Anett
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Erstellt: 18.05.17, 08:53 Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung? |
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Hallo Matthias, das ist doch eine gute Nachricht. Zahl in Ordnung, Buchstabe in Ordnung und das Ganze unbefristet. Manchmal wird der Begriff Schrittmacher als Überbegriff für Herzschrittmacher und Defibrillator verwendet. Ich gehe mal davon aus, dass die Gutachter auf dem Amt die Unterlagen genau durchgelesen haben und alles seine Richtigkeit hat.Aber eine Anfrage deinerseits schadet ja nichts.
Viele Grüße von Anett und noch einen sonnigen Tag
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