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Am 29. September 1988 liegt das Münchener Abkommen von 1938 fünfzig Jahre zurück. Der Erlanger Historiker Hellmut Diwald widerlegt die Legende von einem ungültig zustande gekommenen Vertrag zwischen England, Frankreich, Deutschland und Italien.
Hellmut Diwald
SUDETENDEUTSCHE TRAGÖDIE
Rheinischer Merkur/Christ und Welt
"Kategorisch erklärte der erste Parteisekretär Gustav Husak am 20. Februar 1973 vor dem Zentralkommitee der tschechischen Kommunisten: ’Die Zeit ist endlich reif, um in offiziellen Verhandlungen der Regierungen in Prag und Bonn die Beziehungen zwischen ihren Staaten zu regeln. Wenn beide Seiten guten willens sind, müßte es möglich sein, eine endgültige Lösung der Frage des ‚Münchner Diktats’ zu finden und ein Abkommen zu schließen.
Husak nannte das Kind bei einem Namen, der ihm nicht gebührte. Doch, wer wollte es den Tschechen verwehren, aufgrund ihrer Situation nach 1945 das Münchner Abkommen vom 29. September 1938 noch Jahrzehnte später als ein ‚Diktat’ zu bezeichnen? Damals vor fünfzig Jahren erklärte sich die Regierung in Prag gegenüber London und Paris bereit, das Sudetenland aus dem tschechoslowakischen Staatsverband auszugliedern und dem Deutschen Reich abzutreten. Das Münchner Abkommen regelte nichts anderes als die Modalitäten dieser Abtretung.
Um die Bewertung des Vertrages von 1938 wurde zwischen Prag und Bonn jahrelang gerungen. Im Dezember 1969 hatte Husak erklärt, sein Land warte auf eine Initiative der Bundesrepublik ‚zur vollständigen Beseitigung des Münchner Abkommens von Anfang an mit allen seinen Folgen’. Im Sommer 1972 charakterisierte er das Abkommen ‚als Beginn der Zerschlagung des tschechoslowakischen Staates, der Niedertretung unserer Grenzen, als Beginn der Okkupation unserer Völker und unermeßlicher Leiden’.
Die Ausarbeitung des Normalisierungsvertrages – Schlußstein der ostpolitischen Initiativen der SPD/FDP-Koalition – lag bei versierten Diplomaten Bonns, die sich von der Kompetenz sudetendeutscher Sprecher nur unwesentlich beeinträchtigen ließen. Das Abkommen wurde schließlich im Juni 1973 von den Außenministern paraphiert und am 11. Dezember desselben Jahres bei einem Besuch von Brandt und Scheel in Prag unterzeichnet. Es trat am 20. Juni 1974 in Kraft; die diplomatischen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik und Prag wurden aufgenommen.
Wenn nach Talleyrand die Sprache dazu dient, die Gedanken zu verbergen, dann dienen amtliche Verlautbarungen gewichtiger Art häufig dazu, elementare Fakten zu verschleiern – oder zumindest der Öffentlichkeit ein Bild mit Weichzeichner zu präsentieren. Parteichef Husak hatte nicht zufällig die Vereinbarungen von München immer als Alpha und Omega bezeichnet, als das Haupthindernis der Normalisierung zwischen Prag und Bonn. So erklärte denn auch Artikel 1 des Dokuments vom 20. Juni 1973, daß die Vertragspartner ‚das Münchner Abkommen in Hinblick auf ihre gegenseitigen Beziehungen nach Maßgabe dieses Vertrages als nichtig betrachten’.
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren aufgrund der veränderten Machtverhältnisse auch die Absprachen erledigt, die man 1938 in München getroffen hatte. Die geographische Rückgliederung des Sudetenlandes, die Vertreibung von fast drei Millionen Menschen und die Entnationalisierung des Restes löschte die Existenz der Sudetendeutschen in der Tschechoslowakei aus. Doch Prag verlangte nicht nur, daß Bonn den Münchner Vertrag rückwirkend für nichtig erklärte; es sollte offiziell bestätigt werden, daß er niemals gültig gewesen war.
