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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 06.03.16, 03:19     Betreff:  Re: Schweizer ex-Heimkind vor Einzelrichter am EGMR / ECHR. Antwort mit Zitat  

R.E.D. 2 - Noch Älter. Härter. Besse...
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Ich bin in dieser Rubrik (in diesem Themen-Teilbereich) in diesem Thread / Diskussionsfaden nur befasst MIT DER FRAGE DER VERJÄHRUNG IN ZIVILVERFAHREN und wie dies von den höchsten Gerichten und Internationalen Tribunalen weltweit ausgelegt wird, wenn es sich bei einem Vergehen / Verbrechen gegen *Universelles Menschenrecht* ZIVILRECHTLICH UM EINE SCHÄDIGUNG EINER PERSON ODER MEHRER PERSONEN HANDELT, wo der/die Schädiger nur um sich seiner/ihrer Verantwortung zu entziehen und dem/die Geschädigten um sein/ihr Recht zu bringen auf die Einrede der Verjährung beruft/berufen (wie auch immer diese „Verjährung“ angeblich innerstaatlich in einem gegebenen Land, wie vom Schädiger gewünscht, zustande kommen mag/soll), was er / sie, der Schädiger rechtmäßig nicht darf und nicht kann / die Schädiger rechtmäßig nicht dürfen und nicht können. Die höchsten Gerichte und Tribunale überall in der Welt ( in welcher Sprache auch immer ! ) sind einstimmig in dieser Entscheidung und Bestimmung – in der BEANTWORTUNG DIESER FRAGE – und so auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte !! Und auch nur darum geht es in diesem Thread / Diskussionsfaden was Ehemalige Heimkinder in der Schweiz, in Österreich, sowohl wie auch in der Bundesrepublik Deutschland betrifft !!

NACHTRAG / HINWEIS:
„der Schädiger“ ist ein Schädiger = SINGULAR / EINZAHL (z.B. „der Hauptschädiger“, „der Staat“) und
„die Schädiger“ sind mehrere Schädiger = PLURAL / MEHRZAHL (z.B. Kirche, Staat und Nutznießer Firmen; auch Pharmafirmen).
Die gleiche Grammatik trifft ebenso zu auf „den Geschädigten“ (SINGULAR) (z.B. „das geschädigte ehemalige Heimkind“ / „Mündel“) und
„die Geschädigten“ (PLURAL) (z.B. „die geschädigten ehemaligen Heimkinder“ / „Mündel“).

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