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Maggi_81
Mitglied
Beiträge: 37 Ort: Herrnsberg ( Greding )
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Erstellt: 09.08.12, 03:06 Betreff: Grad der Behinderung
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Hallo zusammen!!
Bei meinem letzten Defitreffen wurde mir gesagt daß man den Grad der Behinderung mittels Antrag auf Verschlechterung erhöhen lassen kann! Was könnt ihr mir dazu sagen! Ich selber habe 50%!
Gruß Markus
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enigmo
Mitglied
Beiträge: 963 Ort: Stallwang
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Erstellt: 09.08.12, 15:28 Betreff: Re: Grad der Behinderung
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Kommt immer auf die Grunderkrankung an. Defi allein, ohne weitere, einschränkende Geschichten GDB 50. Alles weitere hängt von Deinem Gesundheitszustand ab.
____________________ nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
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Maggi_81
Mitglied
Beiträge: 37 Ort: Herrnsberg ( Greding )
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Erstellt: 09.08.12, 15:45 Betreff: Re: Grad der Behinderung
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Habe eine Dilatative Kardiomyopathie mit höhergradig reduzierter LV-Funktion und einem EF von ungefähr 35 %
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michael-berlin
Ehemaliges Mitglied
Ort: Berlin
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Erstellt: 09.08.12, 17:03 Betreff: Re: Grad der Behinderung
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Zitat: Maggi_81
Habe eine Dilatative Kardiomyopathie mit höhergradig reduzierter LV-Funktion und einem EF von ungefähr 35 %
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Hallo,
wenn diese Erkrankungen bei der Erstbeantragung nicht mit angegeben wurden, sollte man ruhig einen Verschlechterungsantrag stellen. Am besten durch den Arzt und mit den entspr. Nachweisen.
Eine EF von 35 % ist ja auch nicht gerade zufriedenstellend. Wahrscheinlich bedingt durch die höhergradig-reduzierte LV-Funktion.
Grüsse Michael
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dibo
Mitglied
Beiträge: 359 Ort: Gelsenkirchen
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Erstellt: 09.08.12, 17:07 Betreff: Re: Grad der Behinderung
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Wichtig ist die Aussage der behandelnden Ärzte. Die müssen gegenüber dem Versorgungsamt alles bestätigen. Immer hilfreich ist ein aufklärendes Gespräch v o r der Antragstellung, in dem genau die "Zielrichtung" angegeben wird. (Ich will das und das weil...) Und es wird von Amt zu Amt unterschiedlich entschieden. Aber der wichtigste Tipp: Bei jeder Ablehnung immer in das Widerspruchsverfahren gehen. Ist auch einfach. Einfach Widerspruch einlegen. Die nächsthöhere "Instanz" entscheidet oftmals zu unseren Gunsten - und wenn nicht - klagen. Ist auch einfach: Antrag an das zuständige Sozialgericht stellen: "Hiermit klage ich gegen den Bescheid des Amtes ....! usw." Meine Erfahrung: Fast alle Klagen werden im Wege des Vergleichs geregelt und die sind überwiegend positiv für uns. Richter "vergleichen" gerne, dann müssen sie kein Urteil schreiben (das dauert und dauert ...:)). Sind auch nur Menschen mit einem Herz für Behinderte.
Dirk
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