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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
„Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?

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Seite: 1, 2
Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.05.16, 10:19  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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BMAS = Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AeHD = Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschlands
Unter AG = Unter-Arbeitsgemeinschaft
ASMK = Arbeits- und Sozialministerkonferenz


Die vollständigen, völlig legitimen Forderungen der Behinderten-Betroffenen in Zusammenhang mit der »StiftungAnerkennung und Hilfe“« festgehalten im Original @ www.kobinet-nachrichten.org/attachment/87/160211_Tischvorlage_Anh%C3%B6rung.pdf?g_show_in_browser=1
Desweiteren stellen Behinderten-Betroffene in diesem Schriftstück viele durchaus berechtigte Fragen, die alle unbedingt einer Antwort bedürfen.

    Zitat:
    .
    AeHD Positionen für die Anhörung im BMAS zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ am 11.02.2016

    Die 92. ASMK Sitzung hat keine Angleichung der Leistungshöhe der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ an die Leistungen der Fonds Heimerziehung gebracht.

    Wir fordern:
    a) Anerkennung des Leids = statt 9.000 Euro = 10.000 Euro.
    b) Rentenersatzleistungen: Statt 5.000 Euro bei mehr als 2 Jahren Arbeit die tatsächlich gearbeiteten Monate x 300,00 Euro. Denn wer aus dem Fonds Heimerziehung 7 Jahre gearbeitet hat, kann bis zu 25.000 Euro erwarten, während ein Betroffener, der sich an die Stiftung „Anerkennung und Hilfe wendet, lediglich maximal 5.000.00 Euro erhalten kann.

    Wir fordern:
    B) Eine gerechte Regelung für die Betroffenen, die Teilleistungen aus den Fonds Heimerziehung erhalten haben oder bekommen werden, oder denen sie verweigert wurde, weil sie auch unter den Hilfesystemen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrien gestanden haben.

    Wir fordern:
    C) Anforderungen an die Anlauf- und Beratungsstellen

    1. Wir fordern eine Beratungsstruktur des Fonds, die niedrigschwellig und barrierefrei erreichbar ist, aufsuchend arbeiten kann und mit qualifiziertem Personal (Sozialpädagogen oder Sozialarbeiter, Dipl. Pädagogen, Psychologen, oder Erziehungswissenschaftlern) besetzt ist. Es müssen direkt Betroffene an der Beratungsarbeit beteiligt werden, soweit sie in der Methode des peer counceling geschult wurden).

    2. Wir fordern ausreichend viele Anlauf- und Beratungsstellen in ganz Deutschland, so dass Betroffene zeitnah aufgesucht werden können. Diese Stellen sollen sehr qualifiziert und personell gut ausgestattet sein.

    3. Wir fordern, dass keine Übertragung der Aufgaben für die Umsetzung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ auf die Anlauf- und Beratungsstellen des Fonds Heimerziehung erfolgt. Wir lehnen dies ab, weil die Forderungen vom Runden Tisch Heimerziehung und von den Errichtern des Fonds im Anschluss als es zur Umsetzung kam, von den Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt wurde und der Standard von Fachkräften nicht von/in allen Ländern eingehalten wurde. (z.B. in Niedersachen gibt es 51 Anlauf- und Beratungsstellen und jede macht, was sie gerade für richtig hält).

    4. Wir fordern eine konkrete Vereinbarung zwischen den Errichtern der Stiftung, dass und wie eine qualifizierte personelle Besetzung sichergestellt werden kann und um welche Qualifikationen es sich dabei handeln sollte.

    5. Wir fordern eine – sich auf verbindliche Qualitätsstandards stützende - zentral gesteuerte, personell mit qualifizierten Fachkräften (SozialarbeiterInnen, PsychologInnen), besetzte Beratungsstruktur (mit ausreichend vielen dezentralen Beratungsstellen) wie sie ja auch am Runden Tisch sexueller Missbrauch für praktikabel gehalten und eingeführt worden ist.

    6. Wir fordern die zugehende Beratung, dort wo sie von den Betroffenen gewünscht wird, oder sie erforderlich ist, in die Strukturen fest aufzunehmen.

    7. Wir fordern, dass die Anlauf und Beratungsstellen vor Ort und ihre ggf. eingerichteten Fachbeiräte über ausgebildete Betroffene in Peer Counceling verfügen sollten und diese in die Beratung vor Ort mit einbinden.

    8. Wir fordern eine Beteiligung von Betroffenen am Beschwerdemanagement, wenn Betroffene Kritik an der Umsetzung der Stiftung formulieren.

    9. Wir fordern im Rahmen des Beschwerde-Managements die Einrichtung von Ombudsstellen, die sich nicht auf eine Person beschränken darf und mit eigenem Budget zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Durchführung der Ombudsschaft ausgestattet sein muss.

    10. Wir fordern ein Berichtswesen, was auch den Betroffenen zugänglich sein muss.

    11. Wir fordern, wenn freie Träger für diese Aufgaben eingebunden werden sollen, dass keine Täterorganisationen damit betraut werden, die in der Vergangenheit heftig am Leid der Betroffenen mitverantwortlich waren. Es ist zu prüfen, inwieweit Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen und Psychiatrieerfahrenen die Aufgaben übernehmen können.

    12. Wir fordern, dass die Beratungsstellen folgendes erfüllen sollten:
    a) Die Aufsuchende Beratung durch die Anlauf- und Beratungsstellen, soweit dies erforderlich ist und oder gewünscht wird.
    Die Beratungsstellen der Stiftung Anerkennung und Hilfe sollten folgende Kriterien erfüllen:
    b) Barrierefrei sein
    c) Einfach und leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können.
    d) Gut sichtbar durch Hinweisschilder und Wegweiser gekennzeichnet sein
    f) Verlässliche und öffentlich bekannte Telefonzeiten haben
    g) über eine gute Büroausstattung verfügen
    h) eine einladende Atmosphäre haben (wenn Betroffene in die Anlauf- und Beratungsstelle kommen, muss eine gastliche Bewirtung mit Kaffee/Tee/Wasser und etwas z.B. Kekse u.ä, angeboten werden können).
    i) regelmäßig Supervision für die Mitarbeiter (auf Wunsch Gruppe oder Einzel) anbieten
    j) Frauen und Männer im Beratungsteam haben, damit Betroffene eine Wahl haben.
    k) Über sichere PKWs für die langen Strecken mit Freisprechanlage verfügen.
    l) über ein Budget für Übernachtungen der Beraterinnen verfügen, wenn sie unterwegs zu verschiedenen Betroffenen sind.
    m) Bei Beratung in der RAB muss die Beratungssituation so geschaffen sein, dass die Berater ungestört mit den Betroffenen und deren Begleiter in einer gemütlichen Atmosphäre das Gespräch führen können, (auf dass das Gespräch in einem räumlich ausreichend großen Büro stattfindet, welchem viele Verwaltungsschachtelbüros nicht entsprechen)
    n) Durchgangszimmer sollten nicht für Beratungszwecke genutzt werden.
    o) Die Betroffenen müssen das Recht auf einen neutralen Ort für ihre Beratung haben, so z.B. in einem Cafe, einer Gaststätte, einem Bürgerhaus oder ähnliches, wenn sie die Beratung weder bei sich zu Hause oder in ihrer Einrichtung führen wollen.
    p) Die Betroffenen müssen zwischen Frauen und Männern als Berater wählen können.
    q) Sie sollten sich am Beispiel der Strukturen der Berlin Anlauf- und Beratungsstelle zur Umsetzung des Fonds Heimerziehung mit einem freien Träger orientieren. Dort sind Betroffene an der Beratung beteiligt und die Beratungsstelle kann auch direkt Gelder an die Betroffenen auszahlen. Das beschleunigt für die Betroffenen den Erhalt der Leistungen aus dem Fonds. Dafür müssen die Strukturen (Personell und auch Bürotechnisch geschaffen werden und vertraglich festgelegt werden.
    r) Soweit Betroffene sich an der Beratung von Betroffenen beteiligen, soll ihnen dafür eine Aufwandsentschädigung analog dessen, was beim ehrenamtlichen Richteramt gewährt wird, gewährt werden.

