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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
52 Treffer gefunden
Suchdauer: 0,03 Sekunden
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Anfang   zurück   weiter   Ende
   Betreff   Autor   Datum 
No new posts Nazi-Diskussion in deutschen Listen
For further distribution: In the hope that the addressed lists will not be controlled and/or dominated by Nazi-denying-forces (mainly German) to suppress among others the following information... Zur weiteren Verteilung: In der Hoffnung, dass die angeschriebenen Listen nicht von Nazi-Leugnungskräften (hauptsächlich Deutsche) kontrolliert und/oder dominiert werden, um unter anderem die folgenden Informationen zu unterdrücken... My experiences with German run mailinglist, especially with the "[email protected]" and in the past with the "auslandsliste" are the following: Meine Erfahrungen mit deutschgeführten Mailinglisten, insbesondere mit der "[email protected]" und in der Vergangenheit mit der "auslandsliste" waren die folgenden: From time to time I send during certain periods contributions about scientific and/or legal history research of, dealing with and discussion about the Nazi-(war)-crimes, the Nazi-child theft (in the occupied territories), the German welfare offices (Jugendämter) 1933-1945, the Nazi-Youth Welfare system, the Nazi-Social Policies, the Nazi-Gender policies, the Nazi-family-policies and Nazi-family-law-policies... Zeitweise sende ich in bestimmten Phasen Beiträge zur wissenschaftlichen und/oder rechtshistorischen Aufklärung von, Aufarbeitung von, Auseinandersetzung mit Nazi-(Kriegs-)Verbrechen, Nazi-Kindesraub (in den besetzten Gebieten), Jugendämtern zwischen 1933 und 1945, NS-Jugendhilfesystem, NS-Sozialpolitik, NS-Geschlechterpolitik, NS-Familienrechtspolitiken und -praktiken durch... In the reaction to my contribution mails of the Nazi-problem in regard to the present I have had to experience again and again waves of dramatic attacks (also personally) with following associated periods of censorship, as anew censorship period starting on 23. January 2009 (shortly before human rights activities before the UN) in "[email protected]" legal history contributions about the role of the German Jugendamt in National Socialism ... In the meantime un-censored mails are there propagated under title "Mr. Uhl, shut up" with personal insults and defamations... After the mean personal attacks, some Germans stood up and spoke out against the unfair behaviour. Nevertheless, the censorship of the subjects of national socialism and German family (law) policy turned up from time to time. Please, keep in mind that in such lists not all of my contributions are going through but are killed by censorship! e.g., scientific data about the children who have been kidnapped by the Nazis in the occupied territories for Germanisation. Als Reaktionen auf meine Beiträge der Nazi-Problematik für den Gegenwartsbezug habe ich immer wieder Wellen von teilweise heftigen Angriffen (auch persönliche) mit darauf folgenden Zensurphasen erfahren müssen, wie erneute Zensurperiode seit dem 23. Januar 2009 (kurz vor Menschenrechtsaktivitäten vor der UN) in der [email protected] rechtshistorische Beiträge zur Rolle des Jugendamtes im Nationalsozialismus ... Mittlerweile werden dort unzensierte Mails unter den Titeln "Es reicht Herr Uhl" mit persönlichen Beleidigungen und Diffamierungen propagiert...Nach den gemeinen persönlichen Attacken, sprachen sich einige Deutsche gegen das unfaire Verhalten aus. Die Zensur zum Thema Nationalsozialismus und deutsche Familien(rechts)politik setzte nichtsdestotrotz sporadisch wieder ein. Bitte berücksichtigen, dass in solchen Listen nicht alle meiner Beiträge durchkommen, sondern von der Zensur gekillt werden! Wie auch wissenschaftliche Infos zu den Kindern, die von den Nazis in den besetzten Gebieten zur Germanisierung gekidnappt wurden. [email protected] (Ehemals [email protected]) Speziell in dieser Liste wurden durch die Moderation wiederholt Nazi-Witze, wilde Nazi-Gröhlerei verbreitet und Beiträge befördert, die immer wieder behaupten, dass das heutige Deutschland angeblich nichts mit der Nazi-Zeit zu tun hätte, obwohl u.a. die Verantwortungsübernahme von noch lebenden bzw. kürzlich verstorbenen NS-Tätern in der BRD immer noch aussteht. Zensiert siehe u.a. / Censored see among others Mails: NS-Verbrechen/NaziCrimes: KZ-Wächter Demjanjuk wird ausgeliefert 27.03.2009 07:59 25.03.09 01:12:36 Uhr Ihre Anfrage an die Mailingliste papa-info Veröffentlichung Ihrer Nachricht betreffend "=?iso-8859-15?Q?KZ-W=E4chter_Demjanjuk_nach_Deutschland?=" wurde vom Listenmoderator mit folgender Begruendung abgewiesen: "Wenn hoch die Sonne steht am Firmament, liegt Graf Drakula im Sarch und pennt. " KZ-Wächter Demjanjuk nach Deutschland 25.03.09 00:37:49 Uhr Einhard-Preis: Als Jüdin versteckt in Berlin 15.03.09 21:51:27 Uhr Berlin nennt Bedingungen für KZ-Wächter-Überstellung 15.03.09 11:25:49 Uhr Reichsbahn deportierte mehr als 135 Essener Kinder 13.03.09 14:26:33 Uhr Verfahrensupdate: KZ-Wächter Demjanjuk 12.03.09 09:09:22 Uhr Haftbefehl gegen KZ-Wächter Demjanjuk 11.03.09 19:37:04 Uhr KZ-Aufseher Demjanjuk Stark wie ein Ochse 06.03.09 08:57:50 Uhr Update: NS-Kriegsverbrecherverfahren (Stuttgart) 01.03.09 23:31:51 Uhr NS-Vergangenheit des Krisen-Konzerns 26.02.2009 09:17 Schaeffler legt Nazi-Vergangenheit offen 25.02.2009 21:31 Update: NS-Kriegsverbrecherprozesse 22.02.2009 17:35 Kanzler-Ohrfeigerin Klarsfeld wird 70 13.02.2009 20:09 Lebensretter unterm Hakenkreuz 11.02.2009 07:11 Der lange Schutz für die Nazi-Täter 07.02.09 17:22:04 Uhr Nazi-Jäger glauben nicht an Tod von Dr. Tod 06.02.2009 08:44 Lügt der Sohn des Nazi-Verbrechers? 05.02.09 22:18:05 Uhr Treffen mit Papa Heim 05.02.09 14:44:04 Uhr Gegenwärtiger Rechtsextremismus/current right wing extremists/Neonazis: Die extreme Rechte radikalisiert sich 26.03.09 01:11:00 Uhr Nazi-Angriff auf Gewerkschafter 32-Jähriger in Haft 25.02.2009 19:28 NPD: Aufregung um V-Leute 25.02.2009 19:03 Kooperation deutscher und schwedischer Neonazis 21.02.2009 09:30 Neonazi-Überfall: Informationspanne verhindert Festnahme 17.02.2009 07:14 Überfall auf Anti-Neonazi-Demonstranten 16.02.2009 06:43 Dresden protestiert gegen Neonazi-Aufmarsch 14.02.2009 19:55 Landtagssitzung: NPD steht nicht für NS-Opfer auf 30.01.2008 21:08 Nazi-Szene in München sehr aktiv 07.01.2009 14:27 Kunst und Kultur zum Nationalsozialsmus/ Art and Culture about National Socialism: Hitlers Tagebücher 29.03.09 09:18:03 Uhr Hitlers Prozess im Fernsehen 27.03.09 19:17:50 Uhr Gericht erlaubt Nachdruck von Nazi-Zeitungen 26.03.09 01:08:57 Uhr Rasen unterm Hakenkreuz 26.03.09 17:20:19 Uhr Kinder im KZ Theresienstadt 23.03.09 21:00:52 Uhr Female Agents: Bleibtreus vergessener Nazi-Film 23.03.09 22:55:33 Uhr Nazi-Jugendamt/Nazi-Familienrecht und Familienpolitik/Nazi family law and policies: CENSORED: Nazi-Maßnahmen Jugendasozialität 29.03.09 19:49:49 Uhr CENSORED: Nazi-Reaktion auf Jugenddevianz 28.03.09 18:59:34 Uhr CENSORED: NS-Verfolgung der Jugendopposition 28.03.09 18:14:29 Uhr CENSORED: Nazi-Jugend-Sozialisationsinstanzen 28.03.09 17:52:08 Uhr CENSORED: NS-Jugendamt und Justizbehörden (FFM) 21.03.09 08:41:16 Uhr CENSORED: Reichsjugendgerichtsgesetz 1943 21.03.09 01:19:34 Uhr CENSORED: NS-Erziehbarkeit und Ausmerze 17.03.09 12:01:10 Uhr CENSORED: Jugendamtszusammenarbeit HJ, NSV 17.03.09 10:25:21 Uhr CENSORED: NS-Jugendamt Frankfurt (2) 15.03.09 19:25:35 Uhr Censored: The Nazi-SS 10.02.2009 18:27 Censored: Nazi- Illegitimate Children and the Lebensborn 02.02.2009 15:53 Censored: Nazi Birth control and Abortion 28.01.09 19:32:26 Uhr Censored: Nazi Racial Hygiene 27.01.09 10:33:51 Uhr Wiener NS-Kinderübernahmestelle/Jugendamt 25.01.09 16:23:09 Uhr Jugendamt Berlin: Juden in Pflege und Kita 23.01.09 08:00:52 Uhr Jugendamt Wien: NS-Personalpolitik 23.01.09 07:58:40 Uhr VORSICHT: Es bleibt festzustellen: Im selben Zeithorizont der von der rechtsextremisischen NPD im sächsischen Landtag öffentlich gelobten NS-Familien(-rechts)politik (Januar 2009) werden in manchen deutschgeführten Listen zum Thema Vaterschaft, Familienrecht, Familienpolitik, Menschenrechte konkrete wissenschaftlich analytische und kritische Beiträge zur Nazi- Familien(-rechts)politik gezielt herauszensiert !!! BEWARE: It has to be stated: During the same time period in which the right wing extremist NPD praises Nazi family (law) policy in public within the Parliament of Saxony (January 2009), in some German run lists on the subjects of fatherhood, family law, family policy and human rights concrete scientific analytic and critic contributions on the Nazi family (law) policy are deliberately censored !!! |||||||||||||||
Admin 04.04.09, 11:57
No new posts Systemversagen Mitte November 2008
Durch ein Systemversagen Mitte November 2008 sind die Betiträge der ersten beiden Novemberwochen verloren gegangen. mfg admin
Admin 15.11.08, 01:54
No new posts Christiane: Jugendamt Dortmund: Kindesherausnahme
christiane aus dortmund Gast New PostErstellt: heute, 12:52 Betreff: Re: Jugendamt Dortmund. 2 Mädchen (7 und 9 Jahre) drucken weiterempfehlen Antwort mit Zitat es gibt keine hielfe alle die hören es geht um jugendamt und deren machenschaften sind alle türen zu.ich selber habe erlebt wie das jugendamt dortmund ein kind aus der familie geholt hat,bis heute habe ich ein trauma und wache nachts schweißgebadet auf und weine und schreie,nie mehr werde ich das vergessen was ich da erlebt habe.dies ist vier jahre her und bis heute kämpfen wir darum das mädchen wieder zu bekommen,ohne erfolg das jugendamt geht sogar soweit das die mutter seit einem jahr garkein kontakt mehr hat zu ihrer tochter das jugendamt hat dafür gesorgt das mutter und tochter sich kaum noch kennen und diese pflegeeltern wollen das mädchen adoptiren ohne rücksicht auf die mutter es gibt in dortmund kein anwalt der bereit ist mit uns zu kämpfen für die heraußgabe des kindes.wir hoffen und wünschen uns das es menschen gibt die bereit sind uns anzuhören und um uns dann vieleicht zu helfen . hirmit mache ich einen aufruf bitte wer kann uns helfen wir sind fast am ende trotz allem geben wir nicht auf bitte helft uns wenn jemand das kann in tiefer trauer christiane
Admin 11.10.08, 20:41
No new posts Hinweis zur Inhaltsstrukturierung
In diesem Abschnitt des Forums werden Berichte und Diskussionen zu bestimmten Jugendämtern gesammelt, die sich in der Kritik und in Auseinandersetzungen bei bestimmten Fallgruppen befinden. Die jeweiligen Jugendämter, die betroffenen Kinder oder die Grundpoblematik sind im Beitragstitel vermerkt. Andere Beiträge mit ähnlichem thematischen Bezug zu einer solchen Fallgruppe werden in den Forenabschnitt "SPEZIELLE SACHTHEMEN" verschoben und sind dann dort verfügbar. Sollte zum Zeitpunkt des Beitragerstellens kein passendes Thema in den speziellen Sachthemen vorhanden sein, so wird dies für die Beitragszuordnung nachträglich erstellt. mfg admin
Admin 11.10.08, 10:09
No new posts Kind im Knast - Leben kaputt
Kind im Knast - Leben kaputt Neue Initiative will Eltern zur Seite stehen Oldenburg (ddp). Dennis kam mit 19 ins Gefängnis. Als er von der Polizei abgeführt wurde, brach für seine Mutter Undine Schulz die Welt zusammen. Ihr Sohn hatte einen bewaffneten Raubüberfall auf einen Imbiss begangen. Dabei hatte sich ein Schuss gelöst, ein Mensch wurde verletzt. Dennis bekam drei Jahre und neun Monate. Seine Mutter zerfleischte sich mit Selbstvorwürfen und vor Scham. «Ich bin krank geworden», sagt die 48-jährige Oldenburgerin. In der Folge verlor sie ihren Job als Hauswirtschafterin. «So konnte es nicht weitergehen.» Schließlich fasste sie sich und gründete die bundesweit erste Selbsthilfegruppe für Eltern straffällig gewordener Kinder. «Ich wollte mich austauschen mit Betroffenen», sagt die alleinerziehende Mutter von drei Kindern. Die Resonanz habe sie überwältigt. Seit der Gründung des Vereins «Mein Kind im Knast - oder kurz davor (Kimka)« im September vergangenen Jahres meldeten sich bis Mai fast 160 Eltern, danach zählte sie nicht mehr. »Es sind einfach zu viele«, sagt Schulz. Die Angehörigen kommen aus ganz Deutschland, deshalb will Schulz weitere Gruppen gründen. In Dresden, Itzehoe, Delmenhorst und Leer gibt es bereits konkrete Planungen. Das eigene Leben gerät aus den Fugen Vielen Eltern werde der Boden so unter den Füßen weggerissen, wenn ihr Kind ins Gefängnis muss, dass sie nicht mehr ihr eigenes Leben meistern können. »Sie bekommen Depressionen«, hat Schulz die Erfahrung gemacht. Eines hätten die Eltern gemeinsam, die anriefen. »Sie haben sich immer schon um ihr Kind gekümmert.« Die Betroffenen kämen aus allen Schichten, es seien Professoren, Ärzte und Anwälte dabei. «Die Frage nach dem Warum stellen sie sich immer wieder.» Eine abschließende Antwort gebe es nicht. Schulz weiß das aus eigener Erfahrung. Die kriminelle Karriere ihres Sohnes entwickelte sich schleichend. Schulz redet mit den Verzweifelten, gibt konkrete Tipps. «Ich kann sie beruhigen», sagt die Mutter, die inzwischen von «Hartz IV» lebt. «Wenn die Eltern am Ende des Gesprächs sagen, es gehe ihnen schon viel besser, ist das wie ein Geschenk.» Sie selbst hatte diese Hilfe nicht. Sie fühlte sich damals ausgegrenzt, dachte, jeder wüsste Bescheid. »Als ob ich ein Schild auf der Stirn hätte: Mein Sohn ist kriminell.« Manchmal bekam sie zu hören: »Hättest du mal besser auf dein Kind aufgepasst.« Immer Kontakt gehalten Auch ihre beiden Töchter, damals 15 und 21 Jahre alt, hatten Schwierigkeiten. Sie konnten nicht begreifen, was ihr Bruder getan hatte. Ihnen gegenüber musste Undine Schulz stark sein, obwohl sie es eigentlich nicht war. Den Kontakt zu Dennis haben die drei immer aufrecht erhalten. Sie besuchen ihn regelmäßig in der Jugendanstalt Hameln. Demnächst will Schulz Fahrgemeinschaften für andere Eltern organisieren. Zudem sucht sie nach einem großen renovierungsbedürftigen Haus, als Anlaufstelle der Straffälligen nach Verbüßung ihrer Strafe. Oftmals wollten weder die Eltern noch die Betroffenen die Rückkehr ins Elternhaus. »Die jungen Leute brauchen eine Aufgabe, eine Perspektive«, sagt Schulz. In dem Haus könnten sie in einer Wohngemeinschaft unter SchulzŽ Leitung leben und es dabei instand setzen. Doch für das Projekt fehlt Geld. »Es ist schwer, für so ein Tabuthema Sponsoren zu finden», sagt Schulz. Weitere Informationen unter www.kimka-ev.de 07.09.2008 Ta http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=65&id=90271
Admin 08.09.08, 07:30
No new posts VANDALISMUS- und SABOTAGEMELDUNGEN
VANDALISMUS- und SABOTAGEMELDUNGEN Wiederholt wurden hier in diesem Forum seit Mitte August 2008 gezielt Unsinnsmeldungen aus Buchstabensalat mit toten links platziert. Offensichtlich scheinen die hier gesammelten Informationsgehalte irgendwen derart zu stören, dass sich explizit die Mühe gemacht wird, Vandalismuseintragungen zur Qualitätsbeeinträchtigung vorzunehmen. Nach anfänglichem Entfernen, werden diese neuen Einträge nun gesammelt. Die kann auch eine Aussage über Wirkungsgrad und Wirkungsmacht, der hier als ungeliebt empfundenen Informationen sein. 19.08.2008 Mit freundlichen Grüßen Admin
Admin 19.08.08, 09:34
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VANDALISMUS- und SABOTAGEMELDUNGEN Wiederholt wurden hier in diesem Forum seit Mitte August 2008 gezielt Unsinnsmeldungen aus Buchstabensalat mit toten links platziert. Offensichtlich scheinen die hier gesammelten Informationsgehalte irgendwen derart zu stören, dass sich explizit die Mühe gemacht wird, Vandalismuseintragungen zur Qualitätsbeeinträchtigung vorzunehmen. Nach anfänglichem Entfernen, werden diese neuen Einträge nun gesammelt. Die kann auch eine Aussage über Wirkungsgrad und Wirkungsmacht, der hier als ungeliebt empfundenen Informationen sein. 19.08.2008 Mit freundlichen Grüßen Admin
Admin 19.08.08, 09:29
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Hinweis zur Inhaltsstrukturierung In diesem Abschnitt des Forums werden Berichte und Diskussionen zu bestimmten Jugendämtern gesammelt, die sich in der Kritik und in Auseinandersetzungen bei bestimmten Fallgruppen befinden. Andere Beiträge mit ähnlichem thematischen Bezug zu einer solchen Fallgruppe werden in den Forenabschnitt "SPEZIELLE SACHTHEMEN" verschoben und sind dann dort verfügbar. Sollte zum Zeitpunkt des Beitragerstellens kein passendes Thema in den speziellen Sachthemen vorhanden sein, so wird dies für die Beitragszuordnung nachträglich erstellt. Es wurden bereits Beiträge verschoben... Schwerin - Neuwahl Bürgermeister nach Versagen des Jugendamts beim Todesfall Lea-Sophie am 27.04.08 nach >>> Kindesverwahrlosung >>> Jugendamt Schwerin: Fünfjähriges Mädchen mfg admin
Admin 05.05.08, 07:42
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Admin 05.05.08, 07:14
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Admin 16.04.08, 09:17
No new posts Jugendamt Cornwall (Großbritannien): 2 Kinder


Child theft!

By Paul Armstrong

County Hall protester ... the grandfather holding the posters cannot be identified for legal reasons

The grandparents of two young children are fighting to stop them being put up for adoption by social workers after a court order was granted to take them away from their mother.

The couple, who live in Falmouth but cannot be named for legal reasons, looked after the children for nine months last year while their mother was recovering from post-natal depression.

But last July - out of the blue - Cornwall's social services department took the children from the family home and into foster care and told them that they were going to be put up for adoption.

The grandfather claims that his family are the victims of national "adoption targets" set by government, forcing councils to "steal" children from families.

On April 2 he staged a one-man protest outside County Hall in Truro to highlight his case. The police were called by council staff and one of the signs was taken off him because it accused a council official of being a Nazi.

"Our grandchildren were with us for nine months, then the council just came out of the blue and took them away from us and put them in foster care for no good reason," he said.

"My daughter was then put in an assessment centre with the children. At first she passed the assessment and was doing very well but they reversed the decision when she accused one of the staff of assaulting her son.

"If they are adopted we have no rights to see them at all. Once they are adopted we can't get them back. They just phoned up with two days to spare and told us they were coming to get the children and if we didn't let them come peacefully they would come with the police. We didn't want the kids to go through that so we let them take them.

"My daughter's ill. A lot of people get post-natal depression. It's not that she doesn't love her children, she loves them to bits and they adore her. But with this system if anybody gets into trouble they get the children adopted.

"It's something that's happening all over the country. It has been a living nightmare for us. We are absolutely devastated by what has happened. It is making us ill."

The county council's social services department obtained a care order and a placement order through the courts which was opposed by the mother during a five-day hearing last month. Before that they only had an interim care order. Their mother has an appeal hearing on May 9, but if this fails the case could go all the way to the European court of human rights.

The children are currently in foster care in Okehampton with their mother but she has been told that they are going to be put up for adoption.

Earlier this year Liberal Democrat MP John Hemmings tabled a Commons motion on the issue of government adoption targets saying it was a "national scandal."

In an early day motion with cross party support from 12 MPs he said that an increasing number of children were being taken into care not for their safety but because they are easy to get adopted.

But the government has denied this saying there are no targets relating to the numbers of children coming into care.

Cornwall county council said it could not comment on individual cases but decisions to take children into care are made by the courts and had nothing to do with adoption targets.

"Cornwall county council is unable to comment on individual cases which are appropriately subject to rules of confidentiality," it said in a statement.

"The council would, however, stress that cases involving adoption are always based on the individual needs of the child concerned and not on meeting targets.

"All child care cases are heard within a lengthy and detailed court process and have to comply with very strict criteria. All parents (and often other family members) are entitled to full legal aid and have the benefit of solicitors and barristers throughout. It is, of course, possible for any person who disagrees with the judge's decision to appeal if they can show that the judge was wrong factually or legally.

"All of these cases are extremely distressing for everyone involved but the council must at all times look to protect the welfare of the children involved."

However the grandfather said the family was not entitled to legal aid because they owned a home worth over £100,000 and had tried to present the case themselves but this had proved too difficult.

7:53am Wednesday 18th April 2007

http://www.thepacket.co.uk/display.var.1335608.0.0.php?act=complaint&cid=223709

Admin 05.06.07, 11:06
No new posts Kindesentführungsfall Felix Tschök

(10.10.2006)

Die Spur führt nach Russland
1984 wird in Dresden ein Baby entführt: Felix Tschök. Die Eltern hoffen jetzt auf die Hilfe von Wladimir Putin

Von Steffen Kraft, Dresden

Das Pochen. Lenore Tschök kennt es seit langem. Es ist ihr Herzschlag, der lauter und lauter wird, bis sie ihn fast schmerzhaft spürt in der Halsschlagader, im Kopf. Das geschieht, wenn sie zu lange an Felix denkt. Lenore Tschök, 46, kneift sich in solchen Momenten fest in den rechten Oberschenkel. Das lenkt ab. Diesen Schmerz hat sie unter Kontrolle. Gut möglich, dass sich das Pochen an diesem Dienstag wieder einstellt, wenn der Fahrzeugkonvoi mit Angela Merkel und Wladimir Putin durch Dresden zum Kongresszentrum fährt. Die Bundeskanzlerin trifft den russischen Staatspräsidenten dort zum Petersburger Dialog. Auf der Strecke dorthin, wahrscheinlich an einer Kurve, an der die Autos abbremsen müssen, werden Lenore Tschök und ihr Mann Eberhard stehen und ein Schild in die Höhe recken: „Herr Putin, bitte helfen Sie uns!“ Allein Putin, davon sind die Tschöks überzeugt, kann nun noch helfen, ihren entführten Sohn Felix zu finden und die Ungewissheit zu beenden, die die Eltern seit fast 22 Jahren quält.

28. Dezember 1984, nach dem Mittagsschlaf. Die Tschöks brauchen noch ein Geschenk. Morgen wollen sie nach Flöha fahren, Lenores Großmutter hat Geburtstag. Es ist ein nasskalter Wintertag. Lenore, damals 24, Studentin, und Eberhard, 28, Maschinenbauer, ziehen Felix, er ist gerade fünf Monate alt, zwei Wolljacken über den weißen Strampelanzug, dazu die blauweißen Ringelsöckchen, die Lenore erst kürzlich gestrickt hat, und nehmen die Tram. Sie wollen im Centrum-Kaufhaus ein Paar Strümpfe für die Oma aussuchen. Felix ist eingeschlafen. Die Tschöks freuen sich, denn Felix ist kein einfaches Kind, er schreit viel und schläft üblicherweise nur dann ein, wenn er getragen wird. Der Verdauungstrakt sei schuld, hatte der Kinderarzt gesagt und Lenore Tschök sogar einmal das Stethoskop auf den rumorenden Babybauch setzen lassen.

