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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 31.10.16, 02:16     Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. Antwort mit Zitat  

Nescafé Dolce Gusto Caffè Crema Gran...
.
Jemand in einem anderen Forum ist der Meinung:

    Zitat:
    .
    Dieses Urteil [ BGH: 5 StR 451/99 - BESCHLUSS vom 09.02.2009 ] lässt sich überhaupt nicht auf auf die ehemaligen [Heimkinder] (West) ummünzen!
    Hier geht es um Doping in der DDR ! Urteil kam nur durch die "Hemmung der Verjährung" zustande. Dieses ist kaum für einen ehemaligen (West) umzusetzen.

    Angabe falsch und schlecht recherchiert.

    .

Der evangelischen Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe, in seinem Blog, Dierk Schaefers Blog am So. 30.10.2016, um 10:36 Uhr (MEZ/CET), @ dierkschaefer.wordpress.com/2016/10/30/medikamentengabe-an-einwilligungsunfaehige-schutzbefohlene/ , hingegen vertritt diesbezüglich die Meinung:

    Zitat:
    .
    Beihilfe zur Körperverletzung – das Urteil des BGH[1] ist umfassender anwendbar.

    Nicht nur für minderjährige Dopingopfer des DDR-Sports, auf die das Urteil speziell abzielt, nein, es dürfte auch für
    ehemalige Heimkinder gelten, denen psychotrope Medikamente mit zum Teil lebenslang wirkenden Folgen verabreicht wurden, das trifft besonders für regelrechte Medikamententests zu, wie sie nun bekannt geworden sind. Die Beweislage und die Schuldfrage werden sich allerdings als schwierig herausstellen.

    Darüber hinaus sehe ich auch Parallelen zur aktuell geplanten Freigabe von Medikamentenversuchen an demente Personen, selbst wenn diese in einer Patientenverfügung bei noch voller Geschäftsfähigkeit zugestimmt haben sollten. Begründung: Die Verweigerung der Nahrungsaufnahme der RAF-Gefangenen wurde während ihres Hungerstreiks respektiert. Wurden sie infolge des Nahrungsmangels ohnmächtig galt, soweit ich mich erinnere war die Rechtskonstruktion: nun seien sie nicht mehr geschäftsfähig, einen Suizid könne ein vernünftiger Mensch nicht wollen, also müsse ihre Zustimmung zur Zwangsernährung ersetzt werden durch einen Ergänzungspfleger. Dies sollte auch für den Zustand der Demenz gelten und damit alle früheren Zustimmungen zunichte machen, soweit sie dem normal-vernünftigen Wunsch nach Gesundheit und Selbsterhaltung zuwiderlaufen.


    [1] jensweinreich.de/wp-content/uploads/2009/07/bgh-pansold-dopingopfer.pdf , mein Dank an Herrn Mitchell für den Hinweis auf dieses Urteil.

    .

Und in einem längeren Artikel vom hpd - Humanistischen Pressedienstes, vom 01.02.2010, @ hpd.de/node/8711 unter der Überschrift »Von Staat und Kirchen verschaukelt«, ist festgehalten und dokumentiert welche Meinung der Hamburger Rechtsanwalt Gerrit Wilmans diesbezüglich vertritt:

    Zitat:
    .
    Rechtsanwalt Gerrit Wilmans, der die Interessen der Heimkinder vertritt, kritisierte am Zwischenbericht [des Runden Tisches Heimerziehung], dass er das systematische Unrecht, das den Heimkindern widerfuhr, nicht als „Menschenrechtsverletzung“ werte: „Der Grund für diese Sprachregelung ist offensichtlich: Würde man von Menschenrechtsverletzungen sprechen, so könnte die Verjährung der Verbrechen ausgesetzt werden, was zur Folge hätte, dass die Heimkinder eine juristische Grundlage für materielle Entschädigungen besäßen.“ Wilmans verwies in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des BGH (BGH - 5 StR 451/99), das die Vergabe von Dopingmitteln an uneingeweihte, minderjährige Sportler als Menschenrechtsverletzung wertete. Dabei entschied das Gericht, dass die Verjährung dieser Straftat aufgrund „eines quasi gesetzlichen Verfolgungshindernisses“ geruht habe. „Das Ruhen der Verjährung der Unrechtstaten wurde in dem angeführten Fall damit begründet, dass sie systemimmanent durch das Regime der SED nicht verfolgt wurden“, sagte Wilmans. „Müssen wir diese Logik nicht auch auf den Fall der Heimkinder anwenden? Auch hier müsste doch die Verjährung der Unrechtstaten in den Heimen ruhen, da diese durch die erwiesene Kumpanei des Staates mit den kirchlichen Heimträgern ebenfalls aus systemimmanenten Gründen nicht verfolgt wurden! Sollte sich die schädliche Kumpanei von Staat und Kirche nun am Runden Tisch [Heimerziehung] fortsetzen, wie es gegenwärtig der Fall zu sein scheint, so wirft dies kein gutes Licht auf die Verfasstheit unserer Gesellschaft!“
    .

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