    13. Öffentlichkeitsarbeit:
    Wir fordern:
    Unbefristete oder und ausgedehnte Anmeldefristen/Öffentliche Werbung für den Fonds auch über TV/Rundfunk, damit die nicht lesenden, Nichtsehenden auch die Informationen bekommen. Es muss auch um einen barrierefreien Zugang zu den Informationen gehen.

    Wir fordern:
    D) Eine wissenschaftliche Aufarbeitung, im Rahmen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für Kinder in Einrichtungen der Kinder-Jugendpsychiatrie und Behinderteneinrichtungen in der Zeit von 1949 bis 1975 (BRD) bzw. 1989 (DDR)
    ● die sich nicht nur über eine Aktenrecherche erfährt, wie der Alltag der Betroffenen tatsächlich war. Es müssten neben den Betroffenen auch MitarbeiterInnen der damaligen Zeit befragt werden, da diese auch Strukturen der Einrichtungsorganisation benennen können. Der Zeitraum der Befragung müsste zeitlich eigentlich bis zur Umsetzung der Reformen in der Psychiatrie und Behindertenheimen in den alten Bundesländern ausgedehnt werden, denn die Umsetzung erfolgte teilweise weit aus später als bis 1975 und für die ehemalige DDR bis Anfang 1990 reichen. Für den Bereich der Erforschung und Aufarbeitung der verpassten Lebens-Entwicklungschancen und des Leids der Kinder in den Kinderpsychiatrien und Behindertenheimen im benannten Zeitraum, ist es unabdingbar Betroffene zu befragen, da aus den ausgedünnten Akten-Archivbeständen sicher keine Alltagsschilderungen von Kindern herauszulesen sind. Da solche Interviews aber bestimmten qualitativen Ansprüchen genügen sollten, sollen diese Interviews in einem bestimmten Setting (parteiliche Haltung, aktives Zuhören, einfühlsames Nachfragen nicht ausfragen und bohren) durchgeführt werden, in dem sich ein Betroffener auch seiner schmerzhaften Geschichte öffnen möchte. Diejenigen, die die Interviews durchführen und aufschreiben, sollen dafür bezahlt werden.

    D 1) Säuglingsheime:

    Nicht wenige Kinder in den Psychiatrien und Behindertenheimen fingen ihre Lebenszeit im Säuglingsheim an. Daher sollte dieser Bereich, den der Heimfonds nicht in seinen Expertisen untersucht hat, auch Gegenstand dieser Untersuchung werden. Diese frühkindlichen negativen Bindungserfahrungen hatten auf die psychische Entwicklung einen besonderen Einfluss, die mit emotionalen und kognitiven Folgen verbunden ist. Da die Folgen der Säuglingsheime aus Bindungssicht verheerend waren, wurden sie in den 70er Jahren abgeschafft. Diese Faktoren sind aber ein wichtiger Faktor für die Verhaltensauffälligkeit Kinder oder deren scheinbare oder tatsächliche Intelligenzminderung, was sie später in Behindertenheime oder Psychiatrien brachte.

    Wir fragen

    1. Wie waren in der Bundesrepublik die Säuglingsheime unter Bindungsaspekten psychologisch zu gewichten?
    2. Wie lange gab es sie und wie viele gab es?
    3. Was waren die Erst-Spätfolgen der Hospitalisierung?
    4. Wer betrieb Hospitalismus-Forschung und wann wurden die Säuglingsheime deswegen abgeschafft?

    D 2) zu Kinder-Jugendpsychiatrischen Anstalten/Kliniken

    D 2.1) EINWEISUNGPRAXIS in die Kinderpsychiatrie , oft in den ehemalige Landeskliniken

    1. Wie sah die Einweisungspraxis für die geschlossene/offene Unterbringung von Kindern in die Kinderpsychiatrie aus?
    2. Wie sah nach damaligen Kenntnisstand eine Eingangsdiagnostik aus?
    3. Was war mit dem stigmatisierenden Diagnostik unter DEBIL, SCHWACHSINNIG und BILDUNGSUNFÄHIG zu verstehen? Wer diagnostizierte mit welchen Methoden und wo wurde dies schriftlich festgehalten? Wer überprüfte dies und konnte eine Fehldiagnose rückgängig gemacht werden? Was hieß dies für die Beschulung?
    4. Brauchte es einen Gerichtsbeschluss zur geschlossenen Unterbringung?
    5. Kam es auch vor, dass Kinderpsychiatrien ohne Vormundschaftsgerichtsbeschluss eine Unterbringung eines Kindes in der Kinder-Jugendpsychiatrie vollzogen? War dies rechtlich anderweitig abgesichert?
    6. Wie und von wem wurde die Aufenthaltslänge in der (geschlossenen/nicht geschlossenen) Kinderpsychiatrie überprüft?
    7. Wie wurden die Kinder in ihre Familie oder in ihr Heim zurückgeführt? (Abschlussdiagnostik?, Abschlussbericht? Weitere Förderempfehlungen?)

    D 2.2) Förderung der Kinder:

    1. Inwieweit existierten individuell auf ein Kind bezogene heilpädagogisch/sozialpädiatrische Förder-Therapiepläne?

    D 2.3) Welche Methoden und Medikamente gehörten zum alltäglichen Behandlungskonzept?

    1. Inwieweit war Medikamentierung und Sedierung seriös und gezielt kontrolliert eingesetzt bzw. als reiner Ruhigsteller genutzt?
    2. Welche Medikamente wurden verabreicht?
    3. Was sind die kurzfristigen und langfristigen Folgen der Medikamentierung und Sedierung?
    4. Gab es die sogenannte Beschäftigungstherapie oder die sogenannte Arbeitstherapie und wie sah diese anhand von Beispielen aus?

