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Autor Beitrag
Birgitt
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Beiträge: 883


New PostErstellt: 19.04.17, 10:59     Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?

@difi

dann muss es jetzt mindestens 50 v.H. werden.

Wenn du eine Ablehnung bekommst, dann hast du die Garantie, im Widerspruchsverfahren zu obsiegen, denn in der GdB-Tabelle ist ausdrücklich vermerkt, dass bei Implantation 50 v.H. anzusetzten ist.

VG


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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