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Schicksal und Leistung der deutschen Heimatvertriebenen von 1945 bis 2000
Statt eines Vorwortes:
Solange wir Ostdeutschland und Sudetendeutschland preisgeben, und zwar ohne nicht zumindest einen politisch-historischen Ausgleich und Kompromiß erreicht zu haben, solange haben wir uns politisch-historisch selbst preisgegeben.
Solange wir nicht auch für das Selbstbestimmungsrecht und das Heimatrecht, also für die Menschenrechte von heute cirka 20 Millionen deutscher Heimatvertriebenen und ihrer Nachkommen, der Heimatvertriebenenstatus ist in der Bundesrepublik Deutschland nach Vertriebenengesetzgebung erblich, in friedlicher Art und Weise (z.B. peaceful change nach KSZE-Schlußakte) aber entschieden und entschlossen eintreten, solange geben wir fortgesetzt ein Beispiel unserer eigenen politischen und historischen Unfreiheit.
Solange die ostdeutsche und sudetendeutsche Frage immer noch politisch, historisch, staatsrechtlich und völkerrechtlich offen ist, nach wie vor die Selbstbestimmung, das Recht auf die Heimat und die vermögensrechtlichen Probleme offene Fragen sind, solange kann es keine wirklich dauerhafte und tragfähige Friedensordnung in Europa geben.
Solange wir Deutschen unsere politisch-historische, unsere nationale Identität, Ehre und Würde nicht zurückgefunden haben werden, solange bleibt auch die im Grunde alternativlose freiheitlich-demokratische Ordnung, die Parteiendemokratie, in großer Gefahr. Dies kann niemand wollen.
Die ostdeutsche und sudetendeutsche Frage muß folglich endlich angepackt und befriedigend gelöst werden, um totalitäre und antidemokratische Entwicklungen keinen Freiraum zu geben, um endlich auch für die Deutschen Selbstbestimmungsrecht, Heimatrecht und Menschenrechte wieder herzustellen. Nicht mehr und nicht weniger.
I. Ostdeutschland
Als Ostdeutschland oder deutsche Ostgebiete verstehen wir die Ostprovinzen des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. 12. 1937. Dazu gehören: Ostpreußen, Pommern, Schlesien, Ostbrandenburg (die östlich der Oder und Lausitzer Neiße liegenden Teile Brandenburgs) sowie die ehemals Freie Stadt Danzig. Nur eine beispiellose politische Verworfenheit und Unterwürfigkeit konnte nationalverräterisch geschichtslos mit der Teilwiedervereinigung von BRD und DDR, Mitteldeutschland zu Ostdeutschland erklären. Und dies quasi über Nacht. Eine nationale Würdelosigkeit die in der Geschichte unseres Volkes einmalig ist und keinen Bestand haben darf.
Die Kolonisation des Ostens, die Wiederbesiedlung des einst germanischen Bodens, die Ostkolonisation, Ostbesiedlung, Ostsiedlungsbewegung, die friedliche Landnahme im Osten, die Kultivierung von bisher von der slawischen Bevölkerung noch nicht erschlossenen Gebiete, die Besiedlung Ostdeutschlands und der deutschen Siedlungsgebiete im Osten, vollzog sich in der ersten Phase in den Zeiträumen des Frühmittelalters, des Hochmittelalters und der Neuzeit.
Für das 12. und vor allem für das 13. Jahrhundert ist die Hauptphase der deutschen Ostsiedlungsbewegung zu verzeichnen. Die friedliche Besiedlung des Ostens begann um 1210. Unsere Vorfahren drangen in äußerst schwach besiedelte Gebiete vor, machten sie urbar und fruchtbar, gaben ihnen hochentwickelte Wirtschafts-, Zivilisations- und Kulturformen.
Ein „Präzedenzfall der Entwicklungshilfe“, eines „west-östlichen bzw. nördlichen Entwicklungsgefälles“ (Albert Mirgeler). Wir überlassen es den linken Spinnern, den Geschichtslosen und Unpolitischen, den Umerzogenen und permanenten Erfüllungspolitikern in unserem Lande, diesen Vorgang als „Ostexpansion“ oder „aggressiven deutschen Drang nach dem Osten“, als einen „imperialistischen Vorgang der Eroberung“ zu diffamieren oder sich einreden zu lassen. „Die Initiative lag“, so Mirgeler treffend, „gar nicht bei den Deutschen, sondern bei den Polen, Tschechen und Skandinaviern. ...Im Anfang handelte es sich ganz einfach darum, daß die fremden Fürsten sich und ihre Länder durch Einladung und Privilegierung der Deutschen in den Genuß der wirtschaftlichen Vorteile setzen wollten, die in deren höherer bäuerlicher und gewerblicher Wirtschaftsstufe gegeben waren.“
Treffend stellt Marion Frantzioch fest: „Die an der Ostsiedlungsbewegung beteiligten deutschen Siedler, die allen Ständen angehörten (Bauern, Bürger, Handwerker, Bischöfe, Fürsten, Ritter), kamen somit unter der besonderen Förderung der jeweiligen Landesherren als geladene Gäste und Helfer, >>nicht obwohl, sondern weil (v.Loesch)<< sie Deutsche und Träger abendländischer Kulturformen waren.“
Zu der mittelalterlichen deutschen Ostsiedlung, die in der Mitte des 14. Jahrhunderts ihr Ende erreichte, verebbte oder versiegte, trat dann die neuzeitliche deutsche Ostsiedlung in der Zeit vom 16. bis 18. Jahrhundert.
In Schlesien entstand bereits bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, so Heinrich Kuhn, „eine regelmäßige Kette großer deutscher Gründungsstädte in Abständen von etwa 15 km: Goldberg, Jauer, Striegau, Schweinitz, Reichenbach, Löwenstein, Münsterberg. Eine zweite Stadtreihe bestand weiter nördlich im Zuge der >>Hohen Straße<< von Görlitz über Bunzlau, Liegnitz, Neumarkt, Breslau, Ohlau, Brieg bis Oppeln und Ratibor in Oberschlesien“. Herbert Ziemer weist uns darauf hin, daß in Schlesien bis zum 14. Jahrhundert „120 Städte und 1200 Dörfer neu gegründet wurden. In Ostpreußen entstanden bis zum Jahre 1410 55 Städte, 48 Ordensburgen, 100 Adelssitze mit Dörfern und 1400 deutsche Bauerndörfer“.
II. Zur Flucht und Vertreibung
Die sogenannte „Aussiedlung“ der Bevölkerung aus Ostdeutschland, dem Sudetenland und den deutschen Siedlungsgebieten Ungarns, sollte, wie die „Potsdamer Konferenz“ der Alliierten vom Juli und August 1945 verlangte, in >>ordnungsgemäßer und humaner Weise<< vor sich gehen. Und das geschah überall in gleicher oder ähnlicher Weise. Die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie wurden nach den Beschlüssen der Alliierten den Polen überlassen, die an den Deutschen fortsetzten, was die Rote Armee an Verbrechen begonnen hatte. Bevor die „Aussiedlung“ genannte Ausplünderung und Massenaustreibung begann, kam es zu Massenverhaftungen, die unzählige Deutsche in, wie das Bundesarchiv in Koblenz festhielt, 227 Gefängnisse und 1255 Lager brachten. Was ihnen die Polen dort antaten, beschreibt das Bundesarchiv so: „Die Gewaltakte bestanden überwiegend in Mißhandlungen brutalster, teils sadistischer Art mit Peitschen, Gummiknüppeln oder Gewehrkolben, teils bis zur Todesfolge, ferner in willkürlichen Erschießungen und Erschlagungen wie auch Vergewaltigungen von Frauen.
Dem Berichtsmaterial nach ist kaum ein Verhafteter und Internierter Mißhandlungen entgangen ... Nicht möglich ist aber, auch nur annähernd zu einer Schätzung der Anzahl der Personen zu gelangen, deren Tod auf Ausschreitungen in Gefängnissen und Lagern zurückzuführen ist. Sie differieren zum Teil zwischen 20 und 50 % der Insassen, die zwar vorwiegend als Folge von Seuchen und Krankheiten, verursacht durch unzureichende Ernährung (Hungertyphus), unhygienische Zustände, zu verzeichnen waren, die aber auch in nicht unerheblicher Anzahl Todesopfer durch Mißhandlungen und Erschießungen umfaßten.“
Die wichtigsten Todesursachen bei den Massenaustreibungen der Deutschen aus den Oder-Neiße-Gebieten (Ostdeutschland) sind nach Nawratil:
„1) Massenverbrechen beim Einmarsch der Roten Armee und in den ersten Wochen danach;
2) Vernichtung von Flüchtlingstrecks bzw. Tod auf der Flucht wegen Erschöpfung, Kälte usw.;
3) Tod in Gefängnissen und Lagern (allein im polnischen Verwaltungsbereich wurden 1255 Lager gezählt);
4) Zwangsarbeit und Deportation;
5) Verelendung und Hungertod der verbliebenen Bevölkerung, vor allem in Ostpreußen.“
Insgesamt kam es in Ostdeutschland (Oder-Neiße-Gebiete), so Nawratil, zu 1.419.000 Vertreibungsopfern, Getötete. Die Ostpreußen hatten 299.000, die Ostpommern 364.000, die Ostbrandenburger 207.000, die Schlesier 466.000 und die Danziger 83.000 Vertreibungsopfer zu beklagen (Nawratil, Schwarzbuch der Vertreibung 1945-1948, Seite 73). Die Überlebenden, über 10 Millionen Ostdeutsche, wurden vertrieben. Ein unverjährbares Völkerrechtsverbrechen, ein unverjährbarer Völkermord.
