Defibrillator-Forum
Unabhängiges Forum mit Infos für Betroffene einer Defibrillator-Implantation
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
VotesUmfragen CalendarKalender
Defi und Merkzeichen G ?

Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2, 3, 4, 5
Autor Beitrag
Theo
Mitglied

Beiträge: 35
Ort: 26129 Oldenburg

New PostErstellt: 17.08.06, 09:06  Betreff: Re: Defi und Merkzeichen G ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo!
Ich habe 80% und "G" und wohne in Oldenburg/Niedersachsen.
Die Stadt Oldenburg - Amt für Verkehr und Straßenbau - Verkehrslenkung- hat mir am 27.07.2006 eine "Verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung (gem. § 46 StVo)" erteilt.
Damit darf ich wie schon beschrieben kostenlos parken - aber nicht auf "Schwerbehindertenplätze" (blaues Schild mit Rollstuhl).
Diese Bescheinigung ist aber räumlich auf Oldenburg begrenzt, da - nach Auskunft der Stadt - es sich um eine "freiwillige" Leistung handelt und diese nicht überall gleich erteilt wird.
Also: jeweils nachfragen!
Gruß Theo



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 17.08.06, 11:38  Betreff: Re: Defi und Merkzeichen G ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Defilaner,

neuster Stand für Wuppertal NRW:

Ich war heute vorstellig bei der Stadt Wuppertal Amt für Strassen und Verkehr. Diese benötigen in meinem Fall (100% mit Merkzeichen „G“) vom Versorgungsamt Wuppertal eine Gleichstellungsbescheinigung nach Merkzeichen „aG“.
Mit dieser muss ich dann wieder zur Stadt Wuppertal Amt für Strassen und Verkehr. Dort würde ich für 10,50€ die gelbe Ausnahmegenehmigung für 3 Jahre bekommen die allerdings auch nur für Wuppertal gültig ist.
nach oben
Ulrike
Mitglied

Beiträge: 34
Ort: Fachingen

New PostErstellt: 17.08.06, 12:51  Betreff: Re: Defi und Merkzeichen G ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

huch, da habe ich ja mal eine Lawine losgetreten. Aber anscheinend ist dieses Thema auch noch für andere interessant und (wie immer in Deutschland) mit massenhaft Laufarbeit (prima für Leute, die sich nicht so gut bewegen können) und Behördenkrimskrams verbunden.

Und, da habe ich wohl mal wieder den schwarzen Peter gezogen. Ich wohne in Fachingen (Rheinland-Pfalz) und müsste aufs Verkehrsamt nach Diez (auch Rheinland-Pfalz). Einkaufen tue ich aber meist in Limburg (Hessen). Da zwischen Diez und Limburg die Grenze zwischen 2 Bundesländern liegt, ist das ja wohl mal wieder oberdoof. Da ich davon ausgehe, das der gelbe Ausweis dann entweder nur für Rheinland-Pfalz oder für Hessen gilt?! Na ja, wenn es mir nächste Woche wieder besser geht, mache ich vielleicht mal einen Anlauf. Oder ich kaufe am besten wieder über Internet ein. Da kann ich auch kein Ticket wegen Falschparken bekommen.

Sei es drum. Erst mal vielen Dank für die vielen Infos und ich hoffe, vielleicht dem einen oder anderen auch damit geholfen zu haben.

Ulrike

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Heinz
Mitglied

Beiträge: 283
Ort: Hürtgenwald


New PostErstellt: 17.08.06, 13:06  Betreff: Re: Defi und Merkzeichen G ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Tom,
laß dich von deinen Wuppertalern doch nicht vergackeiern. Im folgenden nochmal ein aktueller Beitrag des Sozialverbandes VdK NRW, den du auch auf folgnder Webseite runterladen kannst.

http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=nw287&SID=OKFequBWxFXMC0G8Ew54SVfxUvYibZ

Er lautet:

"Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb des Merkzeichens "aG"

Wichtige Neuerung:
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb des Merkzeichens "aG"

