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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigungsfrage der Nazi-Nackommen/Lebensborn-Kinder

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Gast
New PostErstellt: 20.07.07, 21:33  Betreff: Entschädigungsfrage der Nazi-Nackommen/Lebensborn-Kinder  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

14.07.2007 / Ausland / Seite 2
Besatzerkinder ohne Wiedergutmachung
Strasbourg. Für norwegische Kinder deutscher Wehrmachtsoldaten hat sich die letzte Hoffnung auf angemessene Wiedergutmachung zerschlagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg erklärte am Freitag die Beschwerden von 159 Klägern, die als Nachkommen deutscher Besatzungssoldaten in Norwegen jahrzehntelang Mißhandlungen, Schikanen und Diskriminierungen ausgesetzt waren, für nicht zulässig.

(AFP/jW)
http://www.jungewelt.de/2007/07-14/061.php
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Gast
New PostErstellt: 20.07.07, 21:34  Betreff: Re: Entschädigungsfrage der Nazi-Nackommen/Lebensborn-Kinder  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Letzte Hoffnung von Norwegens Wehrmachtskindern zerschlagen

Für norwegische Kinder deutscher Wehrmachtsoldaten hat sich die letzte Hoffnung auf angemessene Wiedergutmachung zerschlagen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg erklärte am Freitag die Beschwerden von 159 Klägern, die als Nachkommen deutscher Besatzungssoldaten in Norwegen jahrzehntelang Misshandlungen, Schikanen und Diskriminierungen ausgesetzt waren, für nicht zulässig. Die Kläger hätten in Norwegen Anspruch auf Entschädigung gehabt, dort aber die vorgeschriebenen Antragsfristen nicht eingehalten, stellte das Gericht fest. Der nationale Rechtsweg sei somit nicht ausgeschöpft worden. Dies sei aber eine Voraussetzung für die Zulassung der Klage in Straßburg.

© Copyright AFP Agence France-Presse GmbH - Es handelt sich bei diesen Veröffentlichungen um automatisiert eingespeistes Material des Diensteanbieters AFP im Sinne des Teledienstegesetzes.

afp, Freitag, 13. Jul, 16:24 Uhr

http://www.rheinpfalz.de/perl/cms/cms.pl?cmd=showMsg&tpl=ronMsg.html&path=/ron/welt&id=NEWSTICKER070713142257.vbfz8t6l
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Gast
New PostErstellt: 20.07.07, 21:35  Betreff: Re: Entschädigungsfrage der Nazi-Nackommen/Lebensborn-Kinder  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

13. Juli 2007
URTEIL
Richter lehnen Entschädigung für Lebensborn-Kinder ab

Für norwegische Kinder deutscher Wehrmachtsoldaten gibt es keine Wiedergutmachung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Klage von Nachkommen des "Lebensborn"-Programms abgewiesen. Die Begründung der Richter: Die mehr als 150 Kläger hätten ihr Anliegen zu spät vorgebracht.


Straßburg - Die Straßburger Richter stellten sich mit ihrer Entscheidung hinter das Urteil norwegischer Gerichte. Diese hatten erklärt, die "Lebensborn"-Nachkommen hätten ihre Klage binnen 20 Jahren einreichen müssen. Die "Lebensborn"-Kinder hatten die Regierung in Oslo auf Entschädigung in Höhe von mindestens 6300 Euro pro Betroffenem verklagt, besonders Geschädigte sollten vier Mal so viel erhalten.

Das von Reichsführer-SS Heinrich Himmler initiierte Programm "Lebensborn" sollte dazu dienen, die Geburtenrate unter so genannten Ariern zu erhöhen, um die Vorherrschaft der nordischen Rasse zu sichern. Die Norweger wurden von den deutschen Nationalsozialisten in diesem Sinne als reinrassig betrachtet, so dass nach der Besatzung des skandinavischen Landes viele Verbindungen zwischen deutschen Soldaten und norwegischen Frauen forciert wurden. Daraus gingen rund 12.000 Kinder hervor, die während des Krieges in "Lebensborn"-Heimen versorgt wurden.

Nach dem Krieg waren sie in Norwegen allerdings vielfältiger Diskriminierung ausgesetzt. Zumeist wurden sie als "schwachsinnig" oder "abweichlerisch" eingestuft und in psychiatrische Anstalten eingewiesen oder zwangsadoptiert. In der Schule wurden sie ebenso schikaniert wie später im Berufsleben, wenn sie denn überhaupt eine Anstellung fanden.