Jedoch die Deutschen wurden nicht nur aus Ostdeutschland und Sudetendeutschland vertrieben, sondern aus ganz Ost-, Mittelost- und Südosteuropa. Was dies bedeutete beschreibt Nawratil wie folgt: „ Die Vertreibung der Deutschen aus Ostdeutschland und Osteuropa in den Jahren 1945 bis 1948 war die größte und konsequenteste Völkervertreibung der Weltgeschichte für über 20 Millionen Menschen bedeutete sie Flucht, Vertreibung oder Verschleppung, Mißhandlung oder Diskriminierung. 2,8 bis drei Millionen verloren dabei ihr Leben. Das Geschehen in den Vertreibungsgebieten ist als Völkermord zu bezeichnen. In den obigen Zahlen nicht enthalten sind die Opfer sowjetischer Gewaltverbrechen in und Deportationen aus Mitteldeutschland sowie die zugrunde gegangenen Kriegsgefangenen in Ost und West, schließlich die Opfer der alliierten Hungerpolitik.“ (Heinz Nawratil: Schwarzbuch der Vertreibung 1945 bis 1948, München 1999)
Das 20. Jahrhundert ist das Jahrhundert der Massenaustreibungen, der Massenausweisungen, beginnend mit den Vertreibungen im ersten Balkankrieg im Jahre 1912. Vertreibungen als „nationale Flurbereinigung“, als „zwangsweise Entmischung der Nationalitäten“, als Folge einer brutalen Siegerwillkür sogenannter demokratisch-zivilisierter Staaten, sowohl nach dem Ersten als auch nach dem Zweiten Weltkrieg, die wir in Wahrheit als einen Dreißigjährigen Krieg (1914-1945) gegen unser Volk ansehen müßten. Ein einzigartiges Verbrechen nicht nur der Russen, Polen und Tschechen, sondern auch der sogenannten westlich-zivilisierten Welt am Deutschen Volk. Es ist ebenso ein Massenverbrechen der Russen, Polen und Tschechen wie es gleichermaßen ein Massenverbrechen der sogenannten westlich-zivilisierten Welt, besonders die USA und Großbritannien ist, sie billigten und duldeten nach dem Zweiten Weltkrieg (im sog. „Potsdamer Abkommen“) und weit früher dieses „wohlvorbereitete System der Dezimierung und Vertreibung der Deutschen“ (Jürgen Thorwald in Die große Flucht, München /Zürich 1979), also geplant und gewollt, bewußt herbeigeführt, eiskalt inszeniert. Und dies alles ohne Widergutmachung und Schuldbekenntnis der direkten und indirekten Vertreiber bis auf den heutigen Tag. Dies kann auf Dauer in keinem Fall dem Frieden und der Verständigung unter den beteiligten Völkern nützten, keine wirklich dauerhafte und tragfähige Friedensordnung in Europa entstehen lassen.
Zu dem, was den Deutschen insbesondere von Polen und Tschechen angetan wurde, bedeuten alle anderen Vertreibungen in der Weltgeschichte, beginnend in der Antike, jedoch nur ein Präludium, ein Vorspiel. In der Dimension, in der Brutalität, im Morden sind diese Massenaustreibungen bisher einmalig in der Weltgeschichte. Die Massenaustreibung der Ostdeutschen und der Sudetendeutschen ist die größte Völkervertreibung in der Menschheitsgeschichte, absolut nichts kommt diesem unverjährbaren Völkermord und Völkerverbrechen und den damit verbundenen millionenfachen Verbrechen, den millionenfachen Morden gleich. Somit haben wir nicht nur die unmittelbaren Vertreiberstaaten Polen und Tschechien sondern auch die USA und Großbritannien permanent aufzufordern, für die Wiedergutmachung des unverjährbaren Völkermordes an den deutschen Heimatvertrieben mitzusorgen; diesem beispiellosen Verrat und Verbrechen an den Menschenrechten, an der Menschlichkeit, an der Menschheit. Jedoch die herrschende politische Klasse der nationalen Würdelosigkeit in unserem Lande schweigt und schweigt und schweigt. Sie beugte sich bislang noch jeder Verzichtsforderung die von allen Seiten an sie herangetragen wurden, betrieb permanente Erfüllungspolitik. Treffend stellt Oberbundesanwalt a.D. Ludwig Martin fest: „Es verstieße gegen seine Würde und sein Selbstverständnis, wenn sich das deutsche Volk widerspruchslos auf Generationen hinaus mit der ihm zugedachten Büßerrolle abfinden und zu all dem schweigen würde, was ihm von den Siegern an Furchtbarem angetan worden ist. Eine Besinnung hierauf schulden wir Deutschen auch den Millionen der unschuldigen Opfer der Vertreibungsverbrechen, die stellvertretend für das ganze Volk Unsägliches erduldet haben.“
Wird im Zusammenhang der Austreibung der Deutschen, etwa aus Ostdeutschland und Sudetendeutschland, nicht nur von Vertreibung sondern auch von Flucht gesprochen, so bedeutet Flucht in diesem Zusammenhang nichts anderes, als daß Ostdeutsche und Sudetendeutsche gezwungen waren, auf Grund der ungeheueren Bedrohung durch Polen, Russen und Tschechen, zu einem vorbereiteten oder überstürzten Verlassen des Wohnortes aufgrund einer tatsächlichen (die näherrückende Rote Armee, die sowjetische Sommeroffensive des Jahres 1944; die am 2. Januar 1945 einsetzenden sowjetischen Großoffensive, die schon ab 28. 2. 1945 einsetzenden Maßnahmen gegen Deutsche in Polen, wie Unterbringung in Arbeitslagern, Vermögensentzug etc.) oder nur vermuteten Bedrohung. Vollkommen klar ist, daß diese zur Flucht Gezwungenen, nach Beendigung von Bedrohung und Gefahr in ihre Heimat zurückkehren wollten; sozusagen ein Verlassen der Heimat ohne sie aufzugeben.
Die der Vertreibung gleichzusetzende Flucht bedeutet das erzwungene Verlassen des Wohnortes. Flucht, die hier keine freiwillige Wanderung bedeutet, und Vertreibung sind hier eins. Vertreibungen sind einseitige Gewaltakte des Austreiberstaates, hier des polnischen Vertreiberstaates, der bis heute erfolgreich seine Raubsicherungspolitik betreiben kann.
Die Flucht der ostdeutschen Bevölkerung setzt verstärkt mit der am 12. Januar 1945 einsetzenden sowjetischen Großoffensive, der sowjetischen Weichseloffensive Anfang Januar 1945, ein. Hintergrund war die bekanntgewordene Bestialität der Roten Armee, wie etwa die Erfahrungen mit ihr im Herbst 1944 in Ostpreußen, oder auch schon vorher in den baltischen Ländern. Sie nahm keinerlei Rücksicht auf die Zivilbevölkerung, wurde zur Vergeltung gegenüber der deutschen Bevölkerung ermuntert, machte allüberall Beute, plünderte zügellos und brutal, erschoß Zivilisten und vergewaltigte Frauen in großer Zahl; Vergewaltigungen: den Morden an der Seele der Frau. Die bestialischen Verbrechen der Roten Armee in Nemmersdorf/Ostpreußen (Herbst 1944) waren nach Alfred M. de Zayas (Die Angloamerikaner und die Vertreibung der Deutschen, München 1979) mit ursächlich für die Flucht von Millionen Ostdeutscher.
