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USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...

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Autor Beitrag
cmuehlberg
Netter Jetter


Beiträge: 5


New PostErstellt: 21.02.17, 22:21  Betreff: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen



Hallo JetBoot Community,

ich freue mich Euch kennenzulernen!
Kurze Vorstellung meinerseits: ich wohne in Berlin und habe einen SeaDoo GTI SE 155. Bin letztes Jahr nach 5 Jahren USA wieder in Dt gelandet. Natürlich konnte ich meinen SeaDoo in den Staaten genüsslich ausfahren... Alles etwas entspannter dort.  Als der Rückzug anstand gab es dem entsprechend auch keine Frage: Der SeaDoo muss mit nach Deutschland. Was mir hier jedoch noch zum JetSki Glück fehlt, ist die CE.
Derzeitige Lösung: Bootszeugnis über Gutachter. Dazu benötigt der Gutachter jedoch eine CE von irgendeinem deutschen GTI SE155 als Referenz -> nicht als Kopiervorlage, aber um aufzeigen zu können, dass für dieses SeaDoo Modell überhaupt eine CE existiert. Auf dieser CE Basis würde dann ein Einzel-Bootszeugnis erstellt werden.

Frage an die SeaDoo Community: kann mir jemand für den GTI SE155 mal seine CE Erklärung zusenden. CE würde nur als Absprungbasis für das Folgegutachten dienen.
Ein herzliches Dankeschön vorab. Würde gerne das Ding mal wieder wassern...

Gruß
Christoph



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grieson
Berliner Chefschrauber


Beiträge: 783
Ort: Berlin



New PostErstellt: 22.02.17, 10:12  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen

moin christoph
willkommen in der runde der verrückten
das thema habe ich auch gerade mit 2 baugleichen jets.
wenn du fragen hast oder dich dann wegen der CE mit einklinken willst sag bescheid

grüsse
christian




JetPowerBerlin

www.facebook.com/Jetpowerberlin
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pädi
Jet-Maniac


Beiträge: 510
Ort: luzern


New PostErstellt: 22.02.17, 12:00  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen

Hi Christoph, willkommen

War denn der Jet auf deinen Namen zugelassen die 5 Jahre?

Ich kenne mich besser mit Strassenfahrzeuge aus - es gibt vereinfachte Zulassungskriterien wenn das Fahrzeug mehr als 6 Monate in deinem Besitz war.

Laut Text im Gesetzt gilt dies für alle Fahrzeuge, also auch für Wasserfahrzeuge.

Wäre dies so müsstest du nur mit der US Zulassung zum Amt, Steuer und so wären auch keine zu entrichten.

Sorry wenn etwas am Thema vorbei.

Gruss Pädi




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cmuehlberg
Netter Jetter


Beiträge: 5


New PostErstellt: 23.02.17, 22:53  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen



Hallo Pädi,

ja, der Jet war mehrere Jahre in den Staaten auf mich zugelassen.

Wenn dein beschriebener Weg so abläuft, wäre das ja super und unkompliziert. Sicher, dass dieser Prozess auch für die Zulassung eines Wassermotorrades gilt ? Ich dachte ich brauche wenigstens eine CE ?

Viele Grüsse,

Christoph



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pädi
Jet-Maniac


Beiträge: 510
Ort: luzern


New PostErstellt: 24.02.17, 21:41  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen

Hi, ne sicher bin ich mir nicht. Aber eben, im Gesetz steht alle Fahrzeuge.. Darunter fallen auch boote und jets.

Es gilt das vereinfachte zulassungsverfahren, war ein fahrzeug dein eigen über min.  6 oder 12 monate war , je nach art, kannst du es weltweit so zulassen wie es im urspungsland im gebrauch war. Wie weit dies die CE betrifft weis ich leider nicht.

Beispiel auto, importierst du ein auto was z.B vom alter her eine Geräusch oder Abgasmessung haben müsste musst du das nicht machen wenn es umzugsgut ist. Ganz einfach erklärt darf ein us importfahrzeug als umzugsgut rote heckblinker haben, hier umbauen auf rote heckblinker darfst du nicht. 

Bei sportflugzeugen ist es auch so, auch bei boote. Also warum nicht bei jets?


Du einfach mal beim Amt fragen, zu verlieren hast du ja nix ;)
Von jeglicher Steuer bis du aber befreit, das weis ich.

Falls es nicht klappt, bootebremen macht die CE für 850euro, geht also noch..

Gruss Pädi


[editiert: 24.02.17, 21:54 von pädi]
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cmuehlberg
Netter Jetter


Beiträge: 5


New PostErstellt: 25.02.17, 11:12  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen


Hi Pädi,

ich werde das beim Amt mal ansprechen. Gute Idee.

Das mit bootebremen ebenfalls.

Gute Tipps, danke Dir.

Gruss

Christoph



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Team X Treme
Jet-Verrückter


Beiträge: 140
Ort: 31737 Rinteln (Doktorsee)



New PostErstellt: 26.02.17, 17:40  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen

Zum Anmelden beim Wasserundschiffahrtsamt brauchst du und alle anderen natürlich auch ab dem 01.01.2017 keine CE mehr vorzulegen!!!!!!

Die WSA Ämter haben das anmelden geändert!




Gruß an alle Thomas
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Team X Treme
Jet-Verrückter


Beiträge: 140
Ort: 31737 Rinteln (Doktorsee)



New PostErstellt: 26.02.17, 18:18  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen

https://www.adac.de/reise_freizeit/wassersport/bootsregistrierung/



Gruß an alle Thomas
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cmuehlberg
Netter Jetter


Beiträge: 5


New PostErstellt: 27.02.17, 21:23  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen



Hi Thomas,

ich bin gerade fast vom Stuhl gefallen ! Krass.  Danke für die Infos !

Musste den Absatz 3x lesen, um es zu glauben. Na, da werde ich morgen gleich mal bei meinem Schifffahrtsamt anrufen und mir das bestätigen lassen.

Wird aber auch Zeit, Globalisierung, Freihandelsabkommen bla, bla, bla und dann so einen protektionistischen CE Lappen einfordern... Endlich freue ich mich mal Steuern zu zahlen. Scheint ja doch noch kluge Entscheider in unseren Amtstuben zu geben.  

Für heute abend freue ich mich schon mal und lade die Batterie. Mal schauen ob es morgen am Telefon ein Frühlingserwachen gibt...


Gruss

Christoph



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Ring18
Jet-Verrückter


Beiträge: 151


New PostErstellt: 27.02.17, 22:48  Betreff: Re: USA -> Deutsch. - der SeaDoo musste mit...  drucken  weiterempfehlen

Das WSA kontrolliert die CE nicht mehr, das heißt nicht das sie nicht immer noch Pflicht ist

Das ist die Theorie, in der Praxis würde ich den Ski einfach anmelden und Spaß haben. 




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