Als Felix an diesem Tag in seinem braunen Cord-Kinderwagen zur Ruhe kommt, wollen die Tschöks ihn lieber schlafen lassen, als sie beim Kaufhaus ankommen. Doch der beaufsichtigte Kinderwagenabstellplatz ist voll. Laut Protokoll der Dresdner Polizei stellen die Tschöks ihren Kinderwagen um 16 Uhr 10 in den Nebeneingang, der zur Waisenhausstraße führt. Neben Felix schlafen noch einige weitere Babys. Kurzzeitig unbeaufsichtigte Kinderwagen gehören in der DDR zum Alltag. Um 16 Uhr 40 kehren die Tschöks zurück. Der Kinderwagen steht noch an seinem Platz, die Decke ist etwas verrutscht. Felix fehlt.

Wenn Lenore Tschök heute davon erzählt, wie sie an diesem Dezembertag die anderen Kinderwagen durchsucht hat, erzählt sie auch von dem Pochen; damals hat sie es zum ersten Mal gehört. Sonst aber blieb sie, so sagt sie heute, erstaunlich ruhig. Als Eberhard Tschök den Wachdienst alarmiert, glaubt er noch, dass er das Kind selbst bei einer Entführung spätestens nach zwei Tagen wiederbekommen würde. Inzwischen weiß er es besser.

Dabei gibt es bald nach dem Verschwinden eine Spur. Am 6. Januar 1985 finden die Bewohner eines Dresdner Mietshauses ein männliches Baby in einem Karton. Bald geht in Dresden das Gerücht um, Felix sei gefunden worden. Doch die Polizei stellt fest: Das gefundene Kind sei definitiv nicht Felix, es sei zu jung, habe eine andere Blutgruppe und keine einzige der in der DDR vorgeschriebenen Impfungen. Schließlich seien da noch diese Narben an den Armen. Sie stammen von einer Infusionsbehandlung in den ersten Lebensmonaten. Selbst bei schweren Erkrankungen, so sagen Ärzte, würden die Behandlungsmethoden in der DDR keine solchen Narben zurücklassen.

Die Spuren führen zum sowjetischen Heer, dessen 1. Gardepanzerarmee in Dresden stationiert ist. Denn der Karton, in dem das Findelkind gefunden wurde, stammt aus der Filiale der Armeehandelsorganisation in der Magazinstraße 17. Die Dresdner Polizei fragt bei der sowjetischen Militärverwaltung nach. Für die Tschöks ist diese Nachricht ein Moment der Hoffnung, denn die Ermittler haben an dem Schnuller des Findelkindes Spuren von Felix’ Blutgruppe gefunden. Könnte ein Soldat sein eigenes, krankes Kind gegen Felix ausgetauscht haben?

Im Juli 1985 schickt der sowjetische Militärstaatsanwalt Opisniuk sein Ergebnis: Eine Täterschaft sowjetischer Militärangehöriger und ihrer Angehörigen „könne nicht festgestellt werden“. In den Jahren 1983 und ’84 habe kein Neugeborenes von Armeeangehörigen eine Bluttransfusion erhalten. Ein Jahr nach dem Nachmittag im Centrum-Kaufhaus, am 27. Dezember 1985, stellt die DDR-Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein, „da keine begründeten Aussichten bestehen, den unbekannten Täter zu ermitteln“.

Enttäuschte Hoffnungen. Die Tschöks lernen zunächst, mit ihnen zu leben, „ohne Psychologen und ohne Seelsorger“, wie sie betonen. Sie versuchen, die Energie der Verzweiflung in die Selbstheilung umzuleiten. Einige Monate nach der Entführung machen sie eine Art Selbsttherapie: Sie gehen ins Centrum- Kaufhaus. „Der Entführer kann uns vielleicht das Kind stehlen, aber nicht unser Leben“, sagen sie sich, als sie zum ersten Mal nach der Tat aus dem Nebeneingang gehen, an dem sie Felix damals abgestellt hatten. Als sie auf den Bürgersteig heraustreten, sehen sie, dass hier nun ein Schild angebracht ist. In kleinen weißen Buchstaben steht da: „Bitte keine Kinderwägen abstellen.“

Das Leben ist weitergegangen. Und so versuchen auch die Tschöks, „einen Haken unter die Sache zu machen“. 1987 kommt Fabian zur Welt. Er soll den Platz im leeren Kinderbett füllen. Aber er soll nicht erfahren, dass darin einmal sein Bruder lag, ebenso wenig wie Nadja, die 1989 zur Welt kommt. Lenore Tschök packt also alle Sachen von Felix in eine Tüte und verstaut sie „ganz unten im Schrank“: Fotos, abgelöste Etiketten von Felix’ Breigläschen, die Geburtsurkunde.

„Ich habe um Felix bis heute nicht eine Träne geweint“, sagt sie. Lenore Tschök demonstriert, dass sie Schmerz aushalten kann, gegenüber anderen, aber auch gegenüber sich selbst, das ist ihre Strategie, mit dem Verlust klarzukommen. Auch Eberhard Tschök sagt, dass er um Felix nicht trauern will. „Ich weiß ja nicht, ob er tot ist“, sagt er.

Anfang der 90er-Jahre schickt ihnen die Schulbehörde versehentlich eine Aufforderung, Felix einschulen zu lassen. Die Postkarte wühlt die Tschöks auf. Sie spüren, dass das mit dem Hakenmachen so nicht funktioniert. Sie erinnern sich nun häufiger an Felix: „Irgendwann musste da nur eine Mutter auf dem Spielplatz rufen ,Felix, komm mal her’.“ Und schon pochte der Gedanke an den verlorenen Sohn durch den Kopf. Weihnachten 1998 schließlich erzählen die Tschöks ihren Kindern vom Bruder. Damit beginnt die Suche von vorne.

Die Tschöks stellen eine neue Vermisstenanzeige und erreichen so, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnimmt. Das führt immerhin dazu, dass die DNA-Probe eines russischen Verdächtigen – es ist der Hauptbuchhalter der Armeehandelsorganisation, in deren Karton das Findelkind lag, und der einige Tage nach der Entführung das Land verlassen hatte – mit dem Erbmaterial an dem Schnuller des Findelkindes verglichen wird. Zwar ergibt der Test keine Übereinstimmung, aber der Wirbel tut den Tschöks gut. „Ich will lieber jetzt erfahren, dass Felix tot ist, als noch einmal 20 Jahre mit der Ungewissheit leben“, sagt Lenore. Denn die bestimmt ihr Leben noch immer. Als sie erfährt, dass das russische Atom-U-Boot Kursk untergegangen ist, denkt sie: „Was, wenn er zur Marine gegangen ist?“ Als Eberhard Tschök von der Tschetschenien-Offensive hört, hofft er: „Hoffentlich schickt Putin nicht unseren Sohn.“

Im Sommer 2005 hat die Dresdner Staatsanwaltschaft von den russischen Kollegen die Information erhalten, dass 1984 wohl doch vier Babyjungen in einem sowjetischen Militärkrankenhaus eine Bluttransfusion bekommen hätten, wie es bei dem kranken Findelkind der Fall gewesen sein muss. Bei dem, das vielleicht gegen Felix ausgetauscht worden ist. Könnten die Eltern der Kinder vernommen werden, brächte das die Ermittlungen einen Schritt voran. Die Namen von Kindern und Eltern behalten die russischen Behörden bisher aber für sich.

Hier nun soll Wladimir Putin helfen. Schließlich kam er als KGB-Agent im Jahr 1985 nach Dresden. Er müsste den Fall also kennen. Die Tschöks haben Angela Merkel in einem Brief gebeten, sich dafür einzusetzen, dass eine entsprechende Anfrage des Dresdner Oberstaatsanwalts Christian Avenarius an die russischen Behörden schnell, vor allem aber vollständig beantwortet werde. Sicher sind die Tschöks allerdings nicht, dass Angela Merkel das Thema heute beim Petersburger Dialog anspricht. Das Bundeskanzleramt hat allein den Eingang ihres Schreibens bestätigt. Ein Sprecher wollte sich aber nicht festlegen, ob das Thema zur Sprache kommt. Die Themen ergäben sich aus dem Gesprächsverlauf. Vielleicht, so hoffen die Tschöks, ist das Schild an der Kurve ja ein Anlass.

Der Tagesspiegel (Montag, den 09. Oktober 2006)

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Herr Präsident, wo ist unser Sohn?
Von Thomas Schade

Hilfe. 22 Jahre suchen die Tschöks ihren Sohn. Nun soll ihnen Wladimir Putin helfen, denn sie hoffen, Felix lebt in Russland.

Als Leonore und Eberhard Tschök am 8. Oktober 2001 kurz vor 18 Uhr in der Dresdner Schießgasse auftauchen, glauben die Polizisten anfangs, das Ehepaar will sie auf den Arm nehmen. Dabei sind Tschöks nur gekommen, um eine Vermisstenanzeige zu machen. „Wir suchen unseren Sohn Felix“, sagt die damals 41-jährige Mutter. Auf die Frage, seit wann sie Felix vermisse, sagt sie: Seit dem 28. Dezember 1984.

Die Beamten müssen erst im eigenen Haus nachfragen. Dabei erfahren sie, dass es um jenen Felix Tschök geht, nach dem im Winter 1984/85 ganz Dresden sowie Hundertschaften von Polizei und Staatssicherheit gesucht hatten. Es gilt als ziemlich sicher, dass der damals fünfeinhalb Monate alte Felix gegen ein anderes Kind ausgetauscht wurde. Dieser kleine Junge lag einige Tage später – eingepackt in einer Pappkiste – in einem Dresdner Hausflur. Alle Spuren endeten vor den Kasernentoren der Sowjetarmee. Ein Jahr nach dem Verschwinden von Felix wird von Berlin aus angeordnet, die Fahndung einzustellen. „Es wurde intensiv gesucht, aber es war politisch nicht opportun, dem Brudervolk eine Entführung anzuhängen“, sagt Leonore Tschök rückblickend.

Die Eltern fügten sich, zur Ruhe gekommen sind sie nie, auch durch Fabian und Nadja nicht, die nach Felix zur Welt kamen. Sogar die Behörden erinnern die Eltern immer wieder an den Erstgeborenen. „Wir sollten mit Felix zur Pflichtimpfung und später zur Einschulungsuntersuchung erscheinen“, erzählt die Mutter. Momente, die Tschöks stets wieder aufwühlten.

Lebt er, und geht es ihm gut?

Am Heiligen Abend 1998 haben die Eltern ihren beiden Kindern offenbart, dass vermutlich irgendwo in der ehemaligen Sowjetunion ein 14-jähriger Junge lebt, der ihr Bruder ist. Zwei Jahre später, im Juli 2000, beantragten sie, die Ermittlung wieder aufzunehmen. „Schließlich arbeitet jetzt in beiden Ländern eine demokratische Justiz, ohne politische Rücksichtnahme“, sagt Leonore Tschök. Doch in der sächsischen Justiz scheitern die Eltern erstmal an formalen Hürden. „Neue, erfolgversprechende Ermittlungsansätze sind nicht ersichtlich“, teilt ihnen ein junger Staatsanwalt mit. Auch eine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft bleibt erfolglos.

So entschließt sich die Familie im Oktober 2001, ihren Sohn nach 17 Jahren noch einmal als vermisst zu melden. „Wir wollen wissen, ob unser Sohn lebt und ob es ihm gut geht. Ich glaube das ist unser Recht“, sagt Eberhard Tschök. „Wir wollen ihn nicht zurückholen, er ist jetzt 22 Jahre und muss selbst entscheiden, wo er leben will“, sagt seine Frau. Und da sei ja auch noch eine Straftat, die es zu klären gelte.

Der Kriminalist Thomas Günther und der engagierte Staatsanwalt Jan Hille beginnen erneut zu ermitteln. Ihre Argumentation: Felix wird seinen Eltern bis heute entzogen. Das ist strafbar und nicht verjährt. Hauptkommissar Günther beginnt, wo die Ermittlungen 1985 endeten: in der 1. Panzergardearmee, die damals in Dresden und Umgebung stationiert und 1992 abgezogen war. Ohne Hilfe aus Russland kommt er nicht weiter.

Schon 1985 waren viele Fragen offen geblieben, weil die sowjetischen Waffenbrüder ausweichende Antworten geliefert hatten. Angeblich unauffindbar blieb damals jener Risaldin Sultanow, der als Buchhalter im Militärhandel der Sowjetarmee in Dresden tätig war. Er passte zur Beschreibung, die Zeugen von dem Mann gegeben hatten, der das Paket mit dem kleinen Jungen abgelegt hatte. Das Findelkind erhielt den Namen Martin Sonntag. Es war das wichtigste Indiz dafür, dass sowjetische Eltern ihr eigenes Kind, das sie für krank hielten, vor der Rückkehr in die Heimat ausgetauscht hatten. Der Junge hatte Narben einer intensivmedizinischen Behandlung, reagierte auffallend auf russische Worte und lag in einer Kiste, die nur im Militärhandel kursierte. Buchhalter Sultanow, so vermuteten die Ermittler damals, war Erfüllungsgehilfe bei dem Kindertausch. Dass das sowjetische Militär Sultanow bereits im Januar 1985 vernommen und im Mai vorzeitig nach Hause geschickt hatte, erfuhren die DDR-Ermittler damals nicht.

Hauptkommissar Günther hat nach dem Studium des über drei Meter hohen Aktenberges aus dem Jahr 1985 sehr konkrete Fragen an die russischen Behörden. Sie werden 2003 in einem Rechtshilfeersuchen dem Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation zugeleitet, verbunden mit der Bitte um Speichelproben von Personen, die in Verbindung mit dem Fall stehen.

Ich habe nichts damit zu tun

Der Hilferuf aus Dresden landet bei dem Oberstleutnant der Justiz W. A. Golowatschew, seines Zeichens „Ermittler in hochwichtigen Angelegenheiten“ der Moskauer Militärstaatsanwaltschaft. Der Mann versucht, den Auftrag mit Akribie zu erledigen. Aber der Militärstaatsanwalt scheitert bereits im Moskauer Archiv für Personenstandswesen, wo die Akten der Dresdner Garnisionsverwaltung liegen. Die Einwohnermeldestelle teilt zwar mit, dass zur fraglichen Zeit bei der Sowjet-Militärkommandantur 1 665 Geburten registriert wurden und kein Kind namens Sultanow dabei ist. Aber die 1 665 Geburtsurkunden kopiert das Archiv nicht. Ein Vierteljahr dauert der Streit um die Kopien. Das Archiv beruft sich auf die russische Verfassung, die Militärstaatsanwaltschaft auf die Strafprozessordnung – und blitzt ab.

Dennoch findet Oberstleutnant Golowatschew in einem der vielen Militärarchive Sultanows Personalakte. Natürlich ist der ehemalige Militärbuchhalter auch nicht in den Weiten Russlands verschwunden, sondern lebt als Witwer in Ufa, der Hauptstadt der russischen Republik Baschkortostan.

Ausgerechnet am 6. Januar 2004, auf den Tag genau 19 Jahre, nachdem das russische Kind in Dresden entdeckt wurde, vernimmt die Militärstaatsanwaltschaft Sultanow noch einmal. Er leugnet hartnäckig, mit dem Tausch der Kinder etwas zu tun zu haben. „Ich bin nie mit irgendwelchen Kartons durch Dresden gegangen“, sagt er und gibt wie alle Familienangehörigen Speichelproben ab. Die genetischen Fingerabdrücke der Sultanows werden mit denen der Tschöks und von Martin Sonntag verglichen. Es ergeben sich keine Treffer.

Eine deutsch-russische Sache

Die wichtigste Information, die im Sommer 2005 mit einem über 100-seitigen Bericht aus Moskau kommt: Im sowjetischen Militärkrankenhaus Nummer 1 459 wurden zwischen Oktober 1983 und Januar 1984 vier Jungen intensiv-medizinisch behandelt und müssten deshalb die gleichen Narben haben, die bei Martin festgestellt worden waren. Wer die vier Jungen sind und wo sie heute leben, teilen die russischen Behörden nicht mit.

Doch an diese Information knüpfen Tschöks nun ihre ganze Hoffnung. Auch die Ermittler sehen weitere Fahndungsansätze und haben die russischen Behörden inzwischen erneut um Hilfe gebeten. „Wir würden den Aufwand nicht treiben, wenn wir keine Chance sähen, den Fall zu klären“, sagt Oberstaatsanwalt Christian Avenarius.

So lange möchten Tschöks nicht warten. Nach einem Hilferuf an Bundeskanzlerin Angela Merkel wollen die Eltern nun auch den Dresden-Besuch des russischen Premiers Wladimir Putin nutzen: „Herr Präsident, wo ist unser Sohn?“, würden sie ihn am liebsten persönlich fragen. Ihr gestohlener Sohn sei schließlich eine „deutsch-russische Angelegenheit“. Die Eltern glauben, dass Putin das Schicksal des Kindes kennt. Er kam im Sommer 1985 zum KGB nach Dresden, gerade als in der Sowjetarmee nach Felix gesucht wurde. Dresdens MfS-Chef Horst Böhm hatte damals seinen KGB-Amtsbruder persönlich um Hilfe gebeten bei der Suche nach dem Kind.

Oberstaatsanwalt Avenarius warnt jedoch vor allzu heftigen Reaktionen. Denn Ermittlungserfolge seien vom Willen zur Kooperation auf der russischen Seite abhängig. Schon 1985 hatte das MfS den guten Willen der KGB-Waffenbrüder arg strapaziert. Heimlich hatten sie Angehörige der Sowjetarmee ausspioniert und sowjetische Frauen mit Kleinkindern fotografiert. Auch die Schlapphutarbeit blieb damals ohne Erfolg. Ob sie auch unbemerkt blieb ist unklar. Fatal, wenn sich der damalige KGB-Mann Putin auch daran erinnert.

sz-online (Samstag, den 07. Oktober 2006)

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Phantombild des Mannes, der das sowjetische Kind später aussetzte.

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Politik

Applaus für Angela, Proteste gegen "Wowa" – Landeshauptstadt empfängt Merkel und Putin zum "Petersburger Dialog"

Dresden (sz) Rund 400 Menschen warten am Dienstagnachmittag bei strahlendem Sonnenschein vor dem Dresdner Residenzschloss auf die Ankunft von Russlands Präsident Wladimir Putin und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die beiden Regierungschefs treffen sich dort im Rahmen des deutsch-russischen Gesprächsforums "Petersburger Dialog". An einem Laternenpfahl gegenüber des Schlosses stehen vier Menschen mit drei verschiedenen Wünschen an Putin. Sie könnten unterschiedlicher nicht sein.

Da ist zum einen Hans-Jürgen Martin. Der Dresdner Autogrammsammler besitzt über 24 000 Autogramme, aber noch keins von Putin. Er spricht die Bundeskanzlerin an, als diese unter Applaus kurz ein paar Zuschauern an der Absperrung die Hände schüttelt. "Da müssen Sie sich an den Präsidenten selbst wenden", sagt sie lächelnd und geht weiter.

Neben Martin hat sich Veit Kühne postiert. Der 28-jährige Dresdner hält ein Plakat mit der Aufschrift "Mörder - Du bist hier nicht mehr willkommen" hoch. "Ich will damit gegen die Tschetschenien-Politik Putins und den Mord an Anna Politkowskaja demonstrieren", erklärt er. Die regierungskritische Journalistin war am Samstag in Moskau getötet worden. Vor der Ankunft Putins fordern zwei Polizisten Kühne auf, das Plakat herunter zu nehmen. Als er sich weigert, gibt es ein Handgemenge, bei dem das Plakat zerstört wird. Kühne malt daraufhin schnell ein neues.

An dem Laternenpfahl stehen auch Lenore Tschök und ihr Mann Eberhard. In den Händen halten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Herr Putin, bitte helfen Sie uns - entführt 1984 in Dresden - Wo ist unser Felix". 1984 war der damals fünf Monate alte Felix Tschök in einem Dresdner Kaufhaus verschwunden. Die Spur führte zu einem Buchhalter bei der sowjetischen Armee. Doch bis heute suchen die Eltern verzweifelt nach ihrem Sohn.

Applaus für Angela, Proteste gegen "Wowa" – Landeshauptstadt empfängt Merkel und Putin zum "Petersburger Dialog"Dresden (sz) Rund 400 Menschen warten am Dienstagnachmittag bei strahlendem Sonnenschein vor dem Dresdner Residenzschloss auf die Ankunft von Russlands Präsident Wladimir Putin und Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Die beiden Regierungschefs treffen sich dort im Rahmen des deutsch-russischen Gesprächsforums "Petersburger Dialog". An einem Laternenpfahl gegenüber des Schlosses stehen vier Menschen mit drei verschiedenen Wünschen an Putin. Sie könnten unterschiedlicher nicht sein.

Da ist zum einen Hans-Jürgen Martin. Der Dresdner Autogrammsammler besitzt über 24 000 Autogramme, aber noch keins von Putin. Er spricht die Bundeskanzlerin an, als diese unter Applaus kurz ein paar Zuschauern an der Absperrung die Hände schüttelt. "Da müssen Sie sich an den Präsidenten selbst wenden", sagt sie lächelnd und geht weiter.

Neben Martin hat sich Veit Kühne postiert. Der 28-jährige Dresdner hält ein Plakat mit der Aufschrift "Mörder - Du bist hier nicht mehr willkommen" hoch. "Ich will damit gegen die Tschetschenien-Politik Putins und den Mord an Anna Politkowskaja demonstrieren", erklärt er. Die regierungskritische Journalistin war am Samstag in Moskau getötet worden. Vor der Ankunft Putins fordern zwei Polizisten Kühne auf, das Plakat herunter zu nehmen. Als er sich weigert, gibt es ein Handgemenge, bei dem das Plakat zerstört wird. Kühne malt daraufhin schnell ein neues.

An dem Laternenpfahl stehen auch Lenore Tschök und ihr Mann Eberhard. In den Händen halten sie ein Transparent mit der Aufschrift "Herr Putin, bitte helfen Sie uns - entführt 1984 in Dresden - Wo ist unser Felix". 1984 war der damals fünf Monate alte Felix Tschök in einem Dresdner Kaufhaus verschwunden. Die Spur führte zu einem Buchhalter bei der sowjetischen Armee. Doch bis heute suchen die Eltern verzweifelt nach ihrem Sohn.

Als Putin dann zusammen mit Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU) vorfährt, brüllt Kühne "Mörder, Mörder". Die Tschöks rufen "Bitte, Herr Putin, helfen sie uns, bitte". Auch Martin hält die Bilder des Präsidenten hoch. Doch der Staatschef dreht sich nur kurz zu der Gruppe um, winkt und geht dann ins Schloss.

Auch vor dem International Congress Center, dem Tagungsort des "Dialogs", gibt es Proteste gegen Wladimir Putin, kurz "Wowa" genannt. Die Grünen halten ein Plakat mit der Aufschrift "Lieber Wowa, Glückwunsch zur Gleichschaltung der Wahrheit!" hoch. Ansonsten bleibt es in der Stadt, abgesehen von ein paar Verkehrsstörungen wegen der Straßensperren, ruhig.

Wladimir Putins Dresdner Jahre sind geheimnisumwoben

Wladimir Putin hat knapp fünf Jahre seines Lebens in Dresden verbracht. Über diese Zeit von 1985 bis 1990 ist nur wenig bekannt. Putin arbeitete damals für den sowjetischen Geheimdienst KGB – eine gewisse Zurückhaltung war ihm quasi von Berufs wegen auferlegt. Deutsche, die mit ihm privaten Kontakt hatten, beschreiben ihn als zurückhaltend und höflich. Am Wochenende sei er gern mit der Familie in die Sächsische Schweiz zum Wandern gefahren. Angeblich hat er damals ein Gehalt von 1800 DDR-Mark und 100 Dollar Zulage pro Monat erhalten – für realsozialistische Verhältnisse ein stattliches Salär.

Putin lebte mit Frau und zwei Töchtern in einem Plattenbau im Norden der Stadt. Seine Dienststelle lag nicht weit von der Drei- Zimmer-Wohnung entfernt. Dem Vernehmen nach soll er Agenten für eine Tätigkeit im Westen angeleitet haben. 1990 soll er erfolglos versucht haben, einstige Stasi-Leute für den KGB zu werben. Übereinstimmend berichten Zeugen, dass Putin zur Wende im Herbst 1989 vor der KGB- Zentrale eine wütende Menge von Demonstranten von der Erstürmung des Geländes abhielt. Anfang 1990 ging er mit seiner Familie zurück in seine Heimat.

SZOn (Dienstag, den 10. Oktober 2006)

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CITY NEWS DRESDEN

Auf Nummer sicher

"Ich gehe auf Nummer sicher", spricht Frank Forbrigen den Satz des Tages gelassen aus. Es ist kurz vor eins, in vier Stunden wird es auf den Tontechniker ankommen. Er hat seine Verstärkeranlage gleich mehrmals getestet, denn wenn Angela Merkel und Wladimir Putin zur Einweihung des Dostojewski-Denkmals sprechen, sollen sie ja gehört werden.