Darüber hinaus wurden Tausende und Abertausende zwangsverschleppt, in provisorisch errichtete Lager zusammengetrieben und nach Osten deportiert.So wurden etwa Schlesier und Sudetendeutsche nach Sibirien, Egerländer zu einem zehnjährigen Zwangsaufenthalt an die Wolga verschleppt. Marion Frantzioch (Die Vertriebenen. Hemmnisse und Wege ihrer Integration, Berlin 1987) stellt fest: „Nach dem Einmarsch der Roten Armee wurden die in Ostdeutschland und den südosteuropäischen Ländern angetroffenen Deutschen entrechtet und, soweit es möglich war, in Auffang-, Durchgangs-, Internierungs-, Straf-, Arbeits- oder Aussiedlungslagern kaserniert“. Die entmenschte Atmosphäre der Roten Armee verdeutlich eines der vielen verbrecherischen Flugblätter des russischen Schriftstellers Ilja Ehrenburg: "Die Deutschen sind keine Menschen. Von jetzt ab ist das Wort >>Deutscher<< der allerschlimmste Fluch. ...für uns gibt es nichts Lustigeres als deutsche Leichen“ (Zit.: I. Ehrenburg, in: de Zayas, Die Flucht, S. 133). Die Gewaltakte der sowjetischen Truppen wurden besonders in der Dokumentation der Vertreibung der Deutschen (Bd. I/1, S. 60E-69E), herausgegeben vom Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, herausgestellt. Alexander Solschenizyn schildert das Verbrechen in seinen „Ostpreußischen Nächten“ unter anderem wie folgt: „Zweiundzwanzig, Höringstraße. / Noch kein Brand, doch wirst, geplündert. / Durch die Wand gedämpft – ein Stöhnen: / lebend finde ich noch die Mutter. / Waren´ s viel auf der Matratze? / Kompanien? Ein Zug? Was macht es! / Tochter – Kind noch, gleich getötet. (...) Wer noch Jungfrau, wird zum Weibe, / und die Weiber – Leichen bald. / Schon vernebelt, Augen blutig, / bittet: >>Töte mich, Soldat!<<.“ Die russische Armee benahm sich nachweisbar wie eine Bande von Mördern und Schwerverbrechern, und man wußte und propagierte, daß „die Russen sich wie die Tiere benehmen.“ Die Flucht wurde also folglich unabwendbar und unabdingbar, etwa auch durch die Massenvergewaltigungen. Zu dem Ausmaß der planmäßigen und systematischen Massenvergewaltigungen schreibt Nawratil (Schwarzbuch der Vertreibung): „Nach vorsichtigen Schätzungen sind allein im östlichen Deutschland mindestens zwei Millionen Frauen von Rotarmisten vergewaltigt worden. Hinzu kommen die Massenvergewaltigungen durch Tito-Partisanen, Polen und französische Besatzungstruppen; ältere kirchliche Untersuchungen nennen Gesamtzahlen bis zu vier oder gar fünf Millionen.“
Nach Angabe des seinerzeitigen Bundesministeriums für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte, in der Dokumentation der Vertreibung der Deutschen (Bd.I/1,S.23E), wird die Zahl der flüchtenden ostdeutschen Bevölkerung bis Ende März 1945 mit etwa fünf Millionen Menschen angegeben. Dies ging der Massenaustreibung, sei es nun in ungeregelter oder geregelter Form, zeitlich voraus. Auch de Zayas bemerkt treffend, um es zu wiederholen, daß diesen Flüchtlingen „nichts ferner lag als der Gedanke, ihre Entfernung von der Heimat könnte eine Verdrängung für längere Dauer oder schließlich gar eine dauernde Trennung von ihren angestammten Wohnsitzen, den Verlust ihrer Heimat bedeuten. Es war ihnen vielmehr selbstverständlich, daß das Verlassen der gefährdeten Heimatorte wie jede andere kriegsbedingte Evakuierung innerhalb Deutschlands nur eine vorübergehende und allenfalls für die Dauer des Krieges geltende Notmaßnahme war.“
Am 7. August 1945 schreibt Probst Grüber in Berlin an den Lordbischof von Chichester in England folgenden Brief: „Gott schenke den Christen in aller Welt offene Ohren, die Notschreie der deutschen Menschen zu hören, die auf den Landstraßen sterben und verkommen. – Tausende von Leichen spülen die Oder und Elbe ins Meer ... Tausende von Leichen hängen in den Wäldern um Berlin ... Tausende und Zehntausende sterben auf den Landstraßen vor Hunger und Entkräftung ... Kinder irren umher, die Eltern erschossen, gestorben, abhandengekommen." (Zitiert bei H. Nawratil)
Ob nun Flüchtlinge oder Vertriebene, beide mußten die Heimat durch Zwang verlassen, beiden wird die ihnen jahrhundertelang angestammte Heimat vorenthalten. Nicht nur aufgrund der seinerzeitigen Verbrechen der Roten Armee oder den sogenannten „Potsdamer Beschlüssen“, sondern vor allem wird ihnen die Heimat vorenthalten durch den polnischen und tschechischen Imperialismus, durch die polnischen und tschechischen Vertreibernationen mit ihrer bis auf den heutigen Tag andauernden Raubsicherungspolitik. Vorenthalten vor allem auch durch die Inaktivität der herrschenden politischen Klasse in Bonn und jetzt in Berlin, die die Menschenrechte ihrer eigenen Landsleute, ihr Recht auf Selbstbestimmung, permanent mit Füßen treten, und keinen Finger hierfür rühren, einfach nichts unternehmen. Sie wären verpflichtet dazu etwas zu unternehmen, die Unverschämtheiten der Polen und Tschechen nicht einfach so hinzunehmen.
Ob nun Flüchtlinge oder Vertriebene, das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) vom 19. Mai 1953, und auch so in seiner Neufassung vom 3. September 1971, hebt den Unrechtscharakter klar hervor, stellt den Vertriebenenbegriff, zu denen die Flüchtlinge gehören, in den Mittelpunkt. Der Begriff der Vertriebenen wird hier, also auch in der Neufassung vom 3.9.1971, wie folgt bestimmt: "Vertriebener ist, wer als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger seinen Wohnsitz in den zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Gebietsstande vom 31. Dezember 1937 hatte und diesen im Zusammenhang mit den Ereignissen des zweiten Weltkrieges infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung oder Flucht, verloren hat.“ Glasklar hervorgehoben werden muß auch, und dies soll und muß so bleiben und in Zukunft eine der tragenden Rollen spielen, daß gemäß Bundesvertriebenengesetz § 7 der Vertriebenen- und Flüchtlingsstatus >>erblich<< ist.
Neben den Vertriebenen, also praktisch den Heimatvertriebenen aus dem Gebietsstand des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, macht das Bundesvertriebenengesetz darüber hinaus noch Aussagen über die darüber hinausgehenden Heimatvertriebenen. So heißt es in § 2 Abs. 1 BVFG: “Heimatvertriebener ist ein Vertriebener, der am 31. Dezember 1937 oder breits einmal vorher seinen Wohnsitz in dem Gebiet desjenigen Staates hatte, aus dem er vertrieben worden ist (Vertreibungsgebiet). Die Gesamtheit der in § 1 Abs. 1 genannten Gebiete, die am 1. Januar 1914 zum Deutschen Reich oder zur Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder zu einem späteren Zeitpunkt zu Polen, zu Estland, zu Lettland oder zu Litauen gehört haben, gilt als einheitliches Vertreibungsgebiet.“
Damit entsprechen die in § 2 Abs. 1 BVFG als Heimatvertriebene definierten Reichs- und Volksdeutschen grundsätzlich der in § 1 Abs. 1 BVFG bestimmten Gesamtheit der Vertriebenen. Unter Reichsdeutsche versteht man heute jene Deutsche, die in den Gebieten des Deutschen Reiches lebten und leben, deren Gebietsstand nach 1945 auf den 31. Dezember 1937 beschränkt wurde; als Volkesdeutsche werden jene betrachtet, die in den darüber hinaus liegenden Gebieten lebten und leben. Hier sei vorausbemerkt, was weiter unten abgehandelt wird, daß der international anerkannte Völkerrechtler Prof. Dr. Theodor Veiter darauf hinweist, daß die Sudetendeutschen noch nach 1945 deutsche Staatsbürger waren.
Als die westlichen Aliierten auf der Konferenz von Teheran, die vom 28. November bis 1. Dezember 1944 stattfand, den Russen die ostpolnischen Gebiete, die sogenannte „Curzon-Linie“ zusicherten, fühlten sie sich, wie Frantzioch herausarbeitet, „moralische verpflichtet“ Polen entsprechend zu entschädigen. So boten sie Polen, wie Alfred Maurice de Zayas in seinem Werk: >>Die Anglo-Amerikaner und die Vertreibung der Deutschen<< herausarbeitet, „territoriale Erweiterungen im Norden (Ostpreußen und Danzig) und im Westen (Oberschlesien) auf Kosten Deutschlands an. Und um keine großen Minderheiten innerhalb der neu gezogenen Grenzen Polens zu belassen, waren die westlichen Alliierten grundsätzlich damit einverstanden, daß die dort wohnenden Deutschen ausgewiesen werden sollten.“ So erklärte Winston Churchill in seiner vielzitierten Unterhausrede vom 15. Dezember 1944: „Man wird reinen Tisch machen... die Vertreibung ist, soweit wir in der Lage sind, es zu überschauen, das befriedigendste und dauerhafteste Mittel. Er sähe auch nach den großen Kriegsverlusten nicht ein, warum in dem übrigen Deutschland kein Platz für die Vertriebenen sein sollte.“
Die Alliierten verfügten dann auf der Potsdamer Konferenz (17. Juli bis 2. August 1945) im Artikel XIII des sogenannten Potsdamer Abkommens: „Die Konferenz erzielte folgendes Abkommen über die Ausweisung Deutscher aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn: Die drei Regierungen haben die Frage unter allen Gesichtspunkten beraten und erkennen an, daß die Überführung der deutschen Bevölkerung oder Bestandteile derselben, die in Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn zurückgeblieben sind, nach Deutschland durchgeführt werden muß. Sie stimmen darin überein, daß jede derartige Überführung, die stattfinden wird, in ordnungsgemäßer und humaner Weise erfolgen soll.“ Auch ungeachtet dieser unmenschlichen Verfügung waren die polnischen und tschechischen Vertreiberstaaten schon mitten in der verbrecherischen Massenaustreibung. Die Alliierten beschlossen den Artikel XIII vielmehr in dem Bewußtsein, so Hermann Raschhofer in seinem Beitrag: >>Massenaustreibungen<< Würzburg 1959), „daß das durch die Austreibungsstaaten eigenmächtig ins Rollen gebrachte Verfahren nicht mehr aufzuhalten sei.“ Sie gaben also nachträglich ihre Zustimmung dazu, sie duldeten was nun kommen sollte; sie waren hierzu schon seit langem bereit. So vermerkt Heinz Nawratil in seinem „Historische Überblick“ unter dem „19. 11. 1939: General W. Sikorski (exilpolnischer Ministerpräsident) verkündet bei einer Presse-Konferenz in London: >>Großbritannien und Frankreich stimmen zu, daß Polen in erster Linie eine längere Meeresküste, als ihm im Versailler Vertrag zugestanden worden sei, benötige<<.“ Wenige Jahre vor dem sog. Potsdamer Abkommen hatte sie ganz anderes proklamiert: In der Atlantik-Charta vom 14. 8. 1941, die auch von der Sowjetunion und Polen am 24. 9. 1941 nachträglich akzeptiert wurde, beschloßen Roosevelt und Churchill in Punkt 2: „Die unterzeichnenden Länder wünschen keine Gebietsveränderungen, die nicht mit den frei geäußerten Wünschen der betroffenen Völker übereinstimmen.“ Eine andere Haltung kam dann anläßlich der Konferenz von Teheran (Roosevelt, Churchill, Stalin) vom 28.11. bis 1.12. 1943 zum Ausdruck.
