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Tschicki
Administrator
Beiträge: 48185 Ort: Dep.Maldonado/Uruguay
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Erstellt: 07.05.18, 02:30 Betreff: Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"
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Auswärtiges/Antwort - 30.06.2015 (hib 340/2015)
Berlin: (hib/AHE) Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der "These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches" erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, "damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann".
https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_06/-/380964
.......................
Bundesregierung trotzt 8. Mai 1945: „Das Deutsche Reich existiert weiter“
Deutschland hat immer wieder das Völkerrecht missachtet, wenn es um seine Interessen und seine Grenzen geht. Das zeigt der Völkerrechtler Gregor Schirmer in seinem aktuellen Buch über „Deutsche Grenzen und Territorien von 1815 bis 1990“. Zudem macht er auf ein erstaunliches Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1973 aufmerksam.
https://de.sputniknews.com/politik/20170715316606171-bundesregierungs-8-mai-deutsches-reich/
[editiert: 07.05.18, 02:40 von Tschicki]
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