Gehört werden wollen auch Eberhard und Lenore Tschök - vor allem von einem Mann, Wladimir Putin. Technische Hilfsmittel, um ihn zu erreichen, haben sie nicht. Nur ein großes weißes Tuch, auf das sie geschrieben haben ""Herr Putin, bitte helfen Sie uns!" und "Wo ist unser Sohn Felix?". Vor 22 Jahren war der damals fünfmonatige Sohn des Ehepaars aus dem Kinderwagen, den sie vor dem Dresdner Centrum-Warenhaus abgestellt hatten, entführt worden. Die Spuren führten zu den sowjetischen Streitkräften, die in Dresden stationiert waren. Soviel wissen sie, viel mehr nicht. Nicht, ob Felix heute in Russland lebt oder in Kasachstan, nicht, wie er heißt, wer sich als seine Eltern ausgibt. "Es muss jemand von hochrangiger Position sein, sonst wäre der Fall schon aufgeklärt", glauben sie. Auf dem Theaterplatz spricht sie eine Frau an, eine Russin und sagt "Er weiß es". Putin ist gemeint. Und Tschöks wollen es wenigstens versuchen, halten vor dem Schloss ihr Transparent hoch und hoffen. Als sie erfuhren, der russische Präsident kommt nach Dresden, haben sie an Angela Merkel geschrieben, keine Antwort. Und kein Wort an Felix' Eltern, als die Bundeskanzlerin vorm Kempinski aus dem Auto aussteigt, auf das Ehepaar zusteuert und dann abdreht zu einem anderen Plakathalter. Veit Kühne hält ein Papier hoch mit der Botschaft "Mörder - Herr Putin sie sind in Dresden nicht mehr willkommen". Ihm geht es um Tschetschenien, und das fragt er auch Angela Merkel: "Werden Sie gegenüber Herrn Putin das Thema ansprechen?". Sie darauf: "Natürlich werde ich das." Es ist das zweite selbst gemalte Plakat, dass Kühne Merkel entgegenhält. Das erste war ihm von Polizisten zerrissen worden. Und als die ihn auch noch abführen wollen, bekommen sie es mit einer wehrhaften Zivilgesellschaft zu tun. "Den lassen sie hier, wir sind doch nicht in Russland", fährt ein älterer Mann die Sicherheitskräfte an. Mehrere Umstehende mischen sich ein, erinnern an Meinungsfreiheit. Der Protestler darf bleiben. Als Putin ankommt, ruft Kühne laut "Mörder, Mörder", derStaatsmann guckt irritiert und geht ohne Publikumsrunde ins Schloss.

Es hat sich manches geändert, seit der russische Präsident vor fünf Jahren das letzte Mal in Dresden war. Damals waren die Jubelrufe lauter und mehr. Lublju tebja, wir lieben dich, ruft gestern keiner. Merkel scheint die beliebtere von beiden. Sie gibt sich leutselig, lässt sich sogar auf die Diskussion mit einem Autogrammjäger ein, aber nein, für ihn ein Putin-Autogramm besorgen, das will sie dann doch nicht. Bis auf die kurze Merkel-Volk-Begegnung bleibt man bei diesem Besuch auf Distanz. Nummer sicher, sehr sicher. Schon Stunden, bevor die Gäste am Zwinger eintreffen, nehmen vom Dach aus Scharfschützen die Passanten ins Visier, allerdings nur per Fernglas. In der Elbe sind Taucher auszumachen, auf der Elbe fahren Polizeiboote.

Ein junger Spaßvogel hat den Ernst derLage nicht wirklich erkannt und spricht vor demSchloss einen Polizisten an: "Ich habe meinen Koffer auf dem Bahnhof stehen lassen, können Sie mal nachsehen?" Der Angesprochene sagt genervt: "Scherze dieser Art sollten Sie lieber lassen". Und Fragen über Sicherheitskonzepte nicht stellen. Hat Putin aus Sicherheitsgründen nicht seinen russischen "Sil", sondern einen Mercedes vom Flughafen in die Stadt genommen? Will die Journalistin wissen. Die Antwort des russischen Sicherheitschefs ist vage. Zumindest bringt der "Sil" eine exotische Note in den Fuhrpark deutscher Bauart, der da unterwegs ist. "Echte Handarbeit", witzelt ein Polizist und zeigt auf das kantige, riesige Auto mit dem Panzer-Charme.

Charmant auf eine gefälligere Art zeigt sich Putin, als er vor dem Dostojewski-Denkmal von Dresden schwärmt, was sich alles getan habe, seit er das letzte Mal da war. Er liebe diese Stadt, sagt er vor der Presse. Dann zitiert er Dostojewski: "Nur die Schönheit kann die Welt retten". Als er gemeinsam mit Angela Merkel und Georg Milbradt das Denkmal enthüllt, schaut er aber dann allerdings leicht skeptisch. Wohl nicht sein Kunstgeschmack. Am Ende dann noch eine Demonstration, so schlecht wie behauptet ist sein Verhältnis zu Michail Gorbatschow gar nicht. Zumindest schaut die Begrüßung an den Stufen zum Kongresszentrum fast herzlich aus.


Nicht so nett sind die Sprüche, die Demonstranten auf der andere Straßenseite hochhalten: "Herr Präsident, Sie bringen den Tod nach Tschetschenien". Ein Mädchen geht vorbei, sie wohnt in einer kleinen Stadt in Russland und hat am deutsch-russischen Jugendparlament im Landtag teilgenommen. Ja, über den Mord an der Journalistin Politkowskaja haben sie auch gesprochen. Und dann erzählt sie, wie der Bürgermeister ihrer Stadt, der so ganz anders war als seine Vorgänger, ziemlich schnell nach seiner Wahl einen unerklärlichen Unfall hatte, tot. Das Mädchen heißt Olga, ihren Nachnamen möchte sie lieber nicht sagen.

Von Heidrun Hannusch
letzte Aktualisierung von 10.10.2006

Dresdner Neueste Nachrichten (Dienstag, den 10. Oktober 2006)

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FOCUS, Nr. 4, 23. Januar 2006
Und dann war Felix weg
In Dresden rauben Unbekannte 1984 ein fünf Monate altes Baby. Es ist einer
der spektakulärsten Kriminalfälle der DDR, politisch brisant und bis heute
ungeklärt. Nun hoffen die Eltern wieder

Von GÖRAN SCHATTAUER

Da war dieses Puzzle. Wenn es ihr nur gelänge, alle Teile zusammenzufügen. Dann würde sich alles lösen. Dann würde die Polizei ihren Felix finden und ihn zu ihr zurückbringen. So hoffte sie. Vier Tage bevor Felix verschwand, hat ihr eine Freundin das Puzzle geschenkt. Seine 1000 Teile ergeben das Motiv „Junge Mutter mit Kind“ von Lucas Cranach dem Älteren, gemalt 1525. Der Säugling, den die schöne rothaarige Frau auf dem Bild so behutsam in den Händen hält, könnte genauso alt sein wie Felix. Fünf Monate. Es fällt Lenore Tschök schwer, sich zu konzentrieren. Sie schafft es nicht, das Bild zu vervollständigen. Bis heute nicht. Ein Puzzleteil ging verloren und fand sich nicht wieder. Ihr Kind kehrte nie zurück.

21 Jahre müsste Felix jetzt alt sein. 21 Jahre ist es her, dass der Raub des kleinen Jungen eine der größten Fahndungen in der Geschichte der DDR auslöste. Sein Schicksal erschütterte damals bei vielen Bürgern den Glauben an die vermeintlich absolute Sicherheit im sozialistischen Deutschland. Das Geheimnis seiner Entführung wurde nie ergründet, denn aus Furcht vor diplomatischen Komplikationen stellten die Ermittler ihre Suche nach Felix ein. Sein Name war für die verzweifelten Eltern viele Jahre lang ein Tabu, sie erwähnten ihn nicht mehr. Erst jetzt erzählen sie ihre Geschichte. Erst jetzt, da ein Staatsanwalt den Fall neu recherchiert, gibt es Hoffnung, das entscheidende Puzzlestück doch noch zu finden.

Der 28. Dezember 1984 ist ein nasskalter Freitag. Aus Wolken, die sich wie eine graue Betondecke über Dresden spannen, fällt Schneeregen. Am Nachmittag betreten Lenore Tschök, 24, und ihr Mann Eberhard, 28, das große Centrum-Warenhaus an der Prager Straße. Die junge Mutter studiert Ökonomie des Verkehrswesens. Der Vater ist bei der Mitropa für die Arbeitssicherheit zuständig. Er schiebt den braunen Cordkinderwagen mit dem Sohn in Richtung Kleinkinderbetreuung. Der Raum ist überfüllt. Fünf Paare warten vor der Tür. Lenore Tschök schlägt vor: „Wir stellen den Wagen draußen ab.“ In einer überdachten Nische stehen bereits sechs Kinderwagen, einige leer, andere mit schlafenden Babys. Die Tschöks parken ganz links außen. Der Vater zieht ein Seilschloss zwischen die Speichen des Vorderrads und das Wagengestell. Dann dreht er den Schlüssel herum. Sicher ist sicher. Felix schläft.

Um 16.10 Uhr starten die Eltern ihren Bummel durch das Kaufhaus. Er führt sie von der Kurzwarenabteilung im Erdgeschoss zur Kinderkleidung in der erster Etage und schließlich zu den Fernsehern im zweiten Stock. Nach ungefähr 30 Minuten, ohne etwas gekauft zu haben, kehren die Eltern zurück zum Kinderwagen. Er steht am gleichen Platz. Es ist still. Felix scheint zu schlummern. Er muss sich bewegt haben, denn die Decke ist verschoben. Seine hellblau umhüllten Ärmchen und sein Köpfchen lugen nicht mehr hervor. Hastig nesteln die Eltern an der Decke, schlagen sie zurück — und erstarren. Der Kinderwagen ist leer. Die Mutter schaut sich suchend um. Das rosa gekleidete Mädchen im Nachbarwagen liegt da wie vor einer halben Stunde. Auch alle anderen Kinder sind noch da. Der Vater alarmiert den Wachdienst.

Um 16.45 Uhr erreicht der Notruf die Dresdener Volkspolizei. Sie durchkämmt Parks, Keller und Abrisshäuser. Sie kontrolliert Bahnhöfe, stoppt Autos, verteilt Handzettel. Streifenwagen rollen durch Dresden und bitten die Bürger um Mithilfe: "Achtung, Achtung! Fünf Monate altes Kleinkind entführt ..." Durch die geschlossenen Fenster ihrer Altbauwohnung im fünften Stock hören auch Lenore und Eberhard Tschök die Lautsprecherdurchsagen. "Nur wir wussten, dass es um unser Kind geht", sagt Eberhard Tschök. "Es war grausam."

Die Beamten der Einsatzgruppe "Felix" legen ein Raster der Verdächtigen fest: vorbestrafte Kindesentführer und psychisch Kranke. Frauen, denen das Erziehungsrecht entzogen wurde. Frauen, die Fehl- oder Totgeburten hatten. Paare, deren Adoptionsanträge abgelehnt worden waren. Als ausgeschlossen gilt, dass die Eltern die Entführung inszeniert haben könnten. "Es wurde ein sehr guter Pflegezustand des Säuglings und ein gutes Milieu in der Wohnung festgestellt", steht im Polizeibericht. Es gebe "keine Hinweise auf eine gestörte Eltern-Kind-Beziehung". Am ersten Wochenende nach der Tat nimmt der Fall eine dramatische Wende. Im Hausflur eines Dresdener Altbaus, Friedrich-Engels Straße 11, entdeckt ein Arbeiter in einem Kinderwagen einen Karton aus Wellpappe. Der Inhalt: ein kleiner Junge. Die Kripoleute sind ratlos. Niemand meldet das Kind als vermisst. Fest steht, um Felix Tschök handelt es sich nicht. Die Ermittler nennen den Findeljungen Martin. Und weil sie ihn am Sonntag fanden, geben sie ihm den Nachnamen Sonntag. Martin Sonntag. Doch wer ist Martin Sonntag?

Der Knabe wiegt 8900 Gramm und misst 74 Zentimeter. Er hat mittelblondes Haar und blaugraue Augen. Seine acht Milchzähne und seine Handwurzelknochen lassen vermuten, dass Martin zwischen neun und 15 Monate alt ist. Sein Körper weist Spuren medizinischer Eingriffe auf, die in der DDR unüblich sind: Narben von Schnitten für Infusionen. Martin muss sich für längere Zeit in stationärer Behandlung befunden haben. Als mögliche Gründe nennt das Protokoll "eine schwere infektiöse Erkrankung, ein Schädel-Hirn Trauma oder eine Vergiftung". Der Junge verfügt über keine der in der DDR vorgeschriebenen Schutzimpfungen. Als die Mediziner ihn auf Deutsch ansprechen, zeigt er keine Reaktion. Munter wird er, wenn er russische Wörter hört. Dann wendet er sich seinem Gegenüber "intensivst" zu, vermerken die Psychologen. Ihre Befunde werden den Kriminalisten unheimlich. Sollte jemand einen gesunden Säugling aus der DDR gegen ein krankes Kind aus der Sowjetunion ausgetauscht haben? Wurde Felix von in Dresden stationierten Rotarmisten gekidnappt und verschleppt? Der Verdacht ist politisches Dynamit. Er impliziert, dass unter den als Helden glorifizierten Sowjetmilitärs auch Verbrecher sind. Die Hinweise darauf mehren sich.

Den ersten Tipp liefert Uta Strauß. Wenige Minuten vor Felix' Entführung fährt die Erzieherin ihren Enkel vor dem Kaufhaus spazieren. Ihr fällt eine etwa 40 Jahre alte Frau auf, die einen altmodischen Mantel und eine seltsam aussehende, beigefarbene Strickmütze trägt. Die Frau beugt sich über einen Kinderwagen, in dem ein Baby schreit. Sie beruhigt es nicht, schaukelt nicht den Wagen. Komisch, denkt Uta Strauß und läuft weiter. Als sie kurz darauf wieder vorbeikommt, ist die Frau verschwunden, und im Kinderwagen ist es still. Nach ihren Angaben ensteht ein Phantombild der Mützenfrau.

Ein Kripobeamter sagt spontan: "Sieht ja aus wie Matka." Jeder weiß, er meint eine Russin. Ein weiteres Indiz ist das Wickeltuch des Findelkinds. Die Polizei findet heraus, dass sowjetische Familien und Kinderabteilungen sowjetischer Militärhospitäler solche Tücher verwenden. Zur Dresdener Garnison führt der Adresszettel auf dem Karton, in dem Martin Sonntag lag. Das Paket Nummer 8166, in dem der VEB Schuhfabrik "Roter Stern" in Burg Damenstiefel verschickte, ging über Taucha nach Dresden in die Magazinstraße 17. Hier sitzt die Armee-Handelsorganisation. Sie ist zuständig für die Versorgung der Sowjets mit deutschen Waren.

Mehrere Anwohner der Friedrich-Engels Straße berichten, etwa eine Stunde bevor Martin Sonntag entdeckt wurde, habe ein Kübelwagen der sowjetischen Streitkräfte vor dem Hauseingang geparkt. Ein Mann schildert, der olivgrüne Jeep habe "mit dem Heck zur Haustür" gestanden. Andere Zeugen geben zu Protokoll, sie hätten einen Mann beobachtet, der einen Schlitten zog, auf dem ein Pappkarton stand. Sie beschreiben ihn als 35 bis 40 Jahre alt, schlank, 1,70 bis 1,80 Meter groß, bekleidet mit grauem Stoffmantel, Fingerhandschuhen, Filzhut mit Krempe. Tatsächlich erkennen Betrachter den Mann auf dem Phantombild wieder: Risatdin Sultanow.

Er ist Hauptbuchhalter in der Dresdener Armee-Handelsorganisation. Im Fall des Findelkinds stehen die Fahnder vor dem Durchbruch, vielleicht sogar im Fall der Entführung. Denn zwischen beiden existiert eine Verbindung: Den Schnuller aus dem Findelkindkarton hatten zwei Babys im Mund. Eines mit Blutgruppe B (wie Martin Sonntag), eines mit Blutgruppe A (wie Felix Tschök). Für die Polizei ergibt sich folgendes Bild: Angehörige des sowjetischen Militärs entführen am 28. Dezember 1984 Felix Tschök und verschleppen ihn am 6. Januar 1985 aus der DDR. Sie nehmen den Eilzug 994 von Dresden-Neustadt nach Brest. Die Waggons der sowjetischen Staatsbahn dürfen von deutschem Personal nicht kontrolliert werden. Kurz nach Abfahrt des Zuges um 12.31 Uhr setzt ein Mitarbeiter des Militärs - vermutlich Buchhalter Sultanow - das Russenkind aus. Zuvor hatten Späher aus einem Jeep heraus die Lage gepeilt. Doch die sowjetische Militärstaatsanwaltschaft erklärt kategorisch, dass eine Täterschaft sowjetischer Staatsbürger "nicht festgestellt wurde". Dies bezweifeln die DDR-Strafverfolger zwar bis zuletzt. Doch "mangels Erfolgsaussichten" legen sie den Fall Ende 1985 ad acta. Nach dem Einstellungsbeschluss versuchen Lenore und Eberhard Tschök, Abschied von ihrem Kind zu nehmen. Aber wie soll das gelingen, solange es keine Gewissheit gibt und auch kein Grab, sondern nur verrückte Hoffnungen? "Bis heute finden wir keinen Seelenfrieden", sagt die Mutter. In den ersten Wochen nach der Katastrophe bleibt sie zu Hause. Einkäufe erledigt ihr Mann. Beim Friseur wird getuschelt, die Tschök sei in eine Nervenklinik gebracht worden. Die Eltern erhalten keinerlei psychologische Betreuung. Sie entwickeln ihre eigene Bewältigungsstrategie: Sie verordnen sich Vergessen. Weder Freunden noch Verwandten vertrauen sie sich an. Sie verbannen alle Fotos, auf denen Felix zu sehen ist, in eine kleine, gelbe Schachtel und die Schachtel in den Schrank. Auch andere Erinnerungsstücke verräumen sie. Die Skizze des schlafenden Felix, die sie für die Polizei gezeichnet hatten. Die Etiketten von Felix' Lieblingsgericht, Milchreis mit Früchten.

Das Tagebuch, das Lenore Tschök vor der Entführung geführt hat, gibt sie auf. Sie flieht in Beschäftigung und schreibt ihre Diplomarbeit. Die Tschöks machen ihren Schmerz mit sich aus. "Wir haben uns gegenseitig nie Vorwürfe gemacht", sagt Eberhard Tschök."Vielleicht wäre es anders gekommen, wenn nur einer von uns den Wagen vorm Kaufhaus abgestellt hätte." Seine Frau sagt: "Schuld sind nur die, die es getan haben." Bis heute können beide das Geräusch zuschlagender Autotüren nicht ertragen.

Damals hofften sie jedes Mal, wenn eine Autotür ins Schloss fiel, die Volkspolizisten würden Felix zurückbringen. Das Kinderbett mit den hölzernen Gitterstäben lässt das Ehepaar in seinem Schlafzimmer stehen. Es bleibt leer, bis im Juni 1986 Fabian zur Welt kommt. In der Geburtsklinik muss Lenore Tschök auf die Fragen anderer Mütter antworten. Ist das Ihr erstes Kind? Nein, antwortet sie. Haben Sie ein Foto Ihres Älteren dabei? Nein. Ist er gesund? Ja, ja. "Ich habe mich immer durchgeschwindelt", sagt die Mutter. Sie will keine Aufmerksamkeit und kein Mitleid.

Zwei Kinder haben die Tschöks heute. Fabian ist 19, seine Schwester Nadja 17. Lange wissen auch sie nichts von Felix. Am Heiligabend 1998 sitzt die Familie unterm Christbaum. "Wir müssen euch was sagen", beginnt die Mutter mit schwerer Stimme. "Ihr habt noch einen Bruder." Fabian hatte sich immer einen großen Bruder gewünscht. Erst viele Jahre nach der Wende finden die Tschöks die Kraft, sich der Vergangenheit zu stellen. 2001 geben sie eine Vermisstenanzeige auf. Sie erreichen, dass Kripo und Staatsanwaltschaft die Akten wieder öffnen. Die Eltern fliegen nach Moskau, um ihren Fall im russischen Fernsehen zu schildern. Die Frau des damaligen Bundeskanzlers, Doris Schröder-Köpf, bitten sie in einem Brief, sie möge sich bei einem guten Freund nach Felix erkundigen, Russlands Präsident Wladimir Putin. "Herr Putin war Mitte der 80er- Jahre als Mitarbeiter des Geheimdienstes KGB in Dresden stationiert. Er muss von dem Vorfall Kenntnis haben", schreiben die Tschöks. An die Kanzlergattin, die 2004 die dreijährige Viktoria aus St. Petersburg adoptiert hat, appellieren sie: "Sie sind doch auch Mutter und können sich garantiert vorstellen, wie es ist, mit einer derartigen Ungewissheit leben zu müssen." Doris Schröder-Köpf lehnt ab.

In Dresden verbeißt sich Kriminalhauptkommissar Thomas Günther, 45, in den Fall. "Es gibt", glaubt der zweifache Vater, "noch genügend Ansätze." Er formuliert einen Katalog offener Fragen und tippt ein Rechtshilfeersuchen an die Moskauer Generalstaatsanwaltschaft. Eine Kernfrage lautet: Wo lebt der Buchhalter Risatdin Sultanow? Damals durften ihn deutsche Beamte nicht vernehmen. Am 9. Mai 1985 verließ er Hals über Kopf die DDR. 19 Jahre später spüren die Ermittler Sultanow auf. Er lebt in Ufa, Hauptstadt der russischen Teilrepublik Baschkirien. In seiner fast dreistündigen Vernehmung beteuert er am 6. Januar 2004 seine Unschuld. Niemals sei er "mit irgendwelchen Kartons durch Dresden gelaufen".

Schon bald wird man wissen, ob Sultanow die Wahrheit gesagt hat. Spezialisten des Landeskriminalamts Sachsen wollen in den nächsten Wochen erstmals sämtliche Beweisstücke im Fall Felix auf DNA Rückstände überprüfen. "Finden sich Genspuren von Sultanow an Sachen des Findelkinds, wäre er an der Aussetzung des Jungen beteiligt gewesen", sagt Staatsanwalt Jan Hille, 40. Dann müsste geklärt werden, "ob Sultanow die Kinder für sich selbst ausgetauscht hat oder für einen Auftraggeber". Resultate werden frühestens Ende Februar vorliegen. Bis dahin bleiben alle im Ungewissen: die Kidnapper, die zumindest in Russland nicht mehr belangt werden könnten, weil dort die Tat - anders als in Deutschland - verjährt ist. Der längst wieder gesunde Findeljunge Martin Sonntag, der 1985 von einem Ehepaar aus dem Raum Freiberg in Pflege genommen und später adoptiert wird. Der mittlerweile 21 Jahre alte Felix Tschök, der ahnungslos in einer falschen Identität lebt. An manchen Abenden zieht sich Lenore Tschök auf die Couch zurück und hört melancholische Balladen. "I'm coming back to you" - Ich komme zurück zu dir. In Gedanken sieht sie Felix auf sich zulaufen. Dann brechen Tränen aus ihr heraus. Wenn ihr in der Stadt Männer um die 20 begegnen, von großer, schlanker Statur, denkt sie: So könnte Felix heute aussehen. Wie er wohl heißen mag? Aljoscha vielleicht oder Igor oder Wladimir? Und wenn er eines Tages leibhaftig vor ihr steht? "Dann sprechen wir nicht", sagt Lenore Tschök. "Wir drücken uns. Ganz fest, ganz lange. Dann wird alles gut."
 

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FAZ vom 27.06.2006
Von Reiner Burger
27. Januar 2006

Lenore Tschök gehört zu jenen Menschen, die einen Raum mit Fröhlichkeit füllen können. Wenn sie gestenreich erzählt, blitzen ihre Augen in freudiger Erwartung der nächsten Pointe. Eine Arbeitskollegin sagte deshalb kürzlich zu ihr: "Lenore, du bist so ein Typ, dem passiert nichts Schlimmes."
Alles in allem haben es Lenore Tschök und ihr Mann Eberhard gut getroffen. Den beruflichen Umbruch nach der Wende haben beide gemeistert. Die Kinder, 17 und 19 Jahre alt, sind gesund.
Der Große studiert schon. Der Große? Es sind diese scheinbar unspektakulären Worte, die Lenore Tschök immer wieder mitten im Satz an das schlimmste Ereignis ihres Lebens erinnern. Denn Fabian ist nicht der Große. Lenore und Eberhard Tschöks ältestes Kind heißt Felix. Seit einundzwanzig Jahren haben sie von Felix nichts gehört und nichts gesehen.

Felix wurde allein gelassen

Der 28. Dezember 1984 ist ein naßkalter Tag. Lenore, damals 24, und ihr vier Jahre älterer Mann haben sich zu einem nachweihnachtlichen Bummel durch Dresden aufgemacht. Im Centrum- Warenhaus, dem heutigen Karstadt-Kaufhaus, wollen sie ihren Felix in der Kleinkindbetreuung abgeben, um in Ruhe einzukaufen. Doch dort sind schon viel zu viele Kinder. Also stellen sie den braunen Cordwagen samt schlafendem Felix in eine überdachte Nische vor dem Kaufhaus, wo sechs weitere Kinderwagen, manche ebenfalls samt Kind, geparkt sind.
In der DDR war es nichts Außergewöhnliches, sein schlafendes Kind vor einem Geschäft kurz alleine zu lassen. Jahr für Jahr teilte die sozialistische Staatsführung den Bürgern mit, daß es kaum sonstwo auf der Welt so sicher sei wie in der DDR. Die Tschöks jedenfalls denken an jenem 28. Dezember, daß es jemand höchstens auf den Kinderwagen absehen könnte. Eberhard Tschök zieht noch schnell ein Fahrradschloß durch dessen Vorderräder.
Doch als das Ehepaar kaum eine halbe Stunde später, gegen 16.40 Uhr, aus dem Kaufhaus kommt, ist der Kinderwagen leer. Eberhard Tschök verständigt den Wachdienst, wenig später ist die Volkspolizei alarmiert. Es beginnt eine der größten Fahndungen, die es in der DDR je gegeben hat. Die Sonderkommission "Felix" habe hervorragende Arbeit geleistet, sagt Christian Avenarius, Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft.

