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wieviel gdb nach verschlechterung?

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Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 19.04.17, 10:59  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

@difi

dann muss es jetzt mindestens 50 v.H. werden.

Wenn du eine Ablehnung bekommst, dann hast du die Garantie, im Widerspruchsverfahren zu obsiegen, denn in der GdB-Tabelle ist ausdrücklich vermerkt, dass bei Implantation 50 v.H. anzusetzten ist.

VG


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Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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Matthias1802
Mitglied

Beiträge: 22

New PostErstellt: 18.05.17, 05:03  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,

der Bescheid vom Versorgungsamt ist heute gekommen:

GdB 60, Merkzeichen G, unbefristet.

Komisch ist nur, dass bei den Funktionseinschränkungen ein Schrittmacher aufgeführt ist, aber kein Defi, obwohl es aus den Befunden eindeutig hervorgeht. Ich habe einfach mal freundlich per Mail nachgefragt, ob man jetzt einen Defi oder einen Schrittmacher als Bewertungsgrundlage genommen hat. Bin mal auf Antwort gespannt.

Matthias

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Anett
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Beiträge: 315
Ort: Sachsen


New PostErstellt: 18.05.17, 08:53  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Matthias,
das ist doch eine gute Nachricht.
Zahl in Ordnung, Buchstabe in Ordnung und das Ganze unbefristet.
Manchmal wird der Begriff Schrittmacher als Überbegriff für Herzschrittmacher und Defibrillator verwendet.
Ich gehe mal davon aus, dass die Gutachter auf dem Amt die Unterlagen genau durchgelesen haben und alles seine Richtigkeit hat.Aber eine Anfrage deinerseits schadet ja nichts.

Viele Grüße von Anett und noch einen sonnigen Tag



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herrhausk
Mitglied

Beiträge: 31

New PostErstellt: 18.05.17, 09:42  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Matthias,
da schließ ich mich an, das ist doch eine gute Nachricht.

GdB 60 MkZ G ist ok aber vielleicht noch ausbaufähig.

Es besteht schon ein gewisser Unterschied, ob da ein Schrittmacher oder ein Defi zur Bewertung herangezogen wurde...

Ich gehe nicht davon aus, dass der Sachbearbeiter (der ist kein Gutachter) die Unterlagen genau durchgelesen hat. Insofern möchte ich auch die Richtigkeit anzweifeln.

G.g.f könntest du mit Verweis auf den Defi in Wiederspruch gehen. Vielleicht tut sich da noch was...



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Anett
Mitglied

Beiträge: 315
Ort: Sachsen


New PostErstellt: 18.05.17, 17:44  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

Die Feststellung der Schwerbeschädigteneigenschaft ist ein Verfahren, dass von gutachterlich ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzqualifikation Sozialmedizin durchgeführt wird.
Kein Sachbearbeiter trifft darüber eine Entscheidung.Die Sachbearbeiter nehmen die Anträge an, geben Auskünfte und leiten die Unterlagen in die medizinischen Abteilungen weiter.
Nachzulesen in der Broschüre: Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit...
vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Insofern kann man schon davon ausgehen, dass dem begutachtenden Arzt das medizinische Fachvokabular geläufig ist.
Entweder wird der Begriff Schrittmacher als Überbegriff auch für einen ICD verwendet, was auch in der medizinischen Fachliteratur nicht unüblich ist oder aber der Sachbearbeiter, der das Schreiben formuliert hat, hat einen Fehler gemacht.

Aber wie gesagt, nachfragen schadet nichts.



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Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 18.05.17, 23:35  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

Nein, wird es nicht Anett.

Die Einzel-Bezeichnung und Bewertung für den Defi gibt es dort nicht, dieser wird in die Oberkategorie der kardiologischen Erkrankungen mit gelegt bzw abgehandelt.

Broschüren sind zwar nett, aber die Realität sieht anders aus ;-)


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herrhausk
Mitglied

Beiträge: 31

New PostErstellt: 19.05.17, 07:58  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Anett
    Die Feststellung der Schwerbeschädigteneigenschaft ist ein Verfahren, dass von gutachterlich ausgebildeten Ärzten mit der Zusatzqualifikation Sozialmedizin durchgeführt wird.
    Kein Sachbearbeiter trifft darüber eine Entscheidung.Die Sachbearbeiter nehmen die Anträge an, geben Auskünfte und leiten die Unterlagen in die medizinischen Abteilungen weiter.

