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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 08.02.08, 14:11     Betreff: Re: Jugendamt Worms: Missbrauchsprozesse Antwort mit Zitat  

Der Fall Spatzennest - GAU für den Kinderschutz?

Pädagoge im pfälzischen Ramsen weiter unter Missbrauchsverdacht: Ermittlungen dauern an/Das Jugendamt und die Rolle der Bösen

Vom 19.12.2007

MAINZ/KAISERSLAUTERN Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern ermittelt nach wie vor wegen Kindesmissbrauchs gegen den Sozialpädagogen Stefan S. (40), bis vor wenigen Wochen Leiter des Kinderheims Spatzennest im pfälzischen Ramsen. Der Fall hat eine weitere Dimension. Sie hat zu tun mit den so genannten Worms-Prozessen, die sich 1994 - 97 mit Kindesmissbrauch zu befassen hatten.
Von

Reinhard Breidenbach

Der Verdacht: S. habe sich im Sommer dieses Jahres bei einer Ferienfreizeit in Österreich gegenüber Kindern sexueller Handlungen schuldig gemacht. Der Träger des Spatzennestes, die privatrechtlich organisierte "Jugendhilfe Einrichtungen Südwest" (JES), hat die Einrichtung geschlossen und S. fristlos gekündigt.

Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Paul Scheidner, gestern auf Anfrage dieser Zeitung erklärte, ist in diesem Jahr nicht mehr mit einer Entscheidung zu rechnen, ob Anklage vor dem Landgericht Kaiserslautern erhoben wird; S. sei auf freiem Fuß, eine Inhaftierung derzeit "kein Thema".

Der Alzeyer Rechtsanwalt Uwe Marschalek vertritt eines der Kinder, die an der Freizeit in Österreich teilnahmen. Er sagt, es sei zu "Übergriffen des Beschuldigten gekommen, welche die normale Betreuungs- und Pflegeintensität bei Weitem überschreiten." Gleichwohl gelte für S. die Unschuldsvermutung. Gemeinsam mit einer pädagogischen Fachpraxis hat Marschalek eine Selbsthilfegruppe ins Leben gerufen, an die sich Eltern weiterer möglicherweise betroffener Kinder wenden können. "Dabei halte ich ausdrücklich fest, dass die Selbsthilfegruppe keine Anklage- oder Strafverfolgungsgruppe ist", so der Anwalt.

Über die aktuellen staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinaus hat der Fall eine weitere schwerwiegende Dimension. Im Spatzennest wurden 1993 sechs Kinder untergebracht, gegen deren Eltern und Verwandte die Mainzer Staatsanwaltschaft ermittelte. Vorwurf: sexueller Missbrauch an mehr als 20 Kindern, auch eigenen. In den drei so genannten Worms-Prozessen sprach das Landgericht Mainz schließlich alle 24 Angeklagten frei. Stefan S. trat in diesen Prozessen als Zeuge auf, berichtete unter anderem über seine angebliche Aufdeckungs- und Ermittlungsarbeit mit den Kindern und belastete die Angeklagten.

Maßstab Kindeswohl

Trotz der Freisprüche entschieden Amtsgericht Worms und Jugendamt Worms in den Jahren nach 1997 zunächst, die sechs Spatzennest-Kinder nicht an die Eltern zurückzugeben. Argument: Das Kindeswohl stehe dem entgegen. Vor dem Hintergrund der Ermittlungen, die aktuell gegen S. laufen, sehen sich Amtsgericht, Jugendamt, der Träger des Spatzennestes und das Landesjugendamt nun heftigsten Vorwürfen ausgesetzt, als deren Bannerträger in der Öffentlichkeit in vorderster Front das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" fungiert. Vereinfacht formuliert lautet der Vorhalt: "Ihr, Jugendamt & Co., habt unschuldigen Eltern die Kinder vorenthalten, sie stattdessen einem Kinderheim überlassen, deren Leiter nun - wenn auch in einem anderen Zusammenhang - unter Missbrauchsverdacht steht; Kinder aus den Worms-Prozessen - zuletzt waren noch zwei im Spatzennest - sind von den Vorgängen in Österreich zwar offenbar nicht betroffen, aber der Verdacht, dass sich S. auch Worms-Kindern in unzulässiger Weise näherte, nachdem er sie gegen die Eltern aufgehetzt und mental an sich gebunden haben könnte, schwebt wie von selbst im Raum. Zudem wart ihr offenbar nicht fähig, das Kinderheim samt Leiter ordentlich zu kontrollieren."