"Diese Leere war das Schlimmste"

Eckhard Schuldt, damals Leiter der Sonderkommission "Felix", bekam die besten Kriminalisten für den Fall. Fieberhaft versuchen die Polizisten, den Kreis der Verdächtigen einzugrenzen: vorbestrafte Kindesentführer, Personen, denen das Erziehungsrecht entzogen worden ist. Daß Lenore oder Eberhard Tschök selbst etwas mit der Entführung zu tun haben könnten, schließen die Ermittler schnell aus. "Diese Leere war das Schlimmste", erinnert sich Lenore Tschök. Das leere Bettchen neben dem Ehebett, die Kindernahrung im Kühlschrank, die Babykleidung in der Wohnung. "Alles hat uns nur an Felix erinnert", sagt Eberhard Tschök. In den ersten Tagen flüchtete sich seine Frau in tiefen Schlaf. "Hätte sich Eberhard nicht um mich gekümmert, ich wäre untergegangen." Psychologische Betreuung erhalten die Tschöks nie. Draußen läuft unterdessen die Suche weiter. Polizisten verteilen Handzettel. Ausführlich berichten die Zeitungen der DDR über den Fall: "Bürger, wir brauchen Ihre Mithilfe", titelt die "Sächsische Zeitung" am 31. Dezember 1984. Auch im "Neuen Deutschland", dem Zentralorgan der SED, wird ein ähnlicher Aufruf abgedruckt.

Operationswunden

Neun Tage nach dem Verschwinden von Felix nimmt der Fall eine unvorhersehbare Wendung: In einem Altbau an der Friedrich Engels-Straße (heute Königsstraße) findet ein Mann im Flur einen Wellpappkarton, in dem ein kleiner Junge liegt, dessen Arme etwa in Höhe der Ellenbogen an den Körper gebunden sind. Wie ein Lauffeuer geht es durch Dresden: Felix ist gefunden. Doch es ist nicht Felix. Dafür können die Ermittler bald nachweisen, daß es sich mit großer Wahrscheinlichkeit bei "Martin Sonntag", wie sie das Kind nennen, weil es an einem Sonntag gefunden wurde, um einen Russen handelt. Denn an Armen und Beinen finden sich Operationswunden, die nicht von einer Behandlung in einem DDR-Krankenhaus stammen können, und bei Hörversuchen reagiert der Junge zwar nicht auf deutsche, dafür aber sehr angeregt auf russische Laute. Zudem fördern die Untersuchungen ein anderes Ergebnis zutage: Es gibt eine direkte Verbindung zwischen Felix und Martin. Am Schnuller, den das Findelkind bei sich hat, stellen Fachleute Speichelreste fest, in denen die Blutgruppen beider Kinder nachgewiesen werden können. Nun gehen die Ermittlungen zügig voran. Ein Zeuge macht so ausführliche Schilderungen zu der Person, die den Karton mit Martin abgelegt haben soll, daß ein Phantombild von geradezu fotografischer Qualität angefertigt werden kann. In diesem Bild erkennt ein weiterer Zeuge seinen Chef, den Zivilangestellten der sowjetischen Armee Risadtin Sultanow. Der Karton stammt vom"VEB Schuhfabrik Roter Stern" in Burgund war im Dezember 1984 an eine sowjetische Spezial-Handelsorganisation in Dresden geliefert worden. Der Fall, so scheint es, steht kurz vor der Aufklärung. Eine vielversprechende Ermittlungsthese: Sowjetische Staatsbürger haben am 28. Dezember 1984 Felix Tschök entführt oder haben ihn entführen lassen. Ihr eigenes Kind "Martin", das sie offensichtlich für krank halten, lassen sie am 6. Januar 1985, kurz nachdem sie Dresden mit dem Eilzug Richtung Sowjetunion verlassen haben, von Sultanow in der Dresdner Neustadt aussetzen.

"Mit sozialistischem Gruß"

Die Militärstaatsanwaltschaft Dresden und die Kommandantur der Sowjetischen Streitkräfte in Wünsdorf bei Berlin werden in die Sache einbezogen. Auch die Staatssicherheit der DDR beteiligt sich mit Erkundungen und organisiert sogar eine konspirative Gegenüberstellung zwischen einem Zeugen und Sultanow. "Zur weiteren Überprüfung der Identität wurde der SU-Bürger unter zeitweilige Beobachtung durch die Abteilung VIII gestellt, in deren Verlauf Fotoaufnahmen gefertigt wurden", heißt es in der Stasi-Akte. Das Ministerium für Staatssicherheit bittet Geheimdienstkollegen in der Volksrepublik Polen und der CSSR "mit sozialistischem Gruß" um Kooperation.
Die Zusammenarbeit mit den sowjetischen Beamten aber endet abrupt. Eine Verwicklung sowjetischer Staatsbürger in den Fall habe nicht festgestellt werden können, heißt es lapidar. Im Mai 1985 verläßt Sultanow nach nur acht Monaten "auf eigenen Wunsch" Dresden. Eigentlich hätte er drei Jahre bleiben sollen. Am 27. Dezember 1985 wird das Ermittlungsverfahren in der Sache Felix vorläufig eingestellt.
Lenore und Eberhard Tschök versuchen zu vergessen. Die Geburt ihres zweiten Sohnes Fabian hilft ihnen zunächst dabei. Doch schon bald werden Tschöks wieder von dem schrecklichen Erlebnis eingeholt: Sie erhalten eine Aufforderung, mit Felix zur Pflichtimpfung zu erscheinen. "Klar, der Junge ist ja nicht tot, und man machte sich schon fast ein wenig strafbar, wenn man sich nicht an die Termine hielt", erinnert sich Lenore Tschök. Nach der Wende kam die Aufforderung, mit Felix zur Einschulungsuntersuchung zu erscheinen. Nach und nach reift in den neunziger Jahren bei dem Ehepaar der Entschluß, die Angelegenheit noch einmal aufzurollen.

"Die Antworten sind lapidar"

Doch zunächst gilt es, in der Familie einen wichtigen Schritt zu tun: An Heiligabend 1998 erzählen sie Nadja und Fabian, der sich immer einen größeren Bruder gewünscht hatte, daß es eigentlich drei Kinder gibt in der Familie Tschök. "Das war höchste Zeit, weil in der Verwandtschaft natürlich alle Bescheid wußten", sagt Frau Tschök. Aber mit den Freunden, so schärfen die Eltern ihren Kindern ein, sprecht ihr nicht darüber. 2001 schließlich geben sie abermals eine Vermißtenanzeige auf.
Zwei Jahre später tritt das Ehepaar in der Vermißten-Sendung "Warte auf mich" des russischen Fernsehens auf. Die Tochter Sultanows sieht die Sendung und macht ihrem Vater Vorhaltungen. Wenig später kommt die junge Frau ums Leben. Doch unterdessen ist die Angelegenheit auch auf dem Rechtsweg wieder ins Laufen gekommen. 2003 geht ein Rechtshilfeersuchen der Dresdner Ermittler an die Moskauer Staatsanwaltschaft, die Sultanow in Ufa, der Hauptstadt der russischen Teilrepublik Baschkirien, aufspüren und ihn dort am 6. Januar 2004 mehrere Stunden lang vernehmen.

"Wir sind dankbar und beeindruckt von der Zusammenarbeit mit den russischen Kollegen", sagt Staatsanwalt Avenarius. AuchLenore Tschök war "hochbeglückt" über die Antwort aus Rußland."Aber als ich die Akten las, war ich wieder am Boden zerschmettert. Denn an jeder interessanten Stelle sind die Antworten lapidar." Auch streite der Zeuge Sultanow in der Vernehmung ab, mit der Sache etwas zu tun zu haben. Frau Tschök aber ist sich sicher: "Der Mann sagt nicht die Wahrheit. Er war Handlanger."

"Wie groß Felix wohl ist?"

Um mehr Licht in die Angelegenheit zu bringen, haben die russischen Behörden von Sultanow und seinen Kindern Speichelproben nehmen lassen. Zur Zeit überprüfen Spezialisten des Landeskriminalamts Sachsen die DNA-Spuren auf den eingelagerten Beweisstücken im Fall Felix auf Übereinstimmungen mit dem genetischen Fingerabdruck Sultanows. Allzu große Erwartungen verbinden die Tschöks mit dem Abgleich, dessen Ergebnisse im Februar vorliegen sollen, jedoch nicht. Sie glauben, daß es noch viele unerforschte Spuren gibt. Der Kreis der Kinder im Alter von Martin, die in einem sowjetischen Militärkrankenhaus in der DDR behandelt worden seien, sei doch sehr überschaubar, meint Eberhard Tschök. Auch sollen in einem Rechtshilfeersuchen die weißrussischen Behörden gebeten werden, die Grenzübertrittsbücher für die Tage um den Jahreswechsel 1984/1985 zu durchforsten. Manchmal malt sich Lenore Tschök aus, wie es wäre, Felix nach all den Jahren wiederzusehen. Was wohl in ihm vorgehen würde?
Den Leuten, die ihn zu sich genommen haben, werde sie bestimmt keine Vorhaltungen machen.
Obwohl man sich das mal vorstellen müsse, diese doppelte Schuld: das eigene Kind aussetzen und ein fremdes nehmen. "Wie groß Felix wohl ist? Bestimmt größer als Fabian. Wir sehnen uns nach einer Spur von ihm."

F.A.Z., 27.01.2006, Nr. 23 / Seite 7
Bildmaterial: picture-alliance / dpa/dpaweb

Admin 25.05.07, 08:37
No new posts Hinweis zur Inhaltsstrukturierung - SPEZIELLE SACHTHEMEN

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mfg
admin

Admin 14.05.07, 19:30
No new posts Karlsruhe: Pflegefamilien gesucht

Pflegefamilien gesucht
Jugendamt startet Werbekampagne
Karlsruhe - Wenn Kinder oder Jugendliche nicht mehr bei ihren leiblichen Eltern leben können und auch keine Verwandten da sind, die sie aufnehmen könnten, ist eine Pflegefamilie eine Möglichkeit für ein neues Zuhause. Der Pflegekinderdienst im Jugendamt sucht daher ständig nach neuen Familien und Personen, die sich einer solchen Aufgabe im Rahmen der Jugendhilfe annehmen wollen. Nachdem sich in den letzten Jahren der Bedarf an solchen Familien verschoben habe, wird nun eine Werbekampagne zur Gewinnung neuer Pflegefamilien - vor allem für ältere Kinder und Jugendliche - gestartet.

Da die Herausnahme eines Kindes aus seiner eigentlichen Familie immer eine der letzten Möglichkeiten der Hilfe darstelle und in den zurückliegenden Jahren die ambulanten, familienstützenden Hilfen stark ausgebaut worden seien, sind heute Kinder, für die eine Pflegefamilie gesucht wird, oft schon etwas älter. So bestehe Bedarf an Familien, die Kinder ab dem Schulalter aufnehmen könnten.

Unterhalt trägt in der Regel das Jugendamt

Für solche Kinder ist natürlich ein eigenes Zimmer eine Voraussetzung. Die entsprechenden Familien sollten auch schon Erfahrungen mit Kindern diesen Alters gesammelt haben. Es hat sich als ungünstig erwiesen, wenn ein Pflegekind älter ist als die eigenen Kinder der Familie. Was die Dauer des Aufenthaltes des fremden Kindes in einer Pflegefamilie betrifft, ist vieles möglich. Es werden sowohl Familien gesucht, die ein Kind für einige Monate überbrückungsweise aufnehmen würden, als auch Familien, die einem Kind ein neues Zuhause bis zur Verselbstständigung geben könnten. Den Unterhalt für das Kind und die Kosten der Erziehung trägt in dieser Zeit in der Regel das Jugendamt.

Wer Interesse an dieser Aufgabe hat, kann sich beim Pflegekinderdienst im Landratsamt Karlsruhe melden. Für den nördlichen Landkreis ist Ansprechpartner Thilo Kerzinger in der Außenstelle in Bruchsal, Orbinstraße 24, Telefon 07251/783-184. Für den südlichen Landkreis gibt Norbert Vetter im Landratsamt in Karlsruhe, Kriegsstraße 23-25, Telefon 0721/936-76 22, weitere Auskünfte. (ps/de)


Meldung vom Mittwoch, 9. Mai 2007  © ka-news 2007
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=de200758-2142K

Admin 09.05.07, 10:01
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admin
Admin 04.05.07, 14:26
No new posts Jugendamt Essen: Fall Mert und Tim

Fremdplatzierung zweier Kinder von behindeterer Mutter in Psychiatrie und Pflegeheim

Sexueller Missbrauch in Obhut des Jugendamtes

Videoinformationen  
Eingestellt am: 20. April 2007, 14:55 Uhr,

http://www.myvideo.de/watch/1281914

Video zum Einbetten

http://www.myvideo.de/movie/1281914"> src="http://www.myvideo.de/movie/1281914" width="470" height="406" type="application/x-shockwave-flash">
http://www.myvideo.de/watch/1281914" title="Der Fall der Familie Erfurt - MyVideo">Der Fall der Familie Erfurt - MyVideo

 

Admin 24.04.07, 10:11
No new posts Jugendamt Regensburg: Tod von frühgeborenen Zwillingen


Regensburg
Tote Babys waren Frühchen
Die beiden in einem Regensburger Garten entdeckten Babyleichen waren extreme Frühgeburten etwa aus der 18. Schwangerschaftswoche. Das bestätigte die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Bayerischen Rundfunk. Nach Einschätzung eines Kinderarztes hätten die Zwillinge unter diesen Bedingungen kaum Überlebenschancen gehabt.


Der Fundort der Leichen
Der Chefarzt des Regensburger Kinderkrankenhauses Hedwigsklinik, Prof. Hugo Segerer, sagte, nur bei sofortiger intensivmedizinischer Betreuung hätten Kinder unter diesen Bedingungen Überlebenschancen gehabt. Nach Angaben der Ermittler wird die Obduktion der beiden Babyleichen noch einige Zeit dauern. Ergebnisse werde es womöglich erst im neuen Jahr geben. Die Leichen der Babys wurden nach Angaben der Polizei im Garten eines Wohnhauses entdeckt. Dort sollen sie vor eineinhalb Jahren vergraben worden sein. Die Eltern wurden zunächst festgenommen, nach der Vernehmung aber wieder freigelassen. Der Leitende Oberstaatsanwalt Johann Plöd sagte, erst müsse die Obduktion der Kinder klären, ob ein Tötungsdelikt vorliege. Die Eltern hatten ausgesagt, dass die Babys bei einer Sturzgeburt tot zur Welt gekommen seien und der Vater die kleinen Körper dann im Garten vergraben habe.

Mutter hat bereits zwei Kinder
Das Regensburger Jugendamt kennt die 30-jährige Mutter der Babys bereits seit 2001 - seit diesem Zeitpunkt lebt die Frau in Regensburg. Sie hat zwei Kinder, eine neunjährige Tochter und einen 14-jährigen Sohn. Das Mädchen lebt in einer Pflegefamilie, der Bub in einem Heim. Dass die 30-jährige Frau erneut schwanger wurde, sei dem Jugendamt nicht bekannt gewesen, sagt dessen Leiter Günter Tischler. Und das, obwohl Mitarbeiter des Amtes im halbjährlichen Abstand Gespräche mit der Frau führen.


Die Mutter war dem Jugendamt bekannt
Obwohl die Mutter der Babyleichen dem Jugendamt bekannt war, wusste die Behörde nichts von der Schwangerschaft der Frau. (Bayern 1, Tobias Dörges, 22.12.2006, 1:06 min)

Mutter wollte Sorgerecht für 14-jährigen Sohn zurück
Ausgerechnet gestern, als der Fund der Babyleichen bekannt wurde, wollte die Mutter der toten Zwillinge vor dem Familiengericht erreichen, dass ihr 14-jähriger Sohn aus dem Heim, in dem er untergebracht ist, wieder zu ihr kommt. Das Gericht lehnte ab. Jugendamtsleiter Günter Tischler sagte gegenüber dem Bayerischen Rundfunk, dass für seine Behörde schon seit Jahren klar sei, dass eine Rückführung sowohl der Tochter als auch des Sohnes zu der Mutter nicht in Frage komme.

Für das Regensburger Jugendamt ändere sich nach dem Fund der Babyleichen nichts an der bisherigen Arbeit, sagte Tischler. Das Amt habe ein sehr gut ausgearbeitetes System, um mit Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern umzugehen. Dieses System habe bislang immer gut funktioniert, so Tischler. In einem Projekt des Regensburger Jugendamtes werden seit zwei Jahren alle Kindergärtnerinnen darin geschult, Anzeichen von Vernachlässigung zu erkennen. In Zukunft sollen auch sämtliche Grundschullehrer darin qualifiziert werden.

Zeugin informiert die Ermittler
Nach Angaben von Staatsanwalt Plöd, sind die Ermittlungsbehörden Anfang Dezember von einer Zeugin auf den Fall aufmerksam gemacht worden. Die Frau habe sich gewundert, wo das Kind der schwangeren Frau geblieben sei. Am Mittwoch sei das Ehepaar dann von der Kripo vernommen worden. Dabei gab die Frau ihre Schwangerschaft zu. Nach der Vernehmung hätten beide Elternteile dann die Stelle im Garten gezeigt, wo die Zwillinge vergraben wurden. In dem Haus hatten die 30-Jährige und ihr Mann früher gemeinsam gewohnt, heute lebt nur noch der 36-Jährige dort.

Vater ging angeblich von Ordnungswidrigkeit aus
In Interviews erklärte der Mann, es habe sich um Fehlgeburten gehandelt. Er selbst sei nicht im Haus gewesen, als seine Frau die Kinder entbunden habe. Später habe sie ihn gebeten, die Kinder im Garten zu beerdigen. Der Mann sei der Ansicht gewesen, dass es sich dabei nur um eine Ordnungswidrigkeit handle.

Im Rahmen der Ermittlungen wurde auch der 35 Jahre alte jetzige Lebensgefährte der Mutter festgenommen. In der gemeinsamen Wohnung des Paares fanden die Ermittler den Angaben zufolge eine "nicht geringe Menge Rauschgift", die dem polizeibekannten Mann gehörte.

Nachbarn schockiert
Die Nachbarn des Regensburger Hauses, in dessen Garten die Babyleichen verscharrt worden waren, äußerten sich schockiert über den Fall. In der benachbarten katholischen Kirche St. Wolfgang zeigt der Regensburger Stadtdekan Alois Möstl seine Betroffenheit. Er könne sich vorstellen, dass sich in vielen Familien Tragödien abspielen. Man versuche zwar zu helfen, das gelinge jedoch nicht immer, so Möstl.


22.12.2006

http://www.br-online.de/bayern-heute/artikel/0612/21-regensburg/index.xml

Admin 09.04.07, 11:45
No new posts Bundesregierung plant mehr Schutz gefährdeter Kinder


Regierung plant mehr Schutz gefährdeter Kinder

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung will Familiengerichten ein früheres Eingreifen ermöglichen, um Erziehungsmängeln gezielter entgegen treten zu können. Dabei soll den Gerichten per Gesetz ein konkreter Maßnahmenkatalog an die Hand gegeben werden.

Unter anderem sind gerichtlich angeordnete Erziehungsgespräche geplant, berichtete die «Berliner Morgenpost». Dabei soll es auch Ordnungsgelder gegen Eltern geben, die solchen Gesprächen unentschuldigt fernbleiben. Eine Sprecherin des Bundesjustizministeriums bestätigte am Donnerstag diese Vorschläge einer Arbeitsgruppe.

Ein Gesetz sei in Vorbereitung und solle noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen. Ein Kernpunkt der Vorschläge seien die verpflichtenden Erziehungsgespräche, wenn beispielsweise ein Kind in Kindergarten oder Schule als vernachlässigt oder entwicklungsgestört auffalle. Dabei sollen die Familiengerichte mit den betroffenen Eltern drohende oder vorliegende Gefährdungen erörtern. Der Katalog der Arbeitsgruppe enthält noch keinen Vorschlag zur Höhe der Geldstrafe für unentschuldigtes Fehlen. Letzte Stufe der möglichen Maßnahmen ist, das Kind aus seiner Familie zu nehmen.

Ein Ordnungsgeld wird vom Richter verhängt, wenn sich Prozessbeteiligte oder Zuschauer vor Gericht falsch verhalten. Bußgelder sind im streng juristischen Sinne etwas anderes, nämlich ein verwaltungsrechtlicher Akt bei meist kleineren Vergehen wie Ordnungswidrigkeiten.

http://www.rnz.de/zusammen1/00_20070329125836_Regierung_plant_mehr_Schutz_gefaehrdeter_Kinder.html

29.03.2007 12:58

http://www.szon.de/news/politik/aktuell/200703291248.html?_from=rss

Admin 29.03.07, 13:56
No new posts Jugendamt Waldeck-Frankenberg: Säuglingstod- mangelnde Information

Bromskirchen. (SK)
Ein 14 Monate altes Baby aus Bromskirchen ist an den Folgen unzureichender Versorgung gestorben. Die Obduktion am Montag hat ergeben, dass das Mädchen verhungert und verdurstet ist. Die Eltern wurden verhaftet. Das teilte der leitende Oberstaatsanwalt Arndt Köppen am Montagabend in einer Pressekonferenz in Marburg mit. Nur noch sechs Kilogramm habe der Leichnam des Mädchens gewogen. Das normale Gewicht eines Kleinkindes in dem Alter sei doppelt so hoch, erklärte Köppen. Am Samstagabend hatte die 21-jährige Mutter Judith F. ihr Kind zu der in Bromskirchen ansässigen Hausärztin Dr. Karola Völker gebracht. Die Medizinerin konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Laut Staatsanwaltschaft wäre das Kind schon eine Woche vorher nicht mehr zu retten gewesen.
Die Mutter der kleinen Jaqueline, Judith F., habe zwar mittlerweile Angaben gemacht. Nähere Einzelheiten wollten die Ermittler am Montag allerdings nicht mitteilen. Im Zuge der Ermittlungen hatte sich laut Oberstaatsanwalt Köppen herausgestellt, dass beide Eltern drogenabhängig waren. Soziale Kontakte habe das Paar kaum gehabt. "Über enge Beziehungen liegt uns nichts vor", teilte Köppen mit.
Judith F. war aus dem Hochsauerlandkreis nach Bromskirchen gezogen, wo ihr Mann Guido H. vor vier Jahren ein Haus — laut Aussagen von Nachbarn per Mietkauf — erworben hat. Laut Köppen hatte sie vor einiger Zeit bereits ein Kind, das damals zur Adoption freigegeben wurde. In diese Adoption sei das Jugendamt zwar eingebunden worden, aber da keine weiteren Auffälligkeiten vorgelegen hätten, seien die Daten mit der Ummeldung nach Bromskirchen nicht an das Jugendamt in Waldeck-Frankenberg weitergegeben worden. Aktuell sei Judith F. erneut schwanger. Ihr Mann habe eine Arbeit gehabt, das Einkommen sei zwar nicht riesig, aber ausreichend gewesen. "Aus blanker Not ist das nicht geschehen", unterstrich Köppen. "Eine wirtschaftliche Notlage konnten wir nicht feststellen", erläuterte der Oberstaatsanwalt.
Katastrophaler Zustand des Hauses
Die Wohnung der Familie war laut Köppen in "gelinde gesagt katastrophalem Zustand". Der Pflegezustand der beiden Hunde allerdings sei in Ordnung gewesen. Das gelte auch für einige der mehreren Aquarien, die die Beamten der Spurensicherung in dem Haus vorfanden.
Wie berichtet wurde die Mutter noch am Sonntag nach ergangenem Haftbefehl in die Justizvollzugsanstalt in Kaufungen und der Vater in die Justizvollzugsanstalt in Gießen gebracht. Die Anklage lautet Totschlag durch Unterlassen. "Das können 15 Jahre Freiheitsstrafe werden, in einem schweren Fall auch lebenslänglich", erläuterte Köppen. Die Bromskirchener sind natürlich völlig schockiert, dass etwas derartiges in ihrem Ort passieren konnte. Einige haben Kerzen und Kuscheltiere vor dem Haus aufgestellt. (Quelle: 112-magazin.de)

http://www.sauerlandkurier.de/14-monate-altes-maedchen-tot-eltern-sitzen-in-haft-sauerlandkurier_kat130_id12381.html

Obduktion schafft grausame Klarheit
Jaqueline H. ist verhungert und verdurstet

von Johannes Fuhr
BROMSKIRCHEN. Das Ergebnis der Obduktion der 14 Monate alten Jaqueline H. hat ergeben, dass das Mädchen vor den Augen seiner Eltern verhungert und verdurstet ist. Das teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Arndt Köppen am Montagabend in einer Pressekonferenz in Marburg mit.

