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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Richter verhöhnt behindertes Kind mit Hitlergruß

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Autor Beitrag
Gast
New PostErstellt: 02.09.07, 11:21  Betreff: Richter verhöhnt behindertes Kind mit Hitlergruß  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Deutsche Richterwitze zum Hitlergruß
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/justiz/lg_mainz_hitlergruss.html

Mainzer Richter soll ein behindertes Kind verhöhnt haben
Einem Richter am Landgericht Mainz wird vorgeworfen, sich bezüglich der
Behinderung eines türkischen Kindes verbal komplett vergriffen zu haben.
Gegen den Richter wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.
Während einer Verhandlung, bei der es um die Behinderung eines Jungen ging,
ließ der Richter den Anwalt des Geschädigten vorführen, im welchen Umfang
der Junge beeinträchtigt ist. Als der Anwalt zur Demonstration seinen Arm
hob, kam es zu dem Eklat.
Der Richter kommentierte die eingeschränkte Bewegungsfähigkeit mit den
Worten: "Für 1933 hätte es gelangt", offenbar als Anspielung an den
Hitlergruß. Laut dem Gerichtspräsidenten hatte die Aussage aber keinen
rassistischen Hintergrund.
Stern Shortnews (Samstag, den 01. September 2007 - 14:04 Uhr)
http://www.shortnews.de/start.cfm?id=680878

Donnerstag, 30. August 2007, 16:57 Uhr
Mainzer Richter witzelt über Hitlergruß

Wegen einer Anspielung auf den Hitlergruß läuft gegen einen Mainzer Richter
ein Untersuchungsverfahren. In einem Zivilprozess sei es darum gegangen, ob
ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen Fehler gemacht
hatte, sagte der Landgerichtspräsident. Das Kind ist seither im
Schulterbereich gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe den Anwalt gefragt,
welche Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt demonstrierte dies mit
ausgestrecktem Arm, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe hob. Daraufhin
soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: „Für 1933
hätte es gelangt.“
http://www.bild.t-online.de/BTO/news/telegramm/Newsticker,rendertext=2414016
.html?o=RSS


Regionalnachrichten
Bemerkung eines Mainzer Richters über Hitlergruß
Bamberger bestätigt Prüfung

Vom 30.08.2007

MAINZ (dpa) Einem Mainzer Richter werden verbale Anspielungen auf den
Hitlergruß in einer Gerichtsverhandlung vorgeworfen. Derzeit prüfe der
Präsident des Landgerichts die Vorwürfe, sagte der rheinland-pfälzische
Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) heute in einer Sitzung des
Mainzer Landtags. Zuvor hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Christian Baldauf
von einem Vorsitzendem Richter am Landgericht Mainz berichtet, der sich mit
der Haftung bei Arztfehlern beschäftige. Dieser soll in Gegenwart eines
türkischen Kindes, das seinen Arm nicht mehr richtig heben kann, eine
Anspielung auf den Hitlergruß gemacht haben.
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=2949050

zuletzt aktualisiert: 30.08.2007 - 17:37
Empörung über Mainzer Richter
"Für 1933 hätt's noch gereicht"

Mainz (RPO). Die fragwürdige Äußerung eines Richters am Mainzer Landgericht
hat für Empörung im rheinland-pfälzischen Landtag gesorgt.

Wie CDU-Fraktionschef Christian Baldauf berichtete, soll der Richter in
einem Arzthaftungsprozess ein teilweise gelähmtes Kind aufgefordert haben,
den rechten Arm zu heben. Als der Junge das tat, soll der Richter dies -
offenbar mit Anspielung auf den Hitlergruß - mit der Äußerung quittiert
haben: "Für 1933 hätt's noch gereicht."

Baldauf sagte, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sei dies eine
unglaubliche Entgleisung, die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei.
Auch Justizminister Heinz-Georg Bamberger (SPD) sagte, falls die Äußerung so
gefallen sei, müsse dies als völlig indiskutabel eingestuft werden.

Bamberger verwies darauf, dass die Führung des Landgerichts zwischenzeitlich
ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet hat.

Der Präsident des Landgerichts, Willi Kestel, widersprach der Darstellung
Baldaufs teilweise. Nach dem Stand der Ermittlungen sei der als Folge eines
Geburtsfehlers teilweise gelähmte Junge nicht aufgefordert worden, den Arm
zu heben.

Vielmehr habe der Anwalt des Kindes unaufgefordert den Arm gehoben, um den
Grad der Lähmung seines Mandanten zu verdeutlichen. Daraufhin habe der
Vorsitzende Richter zumindest sinngemäß so reagiert wie von Baldauf
widergegeben.