Hallo Anett,

schau dir bitte mal deine Bescheid über die zuerkannte Schwerbhinderung an. Wer hatt denn da unterschrieben? War das ein Arzt?

Die Entscheidung / das Erstellen des Verwaltungsaktes obliegt dem Sachbearbeiter. Der Entscheidet auf Grund der Aktenlage, d.h. dem Antrag ggf. mit Begleitschreiben, vorliegenden Gutachten usw.. Der Sachbearbeiter kann / soll im Bedarfsfall die Stellungnahme des med. Dienstes einholen. Letztlich bescheidet der Kollege nach pflichtgemäßem Ermessen.

Über die Fähigkeiten der "begutachtenden" Ärzte möchte ich mich hier nicht äußern.... es gibt bestimmt einige, die ihr Fach verstehen.

Dein Vertrauen in behördliches Handeln in Ehren, aber auch eine Behörde besteht nur aus Mensch und auch ein rechtwidriger Bescheid erlangt nach Ablauf der Wiederspruchsfrist rechtsgültigkeit.


VG HerrHausK



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Anett
Mitglied

Beiträge: 315
Ort: Sachsen


New PostErstellt: 19.05.17, 14:38  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

Ja, bei mir hat die Sachbearbeiterin unterschrieben, die meinen Antrag samt der Arztbefunde damals angenommen hat.
Auf meine Anfrage bezüglich des Procederes in der Angelegenheit teilte sie mir mit, dass meine Unterlagen dann allesamt in die medizinische Abteilung gingen, wo die ÄRZTE sie dann begutachten würden.
Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der kein Arzt ist, über dermaßen komplizierte medizinische Zusammenhänge entscheidet.
Da ist schon mein Hausarzt überfordert, wenn er sich meine Befunde von der Herzklinik ansieht.Der sagt dann immer, das wäre nicht sein Fachgebiet.
Zumal viele Patienten, die einen Antrag auf Feststellung der Schwerbeschädigteneigenschaft stellen, multiple Erkrankungen haben.

Vielleicht ist es so, dass in Fällen, wo der Antragsteller mit einer Diagnose daherkommt, die ganz eindeutig ist und wo es keinen Interpretationsspielraum gibt, dass da ein nichtärztlicher Sachbearbeiter darüber entscheiden kann und darf.
Immerhin reden wir von einem Verwaltungsakt.



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herrhausk
Mitglied

Beiträge: 31

New PostErstellt: 22.05.17, 08:25  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Anett
    Ja, bei mir hat die Sachbearbeiterin unterschrieben, die meinen Antrag samt der Arztbefunde damals angenommen hat.

    Auf meine Anfrage bezüglich des Procederes in der Angelegenheit teilte sie mir mit, dass meine Unterlagen dann allesamt in die medizinische Abteilung gingen, wo die ÄRZTE sie dann begutachten würden.
    Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der kein Arzt ist, über dermaßen komplizierte medizinische Zusammenhänge entscheidet.

    ...


Hallo Anett,

du hast die Sachlage korrekt dargestellt.

Der Sachbearbeiter hat den Verwaltungsakt (Bescheid) erstellt und unterschrieben. Er hat dein in deinem Fall den Med. Dienst ins Boot geholt und der hat gem. der vorliegenden Aktenlage begutachtet und eine Empfehlung ausgesprochen.


    Zitat: Anett
    Ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein Sachbearbeiter, der kein Arzt ist, über dermaßen komplizierte medizinische Zusammenhänge entscheidet

    ...

    Immerhin reden wir von einem Verwaltungsakt.
Hier liegst du falsch!
Der Sachbearbeiter muss dann unter Berücksichtigung aller vorliegenden Informationen nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden. Er ist von Anfang bis Ende Herr des Verfahrens.

Der Verwaltungsakt setzt rechtssicheres Handeln voraus, medizinisches Fachwissen ist nicht nötig. Die fachliche Beurteilung bezieht er aus der vorliegenden Akte und prüft ob ggf. weitere fachliche Gutachten einzuholen sind. Der Sachbearbeiter ist i.d.R. Verwaltungsfachwirt, Beamter im gehobenen nichttechnischen Dienst o.ä.

VG HerrHausK



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Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 23.05.17, 00:15  Betreff: Re: wieviel gdb nach verschlechterung?  drucken  weiterempfehlen

richtig HerrausK


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