Nawratil: „1.12.1943: Churchill schlägt die Oder-Linie als polnische Westgrenze und die Abtretung ganz Oberschlesiens an Polen vor. Von der Neiße (westliche oder östliche) ist nicht die Rede. Roosevelt und Churchill stimmten Stalins Forderung nach dem Gebiet von Königsberg zu, der dann bereit war, Churchills Vorschlag zugunsten Polens anzunehmen. Roosevelt regte einen >Bevölkerungsaustausch< für die betroffenen Gebiete an, Stalin hält Durchführung für möglich." Und unter dem 22.2.1944 vermerkt Nawrail:
„Churchill informiert das britische Unterhaus, daß Polen im Norden und Westen zu Lasten Deutschlands Kompensationen erhalten werde, daß die Atlantik-Charta auf Deutschland keine Anwendung finden und daher Gebietsübertragungen und Grenzberichtigungen zu Lasten des Feindeslandes zulässig sind.“ Am 15. 12. 1944 „billigt Churchill vor dem britischen Unterhaus eine Ausweitung Polens nach Westen mit 200 Meilen Ostseeküste sowie die totale Austreibung der Deutschen aus den an Polen fallenden Gebiete.“(Heinz Nawratil)
„Der unmenschlichste Beschluß, der jemals von zur Verteidigung der Menschenrechte berufenen Regierungen gefaßt wurde...“, so bezeichnete O´ Hare McCormick am 13. 11. 1946 in der New York Times das alliierte Verdikt über die ostdeutschen Stämme, wie es auf den Konferenzen von Jalta und Potsdam beschlossen war. Mit dem Vertreibungsbeschluß in Potsdam waren auch die USA und Großbritannien an einem der größten Verbrechen beteiligt. Sie hätten unbedingt wissen müssen, daß die Bedingungen der "Überführung in ordnungsgemäßer und humaner Weise" nicht eingehalten würden, denn Vertreibung aus der angestammten Heimat ist immer ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ein unverjährbares Völkerrechtsverbrechen.
Nach dem Ausweisungsplan des Alliierten Kontrollrates vom 20. November 1945 wurden insgesamt 6,65 Millionen Deutsche zur Vertreibung vorgesehen; 3,9 Millionen sollten demzufolge in den drei westlichen Besatzungszonen untergebracht werden (Vgl. Paul Frings: Das internationale Flüchtlingsproblem 1919 – 1950, Frankfurt 1951). Marion Frantzioch weist jedoch in ihrer Dissertation und Publikation treffend auf folgendes hin: „Der wirkliche Umfang der Zwangswanderung, wie er sich aus den Volkszählungsergebnissen vom 29. Oktober 1946 ermitteln läßt, lag indes bei 9,7 Millionen Vertriebenen, die sich auf die vier Besatzungszonen verteilten. Davon wurden allein 5,963 Millionen Vertriebene in den drei westlichen Besatzungszonen gezählt, was den in Potsdam beschlossenen Ausweisungsplan um fast das Doppelte überstieg. Damit betrug der Anteil der Vertriebenen an der Gesamtbevölkerung Deutschlands 13,6 Prozent. Um den Umfang des Vertriebenenzustroms anschaulich zu machen, bietet sich der von G. Böddeker herangezogene Vergleich an, daß nach Kriegsende viermal mehr Heimatverwiesene in der britischen und amerikanischen Zone Aufnahme fanden, >>... als Dänemark Einwohner hatte, zweieinhalbmal so viele, wie in Schweden wohnten, doppelt so viele, wie in ganz Griechenland<<. Bis zur Volkszählung vom 13. September 1950 wurden in Deutschland insgesamt 11,2 Millionen Vertriebene gezählt, wobei auf die Bundesrepublik allein 7,876 Millionen Heimatverwiesene entfielen, welches einem Anteil von 16,6 Prozent an der Gesamtbevölkerung entsprach.“
Glasklar ist, daß die Ausweisungen und die Bestimmungen des sogenannten „Potsdammer Abkommens“ mit den Menschenrechten unvereinbar waren, als „einseitig veranlaßte Massenaustreibung“ gegen geltendes Völkerrecht verstießen. Unabdingbar richtig und zutreffend ist auch, was der international anerkannte Völkerrechtler Prof. Dr. Theodor Veiter in seinem Beitrag: >>Das Weltflüchtlingsproblem und die deutsche Vertriebenfrage<<, Düsseldorf 1979, ausführte, daß nämlich die sogenannten „Potsdamer Beschlüsse“ oder das sogenannte „Potsdammer Abkommen“, ein skrupelloses politisches Schachspiel mit Menschen, die beabsichtigte Raubung eines Viertels des deutschen Staatsgebietes, der politisch-kriminelle Versuch, eine über achthunderjährige deutsche Geschichte auszulöschen, als „völkerrechtlich wirkungsloser Vertrag zu Lasten Dritter“ bezeichnet werden muß.
Es wird letztlich zutreffen, was Oswald Spengler ausführte:
„Niederlage und Friedensschlüsse wirken niemals so, wie es in der Absicht der Sieger liegt. Alle Verträge sind vergänglich, weil die Grundlagen, Umstände und Ansichten sich ändern, auf denen sie errichtet sind, weil das Antlitz der Geschichte von einem Jahrzehnt zum anderen ein anderes wird. Die Siege sind es auch; denn der Sieger selbst kann an ihnen zugrunde gehen.“
III. Exkurs: Völkermord am Deutschen Volk:
Die Vertreibungsverbrechen an Ostdeutschen und Sudetendeutschen sind nur ein Teil des Völkermordes an unserem Volk. Nawratil kommt in seriöser Art und Weise auf insgesamt 2,8 bis 3 Millionen Vertreibungs- und Deportationsopfern der deutschen Zivilbevölkerung im Osten (Ostdeutschland und Osteuropa). Nawratil: „Das entspricht etwa der seinerzeitigen Einwohnerzahl der Republik Irland.“ Eine Anzahl weiterer seriöser Publikationen bestätigen dies. So etwa Rhode in „Völker auf dem Weg“ oder Ploetz: Raum und Bevölkerung in der Weltgeschichte, Bd. 2, Würzburg 1955, oder dtv-Atlas zur Weltgeschichte, Bd. 2, München 1979. In dieser Zahl enthalten sind, nach den seriösen Berechnungen von Nawratil, mindestens 1.419.000 ostdeutsche Vertreibungstote, mindestens 272.000 sudetendeutsche Vertreibungstote. Weit überwiegend handelt es sich beim Völkermord am deutschen Volk um einen Völkermord im Frieden, also nach der Kapitulation am 8. Mai 1945. Das statistische Bundesamt spricht somit auch von „Nachkriegsverlusten“. Nawratil hebt hervor: „...im Sudetenland z.B., das sehr spät besetzt wurde, dürften die Todesfälle überhaupt zu 99% in der Nachkriegszeit liegen. Auch die Verbrechen der Roten Armee spielten sich im wesentlichen hinter der Front ab in Gebieten, für die der Krieg schon vorbei war.“
Nach Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes in Koblenz wurden auf dieselbe Weise (wie in Ostdeutschland) 135.000 der im damaligen Jugoslawien lebenden Deutschen nach Kriegsende hauptsächlich von Tito-Partisanen ermordet, das entsprach 25 Prozent der Bevölkerung. Die Inhaftierung, Mißhandlung und Vertreibung der Überlebenden unterschied sich nicht vom Schicksal der östlich von Oder und Neiße sowie im Sudetenland ansässigen Deutschen.
Deutsche Kriegsgefangene kamen nicht nur in der Sowjetunion in Millionenhöhe, für die Sowjetunion schätzt Hellmut Diwald (Geschichte der Deutschen, Frankfurt, Berlin, Wien 1978) 2 Millionen Todesfälle, oder in Jugoslawien um, wo etwa jeder zweite der rund 200.000 Gefangenen umgebracht wurde. Nach Ermittlungen des kanadischen Journalisten James Bacque (Verschwiegene Schuld) fanden nach Kriegsende auch in amerikanischen und französischen Lagern etwa eine Million deutsche Kriegsgefangene den Tod. Auf Befehl des amerikanischen Oberbefehlshabers Eisenhower wurde ihnen nach der Kapitulation der ihnen zustehende Status von Kriegsgefangenen aberkannt, um sie als so bezeichnete „entwaffnete feindliche Kräfte“ nicht nach den Bestimmungen der Genfer Konvention behandeln zu müssen, und gleichfalls als Folge von Eisenhowers Befehlen wurden sie in den Lagern Lebensbedingungen ausgesetzt, die als Folge primitiver Unterbringung, Hunger sowie mangelhafter medizinischer Betreuung und Hygiene Todesfälle in großer Zahl zur Folge hatten. Daß dies gewollt war, ist nicht nur dadurch bewiesen, daß die Amerikaner aufgrund von eigenen und deutschen Lebensmittelvorräten zu einer völlig ausreichenden Versorgung der Kriegsgefangenen in der Lage gewesen wären. Sie haben auch jede Hilfe unterbunden, die vom Roten Kreuz oder anderen Organisationen angeboten worden war.