Kestel bezeichnete die Äußerung des Richters als "dämliche Bemerkung", aus
der aber keine falschen Rückschlüsse gezogen werden dürften: "Der Kollege
ist weit davon entfernt, rechtem Gedankengut anzuhängen." Der Richter gehe
bislang seinen normalen Amtsgeschäften weiter nach, da es juristisch keine
Grundlage für eine Beurlaubung oder Suspendierung gebe.
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/474585


30.08.2007
Bemerkung eines Mainzer Richters über Hitlergruß wird untersucht
Die Unschuldsvermutung gilt als einer der wichtigsten Grundsätze des
Rechtsstaats (Symbolbild).

Blick auf Justitia (Archivbild)

Mainz (dpa) Wegen einer verbalen Anspielung auf den Hitlergruß läuft gegen
einen Richter am Mainzer Landgericht ein Untersuchungsverfahren. Dabei habe
es sich aber nicht um eine rassistische Bemerkung gehandelt, sagte der
Mainzer Landgerichtspräsident Willi Kestel am Donnerstag. Es werde aber
geprüft, ob es Konsequenzen für den Juristen gebe, der weiterhin im Dienst
sei. Der Richter bedauert Kestel zufolge inzwischen die Äußerung sehr. Der
Mann sei «weit davon entfernt, dem rechten Lager nahezustehen».

Die Bemerkung soll in einem Zivilprozess gefallen sein. Dabei sei es darum
gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen Jungen einen
Fehler gemacht hatte. Das Kind ist seither im Schulterbereich gelähmt. Der
Vorsitzende Richter habe dabei den Anwalt gefragt, welche Beeinträchtigungen
der Junge habe. Der Anwalt demonstrierte dies laut Kestel mit ausgestrecktem
Arm, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe streckte. Daraufhin soll der
Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: «Für 1933 hätte es
gelangt.» Der Richter habe aber dabei keinen Bezug auf den türkischen Jungen
genommen, erklärte der Gerichtspräsident.

Aus dem «Kreis der Richter» sei ihm der Vorfall dann später zugetragen
worden, berichtete Kestel. Er räumte aber ein, dass man eine solche
Bemerkung «eher am Stammtisch vermutet als in einem Gerichtssaal».

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, forderte die
Landesregierung auf, die Vorwürfe «umgehend lückenlos aufzuklären». Baldauf
hatte den Vorfall zuvor in einer ausführlichen Landtagsdebatte zum Thema
Rechtsradikalismus öffentlich gemacht, zunächst aber versehentlich von einem
türkischen Mädchen gesprochen.

Justizminister Heinz Georg Bamberger (SPD) sagte, die gesetzlichen Vorgaben
des Landesdisziplinargesetztes sowie des Landesrichtergesetztes seien von
der Justiz eingehalten worden. Wenn dem Leiter eines Gerichtes Vorwürfe über
ein dienstrechtlich zu beanstandendes Verhalten eines Richters bekannt
würden, müsse er umgehend ein Disziplinarverfahren einleiten. «Dies ist
vorliegend geschehen», sagte Bamberger. Die Leitung dieses
Disziplinarverfahrens sei gegenwärtig aber ausschließlich Sache der
Gerichte, das Ministerium werde nach dem Willen des Gesetzgerbers zu diesem
Zeitpunkt nicht tätig. Es werde aber über den Fortgang des Verfahrens
informiert, sagte Bamberger. Er kündigte an, er werde in der nächsten
Sitzung des Rechtsausschusses auf Antrag der SPD-Fraktion weiter Stellung zu
dem Fall nehmen.
http://www.rhein-main.net/sixcms/list.php?page=fnp2_news_article&id=3956973

30. August 2007
Richter-Äußerung sorgt für Empörung

Mainz - Die fragwürdige Äußerung eines Richters am Mainzer Landgericht hat
am Donnerstag für Empörung im rheinland-pfälzischen Landtag gesorgt. Wie
CDU-Fraktionschef Christian Baldauf berichtete, soll der Richter in einem
Arzthaftungsprozess ein teilweise gelähmtes Kind aufgefordert haben, den
rechten Arm zu heben. Als der Junge dieser Forderung nachkam, soll der
Richter dies - offenbar mit Anspielung auf den Hitlergruß - mit der Äußerung
quittiert haben: «Für 1933 hätt"s noch gereicht.»

