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CMJ 4 - tec
Jet-Profi ![](http://files.syk.de/c/img/rank/0.gif)
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Erstellt: 08.07.08, 17:07 Betreff: Touren und Wanderfahrten
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Hallo Gemeinde Gestern hatte ich in meiner Werkstatt Besuch von einen Bekannten. Der erzählte mir von Schwierigkeiten mit der Schasserwutzzolipei wegen einer Tour und Wanderfahrt. Angeblich währe er zu viel Kurven gefahren, kein klar erkennbarer Geradeauskurs usw. Er hat gegen die Anzeige Einspruch eingelegt und sich dabei auf eine europäische Richtlinie bezogen. Laut dieser angeblichen Richtlinie muss zwischen zwei gefahrenen Kurven ein Abstand von nur 122 Meter liegen. Ich weiss nicht so recht ob ich diesen Burschen glauben soll. Das Verfahren wurde jedenfalls eingestellt. Sollte sich herausstellen, dass da was wahres drann ist, würden sich ganz neue Möglichkeiten eröffnen. Weiss irgend jemand was von dieser Richtlinie? Wie ist so eine europäische Richtlinie zu werten? Ist diese für die Mitgliedsstaaten verbindlich oder sollen sie sich, wie der Name schon sagt, nur danach richten? Ich habe bereits schon Internet gestöbert aber nichts darüber gefunden. Vielleicht sollten wir mal gemeinsam danach suchen. Gruß Rudi
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter ![](http://files.syk.de/c/img/rank/5.gif)
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 08.07.08, 23:56 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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Hallo Rudi, was Dein Kumpel sagt ist quatsch. Mit Ausnahme der CE-Norm gibt es zu Jetskis keine europäischen Regelungen. Die einzelnen Verordnungen sind Sache der Mitgliedsländer. Zur Länge der Strecke gibt es weder eine Grundsatzentscheidung der Wasser- und Schifffahrtsgerichte noch eine Definition des Verkehrsministeriums. Die Entscheidung liegt also alleine im konkreten Einzelfall bei dem zuständigen Gericht. Aber: Das reine fahren von Kurven stellt i.d.R. keinen Verstoß dar. Ein Verstoß gegen den klar erkennbaren geradeauskurs liegt i.d.R. dann vor, wenn Du mehrfach auf kurzer Strecke wendest - oder z.B. eine 360° Kurve fährst. Übrigens, soll überdies mal einer nachweisen, dass Dir nicht dauernd Treibgut wie dicke Äste entgegen gekommen sind, denen Du ausweichen musstest (oder, think big, verlorene Frachtcontainer - Grüße nach Köln ) Viele Grüße
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------------------------------ Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))
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Jupp
Power Jetter ![](http://files.syk.de/c/img/rank/0.gif)
Beiträge: 19 Ort: Dettelbeach
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Erstellt: 09.07.08, 12:52 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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Hi Rudi,
mich hatten die Blaukappen anfang der Saison bei uns in Dettelbach mal am Haken. Robert hat dann wegen Wanderfahrt mit denen etwas rumdiskutiert. Nach deren Ansicht sollten es ca. 500m in eine Richtung sein. Ich glaub das können die sich ziemlich nach eigenen gutdünken auslegen.
Greetz Jupp
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Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter ![](http://files.syk.de/c/img/rank/5.gif)
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
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Erstellt: 09.07.08, 14:25 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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@ Jupp: Genau so ist es, ob es zur Anzeige oder Verwarnungsgeld kommt liegt im Ermessensspielraum der Beamten. Frag 10 Beamte dazu und Du wirst 10 Meinungen zur Länge der Strecke bekommen. Es gibt welche die sagen 200m reichen, andere sagen mindestens 1000m... Ob die Auffassung richtig ist, entscheidet dann im Zweifelsfall das zuständige Wasser- und Schifffahrtsgericht.
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Jupp
Power Jetter ![](http://files.syk.de/c/img/rank/0.gif)
Beiträge: 19 Ort: Dettelbeach
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Erstellt: 09.07.08, 15:19 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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Ja, manche drücken auch komplett ein Auge zu. Wir sind 2 Jahre neben einer Wasserskistrecke gefahren. Die nächsten von Menschen bewohnten Siedlungen sind weit weg, gab also keine Beschwerden. 2 mal kam ein freundlicher Polizist, der meinte wir sollen halt aufpassen und niemanden stören. Leider kamen dann heuer seine Kollegen.......Gott sei dank können die auf Ihrem Block maximal €35 ankreuzen. Damit war er voll am Anschlag.
