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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 05.01.07, 01:02     Betreff: Re: Presseerklärung der Hartz4-Plattform Wiesbaden in Sachen Henrico Frank

kopiert aus: http://www.hartz4-plattform.de/index.html


Presseerklärung der Hartz4-Plattform Wiesbaden 01.01. Teil 1


Hartz4-Plattform rügt Verstöße

gegen Datenschutz und Informationsfreiheit


Datenschutzbeauftragte wurden eingeschaltet wegen Amtpflichtverletzungen
in Sachen Henrico Frank seitens der Wiesbadener Sozialbehörde


Da das “Amt für Soziale Arbeit” in unzulässiger Weise im Falle von Henrico Frank
gegenüber der Presse gegen seine Rechtspflichten zum Datenschutz und zur
Informationsfreiheit verstoßen hat, hat die Hartz4-Plattform den hierfür verantwortlichen
Abteilungsleiter gerügt, auf Rechtsfolgen hingewiesen und zur unverzüglichen Abhilfe
sowie öffentlichen Rücknahme wahrheitswidriger und irreführender Darstellungen
aufgefordert.

Wir haben in dieser Sache ebenfalls den “Hessischen Datenschutzbeauftragten” über Dr.
Robert Piendl und den “Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die
Informationsfreiheit” über Eckhard Jaschinski aufgefordert, eilig und in der nötigen Weise
tätig zu werden und uns Rechtsmittel vorbehalten.

Zu Ihrer Information geben wir Ihnen hiermit das vollständige Schreiben an das “Amt für
Soziale Arbeit” Wiesbaden im Wortlaut zur Kenntnis:


Sehr geehrter Herr Werner,

die Hartz4-Plattform Wiesbaden
1. rügt energisch Ihre jüngsten Verstöße gegen die Informationsfreiheit und den
Datenschutz im Zusammenhang mit Äußerungen gegenüber der Presse über unser
Vorstandsmitglied Henrico Frank,
2. fordert Sie auf, unverzüglich Sorge dafür zu tragen, dass seitens Ihrer Behörde sowie
auch durch Sie persönlich ab sofort die gesetzliche Schweigepflicht bezüglich
Sozialdaten, Gesprächsinhalten und Terminen eingehalten wird,
3. weist Sie persönlich auf Ihre Wahrheitspflicht hin und fordert Sie auf, wahrheitswidrige
sowie missverständliche Formulierungen öffentlich in angemessener Weise zurück zu
nehmen – beispielsweise die Formulierung “um 30 % zu kürzen, wenn er sich nicht
glaubwürdig um eine Änderung seines “Verhaltens” bemühe.” “Verhalten” kann und ist
nicht Gegenstand von Eingliederungsvereinbarungen. Eine solche zweideutige
Formulierung ist lediglich dazu geeignet, den Amts-”Kunden” zu diskreditieren”. Die
Behörde und auch Sie persönlich haben keinerlei Recht, dies öffentlich zu tun, wie
beispielsweise gegenüber der Deutschen Presseagentur geschehen – im Gegenteil, dies
erfüllte strafrechtsrelevante Tatbestände, sollten Sie entsprechende Äußerungen nicht
unverzüglich mit derselben breiten Öffentlichkeit zurücknehmen, wie sie unwahr
verbreitet wurden – und uns dies bis Morgen, 2. Januar 2007, 18 Uhr schriftlich und
mit Nachweis zur Kenntnis geben.

Wir erlauben uns ebenfalls, darauf hin zu weisen, dass es selbst für positive Äußerungen
gegenüber der Öffentlichkeit seitens der Behörde - wie “Arbeitsloser bemüht sich um Job” -
keinerlei Rechtsgrundlage für Sie gibt, solange der Betroffene nicht ausdrücklich und schriftlich
seine Einwilligung dazu gegeben hat. Das ist zu keinem Zeitpunkt geschehen. Auch jegliches
Recht der Veröffentlichungen aus amtlichen Gesprächen, Art und Umfang von Jobbemühungen
und jeder Art von Herrn Franks Terminen wird energisch als unzulässig zurück gewiesen.

Der Vorstand der Hartz4-Plattform behält sich Rechtmittel gegenüber der Behörde und Ihnen
persönlich vor.

Hier wird ein Mensch – sogar noch mit Unterstützung aus der Behörde - von Teilen der Medien
verheizt und großenteils Unwahrheit kommuniziert – um rücksichtslos Vorurteile, Auflagen und
Quoten zu bedienen. Da wäre es gesetzlich verpflichtende Aufgabe von Ihnen und Ihrer Behörde gewesen,
sich schützend vor ihren “Kunden” zu stellen, anstatt auch noch Öl ins Feuer zu gießen.
Somit haben Sie auch Ihre gesetzlichen Schutzpflichten verletzt.




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