    D 2.4) Schulverweigerung in der Kinderpsychiatrie

    1. Welche Voraussetzungen/Gründe mussten vorliegen, (Gutachten), dass selbst Kinder, die schon vor dem Aufenthalt in der Kinderpsychiatrie in einer Schule waren, während ihres Psychiatrieaufenthaltes (selbst bei Langzeitpatienten) nicht mehr weiter dort beschult wurden?
    2. Was wurde aufgrund der Diagnostik für ein Förderplan entwickelt und wie wurde dieser überprüft?
    3. Wurde in psychiatrischen Einrichtungen damals die sog. „Bildungsunfähigkeit“ deshalb diagnostiziert, damit man sie statt in der Schule währenddessen auch zur Arbeit heranziehen konnte, um die Selbstversorgung der Einrichtungen gewährleisten zu können?

    D 2.5) Arbeit und Selbstversorgung in der kinderpsychiatrischen Einrichtung

    1. Reichten die Zuschüsse der öffentlichen Träger (Land?) für die Tagesplatz-Pflegekosten für die Kinderpsychiatrie für einen kindlichen Patienten aus?
    2. Oder war die Einrichtung auf die Arbeit der Kinder für die Selbstversorgung angewiesen?
    3. Gab es Zumutbarkeitsprüfungen für die Arbeit der Kinder?
    4. War die pflegerische Arbeit durch Kinder an schwerstbehinderten Kindern rechtlich zulässig?
    5. Wurde die damalige Kinderarbeit als Arbeitstherapie deklariert?
    6. Ab welchem Alter werden heute Arbeitstherapien angeboten?

    D 2.6) Pädagogik in der Kinderpsychiatrie:

    1. Welche Qualifikation hatte das Personal
    2. Gab es einen kritischen Fachaustausch unter kinderpsychiatrischen und therapeutischen Fachleuten /in Fachverbänden/ in der Öffentlichkeit?
    3. Wurden die Kenntnisse der Heilpädagogik in der pädagogischen Arbeit mit Kindern in der Einrichtung angewendet?

    D 2.7) Strafen in der Kinderpsychiatrie:

    1. Gab es Aufzeichnungen (Strafbücher), in denen die Strafen vermerkt werden mussten?
    1. Wie wurde mit Regelverstößen der Kinder umgegangen?
    2. Gab es medikamentöse Strafen?
    3. Wurden auch Elektroschocks angewandt, oder Kinder in Isolierzellen gesperrt, am Bett fixiert, in Zwangsjacken gesteckt, Essensentzug ausgesetzt, in kaltes Wasser gesteckt, wurden sie mit Schlafentzug behandelt?
    4. Welche Strafen waren erlaubt und welche waren Menschenrechtsverletzungen?

    D 2.8) Mitarbeiter mit nationalsozialistischer Prägung:

    1. Wie wurde mit Mitarbeitern, nationalsozialistischer Prägung umgegangen?
    2. Gab es eine Entnazifizierung in der Kinderpsychiatrie? Und wann?

    D 2.9) Dienstaufsicht-Fachaufsicht:

    1. Was für fachaufsichtliche Regularien gab es? Durch welche Behörde wurde eine Art Kontrolle ausgeübt?
    2. Wie übernimmt die „Öffentliche Hand“ (zuständige Ministerien) der Einrichtungen Verantwortung zur vergangenen Entwicklung?
    3. Was sagen psychiatrische, psychologische, Trauma-Fachverbände dazu?
    4. Wie wird vermieden, dass Personalengpass, Kostendruck auch wieder solche Entwicklungen verhindert?

    D 3) Einrichtungen der Behindertenhilfe

    Es muss darum gehen, das Problem der Zuständigkeit und stigmatisierende Begrifflichkeit bei Kindern die eine Behinderung hatten oder diagnostiziert bekommen haben, in den Blick zu nehmen.
    Behinderung – egal welche, war oft ein Grund „ausgeschlossen“ zu werden aus der Gesellschaft, in dem man in eine Behindertenheim kam ohne angemessene Beziehung, Förderung, Beschulung, Heilmittel, Assistenzen, und Beschulung, sondern aufbewahrt wurde in einer „totale Institution“, so Erwin Goffmann: „Tagesablauf einer großen Zahl von Menschen auf beschränktem Raum mit geringen Mitteln“ (siehe S.140, „Heimerziehung im Essener Franz Sales Haus 1945-1970“, Frings)
    Mit der dort erfahrenen fehlenden Förderung und Stigmatisierung, war das Leben danach oft ein Leben in weiterer Abhängigkeit von Institutionen oder Ämtern oder mit einem enormen Kraftakt verbunden, da raus zu kommen.
    Da Kinder mit Behinderungen sowohl in Jugendhilfeeinrichtungen, als auch in Kliniken und Anstalten und Psychiatrien untergebracht waren, ist die Fragestellung, wie es ihnen tatsächlich ging, auch dieselbe, wie der an die Psychiatrischen Einrichtungen.

    Wir fragen:

    D 3.1) Welche Einweisungsgründe-wege gab es?

    1. Wie kamen Kinder in die Behinderten-Einrichtungen?
    2. Wer überwies und warum Kinder in diese Einrichtungen?
    3. Gab es auch den Grund, dass das Heim einfach einen Platz frei hatte?

    D 3.2) Diagnostik:

    1. Wie und durch wen entstanden die Diagnosen: „Schwachsinn?“, „Psychopathie“, „moralischer Schwachsinn“ etc..
    2. Wie wurde sie überprüft und gab es ein Entkommen aus dieser stigmatisierenden Diagnostik?
    3. Welche Folgen hatten sie?
    4. Welche Rechte hatten die Eltern, Amtsvormünder, die Diagnosen anzuzweifeln?
    5. Wie wurde mit Fehldiagnosen umgegangen, soweit sie erkannt und geändert werden sollten?

    D3.3) Förderung:

    1. Wie sah die Förderdiagnostik, sozialpädiatrische Diagnostik in Bezug auf Teilleistungsstörungen aus?
    2. Welche Förderpläne gab es pro Kind?
    3. Welche Heilmittel, Assistenzen bekamen die Kinder mit Behinderungen?
    4. Wie wurde Selbständigkeit gefördert?

    D 3.4) Schule:

    1. Welche Beschulung gab es für Kinder mit Behinderungen:
    >> mit Seebehinderungen,
    >> Hörbehinderungen,
    >> Körperbehinderungen,
    >> Kinder mit Epilepsie
    >> Seelisch behinderte Kinder,
    >> autistische Kinder,
    >> Praktisch bildbare Kinder
    2. Welche Schultypen an Anstaltsschulen, Hilfsschulen, Sonderschulen gab es und wie war die schulische Förderung der Kinder aus den Einrichtungen der Behindertenhilfe?

    D 3.5) Beziehungsangebote:

    1. Wie wurden die Heime Personal-mäßig ausgestattet?
    2. Wie groß war eine Gruppe?
    3. Wann geschah ein Gruppenwechsel?
    4. Welchen Zusammenhang gab es zwischen sadistischer Bestrafung und Überforderung des Personals?
    5. Was muss als Überforderung gesehen werden?