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CMJ 4 - tec
Jet-Profi ![](http://files.syk.de/c/img/rank/0.gif)
Beiträge: 62
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Erstellt: 09.07.08, 16:15 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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Hallo Jupp Nach dem was man hier so im Forum liest handelt die Schasserwutzzolipei meistens nach gutdünken. Meist handeln die Beamte auch nur aus Unsicherheit, weil sie die Verordnung selbst nicht genau kennen. Ich habe aber die Erfahrung gemacht, daß man mit fundiertem Wissen die Kameraden ganz schön ins straucheln bringt, und sie dadurch von weiteren Maßnahmen abhält. z. B. mit dem Argument: "Ich habe damals 1994 die Ausarbeitung der Wassermotorrad Verordnung hautnahe mit erleben dürfen. Weil ich Seinerzeit von dem zuständigen Beamten des Bundesverkehrsministerium, Herrn Dr. Steinkämper, zu dieser Sache befragt und Vorschläge zur Verordnung gemacht habe. Ich weiß also ganz genau was ich mit einem Wassermotorrad darf oder was ich nicht darf" Diese Argumentation nützt natürlich nichts wenn du zuvor eine Freestyle Kür vor der Uferpromenate deiner Stadt abgezogen hast. Aber in der Regel lassen sie dann von Dir ab und es bleibt bei einem energischen "dudu", denn nicht pfetzt einem Beamten mehr am Sack wie seine eigene Unwissenheit preisgeben zu müssen. Ob es diese europäische Richtlinie gibt oder nicht gibt, das gilt es herraus zu finden. Vielleich ist diese Richtlinie ja neu und wir wissen nur noch nichts davon. Es währe jedenfalls ein weiteres starkes Argument wenn dir die Cops das nächste mal ans Bein pissen wollen. Wir sollten jedenfalls weiter rechachieren selbst wenn sich die Sache im nachhinein als Fehlinformation heraus stellt. Um jetzt keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Nicht ich habe mit dem Dr. Steinkämper gesprochen sondern mein alter Kumpel Harry Pfitzenmeier. Von dem habe ich die detalierten Infos über die Verordnung. Der Harry hat damals bis aufs Messer gekämpft um zu retten was noch zu retten war. Der Kampf dauerte damals mehr als ein Jahr und hat sehr viel Nerfen gekostet Ohne seinen Einsatz würde´s heute wahrscheinlich viel schlechter für uns Jetter aussehen. Gruß Rudi @ Jupp: Mede Dich mal bei mir. Ich hab´s schon mehrmals versucht habe aber keine gültige Nr. mehr von Dir oder von Robert
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Jupp
Power Jetter ![](http://files.syk.de/c/img/rank/0.gif)
Beiträge: 19 Ort: Dettelbeach
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Erstellt: 10.07.08, 08:04 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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@Rudi: Hab Dir ne PN geschickt
Ich hab mal auf den EU Seiten gestöbert. Außer der Richtlinie mit der CE Norm hab ich noch nix gefunden.
So richtig kenne sich die Blaukappen nicht aus. Mir hat der eine gedroht, daß beim nächsten Mal eine Strafanzeige fällig wäre, weil er mir ja dann Vorsatz unterstellen muß. In der WaMoVo steht aber eindeutig: "Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig....." Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, hört sich aber für mich an, als ob das so oder so nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt.
Wie war das eigentlich vor der Verordnung? Durfte man da fahren wo man wollte?
[editiert: 10.07.08, 08:06 von Jupp]
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CMJ 4 - tec
Jet-Profi ![](http://files.syk.de/c/img/rank/0.gif)
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Erstellt: 10.07.08, 10:18 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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@ Jupp Früher konnte man überall dort fahren wo auch Sportboote zugelassen waren. Im Grunde gilt das auch heute noch, solange Du dich mit deinen Jet wie ein Sportboot verhältst. Die Frage ist nur. Wie verhält man sich mit einem Sportboot? Das Problem ist, das weder die Cops noch irgend welche gelangweilten Rentner einen Sportbootfahrer anzeigen würden blos weil dieser einige Kreise zieht. Beim Jetfahrer verhält sich das ganz anders. Durch die allgemeine Meinung, dass Jet´s auserhalb der ausgewiesenen Strecken verboten sind. kommt es immer wieder zu Anzeigen durch Zivilisten. Diese (falsche) Meinung wurde bei uns durch die Lokale Presse verbreitet, wobei die Verfasser von Interessegruppen wie Berufsfischer, Vogelkundler, Umweltfuzzis usw. masiv beeinflust wurden. Anzeigen die direkt durch Cops kommen werden oftmals wegen mangelde Kenntnisse über die WaMoVE gemacht. Wir sollten aber nicht vergessen, dass es immer noch Jetfahrer gibt die sich daneben benehmen, und dann eine Anzeige gerechtfertigt ist. Gruß Rudi
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bheiser71
Jet-Verrückter ![](http://files.syk.de/c/img/rank/1.gif)
Beiträge: 147
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Erstellt: 08.03.09, 14:34 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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Hallo zusammen, irgendwie habt Ihr alle Recht.
Wir haben aber auch schon positive Erfahrungen hier in der Nähe von Biebesheim gemacht.
Da sind wir kilometerlang von einem Streifenboot verfolgt worden, ohne dass die sich gemuckst hätten. Okay wir sind auch recht gemütlich gefahren.
Welche Höchstgeschwindigkeit ist denn bei so einer Tour auf dem Rhein zulässig?
Hier gibt's 2 Rennboote , die manchmal 'ne Show reissen und mit Vmax (ca. 130km/h) vorbei donnern. Ist denn erlaubt?
Gruß Burkhard
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Johnny
Der (Jetski-)Gerät ![](http://files.syk.de/c/img/rank/5.gif)
Beiträge: 1723
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Erstellt: 08.03.09, 16:13 Betreff: Re: Touren und Wanderfahrten
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Zitat: bheiser71
Hallo zusammen, irgendwie habt Ihr alle Recht.
Wir haben aber auch schon positive Erfahrungen hier in der Nähe von Biebesheim gemacht.
Da sind wir kilometerlang von einem Streifenboot verfolgt worden, ohne dass die sich gemuckst hätten. Okay wir sind auch recht gemütlich gefahren.
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das kann man auch anders interpretieren... Die haben euch verfolgt und auf die erst beste Möglichkeit gewartet euch anzuschwärzen. Die haben sich bestimmt schwarz geärgert, weil ihr euch nach Vorschrift verhalten habt ![](http://file1.carookee.com/img/smileys/2_5.gif)
Zu deiner Frage: Sofern keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist, kann man fullspeed fahren. Wegen der extremen Lärmbelästigung solcher Speedboats kann ich Deutschland nichts sagen. Gruß Jens
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