Aber Hunger und Verhungern beschränkte sich nicht auf Kriegsgefangene. Die Deutschen erhielten nach Kriegsende Lebensmittelrationen, die nach den Feststellungen von Bacque zwischen Oktober 1946 und September 1950 in allen vier Besatzungszonen den Tod von mindestens 5,7 Millionen Menschen zur Folge hatten. Sie wurden von den Besatzungsmächten daran gehindert, selbst ausreichend für ihren Lebensunterhalt zu sorgen, und sie blieben zu einer Zeit von jeder internationalen Wohlfahrtshilfe ausgeschlossen, als die Welt-Nahrungsmittelproduktion schon wieder anstieg. Nach den Berechnungen von Bacque fanden durch Vertreibung, Tod in Kriegsgefangenenlagern und Verhungern der ansässigen Bevölkerung bis 1950 mindestens 9,3, maximal 13,7 Millionen Deutsche den Tod, also unvergleichlich mehr als durch Kampfhandlungen.
Heinz Nawratil, anerkanntermaßen ein Experte auf dem Gebiet Vertreibung, Vertreibungsverluste und sonstiger Gewaltverbrechen, kommt diesbezüglich, bezüglich des Völkermordes an den Deutschen, auf die Zahl von mindestens 6 bis 10 Millionen. Er schreibt: „Addiert man alle genannten Zahlen und die Vertreibungsopfer, so ergibt sich, daß 1945 und später 6 bis 10 Millionen unschuldiger Menschen sterben mußten. Damit liegen die Nachkriegsverluste sogar über den deutschen Diktatur- und Kriegsopfern 1933-1945.“ (Schwarzbuch der Vertreibung von 1945-1948, Seite 76).
IV. Sudetendeutschland
Zur Heimat der Sudetendeutschen in Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien: Keltische und germanische Stämme siedelten in diesen Gebieten, bevor Slawen vom Osten her in diese Länder kamen. Noch heute zeugen Orts-, Fluß und Ländernamen von dieser vorslawischen Besiedlung. Von dem keltischen Stamm der Bojer (Bojohaemum, Boeheim) erhielt Böhmen seinen Namen.
Seit dem 12. Jahrhundert wurden die fast menschenleeren Randgebiete Böhmens sowie Nord- und Südmährens aus fast allen deutschen Stämmen, aber vorwiegend den benachbarten, besiedelt und damit erschlossen und kultiviert. Unter besonderer Förderung der böhmischen Könige erfolgte die Besiedlung und erreichte Mitte bis Ende des 13. Jahrhunderts ihren Höhepunkt. Die böhmischen Könige, die auch gleichzeitig Kurfürsten des Deutschen Reiches waren, holten die deutschen Siedler ins Land um von ihnen zu profitieren, das Siedlungsgebiet urbar und fruchtbar zu machen, die Grenzen zu befestigen. Es kamen Bauern, Bergleute und Bürger mit ihren fortschrittlichen Arbeits- und Siedlungstechniken, auch hier ging die Initiative, wie in Ostdeutschland nicht von den Deutschen aus. Wie in Ostdeutschland wurden sie ins Land gerufen um in die sudetendeutschen Gebiete hochentwickelte Wirtschafts-, Zivilisations- und Kulturformen hineinzutragen. Auch diese Besiedlung erfolgte friedlich, und auch sie muß „als Präzedenzfall der Entwicklungshilfe“ betrachtet werden. Entwicklungshilfe für die Polen einerseits und für die Tschechen andererseits.
So rief etwa Herzog Sobieslaw I. von Böhmen ca. 1176 die Deutschen ins Land. Der Freiheitsbrief für die Prager Deutschen stand unter dem Oberbegriff: „Wißt, daß die Deutschen freie Leute sind!“
Er lautet:
1. Ich, Sobieslaus, Herzog der Böhmen, tue allen Gegenwärtigen und Zukünftigen kund, daß ich in meine Gnade und meinen Schutz nehme die Deutschen, die in der Prager Vorburg wohnen, und es beliebt mir, daß diese Deutschen, so wie sie von den Böhmen durch Volkszugehörigkeit verschieden sind, auch von den Böhmen und von ihrem Gesetz oder ihrer Gewohnheit geschieden sein sollen.
2. Ich räume also diesen Deutschen ein, nach dem Gesetz und Rechte der Deutschen zu leben, das sie seit der Zeit meines Großvaters, des Königs Wratislaus, gehabt haben.
3. Ein Pfarrer, den sie nach ihrem Belieben für ihre Kirche auswählen mögen, räume ich ihnen ein und einen Richter. In ähnlicher Weise soll auch der Bischof ihrem Verlangen keineswegs widersprechen.
6. Wenn der Herzog außerhalb Böhmens auf einer Heerfahrt ist, dann sollen die Deutschen Prag bewachen mit zwölf Schilden bei jedem Tore.
13. Und ich räume den Deutschen auch ein, daß sie frei seien von Gästen, Fremden und Ankömmlingen. Wißt, daß die Deutschen freie Leute sind!
14. Jeder Ankömmling oder Gast, von welchem Land er kommt, der mit den Deutschen in der Gemeinde wird wohnen wollen, soll das Gesetz und die Gewohnheiten der Deutschen haben.“
Die Sudetendeutschen waren immer ein Teil des deutschen Volkes. Die Heimat der Sudetendeutschen war von 918-1806 ein Bestandteil des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“. In Prag, damals Hauptstadt des Reiches, gründete 1348 Karl IV. die erste deutsche Universität. 1526 kamen die böhmischen Länder und damit auch die Heimatgebiete der Sudetendeutschen unter die Herrschaft der Habsburger. Sie wurden damit ein Teil Österreichs, das wiederum bis 1806 dem „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ und von 1815 –1866 dem Deutschen Bund angehörte.
Das Ende des Ersten Weltkrieges, 1918, brachte die Zerschlagung des österreichisch-ungarischen Vielvölkerstaates. Die rund 6,7 Millionen Tschechen forderten nicht nur einen eigenen Staat, sondern auch noch die industriereichen Siedlungsgebiete der Sudetendeutschen. Gegen ihren ausdrücklichen Willen wurden die Sudetendeutschen 1918/19 in einen neuen Staat, die Tschechoslowakei, gepreßt, den sie nicht wollten, an dessen Namen, an dessen Gründung und an dessen Gestaltung sie keinen Anteil hatten, der ihre Rechte als Volksgruppe mißachtete und der sie auch als Staatsbürger gegenüber den Tschechen ungleich behandelte. Die Folge dieser Politik war 1938 die Lostrennung der deutschen Siedlungsgebiete vom tschechoslowakischen Staat. Nach der Verwirklichung des Münchener Abkommens wurde ein Teils des Sudetengebietes zum Reichsgau Sudetenland, während der südliche Teil (Böhmerwald und Südmähren) den Gauen Bayerische Ostmark, Oberdonau und Niederdonau angegliedert wurde.
Das Ende des Zweiten Weltkrieges (1945) brachte die Wiedererstehung der Tschechoslowakei, der die alliierten Siegermächte, ohne Befragung oder Anhörung der Sudetendeutschen, deren Siedlungsgebiete erneut zufallen ließen. Auch unter Berufung auf die sogenannten „Potsdamer Beschlüsse“ der Alliierten konnte die CSR ihre Pläne zur Vertreibung der Sudetendeutschen umsetzen.
Marion Frantzioch stellt treffend fest: „Die Phase des wirtschaftlichen-kulturellen Auflebens des Landes und der friedlichen Koexistenz von Deutschen und Tschechen wurde durch nationalistische Bestrebungen der Tschechen beendet."
Das Sudetenland, die Randgebiete Böhmens, Mährens und Sudeten-Schlesien, aus denen die Deutschen in den Jahren 1945 und danach vertrieben wurden, umfaßt 27.000 Quadratkilometer. Es ist folglich weitaus größer als die Bundesländer Schleswig-Holstein (15.721 qkm), Saarland (2.571 qkm), Hamburg (755 qkm), Bremen (404 qkm) und Berlin (480 qkm) zusammengenommen (19.931 qkm). Das Sudetenland ist weit größer als die Bundesländer Rheinland-Pfalz (19.846 qkm) und Hessen (21.114 qkm) und annähernd so groß wie Nordrhein-Westfalen oder wie Baden-Württemberg. Die Bevölkerung des Sudetenlandes war größer als die Einwohnerschaft der drei Bundesländer Saarland (1.042.100), Hamburg (1.571.300) und Bremen (654.200) zusammengenommen (3.267.600). Die Einwohnerschaft des Sudetenlandes entsprach etwa der des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. Das Sudetenland ist fast dreimal so groß wie der Libanon und fast so groß wie Belgien. Insgesamt rund 30 der 151 (Stand 1984) Mitgliedsstaaten der UN sind territorial kleiner als das Sudetenland.
