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Theo
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Beiträge: 35

New PostErstellt: 17.08.06, 09:06     Betreff: Re: Defi und Merkzeichen G ?

Hallo!
Ich habe 80% und "G" und wohne in Oldenburg/Niedersachsen.
Die Stadt Oldenburg - Amt für Verkehr und Straßenbau - Verkehrslenkung- hat mir am 27.07.2006 eine "Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung (gem. § 46 StVo)" erteilt.
Damit darf ich wie schon beschrieben kostenlos parken - aber nicht auf "Schwerbehindertenplätze" (blaues Schild mit Rollstuhl).
Diese Bescheinigung ist aber räumlich auf Oldenburg begrenzt, da - nach Auskunft der Stadt - es sich um eine "freiwillige" Leistung handelt und diese nicht überall gleich erteilt wird.
Also: jeweils nachfragen!
Gruß Theo



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