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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Gast
New PostErstellt: 05.06.08, 22:54     Betreff: Re: Jugendamt Bremen: Fall Kevin Antwort mit Zitat  

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05.06.2008

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URTEIL IM FALL KEVIN
"Sie müssen mit dieser Schuld fertig werden"

Von Barbara Hans, Bremen

21 Knochenbrüche, unzählige Blutergüsse, schlimmste Schmerzen: Unvorstellbar sind die Qualen, die Kevin ertragen hat, bevor er starb. Das Landgericht Bremen hat seinen Ziehvater zu zehn Jahren Haft verurteilt. Dem Angeklagten ist es trotz eines Mammut-Prozesses kaum näher gekommen.

Bremen - Zumindest in Zahlen ist alles erfasst: 85 Zeugen wurden von der Schwurgerichtskammer II des Landgerichts Bremen im Fall Kevin gehört, 25 Sachverständige befragt. 29 Verhandlungstage lang versucht die Kammer, Licht in das kurze Leben von Kevin zu bringen, dessen Leiche Polizisten am 10. Oktober 2006 in einer Wohnung im zweiten Stock in der Kulmer Straße Straße im Bremer Stadtteil Gröpelingen gefunden hatten. Kevin maß 83 Zentimeter, war in einen 53 Zentimeter breiten Kühlschrank gequetscht worden.

Bernd K.: "In Bremen Geschichte schreiben"
DPA

Bernd K.: "In Bremen Geschichte schreiben"
"Es ist nicht wieder gut zu machen, in keiner Weise", sagte der Vorsitzende Richter Helmut Kellermann am Ende seiner Urteilsverkündung zu dem angeklagten Stiefvater des Jungen, Bernd K.

Der 44-Jährige wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zehn Jahren Haft verurteilt, von denen er zwei in einer Entziehungsanstalt verbringen muss. Das Gericht blieb damit deutlich unter der Forderung von Staatsanwalt Daniel Heinke, der das Mordmerkmal der Grausamkeit als erwiesen ansah und eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert hatte.

Bernd K. schwieg beharrlich

In seiner fast zweistündigen Urteilsbegründung versuchte Kellermann die Argumentation der Kammer darzulegen - und machte keinen Hehl daraus, dass auch unter den Mitgliedern nicht immer Einigkeit darüber bestand, was Kevin in seinem kurzen Leben widerfahren und inwieweit K. dafür juristisch zur Verantwortung zu ziehen ist. "Es gab Situationen, wo der Zug in die Katastrophe hätte aufgehalten werden können", betonte Kellermann. Allerdings seien diese zwar moralischer, nicht jedoch zwingend auch juristischer Art.

Kevin ist zum Synonym geworden für eine Debatte über den Kinderschutz in Deutschland: Das Handeln der zuständigen Behörden ist ebenso in die Diskussion geraten wie die Kürzung von Geldern und der lasche Umgang mit Drogenabhängigen. "Ob all diese Aspekte zum Tod Kevins beigetragen haben, kann man nicht sagen", so Kellermann.

Das Gericht hatte die mühsame Aufgabe, herauszufinden, was zwischen Mai 2006, dem Zeitpunkt, zu dem Kevin das letzte Mal lebend gesehen worden ist, und dem 10. Oktober 2006 geschehen ist.

Doch Bernd K. - die graumelierten Haare hat er am Tag der Urteilsverkündung zum Zopf gebunden, trägt ein blau-weiß gestreiftes Hemd mit beigefarbener Strickjacke, das Gesicht ist aschfahl - schwieg beharrlich. Seine Anwälte hatten ihm geraten, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Es war der Versuch, ein Puzzle zusammenzusetzen - doch viele Teile gab es nicht.

"Es bleibt nur ein undeutliches und unscharfes Bild übrig"

K. hat nur sehr bedingt am sozialen Leben teilgenommen. Die Zeugen aus dieser Szene - Bekannte aus dem Drogenmilieu oder Nachbarn, die K. mitunter wüst beschimpfte und bedrohte - waren wenig hilfreich, ein Bild von K. zu zeichnen. "Es bleibt nur ein undeutliches und unscharfes Bild übrig", so Richtee Kellermann. Was ist geschehen seit Kevins Geburt im Krankenhaus Bremen-Nord, zugleich Zeitpunkt des ersten Eintrages in der Akte Kevin?

Kevins Leiden ist kaum in Worte zu fassen: Ärzte stellten 21 Knochenbrüche, zahllose Blutergüsse fest. Wann sich was ereignete, die Frage konnte das Gericht trotz großem Aufwand nicht klären.

