Birgitt
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Erstellt: 17.05.17, 14:58 Betreff: Re: Donnerstag Bewerbungsgespräch |
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Zitat: ...Job–Anzeigen steht »Behinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.«
Ja, das ist aber eine typische Floskel für Bewerbungsausschreibungen, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Schwerbehinderte muss oft viel besser fachlich sein, um an den Job zu kommen. Hier reicht der Nachweis der Bewerbung & die Einladung zum Bewerbungsgespräch schon, um die Strafzahlung nicht leisten zu müssen.
____________________ Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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