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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 23.05.08, 07:06     Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin Antwort mit Zitat  

Die Frau am Tor
Bremen

Kevins Sozialarbeiter wieder im Dienst

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© Picture-Alliance
Die Leiche des kleinen Kevin war im Oktober 2006 im Kühlschrank seines Ziehvaters entdeckt worden

Seine mögliche Mitschuld am Tod des kleinen Kevin vor zwei Jahren wird noch vor Gericht verhandelt. Nun hat der angeklagte Sozialarbeiter die Arbeit wieder aufgenommen. Die Opposition im Bremer Senat ist aufgebracht und fordert Konsequenzen.

Mehr als eineinhalb Jahre nach dem grausigen Fund der Leiche des kleinen Kevin aus Bremen ist der schwer beschuldigte Sozialarbeiter des Jungen wieder im Dienst. Der sogenannte Fallmanager, der sich wegen des Todes des Jungen noch vor Gericht verantworten muss, arbeitet nach Angaben der Sozialbehörde in der Verwaltung. Er sei nicht mit der Sozialarbeit mit Familien betraut. Eine Suspendierung wird geprüft. Die CDU-Opposition in der Hansestadt sieht einen "unfassbaren und skandalösen Vorgang". Es müsse geklärt werden, ob eine Entlassung des Mitarbeiters wegen nicht eingehaltener Fristen gescheitert sei.
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Die Leiche Kevins war mit rund zwei Dutzend Knochenbrüchen im Oktober 2006 im Kühlschrank seines Ziehvaters entdeckt worden. Schon erste Analysen des Falls ergaben massive Fehler bei der zuständigen Sozialbehörde. Das Kind stand unter der Obhut des Staates. "Dieser Mitarbeiter hat durch eigenes Versagen eine Schlüsselrolle im Fall des kleinen Kevin gespielt", sagte der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des damals eingesetzten Untersuchungsausschusses, Helmut Pflugradt.

Personalrat widerspricht Kündigungsverfahren
Die Sozialbehörde sei damals davon ausgegangen, dass ein erster, auf Akten gestützter Bericht für eine Kündigung nicht ausreichend sei, sagte eine Sprecherin der Sozialverwaltung. Nach einem Bericht der Innenrevision sei dann ein Kündigungsverfahren eingeleitet worden. Diesem sei jedoch vom Personalrat widersprochen worden. Eine Einigungsstelle habe schließlich formal argumentiert, dass bereits nach dem ersten Bericht der Arbeitgeber hätte die Kündigung aussprechen müssen, die Frist für ein solches Verfahren nun aber abgelaufen sei.

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In der Sozialverwaltung sieht man derzeit noch zwei Ansatzpunkte, um doch noch zu einer Entlassung des Mannes zu kommen. Erstens durch das Urteil gegen den Ziehvater, aus dem sich möglicherweise Anhaltspunkte ergeben. Der 43-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt. Das Urteil soll voraussichtlich am 5. Juni gesprochen werden. Die zweite und aussichtsreichere Möglichkeit sei dann das Verfahren gegen den Sozialarbeiter selber.

DPA



Artikel vom 19. Mai 2008
http://www.stern.de/politik/panorama/:Bremen-Kevins-Sozialarbeiter-Dienst/620829.html?nv=rss_
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