V. Flucht und Vertreibung der Sudetendeutschen
Nicht anders wie bei den Vertreibungsverbrechen an den Ostdeutschen in Polen verhielten sich nach Kriegsende die Tschechen gegenüber der deutschen Bevölkerung in Böhmen und Mähren sowie im Sudetenland, das sie mit Zustimmung der Siegermächte erneut, wie schon 1918/1919, okkupierten. Das Bundesarchiv hat dies so beschrieben: „Zu den Gewalttaten gehörten Tötungen, verübt in verschiedenster Weise durch Erschießen, Erhängen, Erschlagen, Ertränken, brutalste sadistische Mißhandlungen, ferner Vergewaltigungen von Frauen ... Aus einer Anzahl von Gemeinden wird über öffentliche Exekutionen berichtet, denen zum Teil die Einsetzung improvisierter Volksgerichte vorausging. Die diesen vorgeführten Personen wurden während und nach den Verhören auf das schwerste mißhandelt oder auch zu Tode gefoltert ... Unmittelbar nach Beginn des Prager Aufstandes begann auch in großem Umfang die Verbringung von Deutschen in Gefängnisse und Lager. Nach Ermittlungen des Suchdienstes des Deutschen Roten Kreuzes bestanden 1215 Interniertenlager, 846 Arbeits- und Straflager und 215 Gefängnisse, in denen 350.000 Deutsche längere oder kürzere Zeit festgehalten worden sind ... Unmenschliche Verhältnisse führten zum Tod von Lagerinsassen durch Kräfteverfall und Epidemien, verursacht durch mangelhafte Ernährung, fehlende Medikamente, unhygienische Verhältnisse und durch Depressionen infolge sadistischer Mißhandlungen. Sehr hoch war die Sterblichkeit bei Kindern und älteren Leuten. Von den Arbeitslagern wiesen die der Bergwerke eine besonders hohe Sterblichkeit auf...“ Etwa 272.000 Sudetendeutsche fanden auf diese Weise im Sudetenland sowie in Böhmen und Mähren den Tod, die Überlebenden, mehr als 3 Millionen, wurden aus ihrer Heimat vertrieben und hinausgejagt. Ein unverjährbares Völkerrechtsverbrechen, ein unverjährbarer Völkermord.
Dies kann nicht ohne Genugtuung, ohne Rückkehr und Wiedergutmachung bleiben. Auch die Deutschen verfügen über unverzichtbare Menschenrechte; Selbstbestimmungsrecht und Recht auf Heimat. Ohne einen historischen Ausgleich und Kompromiß mit Polen und Tschechien kann es keine wirklich dauerhafte und tragfähige Friedensordnung in Europa geben. Das was heute noch in tschechischem und polnischem Staatsbesitz ist, dies könnte und müßte ad hoc zurückgegeben werden. [/b]
Der Gedanke zur Vertreibung der „industriell durchgeformten katholischen Vertriebenengruppe“ (Frantzioch), also der industriell am stärksten entwickelten Volksgruppe der Sudetendeutschen aus ihrer jahrhundertealten angestammten Heimat, stammt zentral von Eduard Benesch, dem Präsidenten der tschechoslowakischen Exilregierung.
So spricht de Zayas zutreffend von „Beneschs geschichtlicher Verantwortung für die Entstehung eines Vertreibungs-Syndroms“. Nachweisbar ist, daß Benesch bereits im Dezember 1938 gegenüber dem tschechoslowakischen Exilpolitiker Hubert Ripka die Meinung vertrat, daß man die Sudetendeutschen ausweisen müßte, und schon im September 1941 forderte er öffentlich die Ausweisung der Sudetendeutschen. In einem Artikel über „The New Order in Europe“ schrieb er: „...Die Frage nationaler Minderheiten wird viel systematischer und radikaler durchdacht werden müssen, als dies nach dem letzten Krieg geschah. Ich bejahe das Prinzip der Bevölkerungstransfers. Wenn man die Frage sorgfältig überlegt und beizeiten kluge Maßnahmen trifft, kann ein Transfer durch anständige menschliche Bedingungen, internationale Kontrolle und Unterstützung tragbar gemacht werden.“
Vom exiltschechoslowakischen Außenminister Jan Masaryk wurde dies ab Sommer 1942 unterstützt. Im September 1942 erhielt Benesch auch die diesbezügliche Unterstützung und Zusage von der britischen Regierung, die nichts gegen eine Ausweisung der Sudetendeutschen einzuwenden habe. Die amerikanische Einverständniserklärung zur Austreibung der Sudetendeutschen erhält Benesch am 12. Mai 1943 von Roosevelt. „Er spricht sich auch für die Ausweisung der Deutschen aus Ostpreußen und aus Siebenbürgen aus.“ (H. Nawratil). Die sowjetische Einverständniserklärung erhielt Benesch am 6. Juni 1943 durch den Botschafter Bogomolow. De Zayas: Der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt hatte „der Umsiedlung der Minderheitenbevölkerung aus Ostpreußen, Siebenbürgen und der Tschechoslowakei“ zugestimmt. Frantzioch: „Die Entscheidung über die Ausweisung aller deutschen Minderheiten sowie der in den Ostprovinzen des Reiches lebenden Deutschen war somit gefallen“.
De Zayas weist darauf hin, daß die Vertreibung der Sudetendeutschen letztlich von den Alliierten „als eine Form kollektiver Bestrafung“ vor dem Hintergrund des Nationalsozialismus angesehen wurde. In der vom Bundesministerium für Vertriebene herausgegebenen >>Dokumentation der Vertreibung der Deutschen<< sind die folgenden Aussagen aufgeführt: Der tschechoslowakische Exilregierungschef Benesch erklärte am 27. Oktober 1943 in einer Rundfunkbotschaft an die Tschechoslowaken: „ In unserem Land wird das Ende des Krieges mit Blut geschrieben werden.“ In einem Brief an die tschechoslowakische Untergrundbewegung schrieb Benesch am 16. Juli 1944: „Es ist notwendig, daß wir in den ersten Tagen nach der Befreiung vieles selbst erledigen, daß möglichst viele schuldige Nazisten vor uns fliehen, aus Angst vor einer Bürgerrevolte gegen sie in den ersten Tagen der Revolution, und daß möglichst viele derjenigen, die als Nazisten sich wehren und Widerstand leisten, in der Revolution erschlagen werden. Denken Sie immer daran, darauf muß die ganze Nation vorbereitet sein.“
Am 3. November 1944 erklärte General Ingr, der Befehlshaber der tschechoslowakischen Streitkräfte im Ausland, in einem Aufruf über den Londoner Rundfunk: „Wenn unser Tag kommt, wird die ganze Nation dem hussitischen Schlachtruf folgen: >Schlagt sie, bringt sie um, laßt keinen am Leben!<“. Nawratil weist darauf hin, daß dies „nach dem Krieg in Hunderttausenden von Fällen blutige Wirklichkeit wurde“. Am 29. Mai 1945 erklärte der tschechoslowakische Informationsminister Kopecky in Prag: „Wir wollen unseren großen Sieg über die Deutschen zu einer gewaltigen nationalen Offensive ausnutzen, um das Grenzgebiet unseres Landes von den Deutschen zu säubern. General Svoboda schickt seine Truppen und bewährte Partisaneneinheiten, um diese Gebiete von Deutschen zu säubern.“ Am 14. Oktober 1945 erklärte Staatspräsident Benesch in Melnik: „... ich erkläre ganz kategorisch: unsere Deutschen müssen ins Reich fortgehen, und sie werden in jedem Falle fortgehen.“
VI. Vertreibungsverbrechen an den Sudetendeutschen
Mehr als 3 Millionen Sudetendeutsche wurden ohne Rücksicht auf Herkunft und politische Einstellung aus ihrer jahrhundertealten angestammten Heimat vertrieben. Ihr privates und öffentliches Vermögen in einem Gesamtumfang von 265 Milliarden DM (Stand 1981) wurde entschädigungslos enteignet. In den meisten Fällen wurden sie über Nacht und mit 30 Kilo Gepäck, bei unzureichender Verpflegung von Haus und Hof verjagt. In den grenznahen Dörfern wurden sie von prügelnden und schießenden Wachmannschaften zu Fuß aus der Heimat gejagt. Dabei kam es zu etwa 272.000 sudetendeutschen Vertreibungsopfern, also Getöteten. Viele von ihnen wurden in offenen Massakern ermordet, haben aus Verzweifelung Selbstmord begangen, starben an Erschöpfung bei den Todesmärschen und in Lagern. Auf dem berüchtigten Todesmarsch von 20.000 bis 30.000 Brünner Deutschen nach Niederösterreich, Ende Mai 1945, wurden zum Beispiel mehrere tausend Personen erschlagen oder starben vor Erschöpfung. In Aussig, siehe weiter unten, kamen Tausende ums Leben. Im Hanke-Lager wurden bis Juli 1945 350 Insassen zu Tode gefoltert (Dokumentation der Vertreibung). Nawratil: „Die Methoden (des Folterns) reichten vom simplen Totprügeln bis zur chinesischen Methode, nach der sich eine Ratte langsam in den Bauch des Gefolterten frißt. Vieles, was sich in den Lagern abspielte, war so unbeschreiblich, daß man die europäische Geschichte um Jahrhunderte zurückverfolgen muß, um auf vergleichbare Zeugnisse menschlicher Grausamkeit zu stoßen. Es ist nicht verwunderlich, daß einige KZ-Häftlinge über Nacht weiße Haare bekamen und andere geisteskrank wurden.“ Nawratil weist auf die Todesarten der tschechischen Pogrome hin: „Erschlagen, Erdrosseln, Ertränken, Erstechen, Entmannen, Tottrampeln durch Menschen, Tottrampeln durch Pferde, Verbrennen bei lebendigem Leib, Verstümmeln auf verschiedenste Weise, ferner Vollpumpen mit Jauche, zu-Tode-Rollen in Fässern. Einzelheiten von der Ermordung schwangerer Frauen sollen hier nicht wiedergegeben werden.“
Rund 200.000 Menschen, darunter auch Tschechen und Slowaken, wurden auf Grund des sog. Volksgerichtsdekrets („Restribution“) ab Mai 1945 interniert. Über 60.000 wurden nachträglich zu Kriegsverbrechern erklärt, rund 1000 von ihnen wurden gehängt. Die Verurteilten wurden teilweise bis zu 23 Jahren (1968) zur Zwangsarbeit herangezogen. Unter anderem wurden sie in die Urangruben des Erzgebirges geschickt.
