Birgitt
Mitglied
Beiträge: 883
|
Erstellt: 07.07.16, 14:21 Betreff: Re: Ausbildung - Absage aufgrund des Defis |
|
|
Der Betriebsarzt kann immer sein Veto einlegen und die Firma begibt sich dann nicht auf unsicheres Gebiet.
In diesem Berufswunsch wirst du keine Chance mehr haben durch den Defi und den Defi kannst gar nicht so abschirmen, dass es für die gesundheitlich nicht gefährlich wird, denn das wäre ein Ganzkörperanzug !! das zahlt weder die BG, der Arbeitgeber, noch irgend Jemand anderes.
____________________ Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
|
|