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"Kevin sei ein sehr wildes Kind", rechtfertigte sich K. gegenüber Ärzten. Er habe sich mit seinen Beinchen im Gitterbett verfangen, sich die Verletzungen selbst zugefügt. Doch Kevin ist bis zu seinem Tod sehr schwach, sehr klein, kann kaum sprechen, nicht laufen. "Retardiert", sagen die Gutachter. Sie meinen: Der Junge ist zu schwach, zu klein, um sich selbst derart zu verletzen. "Er hatte nicht die Kraft, sich solche Brüche zuzufügen", resümiert Kellermann. Ein Rechtsmediziner hatte vor Gericht demonstriert, welcher Kraft es bedarf, den noch sehr biegsamen Knochen eines Kleinkindes zu brechen. Ein einfacher Sturz? Undenkbar.

Kevins Situation verschlechtert sich nach dem Tod seiner Mutter Sandra, die im Herbst 2005 an einem Milzriss starb.

Ende Februar 2006 willigt K. ein, Kevin stundenweise zu einer Tagesmutter zu geben. Letztlich bringt er den Jungen aber nur viermal zu der Frau. Am 17. März 2006 fallen ihr schwere Verletzungen des Jungen auf - ein "wie eine Banane verformtes" Schienbein, Blutergüsse im Genitalbereich, Kevins Fußgelenk ist notdürftig verbunden.

Wenn sie Kevins Bein auch nur berührt, fängt er an zu weinen. Die Tagesmutter wendet sich an das Jugendamt, wird aber dort, wie Kellermann betont, "leider" nicht ernst genommen mit ihrem Anliegen. Sie solle den Jungen abends dem Vater aushändigen, sagt man ihr.

K. prügelt, pöbelt, schimpft - liebt aber zugleich den Jungen

Beim letzten Treffen mit dem Amtsvormund im April 2006 hinterlässt Kevin jedoch einen guten Eindruck. Er sei zwar blass, schwach, dünn gewesen, aber munter und zufrieden.

Es ist dieser Gegensatz, der das Urteil wie ein roter Faden durchzieht: Die Eindrücke, die die Menschen, die Kevin lebend gesehen haben, von ihm gewonnen haben, widersprechen sich. K. brach ihm die Knochen - doch der Junge - und auch K. - hinterlassen wenig später bei den Behörden einen guten Eindruck. Eine Sachbearbeiterin erinnerte sich sogar explizit an einen Kuss, den Kevin ihr gab. K. prügelt, pöbelt, schimpft - liebt aber zugleich den Jungen, äußert immer wieder die Angst, ihn zu verlieren.

Letztlich verliert er ihn durch sein eigenes Handeln: Kevin starb Ende Juni oder Anfang Juli, zu diesem Schluss kam die Kammer. "Genauer können wir es nicht sagen", sagt Kellermann. Es klingt wie das Fazit des Prozesses.

Durch "stumpfe Gewalteinwirkung" erleidet Kevin fünf weitere Knochenbrüche. Er stirbt an einem Versagen der rechten Herzklappe in Folge einer Fettembolie - verursacht durch die Knochenbrüche. "Die Gewalteinwirkung allein hat nicht gereicht, das können wir sagen." Wie viel Zeit aber zwischen der Verletzung und dem Tod lag, ist unklar: Es können Minuten gewesen sein, aber auch Stunden und Tage.

"Wenn du nicht ruhig bist, reiße ich dir den Arsch auf"

Was für ein Mensch K. ist, vermochte auch das Gericht nicht zu klären. Vielleicht ist es ohnehin schwer festzustellen. K.s Leben war seit Jahren durch Drogen- und Alkoholsucht geprägt. Gegenüber Außenstehenden sei er aggressiv gewesen, führte Kellermann aus. Frauen waren "Schlampen", auch Sandra K., die "für jeden die Beine breit mache". Als "Scheiß Türken" betitelte er seine Nachbarn vom Balkon. Wenn man ihm das Kind wegnehme, droht er, werde er "in Bremen Geschichte schreiben".

Zu Kevin, den er auch "mein Dicker" nannte, habe er einmal im Treppenhaus gesagt: "Wenn du nicht ruhig bist, dann reiße ich dir den Arsch auf." Danach war Kevin ruhig und K. so amüsiert, dass er lachte. Doch K. sei auch liebevoll mit dem Jungen umgegangen, fürsorglich. Er habe durchaus mit ihm kommuniziert, argumentierte das Gericht heute. Aber sieht so Kommunikation aus?

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Fall Kevin Landgericht Bremen Kindstötung Kindesmisshandlung
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Hilfsangebote habe er abgelehnt und sich in einen "Traum vom bürgerlichen Leben" geflüchtet. Einen Traum von Frau und Kind, sauberer Wohnung und ohne Drogen. Doch die Frau hatte er verloren, ein gemeinsames Kind brachte sie tot zur Welt, von den Drogen kam er nicht los.

"Sie haben das Kind geliebt", sagte Kellermann am Ende der Urteilsbegründung zu K. "Sie müssen mit dieser Schuld fertig werden." Der Verurteilte schluckte sichtbar - mit wässrigen Augen. Gesagt hat er nichts.


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,557998,00.html
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