Fast die ganze Volksgruppe wurde aus ihrer Heimat vertrieben. Die Vertreibungsverbrechen wurden durch Dekret des tschechoslowakischen Präsidenten Dr. Benesch amnestiert! Auf die große Anzahl der Internierungslager, der Arbeits- und Straflager, der Gefängnisse, wurde bereits oben hingewiesen. Nawratil: „Mit Sicherheit sind im tschechischen Machtbereich die meisten Todesfälle in den diversen Lagern und Gefängnissen vorgekommen.“
Die Verfolgung und Massenaustreibung der Sudetendeutschen durch die Tschechen setzte kurz nach Kriegsende, Mitte Mai 1945 ein. Am Anfang standen Massenhinrichtungen und –austreibungen, Vergewaltigungen und Einweisungen in tschechische Konzentrationslager. Von Januar bis November 1946 wurden durchschnittlich je 1.200 Personen in über 1.000 Eisenbahnzügen zusammengepfercht und über die Grenze transportiert.
Über die Massaker in Aussig am 30. Juli 1945 berichtet die Augenzeugin Therese Mager: „Ich lief zur Elbebrücke und sah hier, wie Hunderte deutscher Arbeiter, die aus den Schichtwerken kamen, in die Elbe geworfen wurden. Auch Frauen und Kinder sowie Kinderwagen stießen die Tschechen in den Strom. Es waren meistens schwarz uniformierte Tschechen mit roten Armbinden. Sie warfen Frauen und Kinder, die sich nicht wehren konnten, von der 20 Meter hohen Brücke in die Fluten. Die Massenverfolgung der Deutschen dauerte bis in den späten Abend. Wir hörten aus allen Ecken und Straßen Schreie und Weinen. Weder eine Behörde noch die russische Besatzungsmacht schritten gegen diesen Massenmord ein. Zahlreiche Deutsche, die sich aus der Elbe schwimmend gerettet hatten, wurden durch Maschinengewehre beschossen. In Aussig schätze man die Gesamtzahl der auf solche Weise ums Leben Gekommenen auf 800 bis tausend.“ Ein ehemaliger Funktionär der tschechischen Verwaltungskommission in Aussig gab jedoch, in einem Artikel der Emigrantenzeitung „Londynske Listy“, realistischerweise die Anzahl der Toten in Aussig a.d. Elbe mit mehr als 2.000 Sudetendeutschen an, andere schätzen bis zu 2.700 Personen.
In einem Leitartikel von Werner Friedmann in der Süddeutschen Zeitung vom 4. Juni 1946 hieß es: „Zu Hunderttausenden werden sie über die Grenze gejagt, in Viehwagen gestopft, heimatlos geworden... Unser Mitarbeiter Joachim Slawik hatte nun eine große Anzahl dieser unglücklichen Menschen nach ihren Erlebnissen befragt und diesen Bericht wortgenau aufgeschrieben. Wir haben uns nach reiflicher Überlegung entschlossen, diese Schilderung nicht zu veröffentlichen ... weil ihre grauenhafte Darstellung eine einzige Anklage gegen die Menschheit und Menschlichkeit ist."
Von den über 3 Millionen vertriebenen Sudetendeutschen gelangte ca. 2,8 Millionen in das sogenannte „Vier-Zonen-Deutschland“. Allein in der Zeit vom 19. Januar bis 27. November 1946 kamen ca. 750.000 Sudetendeutsche nach Bayern. Zwischen Februar und Oktober 1946 waren dies Tag für Tag etwa 3.000 Sudetendeutsche, d.h. im 10-Tages-Rhythmus jeweils etwa die Einwohnerzahl von z.B. Memmingen oder Rosenheim.
Der damalige Bayerische Ministerpräsident Hoegner sagte diesbezüglich u.a.: „Der größte Teil von ihnen besaß nicht mehr, als was sie am Leibe trugen. (...) Oft ging es dann zu wie in alten Zeiten beim Anheuern von Dienstboten auf dem Markt. Von Einzelfällen abgesehen, hatte die einheimische Bevölkerung für das schwere Schicksal der Heimatvertriebenen Verständnis und Mitgefühl.“ Der expansive tschechische Nationalismus und Imperialismus benützte 1945, im Bunde mit dem sowjetischen Imperialismus, den Zusammenbruch des Deutschen Reiches, um die Sudetendeutschen aus ihrem angestammten Siedlungsgebiet zu vertreiben und sie ihres Volksvermögens zu berauben. Dieser Vorgang ist – ganz abgesehen von den dabei vorgekommenen Grausamkeiten und Morden – eine millionenfache Verletzung der menschlichen Grund- und Freiheitsrechte.
VII. Die Heimatvertriebenen „als Träger von Wandlungen und Neuerungen“, ihre Leistungen für die Aufnahmeländer
Nach Flucht und Vertreibung wurden die in Westdeutschland millionenfach auftretenden Heimatvertriebenen „zu Auslösern und Trägern von Wandlungen und Neuerungen“, „als Antreiber von Entwicklungen“ (Frantzioch), den Wandel der Gesellschaft herbeiführend. Und dies, obwohl ihre >>Entwurzelung<<, so Heinrich Rogge in seinem Beitrag „Vertreibung und Eingliederung im Spiegel des Rechts“, ein „Komplex von Nöten, die sich rechtssoziologisch kennzeichnen als Elendsstatus der verlorenen Heimat, der verlorenen Gemeinschaft und des Fremdseins im Aufnahmeland“, darstellten. Zwei Drittel der Heimatvertriebenen, so Pfeil, wurden in „fremdes kommunales (dörfliches) Milieu“ versetzt und verpflanzt, auseinandergerissen. Ehemalige Heimatgemeinden waren über ganz Deutschland verstreut. Von vielen Einheimischen dann auch, leider, als eine „lästige Zugabe zum verlorenen Krieg (Ziener)“ betrachtet. Max Hildebrand Boehm sprach von den Vertriebenen als dem „menschlichen Strandgut vernichteter Existenzen“ und „Nullpunktexistenzen“. Bei dieser schicksalsgeprüften Bevölkerung zeigte sich jedoch keine depravierende Wirkung. „Das depravierende Milieu hatte die Konastanz der Anlagen nicht zu erschüttern vermocht (K.V. Müller)“; Zeichen einer erstaunlichen physischen und psychischen Widerstandskraft. Insgesamt wurde, so Frantzioch, bestätigt durch alle diesbezüglichen Studien, „eine vor dem nicht für möglich gehaltene gute moralische Haltung bewiesen“. Das Individuum ist eben kein „passives Objekt äußerer Entwicklungen“.
Elisabeth Pfeil weist in ihrem Werk „Der Flüchtling“ darauf hin, daß sich in der Person des Vertriebenen das Schicksal des 20. Jahrhunderts konzentriere, für sie wird der Vertriebene zum Typus des Deutschen schlechthin, die Soziologin sieht ihn als „Vertreter...für ein ganzes verlierendes Volk, ja für eine verlierende europäische Kultur.“
Die Heimatvertriebenen wurden dann dennoch, so Karasek-Langer in seinem Werk „Volkstum im Umbruch“, zu einem deutlich sichtbaren „neuen Erscheinungsbild der deutschen Gegenwart“, was zunächst eine Belastung war, wurde bald zu einem Antrieb auf den verschiedensten Gebieten. Sie wurden zu >>wirtschaftlichen und kulturellen Leistungsträgern<< in unserem Vaterland. Sie entfalteten aus ihrer Entwurzelung heraus, auch so befreit von den sozialen Fesseln Einheimischer, so wie dies seinerzeit schon die vertriebenen Hugenotten, als „Gestalter einer Zeitenwende zum Industrialismus hin (Lehmann)“, und die Salzburger Protestanten in Preußen daselbst zu großem ökonomischen Nutzen bewiesen, eine gesteigerte wirtschaftliche Aktivität. Die deutschen Heimatvertriebenen entfalteten, in das verbleibende, in vier Besatzungszonen aufgeteilte, seinerzeit sich selbst in einem „kulturellen und sozialen Notstand (Lukascheck)“ befindende „Rumpfdeutschland“ hineingepreßt, zunächst eine wirtschaftliche und soziale Belastung darstellend, ihre kulturellen und sonstigen Fähigkeiten, eine innovative Kraft auf allen Ebenen. Sie leisteten eine wertvolle Aufbauhilfe, auch in Bezug auf Gewerbe, Handwerk und Handel.