    D 3.6) Pädagogik:

    1. Welche Professionen unter den Mitarbeitern waren vorgeschrieben?
    2. Welche pädagogischen Leitfäden gab es?
    3. Wie wurde mit dem sensiblen Bereich der Körperhygiene umgegangen?
    4. Wie wurde mit körperlicher Gewalt von Kindern untereinander umgegangen?
    5. Wurde mit Medikamenten sediert?
    6. Gab es Arresträume, Dunkelräume, in denen die Kinder als Strafe von der Gruppe isoliert wurden?
    7. Welche Schikanen mussten Kinder erleiden (Bettnässer etc.)?
    8. Gab es Kinderarbeit anstatt /oder zusätzlich zur Beschulung?
    9. Wie wurde mit Kinderarbeit umgegangen und dem Bedürfnis nach Pausen, Förderung, Spiel

    D 3.7) Ausstattung:

    6. Wie wurden die Heime materiell ausgestattet?
    7. Wer führte die Tagessatz/Pflegesatzgespräche, Ausstattungsgespräche?

    D 3.8) Dienst-Fachaufsicht:

    1. Wer hatte über die Heime der Behindertenhilfe die Dienst- und die Fachaufsicht?
    2. Wie war die Zuständigkeit der Einweisung geregelt zwischen dem z.B. Landesjugendamt nach §78,79 JWG und dem Sozialministerium, Gesundheitsministerium?
    3. Welchen Einblick bekam ein Amtsarzt über die Einrichtung und die Lebensbedingung der Kinder?
    4. Wer problematisierte die Zustände in den Behindertenheimen und angrenzenden Einrichtungen?
    5. Gab es eine Berichterstattung/Akten im Heim als auch für die zuständigen Kostenträger/Ämter?
    6. Wie sah die „Heimaufsicht“ aus?

    (Mitglieder der Unter AG des AeHD zur Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ (Brigitte Piepenbreier, Wolfgang Petersen, Hartmut Engmann, Heidelore Rampp, Maik Notnagel, Wolfgang Bahr)
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 12.05.16, 12:13  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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ZUR INFORMATION FÜR ALLE festgehalten in den dem unmittelbar vorhergehenden meinerseitigen Beitrag vom Mi. 11.05.2016 um 10.19 Uhr ( oben ):

Desweiteren wird in dem Online-Magazin »ROLLINGPLANET - Behinderte Menschen, Senioren und andere Sensationen«

unter der Überschrift

„Ehemalige Heimkinder mit Behinderung nicht benachteiligen!“ @
rollingplanet.net/ehemalige-heimkinder-mit-behinderung-nicht-benachteiligen/ am 15.02.2016 wie folgt DAZU berichtet:


    Zitat:
    .
    15. Februar 2016

    Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) fordert angemessene Anerkennung und Hilfe.

    [ Foto mit folgender Bildlegende: ]
    Maik Nothnagel von der Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) kritisiert die derzeitigen Pläne von Bund, Ländern und Kirchen. Nothnagel ist auch inklusionspolitischer Sprecher im Thüringer Landtag und Sprecher der BAG „Selbstbestimmte Behindertenpolitik“ der Partei DIE LINKE. (Foto: privat)

    Die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland (AeHD) fordert, dass diejenigen, die in Behindertenheimen und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mussten, endlich eine angemessene Anerkennung und Hilfe bekommen. Dabei dürfe es keine Benachteiligungen im Vergleich zu den Zahlungen an andere ehemalige Heimkinder geben, wie dies in den derzeitigen Plänen des Bundes, der Länder und der Kirchen vorgesehen ist. Die Finanzminister von Bund und Ländern fordert die Arbeitsgemeinschaft auf, entsprechende Pläne nicht zu torpedieren und den Prozess zur Errichtung einer Stiftung nicht zu verzögern.

    Anlässlich einer Anhörung am 11. Februar im Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Einrichtung und Ausgestaltung einer Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ für das Unrecht und Leid, das den Betroffenen in Behindertenheimen und Psychiatrien zugefügt wurde, zeigt sich die Arbeitsgemeinschaft enttäuscht und empört gegenüber den derzeitigen Plänen. „Knackpunkt ist, dass wir nach den derzeitigen Plänen gegenüber den Leistungen, die ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bekommen, massiv benachteiligt werden. Das wäre eine erneute Diskriminierung und Herabsetzung des erlittenen Unrechts und Leids behinderter und psychiatrieerfahrener Menschen“, kritisiert Maik Nothnagel die derzeitigen Pläne von Bund, Ländern und Kirchen.

    Diskriminierung bei Rentenersatzleistungen

    Insbesondere bei den Rentenersatzleistungen zeige sich eine massive Benachteiligung und Minderbewertung der in den Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien zwangsweise zu verrichtenden Arbeitsleistungen. Während ehemalige Heimkinder aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen für sieben Jahre nicht sozialversicherte Zwangsarbeit in den Einrichtungen bis zu 25.200 Euro geltend machen können, sind für den Personenkreis der behinderten und psychiatrieerfahrenen Menschen derzeit nur maximal 5.000 Euro Rentenersatzleistungen vorgesehen. „Das geht gar nicht, denn dadurch werden wir erneut abgewertet. Das ist auch ein ganz schlechtes Signal für die Bewertung der Arbeitsleistung behinderter Menschen heutzutage, wenn unsere Arbeit nur ein Fünftel von dem wert sein soll, was nichtbehinderte ehemalige Heimkinder bekommen“, so Maik Nothnagel.

    Auch beim Geldbetrag, den ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid erleben mussten, werden Unterschiede gemacht. Behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder sollen nur 9.000 Euro bekommen, während ehemalige Heimkinder von Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bis zu 10.000 Euro bekommen. „Diesen Unterschied verstehe wer wolle, zumal behinderte Menschen in der Regel zusätzlich auf Unterstützung angewiesen sind und einen wesentlich höheren Aufwand haben“, so Maik Nothnagel.

    „Leid und Unrecht noch weiter herabgewürdigt“

    Besonders ärgerlich ist für die Arbeitsgemeinschaft, dass die derzeitigen Pläne noch zusätzlich von den Finanzministern torpediert und nach deren Pläne noch weiter verringert werden sollen. Damit rücke nicht nur eine schnelle Anerkennung und Hilfe wieder in weitere Ferne, sondern werde das erlebte Leid und Unrecht noch weiter herabgewürdigt.

    Generell legt die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschland großen Wert auf die konsequente Einbeziehung Betroffener bei der weiteren Ausgestaltung der geplanten Stiftung, bei der Beratung und der wissenschaftlichen Aufarbeitung. Vor allem bei der Beratung dürfe das know how und die Möglichkeit des Austausches von Betroffenen mit anderen Betroffenen nicht vernachlässigt werden.