Nur noch sechs Kilogramm habe das Mädchen gewogen. Das normale Gewicht eines Kleinkindes in dem Alter sei doppelt so groß, erklärte Köppen. Am Samstagabend hatte die 21-jährige Mutter Judith F. ihr Kind zu der in Bromskirchen ansässigen Hausärztin Dr. Karola Völker gebracht. Die konnte nur noch den Tod des Kindes feststellen. Laut Staatsanwaltschaft wäre das Kind schon eine Woche vorher nicht mehr zu retten gewesen. "Ich kann nur sagen, dass es mich sehr getroffen hat", erklärte die Ärztin aus Bromskirchen in einem Fernseh-Interview.Die Mutter der kleinen Jaqueline, Judith F., habe zwar mittlerweile Angaben gemacht. Nähere Einzelheiten wollten die Ermittler allerdings nicht mitteilen.Im Zuge der Ermittlungen hatte sich laut Oberstaatsanwalt Köppen herausgestellt, dass beide Eltern Cannabis und Amphetamine konsumieren. Soziale Kontakte habe das Paar kaum gehabt. "Über enge Beziehungen liegt uns nichts vor", teilte Köppen mit.Judith F. war aus dem benachbarten Hochsauerlandkreis nach Bromskirchen gezogen, wo ihr Mann Guido H. vor vier Jahren ein Haus - laut Aussagen von Nachbarn per Mietkauf - erworben hat. Laut Oberstaatsanwalt Köppen hatte Judith F. vor einiger Zeit bereits ein Kind, das damals zur Adoption freigegeben wurde. In diese Adoption sei das Jugendamt zwar eingebunden worden, aber da keine weiteren Auffälligkeiten vorgelegen hätten, seien die Daten mit der Ummeldung nach Bromskirchen nicht an das Jugendamt in Waldeck-Frankenberg weitergegeben worden. Aktuell sei Judith F. erneut schwanger.Die Wohnung der Familie war laut Köppen in "gelinde gesagt katastrophalem Zustand". Der Pflegezustand der beiden Hunde allerdings sei in Ordnung gewesen. Das gelte auch für einige der Aquarien, die die Beamten der Spurensicherung in dem Haus vorfanden."Eine wirtschaftliche Notlage konnten wir jedenfalls nicht feststellen", erläuterte der Oberstaatsanwalt. Guido H. habe eine Arbeit gehabt, das Einkommen sei zwar nicht riesig, aber ausreichend gewesen. "Aus blanker Not ist das nicht geschehen", unterstrich Köppen. Nach Aussagen von Nachbarn hat Guido H. im benachbarten Hallenberg im Schichtbetrieb gearbeitet.Wie berichtet, wurde die Mutter noch am Sonntag nach ergangenem Haftbefehl in die Justizvollzugsanstalt in Kaufungen und der Vater in die Justizvollzugsanstalt in Gießen gebracht. Die Anklage lautet Totschlag durch Unterlassen. "Das können 15 Jahre Freiheitsstrafe werden, in einem schweren Fall auch lebenslänglich", erläuterte Köppen.

[email protected]
http://www.wlz-fz.de/schlagzeilen.asp?ID=26002

Admin 29.03.07, 13:53
No new posts NS-Erziehungsheime und NS-Verfolgung von Jugendamtsmitarbeiter

Geglaubt, gelitten und grausam gestorben;
Eine Studie dokumentiert das Leiden der Zeugen Jehovas aus NRW unter den Nazis

AUTOR: Christiane Willsch

RUBRIK: NRW; S.NRW13 Heft 50/2006

LÄNGE: 794 Wörter

Ein Siebenjähriger liegt mit schwerer Grippe auf der Couch. Doch das hindert die beiden Männer vor der Türe nicht daran, den kleinen Paul-Gerhard Kusserow abzuholen. Mit Gerichtsbeschluss in der Hand zerren der SA-Sturmführer und der begleitende Polizeibeamte den Jungen vom Krankenlager. Das Ziel des Transports: Ein Heim für "Kriminelle und Schwererziehbare" in Dorsten. Dort sollen aus dem Jungen und seinen Geschwistern, die von der Schulbank verschleppt wurden, richtige Nationalsozialisten werden.

Familie Kusserow aus Münster gehört der Glaubensgemeinschaft der Bibelforscher an, heute bekannter unter dem Namen Zeugen Jehovas. Ihr Schicksal beschreibt die jetzt veröffentlichte Schrift "12 Jahre - 12 Schicksale". Deren Ergebnisse stellte diese Woche der Verband der Gedenkstätten zusammen mit der Landeszentrale für politische Bildung in Form einer Studie vor.

Lange Zeit blieb das Leid der Zeugen Jehovas unter dem Nazi-Regime unbeachtet. In der Bundesrepublik gehörten sie zu den "vergessenen Opfern", wohl auch, weil man die missionierende Minderheit eher beargwöhnte, wie dies die Historikerin Kirsten John-Stucke formuliert. Daran hat sich mittlerweile jedoch viel geändert.

Eifrige Forschungsarbeit innerhalb der Glaubensgemeinschaft lieferte Historikern den Stoff für Dissertationen und Forschungsprojekte. Eine Forschungslücke war bislang noch die Lage auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens. Daher widmet sich die neue Studie in zwölf Biografien den Opfern und Verfolgten aus NRW, von denen es insgesamt rund 2000 gab.

Nach 1933 steigerte sich kontinuierlich die Intensität der Verfolgung durch die Nationalsozialisten. Da ist beispielsweise Heinrich Wickenkamp, der als leitender Beamter im Jugendamt für die Oberhausener Kinderheime die Verantwortung trug. Ohne Angabe von Gründen wird er plötzlich versetzt, die Besoldung wird empfindlich gekürzt, schließlich wird er entlassen - als "Staatsfeind". Er leistete keinen Hitlergruß.

Oder da gibt es den Fall Elly Feys aus Köln. Erst wird sie in die Einzelhaft, dann in die "Schutzhaft" im KZ Ravensbrück gezwungen. Zuvor hatte sie gemeinsam mit den anderen Frauen mit dem lila Winkel (der Markierung der Bibelforscher in den Lagern) die Arbeit verweigert. Sie sollten Munitionstäschchen für Soldaten nähen, was sie aus Gewissensgründen ablehnten.

Die 13-köpfige Familie Kusserow erlitt sogar die ganze Palette nationalsozialistischer Grausamkeit. Acht Familienmitglieder litten jahrelang in Gefängnissen oder Konzentrationslagern, die drei Jüngsten wurden in Erziehungsheime verschleppt. Wilhelm Kusserow wurde 25-jährig in Münster erschossen. Wolfgang Kusserow ließ sein Leben unter der Guillotine - mit 20 Jahren. Ein weiterer Bruder starb 1946 an den Folgen der KZ-Haft. Nach der Hinrichtung Wilhelm Kusserows schrieb der Pflichtverteidiger an den Vater: "Er empfing den Tod aufrecht und war sofort tot. Seine Haltung hat das ganze Gericht und uns alle zutiefst beeindruckt. Er starb entsprechend seiner Überzeugung."

Zuvor hatte der 25-Jährige noch einen beeindruckenden Abschiedsbrief an die Familie verfassen dürfen. Darin schrieb er: "Hier im Gericht hat man sich die größte Mühe gegeben, mein Leben zu erretten, auch im letzten Moment noch. (…) Doch hätte ich mich umgestellt, so wäre alles verloren gewesen und umsonst und ich stände jetzt außer Gunst Gottes und die inneren Qualen wären jetzt größer bei mir gewesen wie sie heute sind, wo ich weiß, dass ich genau nach dem Gesetze Gottes gehandelt habe."

Alle zwölf geschilderten Fälle machen deutlich, wie viel blinder Gehorsam auf Seiten der Wärter und Beamten vorherrschte. Damit kamen einige auf Dauer indes nicht zurecht. So erhielt der anfangs erwähnte Paul-Gerhard Kusserow Jahrzehnte später einen Brief von dem Beamten, der den Siebenjährigen damals in das Erziehungsheim gebracht hatte - in der Dokumentationsstelle Villa ten Hompel ist die Schreibmaschinen-Seite zu sehen. Sie liest sich wie eine indirekte Bitte um Absolution.

Schon damals habe er das Vorgehen verurteilt, gerade wegen des Kindes Krankheit. Er sei extra langsam gefahren, schreibt der Beamte. Er habe sich auch nicht beklagt, als der Junge auf seinen Ärmel erbrach, und bei der Schwester des Erziehungsheims habe er sogar ein gutes Wort für den Jungen eingelegt. Der pensionierte Verfasser fordert Kusserow 1980 gar auf, ihn doch zu besuchen: "Ein herzliches Willkommen ist Ihnen gewiss."

"12 Jahre - 12 Schicksale" ist kostenfrei bei der Landeszentrale für politische Bildung zu beziehen: www.politische-bildung-nrw.de

Links: Bibelforscher Heinrich Wickenkamp mit Familie, unten: Die schwer verfolgte Großfamilie Kusserow, von deren 13 Mitgliedern acht in der Nazizeit gefoltert, im Konzentrationslager interniert oder umgebracht wurden

Landeszentrale Pol. Bildung

 

Admin 27.03.07, 04:24
No new posts Kreisjugendamt Höxter: Fall Leon - Kindstot in Veganer-Familie


BAD DRIBURG: Elterliche Sorge bleibt unangetastet

Nach Kleinkind-Tod in Veganer-Familie

VON HERMANN LUDWIG

Bad Driburg. Im Fall des verhungerten 16 Monate alten Kleinkinds aus einer Veganer-Familie (wir berichteten) behalten die Eltern – die auf Fleisch und tierische Produkte als Nahrung verzichten – das Sorgerecht für die zwei weiteren Kinder. Das Familiengericht Brakel hatte ein Fachgutachten in Auftrag gegeben, in dem der Gutachter "keine Maßnahmen in Bezug auf die elterliche Sorge" für notwendig erachtet.

Am 5. März war der kleine Junge verstorben, nur noch vier Kilo hatte das Kind zum Todeszeitpunkt gewogen. Entscheidend für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist jedoch nicht die Frage, inwieweit die rein pflanzliche Ernährung als Todesursache in Frage kommt. Entscheidend für den Tatvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge ist die Tatsache, dass die Eltern trotz fehlender Nahrungsaufnahme des Kindes keinen Arzt aufgesucht hatten. "Die Obduktion hat ergeben, dass das Kind regelrecht verhungerte", sagt der Paderborner Staatsanwalt Ralf Vetter, der die Ermittlungen leitet. Unterernährung, Austrocknung und eine Lungenentzündung werden als Todesursache angegeben.

Die Mutter, eine 36-jährige gelernte Krankenschwester, hatte gegenüber der Staatsanwaltschaft angegeben, dass sie mit ihrem an Bronchitis erkrankten Jungen nicht ins Krankenhaus gegangen sei, weil sie befürchtete, dass er sich dort infizieren könnte. Ärzte würden auch viele Fehler machen, so ihre Erklärung dafür, dass sie ihr Kind selbst mit rein homöopathischen Mitteln behandelt habe.

Aus Gesundheitsgründen hatte sich die Familie mit dem 43 Jahre alten Vater und den beiden drei und sechs Jahre alten Jungen ganz der pflanzlichen Ernährung verschrieben. "Die Familie wollte sich ohne weltanschauliche Hintergründe einfach gesund ernähren", meint Staatsanwalt Ralf Vetter zum Hintergrund.

"Dass die familiären Verhältnisse in Ordnung sind", hatte das Kreisjugendamt bei einem Ortstermin Anfang August festgestellte, berichtet Manfred Kleine, Leiter des Kreisjugendamtes. Einer Frau war im Freibad Borgentreich aufgefallen, dass die Familie doch extrem dünn sei. Mit Hilfe des Bademeisters wurde die Veganier-Familie, die zu dem Zeitpunkt in Borgholz lebte, ausfindig gemacht. Der Mitarbeiter des sozialen Dienstes habe die Mutter mit den drei Kindern angetroffen, wobei er in seinem Befund eine "schlanken Körperstruktur" der Familie feststellte. Der damals neun Monate alte Junge befand sich bei dem Besuch auf dem Arm der Mutter.

Ein Vernachlässigung war nicht ersichtlich

"Es war nicht ersichtlich, dass hier eine Vernachlässigung vorlag", erklärt Jugendamtsleiter Manfred Kleine. Nach dem Tod des dann 16 Monate alten Jungen sei das Kreisjugendamt durch die Polizei informiert worden. Umgehend sei dann das Familiengericht in Brakel eingeschaltet worden, dass dann vom St. Josefs Hospital in Bad Driburg ein fachpsychiatrisches Gutachten erstellen ließ. Kernfrage der Untersuchung war dabei, ob man es verantworten könne, die zwei Jungen in der Familie zu belassen. Das Ergebnis wurde gestern bekannt: Es seien keinerlei Maßnahmen in Bezug auf die elterliche Sorge erforderlich.

Für Manfred Kleine bleibt nach dem Tod des Kleinkinds die Frage nach der Verantwortung: "Es tut uns wirklich leid, aber in Kenntnis der damaligen Fakten gab es keinerlei Veranlassung einzuschreiten." Dass die Eltern mit ihrem kranken Kind, das die die Nahrungsaufnahme verweigerte, keinen Arzt aufsuchten, ist für ihn unerklärlich. "Wir können den Eltern die Verantwortung nicht abnehmen", so Manfred Kleine.

Neue Westfälische, 10.07.04
http://www.nw-news.de/nw/news/owl_/_nrw/?cnt=177201

Admin 21.03.07, 20:51
No new posts Marodes System; Jugendhilfe


taz, die tageszeitung

27. Oktober 2006

Marodes System; Jugendhilfe

Jugendhilfe

Auch in einem reichen Land wie Deutschland sterben Kinder an öffentlichem Geldmangel. Das ist ein Skandal - ein größerer als das Versagen einzelner Jugendamtsmitarbeiter in Bochum oder Bremen. Wenn eine Sachbearbeiterin im Jugendamt 70 vernachlässigte Kinder betreut, sind Fehler programmiert - denn sie hat nicht die Zeit, über Einzelfälle nachzudenken, geschweige denn sie mit Kollegen durchzusprechen. Immer mehr Eltern in Deutschland haben Probleme beim Erziehen. Immer mehr Kinder wachsen unter finanziell und sozial schwierigen Bedingungen aus. Wissenschaftler sagen das schon seit vielen Jahren, die Medien berichten über das Thema: Kein Verantwortlicher kann also sagen, er hätte nicht gewusst, dass Kinder auch in Deutschland leiden müssen. Trotzdem dominiert in der politischen Diskussion zum Thema Jugendhilfe ein Wort: Sparen.

KOMMENTAR

Um Geld zu sparen, hat die schwarz-gelbe Landesregierung 21 Millionen Euro im Landesjugendplan gestrichen. Das trifft die freien Träger, die Kindern Hilfe anbieten. Sie beginnen bereits damit, Angebote einzustellen. Es trifft aber auch Jugendämter.

Die meisten Städte der Ballungsräume sind pleite, viele befinden sich in der Haushaltssicherung. Von mehr Personal können Mitarbeiter der Jugendämter nur träumen, sie sind froh, wenn nicht noch mehr gekürzt wird. Die Einsparungen der freien Träger auffangen können sie nicht. Wovon auch?

Jetzt soll Vernetzung helfen und zugleich Geld sparen, schlägt CDU-Familienminister Laschet vor. Tatsächlich können Vernetzungen zwischen Ärzten, Jugendämtern und Kinderschutzvereinen dabei helfen, gefährdete Kindern schneller aufzuspüren. Aber es ändert nichts am Zustand der Jugendämter. Der Fehler ist das Sparen an sich. Kinder sind Zukunft. In ein paar Jahren sollen sie das Land weiter bringen. Es würde sich also lohnen, in den Nachwuchs zu investieren statt zu sparen.

 

Admin 18.03.07, 03:36
No new posts Jugendamt Berlin-Spandau: Selbstmord eines Vaters im Jugendamt

SPANDAU - Todes - Drama beim Jugendamt Spandau.
Mitten in Einem Beratungsgespräch erschoss sich gestern Vormittag ein 39 jähriger Mann vor den Augen einer Sachbearbeiterin.
Das Unglück geschah in einer Aussenstelle des Jugendamtes in der Schörswalder Straße.
Familienvater Andrzej L war zu einem Beratungsgespräch beim Sozialpedagogischen Dienst eingeladen.Kaum hat er sich mit der Sachbearbeiterin gesessen zog er plötzlich eine Waffe und schoß sich in den Kopf.
Der Mann zog plötzlich eine Waffe, drückte ab
Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod feststellen. Die Mitarbeiterin erlitt einen schweren Schock. Seit Jahren wird die Familie von Andrzej L. von Jugendamt betreut.
"Der Mann steckte in einer sehr tiefen Krise" sagt Spandaus Jugendstadträtin Ursula Meys (SPD).Wir konnten die Akten noch nicht eingehend prüfen um nähere Hintergründe zu klären.

Berliner Zeitung 11.03.2006

 

Admin 18.03.07, 03:24
No new posts Jugendamt Frankfurt/Oder: Fall Kevin und Tobias

Stern

10. Februar 2000

. . . UND ALLE HÖRTEN IHRE SCHREIE;
Daniela J. schloss an einem Freitag die Wohnungstür hinter sich und ließ ihre Söhne Kevin und Tobias, drei und zwei Jahre alt, allein zurück. 14 Tage und Nächte lang blieb sie fort. Die Kinder verdursteten qualvoll. Auf den Zuschauerbänken am Landgericht Frankfurt/Oder drängeln sich jetzt die Nachbarn. Sie haben die Tragödie kommen sehen - und nichts dagegen getan. Verurteilt wird nur die Mutter

RUBRIK: GERICHTSREPORTAGE; S. 64 Nr. 7

LÄNGE: 2473 words

Dies ist die Geschichte zweier Tragödien. Eine so unfassbar grausam wie die andere. Die erste Tragödie wird derzeit in Frankfurt/Oder vor dem Landgericht verhandelt. Es ist die von Kevin und Tobias, zwei kleinen Jungen, die irgendwann im Juni vergangenen Jahres gestorben sind. Und auch die ihrer Mutter Daniela J., einer vierfachen Mutter, die keine Kinder mehr hat. Ihre fünfjährige Tochter Katharina lebt bei Danielas Eltern. Kevin ist nur drei, Tobias zwei Jahre alt geworden. Das jüngste Kind hat die Mutter wenige Stunden nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Es lebt jetzt irgendwo, wo es hoffentlich nie erfährt, was mit seinen Brüdern geschah.

QUALVOLL sind Kevin und Tobias ums Leben gekommen, noch bevor sie eine Chance hatten, mit dem Leben überhaupt anzufangen. Die kurze Zeit, die sie hatten auf dieser Welt, war voller Entbehrungen. Und trotzdem wollten sie unbedingt leben, waren hungrig, widerstandsfähig, lebhaft und haben gekämpft bis zum Schluss um ihr kleines Dasein, das niemanden wirklich interessierte. Erst als sie tot waren, erst als ihre kleinen, schon angefaulten Körper aus dem Haus getragen wurden, nahm man Notiz von ihnen. Ihre Mutter weinte um sie, Nachbarn legten Plüschtiere vor die Tür und schrieben Briefe an sie, und das Jugendamt prüfte, ob man sich etwas vorzuwerfen habe. Die Stadt, das ganze Land war geschockt. Daniela J., die 24-jährige Mutter der beiden kleinen Jungen, hatte an einem heißen Freitag des vergangenen Jahres ihre Wohnung in der Thomasiusstraße 25 in Frankfurt/Oder verlassen - ihre beiden kleinen Söhne ließ sie allein zurück.

Daniela J. ging zu ihrem neuen Freund ein paar Straßen weiter. Am Montag darauf kehrte sie noch einmal zurück. Vor ihrer Wohnung stellte sie fest, so sagt sie vor Gericht, dass sie ihren Schlüssel vergessen hatte. Hinter der Wohnungstür müssen Kevin und Tobias zu dieser Zeit noch gelebt haben. Aber die Mutter sah nicht nach ihren Söhnen. Sie brach die Tür nicht auf, sie suchte nicht nach ihren Eltern, die im Haus nebenan wohnen und ebenfalls einen Schlüssel haben. Sie drehte um und ging zurück zu ihrem Freund.

14 TAGE BLIEB SIE dort. 14 lange, heiße Tage, in denen nichts sie zu bedrücken schien. Kleider hatte sie keine dabei. "Sie trug eine Jogginghose von mir", sagt der Freund. Erst nach einem Streit mit ihm ging Daniela J. zurück - in die Wohnung der Eltern. Aß dort, schlief, sah fern. Erst als am nächsten Morgen die Mutter sie nach den Kindern fragte, brach sie in Tränen aus. Als dämmere ihr erst jetzt, dass etwas Furchtbares geschehen war. Nachdem Mutter und Tochter die Tür gewaltsam geöffnet hatten, rief Daniela: "Kevin! Tobias!" Als ob ihre Kinder nach 14 Tagen ohne Nahrung und Flüssigkeit noch hätten antworten können.

Die Polizei fand die Jungen im chaotischen Schlafzimmer, voll mit schmutzigen Windeln, Kleidung, Spielzeug, abgerissenen Tapeten und Tetrapacks Orangensaft mit Nagespuren. Kevin, der Dreijährige, lag zusammengekrümmt neben dem Bett, Tobias, der Zweijährige, zwischen Bett und Wand unter einem Heizungsrohr, begraben von einem Berg aus Müll.

Niemand weiß, was in Daniela vorging. Ob sie darauf vertraute, dass die Mutter, wie stets, wenn sie frei sein wollte von den ihr lästigen Plagegeistern, sich um die Söhne kümmern würde. Ob sie die Kinder einfach vergaß. Oder ob sie wollte, dass sie sterben, und - unfähig, sie umzubringen - sie einfach verenden ließ. Eine mühsame Suche nach Wahrheit. Einer Wahrheit, die nichts mehr ändern kann. Diese junge Frau habe eine nicht normale Entwicklung genommen, sagt Ulrich Niedermeyer, Leiter der Klinik für Psychiatrie in Frankfurt/Oder: "Man muss in solchen Fällen auch auf die Mutter und die Großmutter der Tatmutter schauen. Meistens hat diese selbst in ihrer Kindheit nur destruktive und nicht verlässliche Beziehungen erlebt." So wird der Prozess gegen Daniela J. auch eine Reise in die Vergangenheit, eine Reise in die Abgründe von Gleichgültigkeit, Dummheit, Überforderung und Angst.

DANIELA WURDE in Frankfurt/Oder geboren. In der Schule hielt sie gerade so mit, sie war nur faul, aber nicht dumm, glaubt der Vater, ein Kohlenfahrer. Danielas Intelligenz ist äußerst schwach, sagt der Gutachter. Mit den beiden Brüdern verstand sie sich gut, sagt der Vater. Mit den Brüdern verstand sie sich schlecht, sagt die Mutter. Die Brüder wurden immer bevorzugt, sagt Daniela. In der Pubertät begann sie zu zicken, sagt der Vater, bis dahin lief alles normal. Die Normalität war vorbei, als der Vater sie mit acht Jahren vergewaltigte, sagt Daniela.

Daniela blieb in zehn Schuljahren dreimal sitzen. Ab dem zwölften Lebensjahr schwänzte sie häufig. Sprach man sie darauf an, bockte sie, sagt die Mutter. Gab es Streit, lief sie fort. Einmal war sie während ihrer Flucht in eine Drückerkolonne geraten, die sie sexuell und körperlich misshandelte. Als der Vater Anzeige erstatten wollte, machte sie nicht mit. Aus Angst, sagt sie.

Nach der Schule besuchte das auffallend hübsche blonde Mädchen einen Förderlehrgang. Sie wurde schwanger, gab es erst zu, als es sich nicht mehr verbergen ließ. Der Vater des Kindes war ein Nachbarsjunge. Katharina, heute fünf, wurde gesund geboren. Daniela blieb mit dem Säugling in der Dreizimmerwohnung der Eltern, in der auch noch ihre Brüder lebten. Sie begann eine Ausbildung zur Floristin, die kleine Katharina wurde in die Krippe gebracht und danach von Danielas Mutter versorgt. Nur kurze Zeit später gab Daniela die Ausbildung auf. Sie wollte mehr Zeit für ihr Kind haben, war die Begründung. Es sei ihr alles zu viel. Auch die nächste Schwangerschaft verbarg sie, solange es ging. Einen festen Freund hatte sie nicht. Den Namen des Kindsvaters verriet sie nicht. Nach Kevins Geburt blieb sie weiter bei den Eltern. Erst als ein Jahr später Tobias geboren wurde, bezog sie eine eigene Wohnung im Nachbarhaus. "Die Schwangerschaften hat sie immer erst zugegeben, wenn es zu spät war für eine Abtreibung", sagt ihr Vater vorwurfsvoll. Die Väter der Kinder wissen nicht, dass ihre Söhne tot sind. Sie wissen nicht einmal, dass sie Söhne hatten.