Klar strukturiert ist also zumindest in einigen Medien die Schlachtordnung - was der Wahrheitsfindung höchstwahrscheinlich nicht wirklich dient. Ins Feld geführt wird dabei vor allem ein Gutachten, das der Bielefelder Psychologie-Professor Uwe Jopt 2001 - im Auftrag des Wormser Amtsgerichts - erstellte. Es besagt sinngemäß, dass S. die Kinder einer Gehirnwäsche unterzogen habe und abgelöst werden solle.

Der für das Wormser Jugendamt verantwortliche Bürgermeister Georg Büttler erläutert gegenüber dieser Zeitung: "In Teilen der Medien-Öffentlichkeit hat man uns offensichtlich die Rolle der Deppen und der Bösen zudiktiert, deshalb werden bestimmte Aspekte dort überhaupt nicht zur Kenntnis genommen." Etwa, so Büttler, das Gutachten eines Psychotherapeuten, ebenfalls aus dem Jahr 2001, das einen ganz anderen Schwerpunkt setze als Jopt: Demnach kündigten Kinder "massiv selbstgefährdendes Verhalten an, wenn gegen ihren Willen Kontakte zu den leiblichen Eltern hergestellt würden oder sie von der Wohngruppe Spatzennest weggehen müssten. Die Kinder benötigen ein hohes Maß an Sicherheit und haben zum Ausdruck gebracht, dass dies für sie im Moment nur in der Wohngruppe mit den ihnen vertrauten Erwachsenen denkbar ist." Also im Spatzennest.

"Unser Bestreben war es immer, die Kinder mit den Eltern wieder zusammenzubringen", betont Büttler. "Aber dagegen haben sich mehrere Kinder massiv gewehrt, bis hin zu Selbstmorddrohungen. Was wäre denn gewesen, wenn wir sie aus dem Spatzennest herausgeholt hätten - und dann hätte sich jemand etwas angetan?"

Büttler weist, ebenso wie die Leiterin des Landesjugendamtes, Birgit Zeller, darauf hin, dass die im Spatzennest untergebrachten Worms-Kinder eine gute persönliche und schulische Entwicklung genommen hätten. Tragisch allerdings der Fall eines zuckerkranken Jungen, der mit 18 das Spatzennest verließ, eine eigene Wohnung bezog, eine Ausbildung in Mainz beginnen sollte, Ende 2004 in einen komatösen Schock fiel und verstarb.

"Ständig vor Ort"

Wie stand es um die Zuverlässigkeit des Stefan S.? "Wir hatten nicht die geringsten Anhaltspunkte, an ihm zu zweifeln", sagt Wolfgang Scherer, Chef des Trägers "JES" auf Anfrage dieser Zeitung. "Wir waren ständig vor Ort präsent - unser Erziehungsleiter, ein Diplom-Psychologe, ist mindestens alle vier Wochen ins Spatzennest gefahren, hat mit S., den Kindern und Bediensteten geredet." Auch Landesjugendamts-Chefin Zeller betont: "Es wurde alles getan, was fachlich möglich war."

Allerdings: Falls sich die Vorwürfe gegen S. als wahr herausstellen sollten, wäre das in allererster Linie für betroffene Kinder, aber auch für das Prinzip Jugendschutz "verheerend, ein GAU", räumen Scherer und Zeller ein.
http://www.allgemeine-zeitung.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=3094988
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