    Wichtig sei, dass endlich eine Anerkennung und Hilfe erfolge, denn die Betroffenen warten schon viel zu lange und verstehen nicht, warum andere ehemalige Heimkinder, denen Unrecht und Leid zugefügt wurde, schon seit mehreren Jahren Hilfen bekommen und für behinderte und psychiatrieerfahrene ehemalige Heimkinder immer noch keine Lösung gefunden wurde.

    (RP/PM)

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 14.05.16, 07:28  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Bundestagsfraktionen verlangen Entschädigungslösung für ehemalige misshandelte Heimkinder (18.04.2016) @ www.volksfreund.de/nachrichten/welt/themendestages/themenderzeit/Weitere-Themen-des-Tages-Bundestagsfraktionen-verlangen-Entschaedigungsloesung-fuer-ehemalige-misshandelte-Heimkinder;art742,4466345

    Zitat:
    .
    [ Foto mit folgender Bildlegende: ]
    Kaputte Kindheit: Viele Kinder sind in Heimen misshandelt worden. Behinderte warten bis heute auf eine Entschädigung. symbolFoto: dpa Foto: Karl-Josef Hildenbrandt (g_pal2)

    Bundestagsfraktionen verlangen Entschädigungslösung für ehemalige misshandelte Heimkinder

    18.04.2016

    Werner Kohlhoff

    (Berlin) Mit einem ungewöhnlichen gemeinsamen Appell haben sich die behindertenpolitischen Sprecher aller Bundestagsfraktionen an die Bundesländer gewandt: Sie sollen endlich den Weg für die Entschädigung von Behinderten frei machen, die als Kinder bis Anfang der 1970er Jahre in meist kirchlichen Heimen untergebracht waren und dort oft misshandelt wurden. Für "normale" Heimkinder gibt es solche Regelungen längst.

    Berlin. Es sei "nicht vermittelbar und nicht akzeptabel", wenn die Behinderten weiter benachteiligt würden, heißt es in dem Schreiben, das unserer Zeitung vorliegt.

    Immer nur Beschlüsse

    Heute treffen sich Vertreter der Staatskanzleien, Sozial- und Finanzministerien der Länder in Hamburg, um über das Problem zu beraten. Es ist der vorläufige Höhepunkt eines seit fünf Jahren andauernden Trauerspiels der besonderen Art. Denn obwohl es seit 2011 immer wieder Beschlüsse des Bundestages und sogar der Länder selbst für eine solchen Fonds gab, obwohl zuletzt 2015 zwischen den Sozialministerien von Bund und Ländern mit den Kirchen ein gemeinsames Konzept erarbeitet wurde, werden die Betroffenen immer wieder vertröstet. Die Stiftung Anerkennung und Hilfe sollte ursprünglich diesen Sommer starten; jetzt wird die Zeit knapp.
    Hintergrund sind Einwände der Länder-Finanzminister, denen die vorgeschlagene Hilfe zu teuer ist, zumal die Zahl der Betroffenen unklar ist. Viele von ihnen leben immer noch in Heimen und sind zum Teil geistig behindert.

    Vorschläge sorgen für Empörung

    Unter den Behindertenpolitikern im Bundestag heißt es, dass manche Länder ein "doppeltes Spiel" spielten - sie würden sich offiziell zur Entschädigung bekennen, weil alles andere einen Aufschrei erzeugen würde, hintenherum diese aber immer wieder torpedieren. Zuletzt schlugen die Finanzminister der Länder zur Empörung der Betroffenen-Organisationen eine im Vergleich zu den Entschädigungen der nichtbehinderten Heimkinder nur halb so hohe Gesamtsumme je Fall vor.

    Für die rund 800 000 Heimkinder [ WEST ] der 1950er bis 1970er Jahre war 2011 ein Fonds geschaffen worden, der zunächst 120 Millionen Euro umfasste. Die Kirchen, die Träger der meisten Einrichtungen [ IM WESTEN ] waren, beteiligen sich zu einem Drittel daran. Aus ihm wurden Geldentschädigungen, aber auch zusätzliche Rentenersatzzeiten finanziert.
    Der Fonds [ WEST ] wurde letztes Jahr wegen der vielen Anträge um 180 Millionen Euro aufgestockt. Einen parallelen Fonds [ OST ] gibt es für Ostdeutschland.

    Viele Kinder und Jugendliche wurden in den Heimen misshandelt, bekamen keine Ausbildung und mussten unentgeltlich arbeiten. Es gab auch Fälle sexuellen Missbrauchs.
    Ein Konstruktionsfehler der Entschädigungsregelung war, dass ausgerechnet Behinderte, die zum Teil sogar in denselben Einrichtungen untergebracht waren, nicht unter die gefundene Regelung fielen. Denn formal waren sie nicht nach dem Jugendhilfegesetz eingewiesen worden, sondern nach dem Sozialgesetzbuch.

    Zeit läuft davon

    Schon in der letzten Legislaturperiode war man dabei, diese Gesetzeslücke zu schließen, jedoch kamen dann die Bundestagswahlen 2013 dazwischen. Nun ist man wieder an dem gleichen Punkt. Nur, dass den Betroffenen die Zeit davonläuft. Sie sind allesamt inzwischen um die 60 Jahre und älter.

    Extra

    Mit der Stiftung Anerkennung und Hilfe soll laut einer Mitteilung des Beauftragten des Bundes für die Belange behinderter Menschen ein Hilfesystem geschaffen werden für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) oder 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe beziehungsweise stationären psychiatrischen Einrichtungen Unrecht und Leid erfahren haben. red

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 14.05.16, 07:31  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
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    Ehemalige Heimkinder: Appell an MinisterpräsidentInnen

    Veröffentlicht am
    Mittwoch, 6. April 2016 von Ottmar Miles-Paul

    [ @
    www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33418/Ehemalige-Heimkinder-Appell-an-Ministerpr%C3%A4sidentInnen.htm ]


    Dortmund (kobinet) Da ehemalige Heimkinder, die Leid und Unrecht in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien erleben mussten, immer noch keine Hilfen bekommen, hat sich die Arbeitsgruppe Stiftung Anerkennung und Hilfe der Arbeitgsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschlands (AeHD) nun in einem Brief an die MinisterpräsidentInnen der Länder gewandt. Dabei appellieren sie an diese, endlich die angekündigte Stiftung Anerkennung und Hilfe zu schaffen und dabei vor allem für eine Gleichstellung mit den anderen ehemaligen Heimkindern zu sorgen.

    "Während für Heimkinder, die Unrecht und Leid in Jugendhilfeeinrichtungen erleben mussten, bereits seit 2012 entsprechende Leistungen bezahlt wurden, warten Menschen, die als Kind oder Jugendliche jahrelang in psychiatrischen Einrichtungen oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe damals erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben, immer noch auf eine entsprechende Anerkennung. Diese wird ständig verzögert. Das ist eine Schande für unser Land, zumal bereits viele Betroffene verstorben sind, ohne jemals eine Anerkennung und Hilfe bekommen zu haben", heißt es in dem Brief, der den kobinet-nachrichten vorliegt.

