal of returning the child at the same time. The behaviour of the Jugendamt Münster is to be named as mental/psychic cruelty. This deliberately mental/psychic cruelty executed by the Jugendamt is the cause for the mental/psychic torments leading to the health problems and finally to the death of the child Lisa Marie Haase; especially after the ultimately committed refusal of return by the herein accused Jugendamt Münster under the deputy director Bernhard Paschert.
More proof for the execution of mental/psychic cruelties to cause mental/psychic torments for the concerned children is given by the fact that after the return into the family Haase following 4.5 years of foster placement, the daughters Anna and Sandra are then reporting that under custody of the Jugendamt, they had been deceived and told during the foster placement that their parents would already be dead.
The essential criterion element of the criminal offense of murder with "Enabling and Covering of a criminal offense" is given. It is quite obvious that that the systematically committed psychoterror by the authorities over all those years shall serve to cover and distract from criminal offenses in a public office committed by staff members of the Jugendamt Münster.
It is known, that during the divorce proceedings of the mother of the children Cornerlia Haase her husband had an affair with the competent staff member of the Jugendamt Münster.
The respective staff member of the Jugendamt should have handed over the case Haase and the case management to another staff member or to another authority or NGO due to the conflict of interests and due to bias. The Jugendamt Münster was obliged to correctly inform the family court about these facts. But the herein accused Jugendamt Münster has deliberately failed to do everything to make transparent the existent conflict of interests and to find a remedy for the clear bias.
In the year 2001, the removal of seven children from the family Haase occurred in the aftermath of divorce proceedings from 1995, in which the competent staff member Jugendamt Münster for this case had an affair with the husband of the divorce proceedings. The removal of the children and its continuation is to be seen in the context of camouflaging a criminal offence as a covering up act.
The criminal offense of "acceptance of an advantage" is given as the officeholder from the Jugendamt Münster hoped to gain the advantage of taking over the care of the children for whom the husband - having now an affair with herself - demanded with the help of her official recommendations the award of child custody during the divorce proceedings.
The criminal offense of "corruptibility" is given as the officeholder from the Jugendamt Münster gets return service in form of sexual relationship with the husband of the divorce proceedings in order to not correctly deal with the conflict of interests and bias by office acting contrary to duty. The officeholder from the Jugendamt Münster rather uses the Jugendamt contribution in the respective divorce proceedings to influence the child custody proceedings to her own favour respectively to the favour of the husband - having now an affair with herself.
Furthermore, the criminal offense in office of "falsifying of documents" is given as the officeholder from the Jugendamt Münster made and ordered deliberate false declarations about the mother of the children Cornelia Haase. The officeholder from the Jugendamt Münster thereby uses the Jugendamt contribution in the respective divorce proceedings to influence the child custody proceedings to her favour respectively to the favour of the husband - having now an affair with herself.
The Jugendamt itself with its documented acting deliberately becomes the jeopardy to the welfare of the child by consisting in a stubborn and unjustified manner on the inadmissible and human rights violating separating of the child Lisa Marie from the parental family Haase. The Jugendamt Münster isto be held responible for the death of Lisa Marie Haase. And all this for the selfish "welfare of the child"-reasons of covering the incorrect acting of staff members of the Jugendamt Münster.
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