Daniela lebte von Sozialhilfe und den Unterhaltsvorschüssen für die Kinder. Anfangs kam sie zurecht. Dann immer weniger. Danielas Mutter sah fast täglich nach den Kleinen. Sie kümmerte sich ums Essen, putzte, wusch die Kinder, holte sie zu sich, wenn Daniela sie wieder einmal allein gelassen hatte, um auszugehen oder ihre erheblich jüngeren Freunde zu treffen. Oft machte sie der Tochter Vorwürfe. Manchmal wurden die Auseinandersetzungen handgreiflich.

DIE WOHNUNG VERDRECKTE. Die Kinder verdreckten, blieben in ihrer Entwicklung zurück, lernten kaum sprechen, sangen nicht, kannten keine Lieder, keine Geschichten. Ihre Mutter bot an, sie ganz zu sich zu nehmen. Daniela lehnte ab.

Sie wollte die Kinder und wollte sie auch wieder nicht. Sie wollte sie, weil sie nichts anderes hatte, und sie wollte sie nicht, weil sie Liebe und Fürsorge von ihr forderten, die zu geben sie nicht bereit und nicht imstande war. Und wieder wurde sie schwanger. Noch im Krankenhaus gab sie ihr viertes Kind zur Adoption frei. Vater unbekannt.

Nach ihrem Umzug in die eigene Wohnung hatte es Daniela J. nicht geschafft, sich umzumelden. Sie reagierte nicht auf die Briefe vom Sozialamt, das fehlende Unterlagen anmahnte. Nicht auf die Stromrechnung. Nicht auf Mietforderungen. Das Sozialamt drohte mit Kürzung. Daniela reagierte nicht. Das Sozialamt kürzte. Daniela unternahm nichts. Das Sozialamt drohte mit Streichung der Sozialhilfe. Keine Reaktion. Das Sozialamt stellte die Zahlungen ein.

Niemand fragte sich, wovon die junge Frau mit ihren kleinen Kindern jetzt lebte. Daniela nahm einen Kredit auf. Bestellte Möbel per Katalog. Der Strom wurde abgestellt. Daniela ließ es geschehen. Sie schrieb einen Brief an ihre Mutter. "Ich kann nicht mehr", stand darin in ungelenker Kinderschrift. "Kümmere du dich um die Kinder." Das war Ende Mai. Alles steuerte auf die Katastrophe zu. Dann gab es diesen Streit mit der Mutter. Sie solle sich endlich selber um ihre Kinder kümmern, schimpfte die Ältere. Nicht immer alles auf ihr abladen, die schließlich noch arbeiten ging und die fünfjährige Katharina schon ganz bei sich aufgenommen hatte. Daniela tat, was sie in solchen Fällen immer tat: Sie rannte weg. Lief fort aus der Wohnung, weg von den Konflikten, den Problemen, den Pflichten, dem Streit.

DIE ERSTE TRAGÖDIE nahm ihren Lauf. Doch sie wäre noch zu stoppen gewesen - gäbe es nicht eine weitere. Hier geht es nicht um das, was geschah, sondern um das, was nicht geschah. Denn die Kinder starben nicht in einer Wüste, nicht in einem Kellerverlies, nicht in einem abgeschiedenen Bergtal. Sie starben nicht, weil niemand ihre Schreie hörte und ihr verzweifeltes Trommeln gegen die Heizung. Nicht, weil niemand ihre kleinen Hände am Fenster kratzen sah. Sie starben, obwohl so viele sie sehen konnten und so viele ihre Schreie hörten.

Nehmen wir einen von ihnen: Matthias R., 42 Jahre alt, arbeitsloser Tontechniker, Vater von demnächst vier Kindern. Er wohnte mit seiner Familie genau über den Räumen, in denen die Kinder lebten und schrien und schließlich starben. Vor Gericht gibt er lallend den Ehrenmann. Ich hätte, ich wäre, ich wollte. Wenn ich gewusst hätte. Ein Held im Konjunktiv. Er hätte wissen können. Aber das Jugendamt hat er nur gerufen, wenn es stank, und nur, wenn er betrunken war. So betrunken wie an diesem Tag vor Gericht, wo er seiner Empörung Luft macht und die Angeklagte als Nutte und Schlampe beschimpft. Und deren Anwältin gleich mit, weil sie so eine verteidigt. Die Zuhörer applaudieren.

Verteidigerin Kerstin Boltz hat es nicht leicht in diesen Tagen. Das Publikum ist gegen sie. Es besteht fast ausschließlich aus den Nachbarn in der Thomasiusstraße. Aus all denen, die es immer schon gewusst haben wollen. Erstaunlich, dass Anwältin Boltz die Fassung behält. Kühl stellt sie ihre Fragen. Nur wenn sich die Stimme überschlägt, spürt man, wie nahe der dunkelhaarigen Pflichtverteidigerin der Fall geht.

Die Zuhörer murren. "In Amerika hätte man die an die Wand gestellt", ruft jemand in den Saal. "Gleich am nächsten Baum aufhängen", ein anderer. Sie stehen dort und warten vor der Tür, weil alle Plätze belegt sind. Sie wollen dabei gewesen sein. Wie damals, nachdem die toten kleinen Körper gefunden wurden und die Agenturen die Schreckensmeldung in ganz Deutschland verbreiteten. Als die Reporter in die Thomasiusstraße kamen, traten die Nachbarn vor die Kameras und berichteten.

WIE SCHMUTZIG DIE KINDER immer waren, wie verlassen. Dass die Mutter sie früh um sieben in der Sandkiste absetzte und erst abends wiederholte. Dass die Kinder mit Schuhen schlafen mussten, um Essen bettelten, immer noch Windeln trugen, die fast nie gewechselt wurden. Und erst die letzten zwei Wochen: Ganz furchtbar sei das gewesen, Tag und Nacht geschrien und geweint hätten die Kinder, nicht zum Aushalten sei das gewesen. Und dann, erinnerte sich eine Nachbarin mit Schaudern, habe es noch einmal so einen qualvollen schrillen Schrei gegeben, anders als sonst. Danach war Ruhe.

Die Nachbarn legten Alben an mit den Zeitungsausschnitten und ihren Fotos und Zitaten, schnitten Videobänder von ihren TV-Auftritten. Manchmal seufzten sie, wenn noch ein Reporter kam, dass sie nervlich am Ende seien und vielleicht sogar wegziehen würden aus dem Haus der verdursteten Kinder. Und nicht wenige nahmen Geld für ihre Aussagen.

Das Jugendamt war einmal tatsächlich nach einem Anruf der Nachbarn da gewesen. Man hatte sich vor allem über den Gestank aus der Wohnung beschwert. Aber das war vor zwei Jahren. All die anderen angeblichen Anrufe der Nachbarn seien beim Jugendamt niemals angekommen. Sagt das Jugendamt. Die Beschwerde damals war registriert worden. Eine Familienhelferin erschien zu einem angemeldeten Besuch bei Daniela J. Da war alles blitzblank, die Kinder geschniegelt, nichts auszusetzen. Am Tisch saß auch Danielas Mutter, die versprach, der Tochter zu helfen. Alle anderen angebotenen Hilfen lehnten Daniela und ihre Mutter ab. "Mehr konnten wir nicht machen. Eine Gefahr für Leib und Leben war nicht ersichtlich", sagt Cornelia Scheplitz, die Leiterin des Jugendamtes. "Einen Antrag auf Eingriff in die Familie hätte uns jeder Richter vom Tisch gewedelt."

Keine Gefahr? Als Daniela ihr viertes Kind zur Adoption freigab, wurde sie von einer Mitarbeiterin des Jugendamtes besucht. Die wollte wissen, ob Daniela sich sicher sei. Sie fühle sich überfordert, sagte Daniela. "Dass sie Hilfe benötigte, leitete ich daraus nicht ab", gab die Mitarbeiterin des Jugendamtes zu Protokoll. Das war der letzte Kontakt, den das Jugendamt zu Daniela J. hatte - ein knappes Jahr vor Kevins und Tobias' Tod.

WARUM DIE MUTTER von Daniela in den 14 Tagen im Juni nicht nach ihren Enkeln sah, wie sie es sonst immer machte, bleibt unklar. Mehrfach sei sie drüben gewesen, sagt sie vor Gericht. Aber der Schlüssel habe irgendwie nicht mehr gepasst. Daniela habe den Schlüssel wohl von innen stecken lassen. Schreien habe sie die Kinder nicht gehört. Das neue Hörgerät habe sie damals doch noch nicht gehabt.

Vielleicht war auch ihr alles zu viel geworden. Der Job, die Kinder, das Putzen bei der Tochter und immer nur Ärger mit dem Mädchen. Vielleicht wollte sie endlich mal konsequent bleiben nach dem letzten schlimmen Streit. Soll sie doch sehen, wie sie klarkommt. Auch als sie 14 Tage nichts von den Kindern sah, wurde sie nicht stutzig. Brach nicht die Wohnung auf und suchte auch nicht ihre Tochter bei deren Freund, obwohl sie wusste, wo er wohnte.

Die Anklage gegen Daniela J. wurde inzwischen von Totschlag auf Mord erweitert. Die Aussage der Mutter, dass die Tochter den Schlüssel absichtlich von innen habe stecken lassen, machte diese Erweiterung nötig. Daniela nahm auch dies, gebeugt und regungslos, zur Kenntnis. Ob sie verstanden hat, was das bedeutet, bleibt unklar.

Ihr geht es im Gefängnis besser als je zuvor, heißt es. Sie hat eine warme Unterkunft und regelmäßiges Essen. Sie hat Arbeit in der Wäscherei, die ihr sogar Spaß macht. Sie hat Freundinnen gefunden. Und die Welt muss draußen bleiben, diese schwer durchschaubare Welt, deren Annehmlichkeiten sie zwar zu schätzen wusste, deren Anforderungen sie aber nicht gewachsen war.

Wenn nur dieses Grauen nicht wäre, das sie hin und wieder ahnen lässt, was sie getan hat.

ABGRÜNDE VON DUMMHEIT UND ANGST

ALLES STEUERTE AUF DIE KATASTROPHE ZU

STECKTE DER SCHLÜSSEL VON INNEN?

Bildunterschrift: ABSTUMPFENDE MONOTONIE Im Plattenbau-Viertel Neuberesinchen wohnte Daniela J. mit ihren Kindern / TÖDLICHE VERLASSENHEIT Kevin und Tobias wurden beerdigt, wie sie starben - nebeneinander / HILFLOSE TRÄNEN Daniela J. mit ihrer Anwältin am Grab der beiden Jungen / BEWUSST WEGGESEHEN? An jedem Verhandlungstag pilgern die Nachbarn ins Gericht / SPÄTE ANTEILNAHME Blumen und Plüschtiere legten Nachbarn vor die Wohnungstür /

Fotonachweis: FALKO SIEWERT

 

Admin 18.03.07, 03:20
No new posts Jugendamt Berlin-Treptow: Unbegleitetes Flüchtlingskind

taz, die tageszeitung

2. Oktober 1998

Anklage gegen untaetige Fluechtlingsbetreuerin

BYLINE: Marina Mai

SECTION: Pg. 29

HIGHLIGHT: Der Vormund eines kurdischen Jungen soll seine Fuersorgepflicht eklatant verletzt haben. Dessen Asylantrag wurde deshalb abgelehnt

Erstmals hat die Staatsanwaltschaft einen Vormund im Treptower Jugendamt wegen des Verdachtes einer Verletzung der Fuersorgepflicht angeklagt. Die Betreuerin soll einen nach Berlin gefluechteten kurdischen Jungen im Asylverfahren nicht unterstuetzt haben. Treptows Buergermeister Siegfried Stock (SPD) bestaetigte gestern die Anklageerhebung. Justizpressesprecher Matthias Rebentisch erklaerte, dass zwei weitere Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Treptower Amtsvormund anhaengig seien. Stock, der im Bezirksamt auch fuer Personalfragen zustaendig ist, wurde von seinem CDU-Jugendstadtrat erst am Mittwoch von der Anklage unterrichtet, die schon im Mai erhoben wurde. Die Angeklagte sei im Jugendamt weiter mit der Personenfuersorge fuer auslaendische Kinder und Jugendliche betraut, weil "die zustaendige Fachabteilung die Anklage als haltlos ansieht", so Stock.

Das sieht Regina Goetz, die Anwaeltin des betroffenen Kurden, anders. Der damals 15jaehrige Junge sei nach Deutschland geflohen, nachdem seine Eltern als PKK-Sympathisanten festgenommen und gefoltert worden seien. Soldaten haetten ihn verpruegelt und bedroht. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, fuehrt Goetz aus. Das sei auch darauf zurueckzufuehren, dass sein Vormund ihn auf die Anhoerung kaum vorbereitet haette. Der Junge hatte gegen den Asylbescheid klagen wollen, doch die Vormundsperson haette ihm gesagt, "es passiert nichts Schlimmes, wenn man nicht klagt". Eine von dem Jungen selbst eingebrachte Klage habe sie zurueckgezogen, fuehrt Goetz aus. Der Junge wurde noch nicht in die Tuerkei abgeschoben, weil er als Zeuge im Strafverfahren gegen seinen Vormund aussagen soll.

Das Treptower Jugendamt nimmt seit 1995 fuer alle minderjaehrigen Fluechtlinge, die ohne Angehoerige nach Berlin einreisen, die Vormundschaft wahr. Davon versprach sich der Senat kuerzere Aufenthaltszeiten fuer die Fluechtlingskinder. Seitdem hoeren Fluechtlingsrat und AnwaeltInnen immer wieder von aehnlichen Faellen: Die Vormuender betreuen die Muendel unzureichend im Asylverfahren, sie verschicken Asylbescheide viel zu spaet, so dass laengst die Klagefristen abgelaufen sind. Sie weigern sich ausserdem, den Aufenthalt der Kinder und Jugendlichen zu legalisieren, oder verschlafen die ihnen vom Gericht gesetzten Fristen.

Inzwischen regt sich in anderen Jugendaemtern Kritik. Treptow betreibt in den meisten Faellen lediglich die Asylverfahren, waehrend SozialarbeiterInnen aus allen Jugendaemtern fuer die Unterbringung der Jugendlichen zustaendig sind. "Fragen LehrerInnen oder Polizisten einen jungen Fluechtling nach seinem Vormund, so nennen die Fluechtlingskinder mich, weil sie mich im Unterschied zu ihrem Vormund in Treptow kennen", erklaert eine bezirkliche Sozialarbeiterin. Die Frau hat keinerlei Verstaendnis, dass Treptow von allen Berliner Bezirken Geld bekommt "fuer Arbeit, die dort nicht oder schlecht gemacht wird".

Schoenebergs buendnisgruene Jugendstadtraetin Ulrike Herpich-Behrens befuerwortet deshalb, neu ueber die Zentralisierung der Vormundschaften in Treptow nachzudenken.

Marina Mai

Admin 18.03.07, 03:14
No new posts Jugendamt Erfurt: Fall Leon
(19.12.2006)

Kein Fehler vom Amt

Mehr Kontrolle hätte Sömmerda-Baby nicht gerettet

Erfurt - Der Tod des kleinen Leon im thüringischen Sömmerda hätte nach Ansicht der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz auch mit strengeren Kontrollen nicht verhindert werden können. Dem Jugendamt sei in diesem Fall kein Vorwurf zu machen, da es die Entziehung des Sorgerechts bereits eingeleitet hatte, sagte der Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft, Heiko Höttermann, am Montag in Erfurt der Nachrichtenagentur ddp.

Die Ermittlungen wegen Totschlags richten sich ausschließlich gegen die Mutter, die ihre beiden Kinder verlassen hatte. Gegen den Vater und das Jugendamt wird nicht ermittelt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Höttermann warnte davor, Vernachlässigung von Kindern zum Problem einer bestimmten sozialen Schicht zu machen. Armut bedeute nicht, dass die Kinder verwahrlosen oder schlecht erzogen würden. Auch Familien mit hohem Einkommen kümmerten sich nicht immer ausreichend um ihre Kinder. Insgesamt habe sich die Zahl der vernachlässigten Kinder in den vergangenen Jahren erhöht, sagte Höttermann. Ein Grund sei eine Zunahme von Problemen in der Familie. So könnten unter anderem eine zunehmende Armut sowie die verbreitete Arbeitslosigkeit eine Rolle spielen. Aber auch Trennungen und Scheidungen könnten zu einer Überforderung der Eltern führen, wie es offenbar im Fall des verdursteten Säuglings in Sömmerda der Fall gewesen sei.

Eine Betreuung bestimmter Familien durch Jugendämter oder Jugendhilfen von der Geburt eines Kindes an ist nach Höttermanns Einschätzung kaum praktikabel. „Dann könnten wir den Eltern ihre Kinder gleich wegnehmen und ihnen lediglich ein Besuchsrecht einräumen“, sagte er. Zudem glaube er nicht, dass sich ein solches Vorgehen rechtlich durchsetzen lasse. Eltern sollten das Jugendamt nicht als Gefahr wahrnehmen, durch die ihnen die Kinder entzogen würden, sagte Höttermann. Vielmehr sollten sie sich über die Hilfsangebote der Behörden bei der Kindererziehung informieren. ddp

http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/archiv/19.12.2006/2973594.asp

 

Admin 17.03.07, 19:03
No new posts Jugendamt Berlin: Fall Katharina

PANORAMA Nr. 666 vom 30.03.2006
Kind ins Heim, Eltern verzweifelt – wie Jugendämter überreagieren
Anmoderation
Anja Reschke:
„Es gibt ein Thema, das seit Jahren die Öffentlichkeit immer wieder elektrisiert, auf das
man sehr sensibel reagiert: sexueller Missbrauch von Kindern. Immer mehr Fälle werden
aufgedeckt, eben weil auch immer mehr Menschen darauf achten, schon kleinste
Anzeichen früh wahrzunehmen. Das ist gut und das ist wichtig. Was aber, wenn so ein
Verdacht aufkommt und gar nicht stimmt? Das passiert öfter als man denkt. Experten
stellen fest, dass heute immer häufiger Eltern aufgrund von absurden Gutachten zu
Unrecht beschuldigt werden. Sabine Doppler, Catherine Menschner und Maike Rudolph
dokumentieren den Fall einer Familie, in dem Jugendamt und Familiengericht vorschnell
geurteilt haben und ein Kind beinahe für immer von seinem Vater getrennt worden wäre.“
Der Weg zum Auto ist kurz und dort endet die Besuchszeit. Nur einmal die Woche darf
Steffen seine Tochter Katharina sehen: Ein Abschiedskuss nach zwei Stunden, unter
Aufsicht im Kinderschutzzentrum. Dann fährt er zu den Großeltern, wo er seit Wochen
wohnt. So wollen es die Auflagen vom Jugendamt. Denn Steffen wird verdächtigt, seine
Tochter sexuell missbraucht zu haben. Der Alptraum der Familie beginnt im Januar.
Die Großeltern wollen das Mädchen vom Kindergarten abholen. An der Tür drückt man
ihnen einen Zettel in die Hand. Katharina sei im Heim, lässt das Jugendamt mitteilen. Die
Eltern hatte man vorher nicht informiert
O-Ton
Vater:
„Der Freitag, der 20. Januar, das war ein sehr schlimmer Tag und ich dachte, ich bin im
Film. Ich dachte, es handelt sich um eine Verwechselung. Ein falsches Kind oder wir sind
die falschen Eltern, die irgendwo hinzitiert worden sind, also das war eine Katastrophe.“
O-Ton
Mutter:
„Und ich bin dann so von der Arbeit mit so einem Herzklopfen und Zittern, wo man denkt,
jetzt verliert man gleich den Boden unter den Füßen.“
O-Ton
Vater:
„Das Jugendamt teilte uns dann mit, dass Katharina in Obhut genommen wurde und dann
mussten wir erst mal nachhaken. Was heißt in Obhut, was ist das? Ja, bis mir dann klar
wurde, das heißt, das Kind ist jetzt weg, es wird geschützt. Ja, vor wem, doch nicht vor
uns?!“
Doch der Vater ist einer der Verdächtigen. Seine Tochter Katharina wohnt jetzt im Heim.
Steffen darf sie dort nicht besuchen. Manchmal kommt er hierher, einfach nur so, um ihr
zu winken.

O-Ton
Vater:
„Einfach traurig, ja. Das ist eine unfassbare Situation gewesen.“
Immer wieder beteuert er seine Unschuld, Jugendamt und Familiengericht bleiben hart.
Katharina darf erst nach Hause, als der Vater vorschlägt, zu den Großeltern zu ziehen.
Seitdem wohnt er im Gästezimmer. Die Familie bleibt zerrissen.
Hier fängt alles an vor gut einem Jahr. Die Eltern schicken Katharina in die Praxis einer
Kinderpsychologin. Beim Spielen ist sie oft Außenseiterin. Was die Eltern nicht wissen: Die
Therapeutin lässt Katharina auch mit anatomischen Puppen spielen. Katharina steckt sie
ineinander, zieht an den Geschlechtsteilen, schlägt sie gegeneinander. Verliert sie das
Interesse am Spiel, drängt die Therapeutin sie, weiterzumachen. Dann denkt sie,
Gewissheit zu haben. Sie schreibt an das Jugendamt, spricht von vermutlich jahrelangem
sexuellen Missbrauch. Möglicher Täter: der Vater. Das Jugendamt glaubt dem Bericht
sofort. Kein Gespräch mit den Eltern, stattdessen Antrag auf Entzug des Sorgerechts.
Eilentscheidung – Einweisung in das Heim. Eine Familienrichterin stimmt zu. Inzwischen ist
auch die Staatsanwaltschaft mit dem Fall betraut. Der Bericht der Psychologin und auch
ein Video der Therapiesitzungen liegen vor. Die Ermittler sind erschüttert:
O-Ton
Michael Grunwald,
Staatsanwaltschaft Berlin:
„Dieses Gutachten basiert auf suggestiven Fragen und auf veralteten Methoden, so dass
man es nicht zu Grunde legen kann für die Einschätzung des Sachverhaltes und im
Gegenzug nach der Einschätzung der Polizeipsychologin zu dem Ergebnis kommt, dass
hier kein Anfangsverdacht vorliegt.“
Im Institut für Forensische Psychiatrie Berlin befasst man sich seit Jahren mit sexuellem
Missbrauch, vor allem bei Kindern. Hier werden Gutachten erstellt, die vor Gericht Bestand
haben müssen. Anatomische Puppen sind völlig ungeeignet.
O-Ton
Prof. Max Steller,
Gerichtspsychologe:
„Wer heute in der diagnostischen Praxis, in dem Versuch, sexuellen Missbrauch zu
erkennen, anatomische Puppen einsetzt, macht einen großen Fehler und muss sich das
zuschreiben lassen. Denn das kann man nicht als Fachfrau, als Fachmann überhört haben,
was diesbezüglich in den letzten 10, 15, 20 Jahren diskutiert und geschrieben wurde.“
Zweifelhafte Puppenspiele, falsche Deutungen von Kinderzeichnungen. In den Wormser
Prozessen gerieten durch solche Methoden 25 Personen in Verdacht, Kinder missbraucht
zu haben. Alle Angeklagten werden freigesprochen. Anlass für ein Urteil des
Bundesgerichtshofs: anatomische Puppen und Kinderzeichnungen sind nicht
aussagekräftig. So glaubte man, falsche Gutachten vermeiden zu können. Offensichtlich
ohne Erfolg.

O-Ton
Prof. Max Steller,
Gerichtspsychologe:
„Ich hatte eigentlich das Gefühl, es hat sich durch das BGH-Urteil, durch die Worms-
Mainzer-Katastrophe vieles gebessert und plötzlich mehren sich, das ist ja nicht nur eine
individuelle Beobachtung, sondern mehren sich die Stimmen, man spricht mit Kollegen,
man trifft sich auf Tagungen und mehrere sagen, das Problem ist wieder da.“
Hunderte Fälle hat Professor Steller bearbeitet. Immer wieder findet er groteske Beweise
für angeblichen sexuellen Missbrauch.
O-Ton
Prof. Max Steller,
Gerichtspsychologe:
„Das Absurdeste, was ich mal gesehen habe, war die Zeichnung von Kirschen, ganz
eindeutig waren es Kirschen, als Kirschen zu erkennen. Die wurden dann von jemandem als
Hoden gedeutet und von den Hoden wurde auf sexuellen Missbrauch zurückgeschlossen.
Man mag es manchmal gar nicht referieren, weil es so absurd klingt.“
Katharina und ihre Familie haben das zu spüren bekommen. Immer wieder haben die
Eltern ihre Mithilfe angeboten, unabhängige Gutachter verlangt, ihre Unschuld beteuert.
Doch die Behörden reagieren nicht.
O-Ton
Mutter:
„Es vergehen Tage, dann sind es Wochen, ohne dass wir als Familie zusammen kommen
und nichts passiert. Und niemand tut etwas. Das Jugendamt hat kein Interesse, die Sache
aufzuklären.“
Und heute? Die Behörde versteckt sich, kein Interview vor der Kamera für PANORAMA.
Anfrage bei der Psychologin, kein Kommentar. Der zuständige Senat für Bildung und
Jugend Berlin, keine Stellungnahme. Und das Familiengericht will auch nichts sagen -
Datenschutzgründe.
Gestern jedenfalls hat die Richterin dem Vater erlaubt, zur Familie zurückzukehren. Ein
Eingeständnis. Aber bisher hat sich bei der Familie niemand entschuldigt.
Nach über zwei Monaten endlich wieder zu Hause. Doch die Erinnerung an diese
schreckliche Zeit wird bleiben, mit welchen Folgen weiß niemand.
Bericht: S. Doppler, C. Menschner, M. Rudolph
Kamera: F. Nilchian
Schnitt: R. Deppe

Admin 17.03.07, 09:25
No new posts Jugendamt Aachen: Abschiebung eines minderjährigen Flüchtlings

Pressemitteilung des Vereins "Hilfe für Menschen in Abschiebehaft e.V.": Aachen und Paderborn treiben Jugendlichen in die Illegalität

24|02|07

 

Aachen, Paderborn, Büren – Der minderjährige, unbegleitete Flüchtling Baljit Singh (Name geändert) wird von den Verwaltungen der Städte Aachen und Paderborn am 26.2.07 in die Illegalität oder Obdachlosigkeit getrieben, da sich keine Verwaltung für ihn zuständig fühlt. Um sich dagegen wehren zu können, müsste dringend eine Vormundschaft eingerichtet werden, doch die Gerichte weigern sich.

