herrhausk
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Beiträge: 31
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Erstellt: 19.05.17, 07:58 Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung? |
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Zitat: Anett
Die Feststellung der Schwerbeschädigteneigenschaft ist ein Verfahren, dass von gutachterlich ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzqualifikation Sozialmedizin durchgeführt wird. Kein Sachbearbeiter trifft darüber eine Entscheidung.Die Sachbearbeiter nehmen die Anträge an, geben Auskünfte und leiten die Unterlagen in die medizinischen Abteilungen weiter.
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Hallo Anett,
schau dir bitte mal deine Bescheid über die zuerkannte Schwerbhinderung an. Wer hatt denn da unterschrieben? War das ein Arzt?
Die Entscheidung / das Erstellen des Verwaltungsaktes obliegt dem Sachbearbeiter. Der Entscheidet auf Grund der Aktenlage, d.h. dem Antrag ggf. mit Begleitschreiben, vorliegenden Gutachten usw.. Der Sachbearbeiter kann / soll im Bedarfsfall die Stellungnahme des med. Dienstes einholen. Letztlich bescheidet der Kollege nach pflichtgemäßem Ermessen.
Über die Fähigkeiten der "begutachtenden" Ärzte möchte ich mich hier nicht äußern.... es gibt bestimmt einige, die ihr Fach verstehen.
Dein Vertrauen in behördliches Handeln in Ehren, aber auch eine Behörde besteht nur aus Mensch und auch ein rechtwidriger Bescheid erlangt nach Ablauf der Wiederspruchsfrist rechtsgültigkeit.
VG HerrHausK
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