Die deutschen Heimatvertriebenen bewirkten etwa einen „Modernisierungsschub“ durch eine „forcierte Industrialisierung“. Frantzioch stellt dies wie folgt dar: „Der anhaltende Druck der Bevölkerungszunahme infolge des Vertriebenenzustroms hatte somit einen tiefgreifenden Strukturwandel der westdeutschen Wirtschaft zur Folge. Das Ergebnis des strukturellen Anpassungsprozesses der Wirtschaft bestand einmal in der verstärkten Industrialisierung Westdeutschlands, da in dem landwirtschaftlich weitestgehend erschlossenen Teil Deutschlands auf dem Wege der >>virtuellen Lebensraumerweiterung<< zusätzliche Arbeitsplätze für die Vertriebenen geschaffen werden mußten. Zum anderen wurde eine Steigerung der Exporte und damit der Ausbau der Exportindustrie erzwungen, um so den >>... bilanzierenden Ausgleich für die unentbehrlichen Nahrungsmittelimporte..., die Rohstoff- und ...Energie-Einfuhren<< zu ermöglichen.“
VIII. Selbstentmachtung und politische Ohnmacht der deutschen Heimatvertriebenen
Die politische Ohnmacht der deutschen Heimatvertriebenen, ihr permanenter Stimmviehmißbrauch und ihre Selbstentmachtung bis auf den heutigen Tag, läßt sich zentral auf das alliierten Koalititonsverbot für das Organisationswesen der Vertriebenen, die generelle Untersagung von Vertriebenenorganisationen (Lizenzierungszwang) in den Jahren von 1946 bis 1948, also in der unmittelbaren Nachkriegszeit, zurückführen. Zu den diesbezüglich verhängnisvollen Auswirkungen schreibt Linus Kather in seinem zweibändigen und zentralen Werk >>Die Entmachtung der Vertriebenen<< (Bd. 1. Die entscheidenden Jahre, Bd. 2. Die Jahre des Verfalls, München, Wien 1965): „Die Vertriebenenbewegung und die Vertriebenenpolitik wäre in ganz anderen Bahnen verlaufen, wenn sie nicht gewaltsam gestoppt worden wäre. Es wäre im Jahre 1946 fraglos gelungen, was später nicht mehr möglich war (die Gründung einer zentralen Organisation). Diese Jahre von 1946 bis 1948 ließen sich nicht mehr nachholen. Der Elan des ersten Schocks wurde uns genommen und dafür landsmannschaftliche und parteipolitische Zersplitterung beschert.“ Dem ist nichts hinzuzufügen!
Linus Kather war der Vorsitzende der bereits 1945 in Hamburg gegründeten Interessenvertretung der Vertriebenen, die „Notgemeinschaft der Ostdeutschen“, dann kurz darauf der Neuformierung mit dem Namen „Arbeitsgemeinschaft deutsche Flüchtlinge“. Die alliierten Sieger beendeten diesen landsmannschaftlichen und interessenpolitischen Zusammenschluß durch das „Koalitionsverbot“ im Jahre 1946. Max Hildebert Boehm weist darauf hin, daß die Alliierten oder die Besatzungsmächte sich aus „Furcht vor verschwörerischem Widerstand der Vertriebenen“ sich hiermit eine Handhabe schufen, Vertriebenenorganisationen generell zu untersagen. Frantzioch: „Bis heute ist nicht eindeutig geklärt worden, welchen Anteil deutsche Parteien und Verwaltungsstellen an dem ausschließlich gegen Vertriebene erlassenen Koalitionsverbot hatten. Einen nicht unerheblichen Anteil an dem Koalitionsverbot unterstellt Linus Kather der SPD und KPD“. Mit vollem Recht, wie ich meine.
Nach der Aufhebung des Koalitionsverbotes Ende 1948 kam es dann am 9. April 1949 zur Gründung des "Zentralverbandes der vertriebenen Deutschen (ZvD)“, zur Vertretung der wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen der deutschen Heimatvertriebenen, primär als Formen der sozialen Selbsthilfe anzusehen; zum Kampf um die Entschädigung und Wiedergutmachung. Die Vertriebenenverbände machten die Heimatvertriebenen, so Ernst Lehmann in seinem Beitrag: „Grundfragen der Eingliederung (Hannover-Linden 1964), „aus Objekten des Geschehens zu Trägern ihres Schicksals“. Der ZvD hatte im Jahre 1958 etwa eine Million Mitglieder. Nach Hans Lukaschek wurde Linus Kather der Präsident dieses Zentralverbandes. Der Einfluß des ZvD auf Gesetzgebungswerke zur Integration der Vertriebenen dauerte bis Mitte der fünfziger Jahre. Manfred Max Wambach nimmt in seinem Werk: „Verbändestaat und Parteienoligopol. Macht und Ohnmacht der Vertriebenenverbände (Stuttgart 1971)“ zur weiteren Entwicklung wie folgt Stellung: Ab Mitte der fünfziger Jahre kam es zu einem „unaufhörlichen Schwund an organisatorischer Kapazität (des ZvD) und politischer Potenz. Um dies zu verstehen, braucht man sich nur zu vergegenwärtigen, daß bis 1954 die Rahmen- und Grundgesetze zum Lastenausgleich, zur Eingliederungshilfe und Daseinsfürsorge für die Vertriebenen erlassen worden waren und zugleich durch die Wirtschaftskonjunktur die Interessenlage der Vertriebenen sich sprunghaft wandelte. Das starke Hervortreten der außenpolitischen Problematik ließ die politische Führung der Vertriebenen immer mehr auf die Landsmannschaften übergehen, obgleich sich die Spitzenführung des ZvD bemühte, den Verband der neuen Situation gemäß umzugestalten.“
IX. Die Landsmannschaften
Schon bald nach der Aufhebung des Koalitionsverbotes der Alliierten gründeten sich neben dem ZvD die Landsmannschaften, sie faßten die Vertriebenen nach der Herkunft oder auf der Grundlage der alten Heimatgemeinden zusammen. So etwa: Landsmannschaft der Ostpreußen, Sudetendeutsche Landsmannschaft. Die Landsmannschaften organisierten sich am 18. August 1952 im Dachverband „Verband der Landsmannschaften (VdL)“ und umfaßte 20 Landsmannschaften mit etwa einer Million Mitglieder. Die einzelnen Landsmannschaften erhoben den Anspruch, so Karasek-Langer in „Volkstum im Umbruch“, „ihre Stämme allein verkörpern, für deren Bestand verantwortlich zeichnen“ zu können. Die Landsmannschaften, „die Mannschaften des jeweiligen Landes“ (Prof. Emil Schlee), nannte Eugen Lemberg „kleine Heimaten“, sie erfüllten das Integrationsbedürfnis der einzelnen Landsleute. Die Landsmannschaften sollten die Heimat- und Kulturpolitik, also auch in Bezug auf die Außenpolitik, die Ostpolitik des Bundes, betreiben. Da die Arbeitsteilung, der Verbändepluralismus zwischen ZdV und VdL nicht funktionierte, eingeschränkt und von der Bundesregierung gelegentlich gegeneinander ausgespielt wurde (so treffend beschrieben von Zur Mühlen/Müller/Schmitz in ihrem Bitrag „Vertriebenenverbände und deutsch-polnische Beziehungen nach 1945 (Boppard am Rhein 1975)“, beide im Grunde die nämlichen Aufgaben verfolgten, kam es zu verschiedenen Initiativen zur Errichtung eines Gesamtverbandes. So trat wiederum Linus Kather 1956 in Einigungsverhandlungen mit den Landsmannschaften ein und es wurde am 27. Oktober 1957 der „Bund der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände (BdV)“ gegründet; BvD und VdL lösten sich im Juli 1959 auf. Frantzioch bemerkt treffend: Damit war nach über zehnjähriger organisatorischer Zersplitterung der Vertriebenenverbände der Zusammenschluß in einem Gesamtverband gelungen. Die tragische Paradoxie war, daß dies erst in einer Phase möglich wurde, als alle wesentlichen Entscheidungen auf dem Gesetzgebungswege bereits gefallen und die Weichen zur Integration der Vertriebenen gestellt waren. Auch für einen Gesamtverband wie den BdV, der durch über zwei Millionen Mitgliedern mit zu den >>größten Personenverbänden der Bundesrepublik<< zählt, hat folgende lakonische Bemerkung P.P. Nahms Gültigkeit: >>Die Zeit für ein grundlegendes Gestalten war vorbei. Nach 1953 konnte im wesentlichen ... nur noch um Novellierungen gerungen werden<<.“ Diese Auffassung ist unbefriedigend und kann nicht zur Realität werden.
Um nicht Verzicht und Verrat zu begehen, sollten den ostdeutschen Landsmannschaften, einschließlich der Sudetendeutschen Landsmannschaft, auch heute noch die kulturelle und heimatpolitische Vertretung ihrer Vertriebenen obliegen, sich wieder zentral zu diesen Aufgaben bekennen, wenn auch viele von ihnen hierzu vollkommen unfähig zu sein scheinen, sollten sie auch heute noch „Volksgruppen im Exil“ oder Volksgruppen in der Vertreibung genannt werden und diesen auf das Selbstbestimmungsrecht und auf die Heimat unabdingbar reflektierenden, unverzichtbaren Anspruch einhalten, vor aller Welt stets aufs neue manifestieren. Die eigentliche und einzige Heimat für den deutschen Heimatvertriebenen, und zwar für jeden der dies so will, und nie bereit sein wird dies preiszugeben, kann dann nur legitimermaßen Ostdeutschland oder Sudetendeutschland sein. Sein Selbstbestimmungsrecht und sein Heimatrecht sind unverzichtbar. Dieses Selbstbestimmungsrecht auch dereinst faktisch durchzusetzen, kann nur die Aufgabe des ga