    Der Bundestag hatte bereits im Jahr 2011 dem gemeinsamen Antrag der vier Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNEN vom 8.06.2011 (Drs. 17/6143) im Juli 2011 mit großer Mehrheit zugestimmt und u.a. beschlossen, "eine angemessene Umsetzung der Lösungsvorschläge des Runden Tisches Heimerziehung vorzulegen." Weiterhin wurde beschlossen "auch für andere Opfergruppen in Abstimmung mit den betroffenen Ländern Regelungen zu finden." Damit waren u.a. die oben genannten Opfergruppen gemeint. Diese warten nun schon seit über vier Jahre vergebens. "Wir bitten Sie, sich daher dafür einzusetzen, dass ehemalige Heimkinder, denen in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Unrecht und Leid wiederfahren ist, endlich auch eine finanzielle und inhaltliche Anerkennung und Hilfe bekommen sollen. Bitte setzen Sie sich dafür ein, dass die bürokratischen Hürden hierfür überwunden werden", heißt es in dem Brief.

    Es sah nach einem Beschluss der Chefs der Staatskanzleien [CdS] vom Mai 2015 und dem daraus hervorgegangen Entwurf vom 31.08.2015 von Bund, Ländern und Kirchen für eine Stiftung "Anerkennung und Hilfe" für diese Betroffenengruppen hoffnungsvoll aus. Doch waren schon damals in diesem Entwurf die Leistungen im Vergleich zu den Fonds Heimerziehung erheblich niedriger angesetzt. "Das hatten wir in der ersten Anhörung zu diesem Entwurf am 9. September kritisiert. So sollen statt der maximalen 10.000 Euro wie im Fonds Heimerziehung für diesen Personenkreis nur 9.000 Euro und statt der maximalen Rentenersatzleistung von bis zu 25.200 Euro maximal 5.000 Euro bezahlt werden", kritisiert die Organisation.


    Doch es kommt noch viel schlimmer. Denn jetzt haben die Finanzminister der Länder die Leistungen noch deutlich niedriger angesetzt und wollen die bereits diskriminierend geringeren Beträge für Leistungen aus der Stiftung noch weiter reduzieren. Sie fordern, dass statt der 9.000 Euro für die Anerkennung des erfahrenen Leids nur noch 5.000 Euro und damit zusammen mit den 5.000 Euro an Rentenersatzleistungen maximal nicht mehr als 10.000 Euro an die Betroffenen geleistet werden sollen. Zudem wollen sich einige Länderfinanzminister überhaupt nicht an einer Finanzierung der geplanten Stiftung "Anerkennung und Hilfe" beteiligen, kritisiert die AeHD.

    "
    Mit einer solchen Blockadehaltung besteht nicht nur die große Gefahr, dass es zu keiner nach dem Grundgesetz geforderten Gleichstellung von Betroffenen mit Behinderungen zu den ehemaligen Heimkindern kommt, sondern dass die Idee einer Stiftung für diese Betroffenengruppe nicht umgesetzt wird. Das würde bedeuten, dass weder der Auftrag des Bundestages aus 2011 noch der der CdS aus 2015 umgesetzt werden könnte und die Betroffenen aus Psychiatrien und Einrichtungen der Behindertenhilfe vergebens gewartet haben und leer ausgehen würden. Dazu darf es nicht kommen! Treten Sie bitte in Ihrem Bundesland für eine Gleichbehandlung der verschiedenen Gruppen ehemaliger Heimkinder ein, die Unrecht und Leid erleben mussten und setzen Sie sich bitte gegen die Bestrebungen einer weiteren Reduzierung gegenüber den vorliegenden Vorschlägen ein", fordert die Arbeitsgruppe der AeHD. Die vielen leidvollen Erlebnisse und bedrückenden Geschichten der einzelnen Kinder und Jugendlichen, die damals meist schutzlos in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien unendliches Unrecht und Leid erleben mussten, verpflichteten uns dazu, diesen endlich eine gleichberechtigte Anerkennung und Hilfe zukommen zu lassen und sie nicht erneut einer weiteren Herabsetzung und Diskriminierung und ungerechtfertigten zeitlichen Verzögerung auszusetzen

    .

QUELLE: @ www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33418/Ehemalige-Heimkinder-Appell-an-Ministerpr%C3%A4sidentInnen.htm ]
Zu Ottmar Miles-Paul siehe @
www.aktion-mensch.de/blog/blogger/ottmar-miles-paul.html
Und zu Ottmar Miles-Paul in vergangenen Jahren siehe, u. a. @ kassel-zeitung.de/cms1/index.php?/authors/11-Ottmar-Miles-Paul

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 15.05.16, 02:34  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Beitrag von Boardnutzer »Wolfgang07« vom So. 01.05.2016, um 15:14 Uhr (MEZ/CET), im HEIMKINDER-FORUM.DE , im Thread »Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder?« @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18573-Fauler-Kompromiss-fuer-behinderte-Heimkinder/?postID=501320#post501320

    Zitat:
    .
    [ ……… ],
    für mich als Betroffener und Vertreter war immer deren Interessen gegenüber den Verantwortlichen zu vertreten.
    Mir und dem AeHD [ Arbeitskreis ehemaliger Heimkinder Deutschland ] ging es immer darum, das die Betroffenen ehemaligen Psychiatrie- und Behindertenkinder nicht schlechter als die ehemaligen Heimkinder gestellt werden. Daher die Forderung 10.000,00 € Fondsgeld und 300,00 € monatlich Rentenersatzleistung für die Zwangsarbeit. Die Höhe der Rentenersatzleistung richtet sich nach den Jahren der Zwangsarbeit. [ ……… ]. [ ……… ].
    Zur Zeit sind 9.000,00 € Fondsgeld (Barauszahlung) und 3.000,00 € Rentenersatzleistung für 2 Jahre Zwangsarbeit und 5.000,00 € maximum für über 2 Jahre Zwangsarbeit vorgesehen.

    Die Finanzminister wollen das Fondsgeld auf 7.000,00 € runter drücken.

    Wolfgang Petersen

    .
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 16.05.16, 00:35  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
    .
    Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder?

    Veröffentlicht am
    Donnerstag, 21. April 2016 von Christian Mayer

    [ @
    www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33527/Fauler-Kompromiss-f%C3%BCr-behinderte-Heimkinder.htm ]


    Berlin (kobinet) Zeichnet sich ein fauler Kompromiss in Sachen Anerkennung und Hilfe für ehemalige Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Unrecht und Leid erleben mussten, ab? Wie die kobinet-nachrichten aus gut informierten Kreisen erfuhren, sieht dies nach einem Treffen von VertreterInnen verschiedener Ministerkonferenzen vom Dienstag [ 19. April 2016 ] wohl so aus. Demnach soll dieser Personenkreis gegenüber ehemaligen Heimkindern in der Jugendhilfe massiv benachteiligt werden.

