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Autor |
Beitrag |
Donald
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 22.03.13, 20:30 Betreff: Re: Leistungsschutzrecht |
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Zitat: Tschicki
Na ich schaetze mal, dass so manche Medien spueren werden, dass sie kuenftig nicht mehr angeklickt werden |
Letztlich wird man mal schauen müssen wie und wo ein solches Recht umgesetzt werden kann. Es wird sicherlich für alle Angebote gelten, die sich im Bereich der deutschen Gerichtsbarkeit befinden, also Betreiber von Angeboten, die in Deutschland ihren Sitz haben und auch vermutlich die Server, die in Deutschland stehen.
Davon wird abhängen, wie sich der Markt darauf einstellt. Was Angebote von deutschen Anbietern angeht dürften die Regeln bald so einschränkend sein, dass viele Anbieter sich kaum noch trauen werden außer dem Impressum überhaupt noch etwas ins Internet zu stellen. So kann man natürlich auch das Internet unter politische Kontrolle bringen, ohne etwas verbieten zu müssen. Man schafft einfach optimale Rahmenbedingungen für Abmahnkanzleien und braucht sich nicht einmal die Finger schmutzig zu machen.
Ist schon irgendwie genial!!! Aus Sicht eines Volkswirts könnte man auch von der Privatisierung der Überwachungsapparates (Stasi - Gestapo - etc.) sprechen ohne dass irgendeiner der jeweiligen Regierung eine Beteiligung anlasten könnte!!!
Nicht, dass ich dagegen wäre geistiges Eigentum zu schützen. Aber ich finde die Diskrepanz so gravierend. Während geistiges Eigentum von Künstlern, Schriftstellern, etc scheinbar unendlich lange besteht ist es mit technischen Patenten nach 30 Jahren vorbei. Warum werden denn nicht Lieder z.B. nach spätestens 30 Jahren zu Volksliedern, die jeder trällern darf? Die sogenannten Volkslieder hat doch auch mal einer erfunden und sie sind trotzdem frei. Da zeigt sich wieder der Einfluss einer einflussreichen Lobby.
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