Der Leidensweg des 17-jährigen Baljit Singh fing am 26.1.07 an. Er reiste als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling an der belgischen Grenze bei Aachen ein. Bei einer Zugkontrolle der Bundespolizei wurde festgestellt, dass er keinen Pass mit sich führte. Die Bundespolizei hat ihn daraufhin der Ausländerbehörde der Stadt Aachen übergeben. Anstatt das Jugendamt einzuschalten und den Jugendlichen in ein Kinderheim unterzubringen, beantragte die Behörde Abschiebehaft.

 

Der Antrag der Ausländerbehörde Aachen enthielt jede Menge Fehler. Es wurde nicht geprüft, ob überhaupt eine Abschiebung möglich ist oder ob es mildere Mittel zur Abschiebehaft gibt. Baljit sollte sofort für 3 Monate eingesperrt werden, obwohl bei minderjährigen nur 6 Wochen erlaubt sind. Trotz dieser massiven Mängel gab das Amtsgericht dem Antrag statt und Baljit kam in die Abschiebehaft der JVA Büren.

 

Als der Vorsitzende des Vereins „Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V.“, Frank Gockel, von diesem Fall erfuhr, legte er am 3.2.07 Beschwerde gegen die Inhaftierung ein, worauf die Ausländerbehörde am 5.2.07 Baljit aus der Haft entlassen hat. Gockel holte den Jugendlichen von dem Gefängnis ab und beantragte beim Jugendamt Kreis Paderborn, in dessen Bezirk die JVA Büren liegt, die Inobhutnahme. Dieses wurde gesetzeskonform von der Behörde bewilligt und Baljit wurde noch am gleichen Tag in ein Kinderheim in Paderborn untergebracht.

Baljit erhielt bei seiner Entlassung von der JVA Büren die Auflage, sich bis zum 9.2.07 bei der Ausländerbehörde Stadt Paderborn zu melden. Am 8.2.07 sprach er dort vor und beantragte eine Duldung. Die Stadt Paderborn weigerte sich, den Duldungsantrag zu bearbeiten und wollte diesen lediglich an die Ausländerbehörde der Stadt Aachen weiterleiten. Baljit erhielt ein Schreiben, dass er sich bis zum 14.2.07 bei der Ausländerbehörde Stadt Aachen zu melden hätte.

In den darauf folgenden Telefongesprächen teilte die Ausländerbehörde der Stadt Aachen erst mit, sie sei zuständig und Baljit könne zu ihnen kommen. Da jedoch das Jugendamt der Stadt Aachen sich nicht zuständig fühlte, lehnte die Ausländerbehörde am 13.2.07 ihre Zuständigkeit ab. Damit Baljit nicht in die Obdachlosigkeit abrutschte, beschloss er, am 14.2.07 nicht nach Aachen zu fahren. Die Ausländerbehörde Paderborn gab ihm daraufhin erneut eine Frist, sich bis zum 26.2.07 bei der Ausländerbehörde Stadt Aachen zu melden.

Nach Gesprächen am 23.2.07 mit der Ausländerbehörde Stadt Aachen erklärte diese sich wieder für zuständig, das Jugendamt Aachen lehnt jedoch weiterhin eine Zuständigkeit ab. Damit droht Baljit, wenn er am Montag nach Aachen reist, die Obdachlosigkeit, da die Ausländerbehörde eine Wohnsitznahme in Aachen als Auflage erlassen wird und er damit nicht mehr zurück nach Paderborn kann.

 

Die Ausländerbehörde Stadt Paderborn will nicht zusagen, die Frist für die Fahrt nach Aachen erneut zu verlängern.

Baljit muss sich also entscheiden: Entweder reist er am 26.2.07 nach Aachen, wo die Gefahr besteht, dass er in die Obdachlosigkeit geraten wird oder er bleibt in Paderborn und wird damit illegal.

Um sich gegen das Verhalten der Behörden wehren zu können, braucht Baljit dringend anwaltlichen Rat. Da er über kein eigenes Geld verfügt, könnte er eine Kostenzusage beim Amtsgericht in Form eines Beratungsscheines beantragen. Das Amtsgericht Paderborn lehnt dieses jedoch ab, weil keine Vormundschaft über ihn existiert. Die Vormundschaft wird vom Amtsgericht Paderborn nicht eingerichtet, da Baljit nicht in Paderborn lebt. Das Amtsgericht Aachen lehnt die Einrichtung einer Vormundschaft ebenfalls ab, da er nicht in Aachen lebt.

Damit ist Baljit vogelfrei. Er darf viele Dinge nicht für sich selber regeln, da er noch keine 18 Jahre ist. Es gibt aber auch keinen Vormund, der für ihn entsprechende Entscheidungen treffen könnte. Sich in einem Rechtsstreit wehren, Verträge abschließen oder lebensnotwendige Operationen, dies alles ist nicht möglich. Es scheint darauf hinauszulaufen, dass die Städte Aachen und Paderborn und die Amtsgerichte alles daran setzen, das Baljit als minderjähriger obdachlos und illegal auf der Straße lebt.

Selbst wenn sich nun eine Stadt für zuständig erklärt, so ist noch lange nicht der Aufenthaltsort für Baljit geklärt. Die Behörden werden dann ein besonderes Umverteilungsverfahren für geduldete Flüchtlinge veranlassen, was dazu führen wird, dass Baljit nach wenigen Tagen wieder umziehen muss und ein neuer Streit zwischen den Städten entstehen kann.

 

„Es ist ein Skandal, wie die Städte Aachen und Paderborn einen Jugendlichen einfach so aufreiben“, so der Vorsitzende des Vereins Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V., Frank Gockel. Er berät den Jugendlichen auch nach der Abschiebehaft weiter und versucht, mit ihm zusammen Lösungen zu finden. Baljit ist indes tief verzweifelt. Er bekommt mit, dass keiner ihn haben will und dass die Behörden es am liebsten sehen würden, wenn er in die Illegalität verschwinden würde. Für Gockel ist die Lösung einfach. Alle Behörden sollten sich zusammensetzen, und nach einer Lösung suchen, die dem Minderjährigen gerecht wird. Erst wenn alle Umverteilungsverfahren abgeschlossen sind und der endgültige Wohnort feststeht, sollte Baljit umziehen. „Solange können sich die Behörden gegenseitig in Amtshilfe unterstützen“, so Gockel, „doch sowohl Aachen als auch Paderborn bekämpfen sich lieber gegenseitig auf Kosten des Jungen, anstatt miteinander zu kommunizieren.“

Update 27|02|07: Inzwischen hat sich das Ausländeramt der Stadt Aachen - nach den Interventionen des Vereins und den Pressemeldungen - für zuständig erklärt und sich um eine Unterkunft für den 17jährigen gekümmert. Artikel aus der Neuen Westfälischen bei hiergeblieben.de

Admin 17.03.07, 08:44
No new posts Jugendamt Duisburg: Fall Peter und Patricia
WELT am SONNTAG vom 04.05.2003

Trotz Sorgerecht landeten Sohn und Tochter eines Arztes im Heim
Behörde nahm Vater die Kinder

Aachen - Es gab Tage, da fühlte sich Michael Körner (Name geändert) wie in einem Roman von Kafka: hilflos einer Behörde ausgeliefert, deren Mechanismen er nicht verstand. Dass sie ihm feindlich gesinnt war, begriff er erst allmählich. Warum, weiß er bis heute nicht. Aus Willkür, vermutet Körner. Aus guten Gründen, sagt die Behörde. Vielleicht haben beide Recht, und dieser Fall zeigt, wie schwer es sein kann, zu beurteilen, wann ein Jugendamt eingreifen soll und wann nicht.
Bei den Körners hat das Jugendamt eingegriffen. Anfangs, sagt Michael Körner, 34, sei ihm das sogar recht gewesen. Starr sitzt er in weißem Hemd und Stoffhose auf dem Sofa und erzählt vom Kampf um seine Kinder. Die Stimme klingt hart, was nicht recht passen will zu seinen weichen Zügen. Er ist überzeugt, im Recht zu sein. Nur einen Vorwurf will er sich gefallen lassen. „Dass ich nicht mitbekam, wie meine Frau die Kinder vernachlässigte." Körner, der eigentlich Humanmediziner ist, damals aber als Software-Entwickler arbeitete, verdrängte vor lauter Arbeit, vielleicht aber auch aus Schwäche, so manches.
Im April vor einem Jahr verlangte seine Frau die Scheidung - für ihn unerwartet. Auch dass seine Frau unter psychischen Problemen litt und mit der Erziehung der Kinder überfordert war, ignorierte er lange Zeit. Peter, heute acht, war hyperaktiv und Legastheniker. Zweimal war er darum stationär in der Kinderpsychiatrie, auch seine Schwester Patricia, heute vier, zeigte erste Anzeichen auffälligen Verhaltens.
Als es zu einem ersten Treffen mit der Duisburger Jugendamts-Mitarbeiterin M. im Mai kam, begrüßten die Eltern, dass eine Familienbegleiterin der Mutter bei der Erziehung helfen sollte. Der Vater zog von der gemeinsamen Wohnung in Duisburg in das Haus seiner Eltern in Aachen. Seine Kinder sah er regelmäßig. Anfang Juni rief ihn dann eine Nachbarin an und erzählte, dass seine Frau in der Psychiatrie aufgenommen, die Kinder in einem Heim untergebracht worden seien. Geschockt fragte er beim Jugendamt nach, das ihn zum Gespräch bat. „Ich dachte, mir würden die Kinder übergeben", sagt Körner, der eilig eine Wohnung im Haus der Eltern dafür hergerichtet hatte.
Doch im Jugendamt legte Frau M. ihm einen Antrag zur Aufnahme seiner Kinder ins Heim vor, den er nun nachträglich unterzeichnen sollte. „Als ich mich weigerte, sagte sie, es drohe der Entzug des Sorgerechts, sollte die Unterschrift gerichtlich ersetzt werden müssen." Widerwillig schrieb er auf der Rückseite, dass er nicht einverstanden sei, aber unter Vorbehalt zustimme. Gegen den Willen des Vaters meldete das Kinderheim Peter dann von seiner bisherigen Schule ab und auf einer heimnahen an.
Immer wieder versuchte Körner Frau M. davon zu überzeugen, dass er seine Kinder versorgen könne. Er hatte eine Dreiviertel-Stelle in einer Reha-Klinik angenommen, bei der er von acht bis 14 Uhr arbeitete, „doch Frau M. meinte ernsthaft, nur wenn ich die Arbeit ganz aufgebe, könnte ich mich der Erziehung richtig widmen", so Körner.
Als auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten von Frau M. ergebnislos blieb, folgte er dem Rat einer Jugendamts-Mitarbeiterin einer anderen Stadt und forderte die Duisburger Behörde auf, ihm schriftlich die Rechtsgrundlage für die Heimunterbringung seiner Kinder zu erklären. Denn er sei schließlich noch Mit-Sorgeberechtigter, schrieb Körner. Er kündigte an, die Kinder einfach mitzunehmen, falls er keine Antwort erhielte und reichte eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau M. und ihren Vorgesetzten ein.
Aufgrund dieses Drucks, vermutet Körner, informierte das Jugendamt seine Frau, die mittlerweile aus der Psychiatrie entlassen war, und händigte ihr die Kinder aus. Die Behörde teilte ihm später mit, dies sei auf Wunsch seiner Frau geschehen. Warum ihr erlaubt wurde, was man ihm verwehrte, begreift Körner bis heute nicht. Damals war für ihn das Maß voll, er stellte Strafanzeige gegen Frau M. wegen Kindesentziehung, Nötigung und Amtsmissbrauch. Wenig später kam es zu einer Aussprache zwischen den Eltern. Gemeinsam einigten sie sich, ihre Anträge vor Gericht zurückzuziehen. Peter sollte fortan bei seinem Vater, Patricia bei ihrer Mutter leben. Als seine Frau im Januar 2003 erneut in die Psychiatrie ging, kam auch Patricia zum Vater.
Aus Sicht des Jugendamtes ist alles korrekt verlaufen. Dass die Mutter der Kinder als Sorgeberechtigte vorgezogen wurde, erklärt Behördenleiter Krützberg damit, dass „es aus sozialpädagogischer Sicht sinnvoll war". Mehr will er dazu nicht sagen. In einer Stellungnahme von Frau M. für das Gericht ist nachzulesen, dass auch bei Herrn Körner eine psychische Belastung nicht auszuschließen sei. Auch er habe sich bei dem Hausbesuch im Mai, als er noch bei seiner Frau wohnte, als nicht fähig gezeigt, den Kindern Grenzen aufzuzeigen. „Warum sie dann nie darauf einging, meine Erziehungsfähigkeit begutachten zu lassen, blieb mir ein Rätsel", sagt Körner.
Vor kurzem hat er vor Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen. „Jetzt kommen meine Kinder endlich zur Ruhe", sagt Körner. Dass er gegen Frau M. Recht bekommt, daran glaubt er nicht. Von seiner Strafanzeige hat er nichts mehr gehört. Ebenso wenig wie von einer weiteren Anzeige, die Anfang des Jahres ein Online-Magazin für Bürgerrechte in seiner Sache stellte. Der Fall werde bearbeitet, heißt es dazu bei der Staatsanwaltschaft Duisburg.
Heike Vowinkel
Admin 17.03.07, 08:37
No new posts Jugendamt Wittenberg: Fall Görgülü vor dem EGMR

THIRD SECTION

CASE OF GÖRGÜLÜ v. GERMANY

(Application no. 74969/01)

FINAL

26/05/2004

JUDGMENT

This version was rectified in accordance with Rule 81

of the Rules of Court on 24 May 2005

STRASBOURG

26 February 2004

This judgment will become final in the circumstances set out in Article 44 § 2 of the Convention. It may be subject to editorial revision.


In the case of Görgülü v. Germany,

The European Court of Human Rights (Third Section), sitting as a Chamber composed of:

Mr L. Caflisch, President,
Mr G. Ress,
Mr P. Kūris,
Mr B. Zupančič,
Mr J. Hedigan,
Mrs M. Tsatsa-Nikolovska,
Mr K. Traja, judges,
and Mr V. Berger, Section Registrar,

Having deliberated in private on 20 March 2003 and 5 February 2004,

Delivers the following judgment, which was adopted on the last-mentioned date:

PROCEDURE

1. The case originated in an application (no. 74969/01) against the Federal Republic of Germany lodged with the Court under Article 34 of the Convention for the Protection of Human Rights and Fundamental Freedoms (“the Convention”) by a Turkish national of Zaza origin, Kazim Görgülü (“the applicant”), on 18 September 2001.

2. The applicant, who had been granted legal aid, was represented by Ms A. Zeycan, a lawyer practising in Bochum. After admissibility he was also represented by Mr P. Koeppel, a lawyer practising in Munich. The German Government (“the Government”) were represented by their Agent, Mr K. Stoltenberg, Ministerialdirigent.

3. The applicant alleged in particular that a court decision refusing him access to and custody of his son violated his right to respect for his family life under Article 8 of the Convention. He also complained about the unfairness of the court proceedings under Article 6 § 1 of the Convention.

4. The application was allocated to the Third Section of the Court (Rule 52 § 1 of the Rules of Court). Within that Section, the Chamber that would consider the case (Article 27 § 1 of the Convention) was constituted as provided in Rule 26 § 1.

5. By a decision of 20 March 2003, the Court declared the application partly admissible.

6. The applicant and the Government each filed observations on the merits (Rule 59 § 1).

7. The Turkish Government, having been informed of their right to intervene (Article 36 § 1 of the Convention and Rule 61 § 2 of the Rules of Court), declared that they would not submit any observations.

THE FACTS

I. THE CIRCUMSTANCES OF THE CASE

A. Factual background

8. The applicant was born in 1969 and lives in Krostitz, Germany.

9. He is the father of the child Christofer, born out of wedlock on 25 August 1999 in Leipzig.

10. The applicant met the child's mother, (Ms M.) in 1997. In 1998, they planned to get married, but Ms M. cancelled the wedding. Nevertheless, their relationship continued until the beginning of 1999. The applicant found out about Ms M.'s pregnancy in May 1999. According to the applicant, he and Ms M. agreed at that time that the applicant would take care of the child. Subsequently, the applicant inquired after Ms M. and her unborn child on a weekly basis, but was not able to contact her as from July 1999.

11. Directly after birth on 25 August 1999, Ms M. gave Christofer for adoption. The Wittenberg Youth Office (Jugendamt), as Christofer's curator (Amtsvormund), immediately informed Mr and Ms B., who were registered as prospective adoptive parents and who had previously adopted a child, that Christofer had been given for adoption. They fetched Christofer from hospital four days later and took him home.

12. In October 1999 the applicant heard about Christofer's birth and Ms M.'s giving the child for adoption. In November 1999, he went to the Leipzig Youth Office with the intention of adopting Christofer himself. Since Ms M. had not given any details regarding the paternity, the Youth Office refused to give the applicant any information regarding Christofer.

13. On 30 November 1999 Ms M. accompanied the applicant to the Youth Office and confirmed that he was Christofer's father, whereupon the applicant obtained his son's birth certificate.

14. On 12 January 2000 following an official acknowledgement of paternity and a request for custody rights on 10 January 2000, the applicant initiated paternity proceedings before the Wittenberg District Court.

15. On 20 June 2000 after the applicant had acknowledged paternity a second time on 2 May 2000 and submitted to a medical blood analysis, the Wittenberg District Court confirmed that he was Christofer's father.

16. Since December 1999 the applicant has been married under Islamic law to Ms C, a German national. He lives with his wife and one of her two children.

B. Custody and access proceedings

17. On 10 January 2000 the applicant requested the Wittenberg District Court to transfer custody of Christofer to him.

18. On 30 August 2000 the Wittenberg District Court appointed Ms F. as curator ad litem (Verfahrenspfleger) to represent Christofer's interests in the custody proceedings.

19. During a hearing held on 25 September 2000 the District Court decided that a meeting between the applicant and Ms C. and Mr and Ms B. should be arranged and that first contacts between the applicant and Christofer should be planned and implemented. On 13 October 2000 the applicant and Ms C. met Mr and Ms B. Up to December, four meetings took place between the applicant and his son in the presence of Christofer's foster parents. Since December 2000 no more meetings have taken place since Christofer was ill and his foster parents considered such meetings to be too much of a burden for a young child.

20. On 11 January 2001 the applicant lodged an application with the Wittenberg District Court in order to obtain access to his son. Ms F. was also appointed curator ad litem for the purposes of the access proceedings.

21. On 8 February 2001 the Wittenberg District Court, by way of an interim measure, ordered that the applicant should have access to Christofer on six consecutive Saturdays for first one, later two, then three, and then eight hours.

22. On 16 February 2001, following the Youth Office's appeal, the Naumburg Court of Appeal suspended the execution of the District Court's interim decision pending proceedings before it. The applicant was permitted to see Christofer once a month for two hours in the presence of Mr and Ms B. or a third person.

23. On 9 March 2001 the Wittenberg District Court decided to transfer the sole custody of Christofer to the applicant pursuant to section 1672 (1) of the Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch). Based on Ms F.'s observations, on written submissions by and interviews with the parties as well as on a psychological report submitted by a certified pedagogue (pedagogic psychology) of the Sachsen-Anhalt Regional Youth Office (Landesjugendamt) dated 30 January 2001, the District Court was convinced that the applicant was willing and able to give Christofer a home and family and that granting the applicant sole custody was in the child's best interest. The District Court recalled that during the meetings between the applicant and Christofer, the child had shown no aversion towards the applicant and had not suffered any harm. Contacts between the applicant and Christofer in general therefore did not pose a threat to the child's well-being. The District Court stated that such contacts could already have taken place much earlier if the competent authorities had not obstinately pursued the adoption proceedings, thereby preventing any contact between father and child. The District Court found that, should Christofer stay with his foster parents and later find out about his background, he risked being subjected to an identity conflict. Such a conflict would pose a greater threat to the child's well-being than separating him from his foster family after what might eventually amount to two years, in particular with regard to Christofer's stable state of mind. While noting that this decision on custody would not have any instant practical effects, in particular not on the rights of the foster parents, the District Court found it important to adapt Christofer quickly to the new situation. It considered it imperative that the meetings and contacts that had begun to take place in September 2000 should continue, in order to prevent a change of residence from becoming a sudden, incisive break in Christofer's life. It also found that if the child should move in with his father, he should continue to pay frequent visits to his foster family. In similar cases, such visits had led to positive results.

The District Court furthermore mentioned that the Youth Office was represented by the same lawyer who represented Christofer's foster parents in parallel proceedings.

24. On 10 April 2001 the Naumburg Court of Appeal, upon the Youth Office's appeal and a second appeal lodged by Mr and Ms B., revoked the interim decision on access of 8 February 2001. It found that following the Wittenberg District Court's decision granting the applicant custody of Christofer, which included unlimited access, the object of the dispute had disappeared.

25. On 27 April 2001 the Naumburg Court of Appeal, upon the Youth Office's appeal against the District Court's custody decision, decided to suspend the execution of the custody decision until it had decided on the appeal. It also discharged Ms F., Christofer's curator ad litem, finding that she had exceeded her authority and was no longer impartial. Ms E., a social worker, was appointed new curator ad litem.

26. On 19 June 2001 the Wittenberg District Court, by way of an interim measure, granted the applicant access to his son on three days for two hours respectively and starting the end of June1 2001, on every Saturday for eight hours. It ordered Mr and Ms B. to co-operate and obliged them to find substitute dates for any cancelled meeting. As in the custody proceedings, Ms F. was discharged and Ms E. was appointed as new curator ad litem.

27. On 20 June1 2001 the Naumburg Court of Appeal revoked the District Court's decision of 9 March 2001 and rejected the applicant's request for custody of Christofer. It also suspended the applicant's access to his son until 30 June 2002.

In its decision, the Court of Appeal found that transferring custody to him was not only not in the child's best interest, but even detrimental to his well-being. In this respect it had regard to the psychological report of the Sachsen-Anhalt Regional Youth Office, a medical report of a paediatrician dated 19 January 2001 and a report of Ms E. dated 6 June 2001 that it had previously ordered to examine the child's well-being and the housing facilities of both the applicant and the foster parents. It also relied on its own experience in such matters and on its knowledge of the facts.

The Court of Appeal considered that the applicant was in a position to care for Christofer. It noted that he was married to Ms C., a German national, who had already raised two children herself and who would support him. The applicant could also offer other objective assets for raising a child, i.e. a house with a separate room for Christofer. The Court of Appeal was also convinced that although he had never gone to school himself nor completed any higher education, the applicant was, with the assistance of Ms C., able to further Christofer's education.

However, separating the child from his foster family was not in Christofer's best interest, as a deep social and emotional bond had evolved between the child and his foster family. Christofer had lived with Mr and Ms B. for one year and ten months which, in the court's view, constituted an “infinite amount of time” (“einen unendlichen Zeitraum”) for a child of Christofer's age. In this situation, a separation from Mr and Ms B. would lead to severe and irreparable psychological damage for the child, especially as he had already experienced the separation from his natural mother, which in itself had been a traumatic event. It would be impossible to convey the necessity of a separation to such a young child, especially as the applicant was a stranger to Christofer.

The Court of Appeal regarded the above reports as sufficient to assess the case before it and therefore found that there was no need for further expert opinions, as there was no reason to expect that they would come to different conclusions in favour of the applicant. It found that any remaining doubts as to this point were to the applicant's detriment (“zu Lasten des Kindesvaters”).

Moreover, the Court of Appeal, based on the above-mentioned psychological report and the report of the curator, found that the suspension of access was in Christofer's best interest. Having regard to the unrest and insecurity occasioned by the unresolved legal dispute, any contact with his natural father would be a physical and psychological strain for the child. Suspending access for a certain time would allow Christofer to regain the necessary inner repose and emotional balance.

28. On 31 July 2001 the Federal Constitutional Court, sitting as a panel of three judges, refused to entertain the applicant's constitutional complaint.

C. Subsequent developments

1. Custody and access proceedings

29. Since then, the applicant has initiated new proceedings before the District Court requesting custody and access. On seven different occasions, the applicant attempted to contact Christofer, but these attempts remained unsuccessful due to the refusal to cooperate or absence of Mr and Ms B. Two hearings scheduled for February and July 2003 were cancelled. On 22 July 2003, the District Court appointed Ms E. as curator ad litem for both custody and access proceedings. On 28 October 2003 the Naumburg Court of Appeal dismissed the applicant's appeal.

On 30 September 2003 it rejected the applicant's request for an interim decision regarding the right to access due to the tense relationship between the applicant and the foster parents and the unclear legal situation. On 27 November 2003 a first hearing took place before the District Court.