    Den Informationen zufolge, haben sich die FinanzministerInnen der Länder dahingehend durchgesetzt, dass der ohnehin schon geringere Betrag für eine Einmalzahlung von 9.000 statt 10.000 Euro nun weiter auf 7.000 Euro abgesenkt werden soll. Bei den wesentlich geringeren Rentenersatzleistungen soll es bei den maximalen 5.000 Euro statt des Betrages von bis zu 25.200 Euro für ehemalige Heimkinder aus der Jugendhilfe bleiben.

    In einem Brief an die MinisterpräsidentInnen der Länder hatte sich die Arbeitsgruppe Stiftung Anerkennung und Hilfe der Arbeitgsgemeinschaft ehemaliger Heimkinder Deutschlands (AeHD) bereits äußerst kritisch über die bisherige Verzögerung geäußert: "Während für Heimkinder, die Unrecht und Leid in Jugendhilfeeinrichtungen erleben mussten, bereits seit 2012 entsprechende Leistungen bezahlt wurden, warten Menschen, die als Kind oder Jugendliche jahrelang in psychiatrischen Einrichtungen oder in Einrichtungen der Behindertenhilfe damals erhebliches Leid und Unrecht erfahren haben, immer noch auf eine entsprechende Anerkennung. Diese wird ständig verzögert. Das ist eine Schande für unser Land, zumal bereits viele Betroffene verstorben sind, ohne jemals eine Anerkennung und Hilfe bekommen zu haben", heißt es in dem Brief.

    Für Maik Nothnagel, der selbst leidvolle Erfahrungen als Kind in einer Behinderteneinrichtung machen musste, ist dieser "faule Kompromiss" völlig unakzeptabel, der beim Treffen von VertreterInnen der Arbeits- und Sozialministerkonferenz, der Finanzministerkonferenz, der Gesundheitsministerkonferenz und den Chefs der Staatskanzleien gefunden wurde. "Wir werden hier auf's Neue diskriminiert, in dem wir zum Spielball finanzieller Interessen werden, anstatt eine echte Anerkennung und Hilfe zu bekommen. Uschi Lehmann aus Berlin hatte in den letzten Monaten immer wieder die Ungerechtigkeiten in diesem Bereich beklagt und zur Eile gedrängt, da mittlerweile bereits viele Betroffene gestorben sind, ohne jemals irgendeine Anerkennung und Hilfe zu bekommen. Und nach diesem "Kompromiss" droht es wieder zu Verzögerungen zu kommen, denn ob dieser Kompromiss zu einer Einigung zwischen Bund, Ländern und Kirchen beiträgt, ist noch zweifelhaft. Denn der ursprüngliche Vorschlag ging von Einmalzahlungen von 9.000 Euro statt der nun vorgeschlagenen 7.000 Euro aus.

    Für ein für nächste Woche [
    Ende April 2016 ] angesetztes Treffen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit VertreterInnen ehemaliger Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Leid und Unrecht erleben mussten, ist auf jeden Fall Sprengstoff vorprogrammiert. Denn diese hatten die Gleichstellung mit anderen ehemaligen Heimkindern gefordert und waren mit dem im Februar diesen Jahres unterbreiteten Vorschlag schon nicht einverstanden. Auch für Behindertenverbände wie die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland und den Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK), die sich ebanfalls an die MinisterpräsidentInnen gewandt hatten, geht dieser Kompromiss gar nicht. "Eine erneute Diskriminierung und Geringschätzung der geleisteten Zwangsarbeit durch wesentlich geringere Rentenzahlungen ist schlichtweg blamabel für die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kirchen", erklärte Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland.

    Das Trauerspiel im Umgang mit Menschenrechtsverletzungen in Behindertenreinrichtungen und Psychiatrien geht also in eine neue Runde - ohne echte Aussichten auf eine würdige und gleichberechtigte Anerkennung und Hilfe.

    .

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 17.05.16, 02:44  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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So erscheint es mir und anderen Leuten in Australien und Neuseeland und auch den Leuten in Amerika und Kanada:

GERMANY: Elitäres Gedankengut, ein Überbleibsel aus dem Dritten Reich!

DAMALS im Nachkriegsdeutschland beider deutscher Staaten in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien institutionalisierte Kinder und Jugendliche werden von einem großen Prozentsatz der deutschen Gesamtgesellschaft und vor allem von den beiden Christlichen Kirchen und der Politik, HEUTE, als weniger wert als „normale“ und „vollwertige deutsche Volksgenossen“ angesehen.

In Deutschland werden Behinderte und Psychiatrisierte nach wie vor weitgehend als „minderwertig“ angesehen und behandelt.

Dass dem in Deutschland TATSÄCHLICH so ist, geht allein schon daraus hervor, dass AKTUELL das Sozial- und Arbeitsministerium des Bundes und die Sozial- und Arbeitsministerien und Finanzministerien der Länder und die beiden Christlichen Kirchen keinen Hehl daraus machen, dass sie diejenigen, die in Nachkriegsjahrzehnten, in beiden deutschen Staaten, in Behindertenheimen und Psychiatrien Unrecht und Leid erfahren mußten – Unrecht und Leid für das allein Staat und Kirche verantwortlich zeichnen! –
mit einem Bruchteil dessen abspeisen wollen, das man vor ein paar Jahren an Peanuts als Hilfeleistung ehemaligen Heimkindern für das ihnen DAMALS von Staat und Kirche zugefügte Unrecht und Leid zugestanden hat.

Siehe auch dieses Beispiel: »
Disabled in Germany Face Antagonism and Violence« (Dieser Artikel steht leider nur in ENGLISCH zur Verfügung.) @ articles.latimes.com/1993-05-03/news/mn-30637_1_disabled-people/2 (03.05.1993)

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 22.05.16, 10:16  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
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    Frage zu Hilfen für ehemalige Heimkinder im Bundestag

    Veröffentlicht am
    Donnerstag, 19. Mai 2016 von Christian Mayer

    [ @
    www.kobinet-nachrichten.org/de/1/nachrichten/33774/Hilfe-f%C3%BCr-ehemalige-Heimkinder-aus-Behinderteneinrichtungen.htm ]


    Berlin (kobinet) Letzte Woche ging es im Deutschen Bundestag nicht nur um die von einer 22stündigen Ankettaktion begleitete Verabschiedung des Behindertengleichstellungsgesetzes. In der Fragestunde des Parlaments stand auch das von Corinna Rüffer von den Grünen eingebrachte Thema der immer noch nicht geregelten Anerkennung und Hilfe ehemaliger Heimkinder, die in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien Leid und Unrecht erleben mussten.

    Für die Bundesregierung antwortete die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales [ Gabriele Lösekrug-Möller ] dahingehend, dass sich die Bundesregierung dafür einsetzt, dass ehemalige Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien aus Gründen der Gleichbehandlung nicht schlechter gestellt werden dürfen, als ehemalige Heimkinder aus Jugendhilfeeinrichtungen. Die Bundesregierung sei bereit sich gemeinsam mit den Kirchen und Ländern dafür einzusetzen. Die Bundesregierung hoffe, dass das angestrebte Hilfesystem noch in diesem Jahr kommen soll.

