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bjk
Beiträge: 7353
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Erstellt: 12.02.04, 07:46 Betreff: Gestörtes Verhältnis zur Polizei |
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kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2004/02-12/012.php
12.02.2004 Dirk Ruder »Gestörtes Verhältnis zur Polizei« – aber frei Verfahren gegen Dortmunder Antifaschisten und jW-Autoren eingestellt Das Landgericht Dortmund hat ein Verfahren gegen den Antifaschisten und jW-Autoren Markus Bernhardt wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingestellt. Im Berufungsprozeß am gestrigen Mittwoch machte Richterin von Dellinghausen von der Möglichkeit einer »vorläufigen« Einstellung des Verfahrens nach Paragraph 154 der Strafprozeßordnung Gebrauch, die de facto eine endgültige ist.
In dem Berufungsverfahren ging es um eine Rempelei während einer Wahlkampfkundgebung des Hamburger Rechtspopulisten Ronald Barnabas Schill im Jahr 2002 in der Dortmunder Innenstadt. Weil das ehemalige Vorstandsmitglied des Linken Bündnisses Dortmund dabei einen Polizisten »geschubst« haben soll, nachdem der Beamte ihm zweimal energisch auf die Füße getreten war, hatte das Gericht Bernhardt in einem ersten Prozeß zu 300 Euro Geldstrafe verurteilt, wogegen er Berufung einlegte.
Strafverschärfend hatte das Gericht seinerzeit gewertet, daß Bernhardt vom gleichen Gericht schon wegen Beleidigung verurteilt worden war, weil er zwei Beamte des Bundesgrenzschutzes als »Ausländerjäger« bezeichnet haben soll. Richterin von Dellinghausen bescheinigte dem Angeklagten daher im gestrigen Prozeß ein offenbar »gestörtes Verhältnis zur Polizei«. Für Verwunderung sorgte jedoch auch der Polizist, der wegen der harmlosen Rangelei bei der Schill-Kundgebung »eine ganze Protokollseite vollgeschrieben« habe. In der Dienstlaufbahn des Beamten sei offenbar sonst »noch nicht viel passiert«, meinte die Richterin.
Wegen mittlerweile aufgelaufener Prozeßkosten von mehr als 2 000 Euro bittet Bernhardt um finanzielle Solidarität. Nach einer Kontenüberprüfung hat das zuständige Sozialamt dem von staatlicher Unterstützung lebenden Schüler kürzlich auf unbestimmte Zeit die Bezüge gestrichen. Das Amt wertete dabei unter anderem eine Prozeßkostenhilfe der Roten Hilfe als »Einnahme«. (Citibank Dortmund, BLZ: 30020900, Konto-Nr. 2604362571, Empfänger: Helmut Bernhardt, Stichwort: Prozeßkosten). Dieser Artikel war nicht umsonst. Unterstützen Sie dieses Angebot mit einem Online-Abo.
[editiert: 12.02.04, 07:46 von bjk]
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