@G:Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 46, Absatz 1, Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) kann schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ("aG" im Schwerbehinderten-Ausweis) und Blinden Parkerleichterung erteilt werden. Die Straßenverkehrsbehörden können unabhängig von der "aG"-Einstufung der Versorgungsämter im Rahmen ihres Ermessens in Einzelfällen Parkerleichterung gemäß § 46, Absatz 1, Nr. 11 StVO gewähren. Darauf hat der Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wiederholt hingewiesen. Aufgrund zunehmender Anträge von Personengruppen ohne "aG"-Merkzeichen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung, hält das zuständige Ministerium ein einheitliches Handeln der Straßenverkehrsbehörden in Nordrhein-Westfalen für geboten. Mit Rundschreiben vom 4. September 2001 (Vl B 3 - 78 -12/6) weist das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, auf die Personengruppen hin, die für entsprechende Ausnahmegenehmigungen in Frage kommen:

  • Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mind. 70 Prozent und maximaler Aktionsradius circa 100 Meter),
  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent,
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent.

Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können gemäß § 46 Absatz 1 die in Verwaltungsvorschrift zu § 46 zu Nummer 11 StVO aufgeführten Parkerleichterungen gewährt werden. Von der Parkerleichterung ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit Zeichen 314 oder 315 StVO mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Es wird lediglich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung und nicht der Parkausweis für Behinderte ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung ist auf das Land Nordrhein-Westfalen begrenzt. Die Versorgungsämter werden in Amthilfe tätig und geben eine Stellungnahme ab. "

Diese Ausnahmegenehmigung gilt, wie oben auf dem gelben Dokument ausgedruckt, für behinderte Menschen in NRW, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz u. Thüringen. und nicht nur für Wuppertal oder andere Städte. Wenn einzelne Städte, meinen sich über geltende Gesetze hinwegsetzen müssen, so muß man denen kräftig auf die Finger klpfen, sprich mit der Veröffentlichung oder anderen schmerzhaften Maßnahmen drohen. Der "Ermessenspielraum" der Kommunen darf nicht zu Druckmittel gegenüber den Behinderten missbraucht werden.
Darüber hinaus ist dieses Genehmigung kostenlos und kostet keine 10,50 €.

Mit vielen Grüßen Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.
Seit 16.08.06 diagnostiziert: grauer Star links, OP. Rechts beginnend.


DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Reimund
Mitglied

Beiträge: 75
Ort: 34260 Kaufungen

New PostErstellt: 17.08.06, 22:18  Betreff: Re: Defi und Merkzeichen G ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ulrike,

bezüglich des Geltungsbereichs dieser Ausnahmegenehmigung hat Heinz in seinem letzten Artikel viel Mühe gegeben und drauf hingewiesen, dass sie gleichermaßen für Hessen und Rheinland-Pfalz gilt.

Ich wünsche Dir bei deinem Vorhaben mehr Glück wie ich hatte.

Gruß Reimund

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Jürgen
Mitglied

Beiträge: 55
Ort: 91056 Erlangen

New PostErstellt: 17.09.06, 19:50  Betreff: Re: Defi und Merkzeichen G ?  drucken  weiterempfehlen

Liebe Foristi,

dem Rat von Heinz und anderen folgend, habe ich am 17.08. einen förmlichen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte bei der Stadtverwaltung in Erlangen gestellt.
Ich erhielt gestern per Post folgenden Bescheid:

Das Versorgungsamt Nürnberg teilte uns mit, daß die medizinischen Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nicht erfüllt sind, da die Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen keinen Grad der Behinderung von wenigstens 70 bzw. 80 bedingen. Wir bedauern .... usw.

Ich habe einen GdB von 80 mit Merkzeichen G und B wegen DCM NYHA3/4, bin Träger eines biventrikulären Defis und bekam voriges Jahr ein künstliches Hüftgelenk.

So viel zum Standpunkt der Behörden in Bayern (d.h. Franken) zum hier diskutierten Thema.

Ich wünsche allen alles Gute

Jürgen

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: 1, 2, 3, 4, 5
Seite 5 von 5
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj