Birgitt
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Beiträge: 883
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Erstellt: 19.04.17, 10:59 Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung? |
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@difi
dann muss es jetzt mindestens 50 v.H. werden.
Wenn du eine Ablehnung bekommst, dann hast du die Garantie, im Widerspruchsverfahren zu obsiegen, denn in der GdB-Tabelle ist ausdrücklich vermerkt, dass bei Implantation 50 v.H. anzusetzten ist.
VG
____________________ Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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