    Letzter Stand der Diskussion war, dass sich am 12. Mai die Chefs der Staatskanzleien der Länder darum bemühen wollten, die Gegensätze zwischen den Arbeits- und SozialministerInnen und der FinanzministerInnen der Länder vor allem im Hinblick auf die Höhe der finanziellen Anerkennung zu lösen. Während genaue Ergebnisse der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien noch nicht bekannt sind, zeichnet sich wohl ab, dass das Thema beim Treffen der MinisterpräsidentInnen der Länder am 12. Juni erneut auf der Tagesordnung steht. Von Betroffenenseite wächst stetig der Unmut aufgrund der drohenden Benachteiligung gegenüber anderen Heimkindern und wird die ständige Verzögerung der Anerkennung und Hilfen heftig kritisiert. Die Verantwortlichen hofften wohl auf eine natürliche Lösung des Problems, denn seit Beginn der Entschädigung ehemaliger Heimkinder aus dem Jugendhilfebereich seien bereits viele der Betroffenen, die Unrecht und Leid in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien erleben mussten, verstorben, ohne jemals eine entsprechende Anerkennung und Hilfe bekommen zu haben.

    Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL), die bereits vor einigen Monaten, wie auch andere Verbände und der Zusammenschluss ehemaliger Heimkinder, alle MinisterpräsidentInnen angeschrieben und sich gegen jegliche Benachteiligung ehemaliger Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien gegenüber der Entschädigung anderer Heimkinder aus der Jugendhilfe ausgesprochen hatte, kritisiert das Hin und Her der Länder heftig. "Müssen wir nun wieder Briefe schreiben oder warten die Länder etwa darauf, dass sich ehemalige Heimkinder vor den Staatskanzleien der Länder niederlassen und den Ländern den Spiegel ihres beschämenden Verhaltens vorhalten?, fragt sich Ottmar Miles-Paul von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL).


    Link zum Video zur Frage von Corinna Rüffer und der Antwort von Gabriele Lösekrug-Möller in der Fragestunde des Deutschen Bundestages @ www.bundestag.de/mediathek?action=search&contentArea=details&offsetStart=0&id=6828230&instance=m187&categorie=alle&searchword=r%C3%BCffer&mask=search&lang=de

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 14.07.16, 07:03  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK (MDR THÜRINGEN) @ www.mdr.de/thueringen/behindertenheime-entschaedigung100.html (vom 19.11.2015) oder auch n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH @ www.n-tv.de/ticker/Opfer-in-Behindertenheimen-erhalten-Entschaedigung-article16390151.html (vom 19.11.2015) oder auch TLZ.DE -– Thüringische Landeszeitung @ www.tlz.de/web/zgt/leben/detail/-/specific/Geld-fuer-Opfer-Kinder-aus-DDR-Heimen-erhalten-Entschaedigung-1645842227 (vom 19.11.2015)

Bezüglich „Kinder und Jugendliche“ in Ost und West, „die vor 1990 in Behindertenheimen und Psychiatrien zur Arbeit gezwungen oder misshandelt wurden.“ „Die Länderminister gehen von bundesweit 90.000 Betroffenen aus. Sie rechnen damit, dass lediglich jeder Zehnte von ihnen einen Antrag stellen wird.“

Hessischer Rundfunk (Defacto vom 19.06.20160 ) @ www.hr-online.de/website/fernsehen/sendungen/programm_popup.jsp?key=hr-fernsehen_2016-06-19&row=23

„Am Donnerstag [19.06.2016] haben die Regierungschefs von Bund und Ländern jetzt beschlossen, gemeinsam mit den Kirchen einen Fonds für ehemalige Heimkinder mit Behinderung zu finanzieren. Allerdings sollen die Zahlungen niedriger ausfallen, als die für die nicht behinderten ehemaligen Heimkinder.“

HELMUT JACOB BIETET DIESBEZÜGLICH ALLEN BETROFFENEN SEINE HILFE AN

    Zitat:
    .
    13. Juli 2016

    Information über den Stiftungsfonds für Leistungen an behinderte Heimopfer

    Liebe ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler aus dem Johanna-Helenen-Heim!

    Liebe ehemaligen Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik, die in den Nachkriegsjahrzehnten als behinderte Kinder misshandelt wurden!

    Wir wissen, dass unsere HP
    www.gewalt-im-jhh.de von vielen ehemaligen Heimkindern gelesen wird. So dürfte inzwischen bekannt sein, dass es ab Januar 2017 finanzielle Hilfe für den behinderten Opferkreis gibt. Die Höhe beträgt 9.000 Euro. Über die Verfahrensweise zur Antragstellung wird Mitte Juli, also in den nächsten Tagen, entschieden. Wir halten Euch auf dem Laufenden und werden alle Informationen auf unserer Homepage 3 auf der Seite „Wiedergutmachung“ (den linken Reiter anklicken) am Ende der Seite eintragen.

    Hier der direkte Link:


    www.gewalt-im-jhh.de/hp3/Wiedergutmachung_durch_Staat__/wiedergutmachung_durch_staat__.html

    Alle Volmarsteiner, von denen wir eine E-Mail erhalten, werden dieses Schreiben bekommen. Wenn die Verfahrensweise feststeht, werden wir alle in unserem Adressenbestand befindlichen ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler in schriftlicher Form informieren. Wir werden Ihnen aufzeigen, wie die Antragstellung funktioniert. Wer möchte, kann uns mit der Abwicklung des Antrages beauftragen. Wir würden unter Hinweis auf das Buch der Historiker und unserer Homepage eine Sammel-Antragstellung durchführen. Aber nähere Einzelheiten hierzu etwa Oktober/November dieses Jahres.

    Unsere HP-E-Mail-Adresse lautet:


    Herzliche Grüße

    Freie Arbeitsgruppe JHH 2006

    i. A. Helmut Jacob

    .

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 09.11.16, 08:50  Betreff:  „Fauler Kompromiss für behinderte Heimkinder“?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Stiftung für [behinderte] Heimkinder soll gegründet werden (hieß es Mitte November 2015). --- Diese Stiftung ist jetzt (September 2016) gegründet worden und es gibt jetzt auch eine Webseite dafür.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gerade (Mitte September 2016) folgende informative Webseite zu diesem Thema »Stiftung "Anerkennung und Hilfe"« eingerichtet.


Diese Webseite wurde eingerichtet ungefähr einen Monat bevor der EHEMALIGE HEIMKINDER-Medikamentenversuche-Skandal erstmalig so richtig ans Licht kam.

Die Webseite dieser »Stiftung« ist hier zu finden: http://www.bmas.de/DE/Themen/Teilhabe-Inklusion/Stiftung-Anerkennung-und-Hilfe/unterstuetzungsleistungen-der-stiftung-anerkennung-und-hilfe.html;jsessionid=A5A2E68BD308BEC1A12793CB58BE80DB

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