Baldauf sagte, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sei dies eine
unglaubliche Entgleisung, die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei.
Auch Justizminister Heinz-Georg Bamberger (SPD) sagte, falls die Äußerung so
gefallen sei, müsse dies als völlig indiskutabel eingestuft werden.
Bamberger verwies darauf, dass die Führung des Landgerichts zwischenzeitlich
ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet hat.

Der Präsident des Landgerichts, Willi Kestel, widersprach der Darstellung
Baldaufs teilweise. Nach dem Stand der Ermittlungen sei der als Folge eines
Geburtsfehlers teilweise gelähmte Junge nicht aufgefordert worden, den Arm
zu heben. Vielmehr habe der Anwalt des Kindes unaufgefordert den Arm
gehoben, um den Grad der Lähmung seines Mandanten zu verdeutlichen.
Daraufhin habe der Vorsitzende Richter zumindest sinngemäß so reagiert wie
von Baldauf widergegeben.

Kestel bezeichnete die Äußerung des Richters als «dämliche Bemerkung», aus
der aber keine falschen Rückschlüsse gezogen werden dürften: «Der Kollege
ist weit davon entfernt, rechtem Gedankengut anzuhängen.» Der Richter gehe
bislang seinen normalen Amtsgeschäften weiter nach, da es juristisch keine
Grundlage für eine Beurlaubung oder Suspendierung gebe.
http://www.net-tribune.de/article/300807-143.php

30.08.07, 20:08
Richter
Ärger nach Bemerkung über Hitlergruß
Ein schlechter Scherz über den Hitlergruß bringt einen Mainzer Richter in
Bedrängnis. Ein Disziplinarverfahren wurde eingeleitet. Die CDU-Fraktion
fordert lückenlose Aufklärung.

Die umstrittene Bemerkung soll in einem Zivilprozess gefallen sein. Dabei
sei es darum gegangen, ob ein Krankenhaus bei der Geburt eines türkischen
Jungen einen Fehler gemacht hatte. Das Kind ist seither im Schulterbereich
gelähmt. Der Vorsitzende Richter habe dabei den Anwalt gefragt, welche
Beeinträchtigungen der Junge habe. Der Anwalt habe dies mit ausgestrecktem
Arm demonstriert, den er nur bis zu einer bestimmten Höhe streckte.
Daraufhin soll der Richter in Anlehnung an den Hitlergruß gesagt haben: „Für
1933 hätte es gelangt.“

„Eher im Stammtisch als im Gerichtssaal“

Dabei habe es sich aber nicht um eine rassistische Bemerkung gehandelt,
sagte der Mainzer Landgerichtspräsident Willi Kestel am Donnerstag. Es werde
aber geprüft, ob es Konsequenzen für den Juristen gebe, der weiterhin im
Dienst sei. Der Richter bedauert Kestel zufolge inzwischen die Äußerung
sehr. Der Mann sei „weit davon entfernt, dem rechten Lager nahezustehen“.
Kestel räumte ein, dass man eine solche Bemerkung „eher am Stammtisch
vermutet als in einem Gerichtssaal“.

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Christian Baldauf, forderte die
Landesregierung auf, den Vorgang „umgehend lückenlos aufzuklären“. Baldauf
hatte den Vorfall zuvor in einer ausführlichen Landtagsdebatte zum Thema
Rechtsradikalismus öffentlich gemacht. Justizminister Heinz Georg Bamberger
(SPD) bestätigte, dass eine Untersuchung gegen den Richter eingeleitet
wurde.
hal/dpa
http://www.focus.de/politik/deutschland/richter_aid_131226.html



Empörung über Mainzer Richter
"Für 1933 hätt's noch gereicht"

Mainz (RPO). Die fragwürdige Äußerung eines Richters am Mainzer Landgericht
hat für Empörung im rheinland-pfälzischen Landtag gesorgt.

Wie CDU-Fraktionschef Christian Baldauf berichtete, soll der Richter in
einem Arzthaftungsprozess ein teilweise gelähmtes Kind aufgefordert haben,
den rechten Arm zu heben. Als der Junge das tat, soll der Richter dies -
offenbar mit Anspielung auf den Hitlergruß - mit der Äußerung quittiert
haben: "Für 1933 hätt's noch gereicht."

Baldauf sagte, sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sei dies eine
unglaubliche Entgleisung, die an Menschenverachtung kaum zu überbieten sei.
Auch Justizminister Heinz-Georg Bamberger (SPD) sagte, falls die Äußerung so
gefallen sei, müsse dies als völlig indiskutabel eingestuft werden.