2. Adoption proceedings

30. On 19 January 2001 the Wittenberg District Court received Mr and Ms B.'s request for permission to adopt Christofer. The Wittenberg Youth Office, acting as Christofers legal representative, had previously given its consent to the adoption. On 28 December 2001, following the applicant's refusal to consent to the adoption of Christofer, the District Court decided to replace his missing consent by court order. On 30 October 2002 the Dessau Regional Court dismissed the applicant's request to stay the adoption proceedings pending the outcome of the custody and access proceedings. On 24 July 2003 the Naumburg Court of Appeal granted the applicant's appeal and revoked the Regional Court's decision. Although the Court of Appeal refused to suspend the adoption proceedings pending the proceedings before this Court, it noted that the competent domestic courts were bound to take into account a possible judgment of this Court.

II. RELEVANT DOMESTIC LAW

31. The statutory provisions on custody and access are to be found in the Civil Code.

Section 1626 (1) reads as follows:

“The father and the mother have the right and the duty to exercise parental authority (elterliche Sorge) over a minor child. The parental authority includes the custody (Personensorge) and the care of property (Vermögenssorge) of the child.”

According to section 1626 a (2), the mother of a child born out of wedlock exercises custody if no other agreement has been reached between the parents. In such a case, provided that the parents have separated not only temporarily, the father may, with the mother's consent, request that custody of a child be transferred to him entirely or in part pursuant to section 1672 (1). If the mother's custody has been suspended for an indefinite time, as is the case if she consents to the child's adoption (section 1751 (1)), the family court shall transfer custody to the other parent, if this is in the child's best interest (section 1678 (2) in connection with section 1751 (1)).

Pursuant to section 1632 (1), custody includes the right to demand that a child be returned from anyone who unlawfully withholds this child. If parents want to remove their child from a foster family after a lengthy period of time, the family court may order that the child continue to live at the foster home, if and as long as a removal would endanger the child's well-being (section 1632 (4)).

According to section 1684, a child is entitled to have access to both parents; each parent is obliged to have contact with, and entitled to have access to, the child. Moreover, the parents must not do anything that would harm the child's relationship with the other parent or seriously interfere with the child's upbringing. The family courts can determine the scope of the right of access and prescribe more specific rules for its exercise, also with regard to third parties; and they may order the parties to fulfil their obligations towards the child. The family courts can, however, restrict or suspend that right if such a measure is necessary for the child's welfare. A decision restricting or suspending that right for a lengthy period or permanently may only be taken if otherwise the child's well-being would be endangered. The family courts may order that the right of access be exercised in the presence of a third party, such as a Youth Office authority or an association (section 1684 § 4).

Section 1696 postulates that the guardianship and family courts are obliged to amend their decisions, if this is necessary for convincing reasons profoundly linked to the well-being of the child.

32. Proceedings in family matters are governed by the Act on Non-Contentious Proceedings (Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit).

According to section 12 of that Act, the court shall, ex officio, take the measures of investigation that are necessary to establish the relevant facts and take the evidence that appears appropriate.

Under section 50, the court shall appoint a curator ad litem to represent the under aged child if this is necessary in order to protect the child's interests.

THE LAW

I. ALLEGED VIOLATION OF ARTICLE 8 OF THE CONVENTION

33. The applicant complained that the decision of the Naumburg Court of Appeal refusing him custody of and access to his child Christofer, born out of wedlock, amounted to a breach of Article 8 of the Convention, the relevant part of which provides:

“1. Everyone has the right to respect for his ... family life ... .

2. There shall be no interference by a public authority with the exercise of this right except such as is in accordance with the law and is necessary in a democratic society ... for the protection of health or morals, or for the protection of the rights and freedoms of others.”

34. The Government requested the Court to find no violation of this provision.

A. Whether there was an interference

35. The Court notes that the parties agreed that the decision refusing the applicant custody of and access to his child amounted to an interference with his right to respect for his family life, as guaranteed by Article 8 § 1.

36. Any such interference will constitute a violation of this Article unless it is “in accordance with the law”, pursues an aim or aims that are legitimate under paragraph 2 of Article 8 and can be regarded as “necessary in a democratic society”.

B. Whether the interference was justified

37. The parties did not dispute that the decision at issue had a basis in national law, namely sections 1678 § 2 and 1684 § 4 of the Civil Code, and that it was aimed at protecting the best interests of the child, which is a legitimate aim within the meaning of paragraph 2 of Article 8 (see Keegan v. Ireland, judgment of 26 May 1994, Series A no. 290, p. 20, § 44).

38. It therefore remains to be examined whether the refusal of custody and2 access can be considered “necessary in a democratic society”.

1. The parties' submissions

(a) The applicant

39. The applicant submitted that the Naumburg Court of Appeal's decision of 20 June 2001 violated his right to family life by preventing him from living with and having access to his son although his ability and willingness to care for Christofer were not in dispute. He found it incomprehensible that the foster parents' rights were put above his own as Christofer's natural father and maintained that by not taking Christofer's right to know his real family into account, the Court of Appeal had not acted in the child's best interest. The applicant further underlined that to this day, he has had almost no contact with Christofer due to Mr and Ms B's unwillingness to cooperate and that the German courts and authorities were doing nothing to help him. He finally complained that the proceedings before the Naumburg Court of Appeal were not fair.

(b) The Government

40. The Government considered the Court of Appeal's arguments to be reasonable. In particular they found it sensible to attach greater importance to the child's interest in maintaining the parent-child relationship that had developed with his foster parents, than to the applicant's interest in being united with his child. The question of when the amount of time spent living in a family would pose an obstacle to a change in the family situation could not be answered in absolute terms but only in relation to the child's age and the beginning of his life with the foster family. The Government agreed with the Court of Appeal that separating Christofer from his foster family after he had already been separated from his natural mother after childbirth constituted a second rift in his life which could have adverse effects on his further development. Due to the risks that a separation would pose for Christofer's welfare and the fact that nothing indicated that the child's situation would change in the near future, the Court of Appeal was not required to consider whether letting Christofer remain with the foster family temporarily could have reduced the above-mentioned harm to an acceptable level. There was also no need to examine the applicant's abilities to alleviate the mental harm occasioned by a separation from the foster family, as even an ideal parent would not be able to keep the harm caused within reasonable limits.

As regards the suspension of the applicant's right to access, the Government, bearing in mind that decisions to limit a parent's access to his or her child were always subject to a stricter examination, found that this was a necessary measure within the meaning of Article 8 § 2. They agreed with the reasoning of the Court of Appeal in that the conflicts between the foster parents and the applicant had caused disquiet and uncertainty in the foster family and that this tension was felt by Christofer. A continuation of this situation would have posed a danger for the child's welfare. In particular, given that a parent's right of access to his or her child always presupposed a certain level of cooperation between all the parties concerned and that the lack of such cooperation had been an emotional strain on everybody involved, the Government did not find it unreasonable that the parties be separated for one year in order to calm their emotions.

The Government finally observed that the applicant's interests had been sufficiently taken into account in the decision making-process. The applicant participated in court proceedings, was heard before court in person and was granted legal aid.

2. The Court's assessment

(a) General principles

41. In determining whether the refusal of custody and access was “necessary in a democratic society”, the Court has to consider whether, in the light of the case as a whole, the reasons adduced to justify this measure were relevant and sufficient for the purposes of paragraph 2 of Article 8 of the Convention. Undoubtedly, consideration of what lies in the best interest of the child is of crucial importance in every case of this kind. Moreover, it must be borne in mind that the national authorities have the benefit of direct contact with all the persons concerned. It follows from these considerations that the Court's task is not to substitute itself for the domestic authorities in the exercise of their responsibilities regarding custody and access issues, but rather to review, in the light of the Convention, the decisions taken by those authorities in the exercise of their power of appreciation (see Sahin and Sommerfeld v. Germany [GC], nos. 30943/96 and 31871/96, § 64 and § 62 respectively, ECHR 2003-VIII, and T.P. and K.M. v. the United Kingdom [GC], no. 28945/95, § 71, ECHR 2001-V).

42. The margin of appreciation to be accorded to the competent national authorities will vary in accordance with the nature of the issues and the importance of the interests at stake. In particular when deciding on custody, the Court has recognised that the authorities enjoy a wide margin of appreciation. However, a stricter scrutiny is called for as regards any further limitations, such as restrictions placed by those authorities on parental rights of access, and as regards any legal safeguards designed to secure an effective protection of the right of parents and children to respect for their family life. Such further limitations entail the danger that the family relations between a young child and one or both parents would be effectively curtailed (see Elsholz v. Germany [GC], no. 25735/94, § 49, ECHR 2000-VIII, and Kutzner v. Germany, no. 46544/99, § 67, ECHR 2002-I).

43. Article 8 requires that the domestic authorities should strike a fair balance between the interests of the child and those of the parents and that, in the balancing process, particular importance should be attached to the best interests of the child which, depending on their nature and seriousness, may override those of the parents. In particular, a parent cannot be entitled under Article 8 of the Convention to have such measures taken as would harm the child's health and development (Scozzari and Giunta v. Italy [GC], nos. 39221/98 and 41963/98, § 169, ECHR 2000-VIII, P., C. and S. v. the United Kingdom, no. 56547/00, § 117, ECHR 2002-VI).

(b) Application in the present case

i. Custody

44. The Court notes that in the present case, in its decision of 20 June 2001, the Court of Appeal considered that although the applicant was in a position, together with his wife who had already raised two children, to care for Christofer, granting the applicant custody would not be in Christofer's best interest, as a deep social and emotional bond had evolved between the child and his foster family and a separation from the latter would lead to severe and irreparable psychological damage on the part of the child. The Court also notes that in its decision of 9 March 2001, the Wittenberg District Court had, on the contrary, considered it in the best interest of Christofer that his father obtains custody of him.

45. The Court is aware that the fact that the applicant and Christofer have at no time lived together may be of relevance when striking a balance between the conflicting rights and interests of the applicant and the rights of Mr and Ms B. and Christopher. The Court recalls its case-law, which postulates that where the existence of a family tie with a child has been established, the State must act in a manner calculated to enable that tie to be developed (see Keegan cited above p. 19, § 50, and Kroon and Others v. the Netherlands, judgment of 20 September 1994, Series A no. 297-C, p. 56, § 32). Article 8 of the Convention thus imposes on every State the obligation to aim at reuniting a natural parent with his or her child (see K. and T. v. Finland [GC], no. 25702/94, § 178, ECHR 2001- VII, Johansen v. Norway, judgment of 7 August 1996, Reports of Judgments and Decisions 1996-III, p. 1008, § 78, and Olsson v. Sweden (no. 1), judgment of 24 March 1988, Series A no. 130, p. 36, § 81). In this context, the Court also notes that effective respect for family life requires that future relations between parent and child not be determined by the mere passage of time (see, mutatis mutandis, Sylvester v. Austria, nos. 36812/97 and 40104/98, § 69, 24 April 2003, and W. v. the United Kingdom, judgment of 8 July 1987, Series A no. 121, p. 29, § 65).

46. The Court concedes that an instant separation from Christofer's foster family might have had negative effects on his physical and mental condition. However, bearing in mind that the applicant is Christofer's biological parent and undisputedly willing and able to care for him, the Court is not convinced that the Naumburg Court of Appeal examined all possible solutions to the problem. In particular, that court does not appear to have examined whether it would be viable to unify Christofer and the applicant under circumstances that would minimise the strain put on Christofer. Instead, the Court of Appeal apparently only focussed on the imminent effects which a separation from his foster parents would have on the child, but failed to consider the long-term effects which a permanent separation from his natural father might have on Christofer. The solution envisaged by the District Court, namely to increase and facilitate contacts between the applicant and Christofer, who would at an initial stage continue to live with his foster family, was seemingly not taken into consideration. The Court recalls in this respect that the possibilities of reunification will be progressively diminished and eventually destroyed if the biological father and the child are not allowed to meet each other at all, or only so rarely that no natural bonding between them is likely to occur (K. and T. v. Finland, cited above, § 179).

47. In the light of the above, the Court finds that there was a violation of Article 8 of the Convention.

ii. Access

48. As regards the suspension of access rights, the Court notes that the Naumburg Court of Appeal based its decision on the physical and psychological strain for the child that any contact with his natural father would mean. The Court of Appeal had thereby regard to the unrest and insecurity occasioned by the unresolved legal dispute and concluded that suspending access for a certain time would allow Christofer to regain the necessary inner repose and emotional balance. The Court observes that until June 2001, the applicant was able to see his child on merely six occasions for several hours at a time. The Court of Appeal's decision rendered any form of family reunion and the establishment of any kind of further family life impossible. In this context, the Court recalls that it is in a child's interest for its family ties to be maintained, as severing such ties means cutting a child off from its roots, which can only be justified in very exceptional circumstances (see Gnahoré v. France, no. 40031/98, § 59, ECHR 2000-IX, Johansen, cited above, pp. 1008-1009, § 78, and P.,C. and S. v. United Kingdom, cited above, § 118). There is no evidence of such exceptional circumstances in the present case.

49. Thus, the Naumburg Court of Appeal, by revoking all decisions that would have granted the applicant access to his son, did not fulfil the positive obligation imposed by Article 8 to unite father and son. The Court notes that even after the one year had elapsed in June 2002, the applicant's attempts to obtain access to his son have still not been successful.

50. Accordingly, and bearing in mind the more narrow margin of appreciation as regards restrictions on parental rights of access (see paragraph 42 above), the Court considers that the reasons which the Naumburg Court of Appeal relied on to suspend the applicant's access to his child for one year, were insufficient to justify such a serious interference in the applicant's family life. Notwithstanding the domestic authorities' margin of appreciation, the interference was therefore not proportionate to the legitimate aims pursued.

51. Consequently, there has been a violation of Article 8 of the Convention.

iii. Decision-making process

52. The Court recalls also that, whilst Article 8 of the Convention contains no explicit procedural requirements, the decision-making process involved in measures of interference must be fair and such as to ensure due respect of the interests safeguarded by Article 8. The Court must therefore determine whether, having regard to the circumstances of the case and notably the importance of the decisions to be taken, the applicant has been involved in the decision-making process, seen as a whole, to a degree sufficient to provide him with the requisite protection of his interests (see W. v. the United Kingdom judgment of 8 July 1987, Series A no. 121, p. 29, § 64; Buscemi v. Italy, no. 29569/95, § 58, ECHR 1999-VI, and Elsholz, cited above, § 52).

53. The Court notes that the applicant, assisted by counsel, had the opportunity to present his arguments in writing and orally. He was placed in a position enabling him to put forward all arguments in favour of obtaining custody and access rights and he also had access to all relevant information which was relied on by the courts. The Court further notes that the evidential basis for the Court of Appeal's decision included the evidence submitted before the District Court, i.e., the statements of the parties, of the child's natural mother, the observations of Ms F, the first curator ad litem, and the psychological report of Ms K. from the Sachsen-Anhalt Regional Youth Office from 30 January 2001. The Court of Appeal additionally ordered a report as regards the child's well-being and the applicant's and foster parents' housing facilities which the new curator ad litem, Ms E., presented on 6 June 2001.

54. In these circumstances, and bearing in mind that as a general rule it is for the national courts to assess the evidence before them (Sahin and Sommerfeld, cited above, § 73 and § 71 respectively), the Court is satisfied that the procedural requirements implicit in Article 8 of the Convention were complied with and that the applicant was involved in the decision-making process, seen as a whole, to a degree sufficient to provide him with the requisite protection of his interests.

55. Accordingly there has been no violation of Article 8 of the Convention in this respect.

II. ALLEGED VIOLATION OF ARTICLE 6 § 1 OF THE CONVENTION

56. The applicant complained about the unfairness of the proceedings before the Naumburg Court of Appeal. He relies on Article 6 § 1 of the Convention which, insofar as relevant, reads as follows:

“In the determination of his civil rights and obligations ..., everyone is entitled to a ... hearing within a reasonable time by an independent and impartial tribunal...”

The applicant criticised the expert reports that the Court of Appeal had relied on. He complained in particular that in the process of preparing her expert opinion, the second curator ad litem, Ms E., had not spoken with him directly and had visited his house in his absence. As regards the psychological report submitted by a certified pedagogue, the applicant referred to a critical report submitted by the first curator ad litem, Ms F., in answer to this report, in which she gave a detailed account of why the psychological report had not been prepared with the diligence required. He also complained about the allegedly unreasonable dismissal of Ms F., the first curator ad litem involved in the proceedings before the District Court.

The applicant further submitted that the counsel representing the Youth Office in the appeal proceedings was at the same time representing Christofer's foster parents in the adoption proceedings, which to his opinion led to a considerable conflict of interests.

57. The Government underlined that the applicant had participated in court proceedings and that his submissions had been accepted and considered by the Court of Appeal. He was heard before court in person and was granted legal aid. Contrary to the applicant's allegations, Ms E., the second curator ad litem, met with the applicant before preparing her expert report. As regards the dismissal of Ms F. as curator ad litem, the Government maintained that the applicant was barred from regarding this as a violation of his rights, as Ms F. had been appointed to protect Christofer's rights, but not those of the applicant.

As regards the allegations that the legal counsel representing the Youth Office in appeals proceedings also represented the foster parents in other proceedings, the Government submitted that this complaint had not been raised before the Federal Constitutional Court, so that with regard to this matter, the applicant did not exhaust the remedies available under German law. In any event, the legal counsel concerned was representing Christofer in court proceedings, who was legally represented by the Youth Office. Even if the applicant's allegations were true, the Government failed to see how this could violate his rights under the Convention.

58. The Court reiterates that its duty, according to Article 19 of the Convention, is to ensure the observance of the undertakings of the Contracting States to the Convention. In particular, it is not its function to act as a court of appeal and to deal with errors of fact or of law allegedly committed by a national court unless and in so far as they may have infringed rights and freedoms protected by the Convention. Furthermore, as a general rule, it is for the national courts to assess the evidence before them as well as the relevance of the evidence which defendants seek to adduce (see Vidal v. Belgium, judgment of 22 April 1992, Series A no. 235-B, p. 32, § 33, Elsholz, cited above, § 66, M.C. v. Finland (dec.), no. 28460/95, 25 January 2001). However, the Court must ascertain whether, taken as a whole, the proceedings, including the way in which the evidence was dealt with, were fair within the meaning of Article 6 § 1 of the Convention. The Court recalls in this respect that the difference between the purposes pursued by the safeguards afforded by Article 6 § 1 and Article 8, respectively, may justify an examination of the same set of facts under both Articles (McMichael v. the United Kingdom, judgment of 24 February 1995, Series A no. 307-B, p. 57, § 91, Hoppe v. Germany, no. 28422/95, § 61, 5 December 2002, Buchberger v. Austria, no. 32899/96, § 49, 20 December 2001, Nekvedavicius v. Germany (dec.), no. 46165/99, 19 June 2003).

59. The Court has found above that the applicant was sufficiently involved in the decision-making process for the purposes of Article 8 of the Convention. The Court finds no indication that the procedures or decisions adopted by the domestic courts in this case infringed the fairness requirement at the heart of Article 6 § 1 of the Convention, in particular as the applicant, represented by legal counsel, had the opportunity to challenge the contents of the expert opinions during the court proceedings. As regards the legal representation of the Youth Office and the foster parents by the same counsel, albeit in different proceedings, the Court notes furthermore that in its decision of 9 March 2001 the Wittenberg District Court had already taken notice of and mentioned this double representation. There is no indication that this element had any influence on the German courts' decisions. Moreover, the applicant does not appear to have given weight to this complaint, as he did not raise it before the Federal Constitutional Court.

60. In sum, the Court finds that with regard to the proceedings before the Court of Appeal, there has been no violation of Article 6 § 1 of the Convention.

III. APPLICATION OF ARTICLE 41 OF THE CONVENTION

61. Article 41 of the Convention provides:

“If the Court finds that there has been a violation of the Convention or the Protocols thereto, and if the internal law of the High Contracting Party concerned allows only partial reparation to be made, the Court shall, if necessary, afford just satisfaction to the injured party.”

A. Damages

62. The applicant requested 18 253, 69 Euros (EUR) in compensation for the loss of child benefits and homeowners' child support (Baukindergeld) since Christofer's birth, both of which Mr and Ms B. had received for raising Christofer. With regard to the homeowners' child support, the applicant notes that when building his house, he had had greater expenses as he had included enough space for Christofer. As the applicant only worked part-time and did not take on certain work offers in order to be available for Christofer and the court proceedings also had considerable negative effects on his health and ability to concentrate, he also requested damages for the earnings thus lost (11 572, 93 EUR). The applicant also sought compensation for non-pecuniary damage, pointing to the distress and frustration he had felt as a result of the denial of custody over and access to his child. He left the issue of quantum to the Court's discretion.

63. The Government disputed that the loss of child benefits and homeowners' child support were damages in the above sense, as both were State subsidies paid to families with children in order to cover higher expenses actually caused by one or more children living in a household. As Christofer never lived with the applicant, these costs never arose. According to the Government, the applicant could also not request damages for the loss of earnings, as the decision to work part-time was taken by the applicant in order to be with his son and was thus not inspired by the refusal to grant him custody and access.

64. The Court points out that by Article 46 of the Convention the High Contracting Parties undertook to abide by the final judgments of the Court in any case to which they were parties, execution being supervised by the Committee of Ministers. It follows, inter alia, that a judgment in which the Court finds a breach imposes on the respondent State a legal obligation not just to pay those concerned the sums awarded by way of just satisfaction, but also to choose, subject to supervision by the Committee of Ministers, the general and/or, if appropriate, individual measures to be adopted in their domestic legal order to put an end to the violation found by the Court and to redress so far as possible the effects. Furthermore, subject to monitoring by the Committee of Ministers, the respondent State remains free to choose the means by which it will discharge its legal obligation under Article 46 of the Convention, provided that such means are compatible with the conclusions set out in the Court's judgment (Scozzari and Giunta, cited above, § 249). In the case at hand this means making it possible for the applicant to at least have access to his child.

65. As regards pecuniary damage the Court recalls that there must be a clear causal connection between the damage claimed by the applicant and the violation of the Convention (P., C. and S. v. United Kingdom, cited above, § 148). It considers that the alleged pecuniary damage was not caused by the violation which has been found. It is of the opinion, however, that the applicant undoubtedly suffered non-pecuniary damage as a result of being separated from his child and also in view of the restrictions on his access rights, which is not sufficiently compensated by the finding of a violation of the Convention. Making an assessment on an equitable basis, as required by Article 41, the Court awards the applicant 15 000 EUR.

B. Costs and expenses

66. The applicant claimed 2 538, 23 EUR for costs and expenses incurred before the German courts and the Court, namely 2 189, 02 EUR for travel expenses to see his lawyers, 302, 68 EUR for mail and telephone costs and 46, 47 EUR for other costs. He submitted a detailed list of the claims.

67. The Government did not comment.

68. The Court reiterates that an award under this head may be made only in so far as the costs and expenses were actually and necessarily incurred in order to avoid, or obtain redress for, the violation found. In particular, no compensation can be awarded for costs and expenses which would have incurred irrespective of whether the proceedings in issue had violated the Convention or not (see, mutatis mutandis, P. C. and S. v. United Kingdom, cited above, § 148). Moreover, only those fees and expenses which relate to a complaint declared admissible can be awarded (K.A. v. Finland, no. 27751/95, 14 January 2003, § 154).

69. The Court notes that the applicant has been granted legal aid before the Court. It further observes that the applicant did not claim any compensation of costs for his legal representation before the domestic courts. In these circumstances, the Court is not called upon to make an award under this head.

70. As regards the requested additional sums, the Court notes that they concern the applicant's own costs and expenses.

The Court has found a violation of Article 8 as regards the denial of custody and access rights, but no violation of Articles 6 and 8 as to the alleged procedural shortcomings. Deciding on an equitable basis, the Court awards the applicant the sum of 1 500 EUR.

C. Default interest

71. The Court considers it appropriate that the default interest should be based on the marginal lending rate of the European Central Bank, to which should be added three percentage points.

FOR THESE REASONS, THE COURT UNANIMOUSLY

1. Holds that there has been a violation of Article 8 of the Convention in respect to the refusal of custody and access rights;

2. Holds that there has been no violation of Article 8 of the Convention as to the decision-making process;

3. Holds that there has been no violation of Article 6 § 1 of the Convention;

4. Holds

(a) that the respondent State is to pay the applicant, within three months from the date on which the judgment becomes final according to Article 44 § 2 of the Convention, 15 000 EUR (fifteen thousand euros) in respect of non-pecuniary damage and 1 500 EUR (one thousand five hundred euros) of costs and expenses, plus any tax that may be chargeable ;

(b) that from the expiry of the above-mentioned three months until settlement simple interest shall be payable on the above amounts at a rate equal to the marginal lending rate of the European Central Bank during the default period plus three percentage points;

5. Dismisses the remainder of the applicant's claim for just satisfaction.

Done in English, and notified in writing on 26 February 2004, pursuant to Rule 77 §§ 2 and 3 of the Rules of Court.

Vincent Berger Lucius Caflisch
Registrar President

1 Rectified on 24 May 2005: “July” has been changed to “June”.


2 Rectified on 24 May 2005: “custody and” has been added.



GÖRGÜLÜ v. GERMANY JUDGMENT


GÖRGÜLÜ v. GERMANY JUDGMENT


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