herrhausk
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Beiträge: 31
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Erstellt: 22.05.17, 08:25 Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung? |
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Zitat: Anett
Ja, bei mir hat die Sachbearbeiterin unterschrieben, die meinen Antrag samt der Arztbefunde damals angenommen hat.
Auf meine Anfrage bezüglich des Procederes in der Angelegenheit teilte sie mir mit, dass meine Unterlagen dann allesamt in die medizinische Abteilung gingen, wo die ÄRZTE sie dann begutachten würden. Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der kein Arzt ist, über dermaßen komplizierte medizinische Zusammenhänge entscheidet.
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Hallo Anett,
du hast die Sachlage korrekt dargestellt.
Der Sachbearbeiter hat den Verwaltungsakt (Bescheid) erstellt und unterschrieben. Er hat dein in deinem Fall den Med. Dienst ins Boot geholt und der hat gem. der vorliegenden Aktenlage begutachtet und eine Empfehlung ausgesprochen.
Zitat: Anett
Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der kein Arzt ist, über dermaßen komplizierte medizinische Zusammenhänge entscheidet
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Immerhin reden wir von einem Verwaltungsakt. |
Hier liegst du falsch! Der Sachbearbeiter muss dann unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Er ist von Anfang bis Ende Herr des Verfahrens.
Der Verwaltungsakt setzt rechtssicheres Handeln voraus, medizinisches Fachwissen ist nicht nötig. Die fachliche Beurteilung bezieht er aus der vorliegenden Akte und prüft ob ggf. weitere fachliche Gutachten einzuholen sind. Der Sachbearbeiter ist i.d.R. Verwaltungsfachwirt, Beamter im gehobenen nichttechnischen Dienst o.ä.
VG HerrHausK
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