Bamberger verwies darauf, dass die Führung des Landgerichts zwischenzeitlich
ein Disziplinarverfahren gegen den Richter eingeleitet hat.

Der Präsident des Landgerichts, Willi Kestel, widersprach der Darstellung
Baldaufs teilweise. Nach dem Stand der Ermittlungen sei der als Folge eines
Geburtsfehlers teilweise gelähmte Junge nicht aufgefordert worden, den Arm
zu heben.

Vielmehr habe der Anwalt des Kindes unaufgefordert den Arm gehoben, um den
Grad der Lähmung seines Mandanten zu verdeutlichen. Daraufhin habe der
Vorsitzende Richter zumindest sinngemäß so reagiert wie von Baldauf
widergegeben.

Kestel bezeichnete die Äußerung des Richters als "dämliche Bemerkung", aus
der aber keine falschen Rückschlüsse gezogen werden dürften: "Der Kollege
ist weit davon entfernt, rechtem Gedankengut anzuhängen." Der Richter gehe
bislang seinen normalen Amtsgeschäften weiter nach, da es juristisch keine
Grundlage für eine Beurlaubung oder Suspendierung gebe.

zuletzt aktualisiert: 30.08.2007 17:37

http://www.ngz-online.de/public/article/aktuelles/panorama/deutschland/47458
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Deutsche Richterwitze zum Hitlergruß

Nationale innerstaatliche Ebene
Strafrechtliche Verfolgung von deutschen Richterwitzen zum Hitlergruß
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/justiz/lg_mainz_hitlergruss.html

Zunächst erging am 31.08.2007 an den Präsidenten des Landgerichts Mainz
Willi Kestel der Antrag auf Aufhebung des Urteils des Hitler-Putsch-Urteils
vom 1. April 1924.

Anschließend erging am 1. September 2007 der Antrag auf Strafrechtliche
Verfolgung der Verunglimpfung und Beleidigung der Opfer des
Nationalsozialismus durch deutsche Richterwitze zum Hitlergruß.

Offensichtlich beabsichtigt der deutsche Richter am Landgericht Mainz mit
seinem Hitlergrußwitz in einem deutschen Gerichtssaal während einer
deutschen Gerichtsverhandlung die nationalsozialistische rassische
Verfolgung salon- und hoffähig zu machen. Eine Entschuldigung für derartiges
Verhalten, dass dieser deutsche Richter unbeabsichtigt gehandelt habe und
nicht dem rechten Lager nahe stehen würde, kann ebenfalls nur
grundgesetzlich abgesichert die sofortige Amtsenthebung, den Verlust
sämtlicher Pensionsansprüche sowie strafrechtliche Konsequenzen zur Folge
haben. Dieser Vorfall eines deutsch-richterlichen Handelns belegt, dass
nicht nur erhebliche Bildungslücken bei deutschen Staatsjuristen in Bezug
auf Geschichte und Verhältnis von Justiz und Nationalsozialismus bestehen,
sondern dieser Vorfall belegt auch die Tendenz innerlicher Haltung und
Gesinnung von deutschen Staatsjuristen (Richtern und Staatsanwälten),
rechtsextremes bzw. nationalsozialistisches Gedankengut zu verharmlosen, zu
akzeptieren oder gar zu verherrlichen.

Im konkreten hier vorliegenden Fall macht sich der vorsitzende Richter am
Landgericht Mainz über die Klägerpartei des behinderten türkischen Jungen
lustig, der in einem Arzthaftungsprozess gegen die Arztfehler klagt, die zur
Lähmung seiner Schulter geführt haben sollen.

Der Richter am Landgericht Mainz verharmlost und befördert mit seinen
Hitlergrußwitzen die rassenpolitische Verfolgung der Nicht-Arier im
Nazi-Terrorregime unter anderem durchgeführt mit dem Instrument des
Justizapparates und den entsprechend willigen sowie fanatischen
Staatsjuristen. Diese damaligen Umstände gipfelten in der Vernichtung der
Verfolgten in Nazi-Konzentrationslagern.

Der Richter am Landgericht Mainz verharmlost und befördert mit seinen
Hitlergrußwitzen die rassenhygienische Verfolgung der körperlich und geistig
behinderten Ballastexistenzen im Nazi-Terrorregime unter anderem
durchgeführt mit dem Instrument des Justizapparates und den entsprechend
willigen sowie fanatischen Staatsjuristen. Diese damaligen Umstände
gipfelten in der Vernichtung der Verfolgten in der Nazi-Euthanasie.
http://www.systemkritik.de/bmuhl/forschung/justiz/lg_mainz_hitlergruss.html
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