Anett
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Erstellt: 19.05.17, 14:38 Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung? |
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Ja, bei mir hat die Sachbearbeiterin unterschrieben, die meinen Antrag samt der Arztbefunde damals angenommen hat. Auf meine Anfrage bezüglich des Procederes in der Angelegenheit teilte sie mir mit, dass meine Unterlagen dann allesamt in die medizinische Abteilung gingen, wo die ÄRZTE sie dann begutachten würden. Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der kein Arzt ist, über dermaßen komplizierte medizinische Zusammenhänge entscheidet. Da ist schon mein Hausarzt überfordert, wenn er sich meine Befunde von der Herzklinik ansieht.Der sagt dann immer, das wäre nicht sein Fachgebiet. Zumal viele Patienten, die einen Antrag auf Feststellung der Schwerbeschädigteneigenschaft stellen, multiple Erkrankungen haben.
Vielleicht ist es so, dass in Fällen, wo der Antragsteller mit einer Diagnose daherkommt, die ganz eindeutig ist und wo es keinen Interpretationsspielraum gibt, dass da ein nichtärztlicher Sachbearbeiter darüber entscheiden kann und darf. Immerhin reden wir von einem Verwaltungsakt.
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