Die Anwälte der Kläger betonten in Straßburg, diese Menschenrechtsverletzungen seien auch nach 1953 weitergegangen. Damals trat Norwegen der Europäischen Konvention für Menschenrechte bei. Die norwegische Regierung bot den Opfern im Jahr 2002 Zahlungen in Höhe von bis zu 25.600 Euro an.

In vielen der Beschwerden ist von schweren Misshandlungen, Vergewaltigungen und Demütigungen die Rede. Der heute 66-jährige Hermann Thiermann wurde nach eigenem Bekunden als kleiner Junge stundenlang bei großer Hitze in einen Schweinestall gesperrt, weil er angeblich stank. In der Schule sei er gehänselt und von älteren Jungen vergewaltigt worden, ohne dass der Lehrer eingegriffen habe.

Eine heute 64 Jahre alte Frau bekam von Betrunkenen ein Hakenkreuz in die Stirn gebrannt. Sie floh zu ihrem Vater in die Bundesrepublik, wurde von den deutschen Behörden aber wieder nach Norwegen zurückgeschickt.

In Norwegen war das Schicksal der "Kriegskinder" lange Zeit ein Tabu-Thema. Erst am 1. Januar 2000 räumte der damalige Regierungschef Kjell Magne Bondevik in seiner Ansprache zum Jahrtausendwechsel offiziell die "Ungerechtigkeit" ein, die sie erfahren mussten. Er entschuldigte sich "im Namen des norwegischen Staates" bei den Betroffenen für die Diskriminierungen.

Im Jahre 2004 erschienen in Norwegen erstmals zwei umfangreiche Studien über das Schicksal der Wehrmachtskinder und die Mitverantwortung des norwegischen Staates.

jjc/AFP/AP
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,494344,00.html
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Gast
New PostErstellt: 20.07.07, 21:35  Betreff: Re: Entschädigungsfrage der Nazi-Nackommen/Lebensborn-Kinder  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Akt. 13.07.07; 14:09 Pub. 13.07.07; 14:09 pat
Keine Entschädigung für Nazi-Nachkommen
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Diskriminierungsklage von Nachkommen des nationalsozialistischen «Lebensborn»-Programms in Norwegen abgewiesen.
Wie wichtig ist diese Story?

Die mehr als 150 Kläger hätten ihr Anliegen zu spät vorgebracht, erklärten die Richter in Strassburg. Die «Lebensborn»-Kinder hatten die Regierung in Oslo auf Entschädigung in Höhe von mindestens 50.000 Kronen (6.300 Euro) pro Betroffenem verklagt, besonders Geschädigte sollten vier Mal so viel erhalten.

Die Strassburger Richter stellten sich mit ihrer Entscheidung hinter das Urteil norwegischer Gerichte. Diese hatten erklärt, die «Lebensborn»-Nachkommen hätten ihre Klage binnen 20 Jahren einreichen müssen.

Das von Reichsführer-SS Heinrich Himmler initiierte Programm «Lebensborn» sollte dazu dienen, die Geburtenrate unter so genannten Ariern zu erhöhen, um die Vorherrschaft der nordischen Rasse zu sichern. Die Norweger wurden von den deutschen Nationalsozialisten in diesem Sinne als reinrassig betrachtet, so dass nach der Besatzung des skandinavischen Landes viele Verbindungen zwischen deutschen Soldaten und norwegischen Frauen forciert wurden. Daraus gingen rund 12.000 Kinder hervor, die während des Krieges in «Lebensborn»-Heimen versorgt wurden.

Nach dem Krieg waren sie in Norwegen allerdings vielfältiger Diskriminierung ausgesetzt. Zumeist wurden sie als «schwachsinnig» oder «abweichlerisch» eingestuft und in psychiatrische Anstalten eingewiesen oder zwangsadoptiert. In der Schule wurden sie ebenso schikaniert wie später im Berufsleben, wenn sie denn überhaupt eine Anstellung fanden.

Die Anwälte der Kläger betonten in Strassburg, diese Menschenrechtsverletzungen seien auch nach 1953 weitergegangen. Damals trat Norwegen der Europäischen Konvention für Menschenrechte bei. Die norwegische Regierung bot den Opfern im Jahr 2002 Zahlungen in Höhe von bis zu 200.000 Kronen (25.600 Euro) an.

Quelle: AP
http://www.20min.ch/news/ausland/story/31513818#wichtig
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