Birgitt
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Erstellt: 16.05.17, 19:25 Betreff: Re: Donnerstag Bewerbungsgespräch |
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ich kann nur dazu raten, im Lebenslauf den Hinweis der Schwerbehinderung von 50% oder mehr, anzugeben (keine Krankheiten), damit hat man als Arbeitnehmer seine Pflicht getan. Man muss es nicht wiederholen im Gespräch & auf irgendwas hinweisen. Wenn der potenzielle Arbeitgeber fragt, kann man antworten, muss aber nicht und da den Hinweis mit eventueller Förderung durch das Versorgungsamt (auch wieder mit Anträgen verbunden) hinweisen.
50% zum Lohn gibts vom Arbeitsamt (wenn beantragt & ist nur als Anreiz gedacht, nicht auf Dauer), wenn man sehr lange arbeitslos war, das hängt nicht zwingend mit der Schwerbehinderung zusammen.
auch muss man hier körperlich und geistige Behinderungen unterscheiden !!
@anett
das kannst du gern so machen, hilft aber Schwerbehinderten nicht, in einen Job zu kommen. Der Realität ins Auge sehen, anstatt womöglich als Arbeitsloser zu hause sitzen und den Staat in Anspruch nehmen, damit is niemandem geholfen !!
Hier kann man nur mit gleicher oder besserer Qualifizierung punkten (meine Erfahrungen)
____________________ Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
[editiert: 16.05.17, 23:53 von Birgitt]
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