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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 24.10.14, 01:35     Betreff:  Die Möglichkeit für ex-Heimkinder ihr Recht zu erlangen. Antwort mit Zitat  

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Re »Karlsruhe gibt ehemaligem DDR-Heimkind Recht«
(Do. 23.10.2014)


Siehe DIE WELT @ www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article133571238/Karlsruhe-gibt-ehemaligem-DDR-Heimkind-Recht.html

Siehe auch Frankfurter Allgemeine Zeitung @ www.faz.net/aktuell/politik/inland/bundesverfassungsgericht-karlsruhe-gibt-ehemaligem-ddr-heimkind-recht-13225443.html

Urteil vom BVerfG, 2 BvR 2782/10 vom 24.9.2014
Erscheinungsdatum: 23.10.2014
Urteil-Zusammenfassung bei JURIS @ www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA141002698&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Das ist ein verdammt gutes Urteil das hier vom Bundesverfassungsgericht gesprochen wurde!

Ehemalige Heimkinder-OST, d.h. damalige DDR-Heimkinder können unter Umständen gesetzesgemäß rehabilitiert werden und tatsächlich ihr Recht erlangen.
Ehemalige Heimkinder-WEST, d.h. damalige BRD-Heimkinder können nicht rehabilitiert werden; für sie besteht kein diesbezügliches Gesetz und somit auch kein Recht.

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