Wurde hier nur um Worte gestritten? Oder nur deshalb, weil die Sudetendeutschen, falls das Münchner Abkommen von Anfang an ungültig war, nach dem Anschluß der Sudetengebiete juristisch tschechische Staatsbürger geblieben wären, was unabsehbare Konsequenzen gehabt hätte? Für die Tschechen ging es um weit mehr. Aber auch Bonn ahnte zumindest verschwommen, was hier für alle Deutschen auf dem Spiel stand.
Das Münchner Abkommen trennte nicht nur rein deutsche Gebiete von der 1919 gegründeten Tschechoslowakei und erfüllte damit das Selbstbestimmungsrecht der Sudetendeutschen, das sie bereits 1918 und 1919 leidenschaftlich reklamiert hatten. Es bestätigte in Form eines international gültigen und rechtens geschlossenen Vertrages, daß die tschechische Politik seit 1919 gegenüber den Sudetendeutschen eine Politik des Unrechts, der Unterdrückung, der Diskriminierung gewesen war. Vor allem deshalb sollte die Bonner Regierung das Münchner Abkommen als von Anfang an für nichtig erklären – und damit das faktische Unrecht einer zwanzigjährigen Regierung der Tschechen offiziell ungeschehen machen: einfach wegzaubern.
Zur Grundlage der Neuordnung Europas nach dem Ersten Weltkrieg wurde damals feierlich das Selbstbestimmungsrecht der Völker erklärt. Die Deutschen in Böhmen, Österreich und Südtirol lernten dieses Recht nur als gröbliche Verletzung kennen: Südtirol wurde bereits 1915 im Londoner Geheimvertrag Italien zugesprochen – bis zum Brenner. Österreich erklärte sich 1918/19 wiederholt durch einstimmigen Entschluß der Nationalversammlung als Teil des Deutschen Reiches, ebenso handelten die Sudetendeutschen. Die alliierten Sieger lehnten dies alles ab.
Im Jahre 1919 waren die Friedensregelungen der Alliierten hinsichtlich Deutschlands weitgehend davon bestimmt, Deutschland niederzuhalten. Dieser Gesichtspunkt spielte auch bei der Gründung der Tschechoslowakei eine maßgebende Rolle. Selbst für den Sozialdemokraten Wenzel Jaksch, der noch bis 1938 bis an die Grenze des Zumutbaren an der Verständigung mit den Tschechen festhielt, gab es keine Zweifel daran, ‚daß die Landkarte Europas in Versailles und St. Germain unter dem Diktat von Fehlspekulationen gezeichnet worden war’, was zur Existenz ‚einer durch Vergewaltigung des Selbstbestimmungsrechtes begründeten Tschechoslowakei’ führte.
Amerikas Vertreter in Versailles, der spätere US-Präsident Herbert Hoover, bestätigte, ‚daß die Franzosen darauf bestanden, so viele Deutsche wie nur möglich zur Tschechoslowakei zu schlagen, um Deutschland zu schwächen und eine stärkere militärische Grenze gegen sie zu haben. Nach dem Friedensschluß und mit der Ermutigung und Finanzierung durch die Franzosen verschwand sehr bald der Charakter der Tschechoslowakei als eines nichtmilitärischen Staates. Sie machten aus dieser Nation einen Dolch, der auf die deutsche Flanke gerichtet war.’ Bei der Neuordnung Europas im Jahre 1919 gab es nur wenige Ideale, die von den Alliierten nicht für den Frieden bemüht wurden, und nur wenige Fehler, die sie dabei nicht begingen.
Die beiden führenden Sprecher der Tschechen, der spätere Staatspräsident Tomas Masaryk und sein Außenminister Eduard Benesch, hatten den Alliierten zugesichert, die tschechoslowakische Republik als ‚eine bestimmte Art Schweiz’ zu organisieren. Tatsächlich aber lief die Prager Politik auf eine systematische Zurückdrängung und Entwurzelung von Minoritäten hinaus. Die neugegründete Tschechoslowakei war ja kein Nationalstaat, sondern ein Nationalitätenstaat. Der Anteil der Tschechen betrug nicht einmal 50 Prozent, der ‚Rest’ verteilte sich auf dreieinhalb Millionen Sudetendeutsche, drei Millionen Slowaken sowie 1,4 Millionen Ungarn, Ruthenen und Polen.
Entgegen früheren Erklärungen bemühten sich die tschechoslowakischen Regierungen seit 1919, die Republik auch ethnisch in einen erklärt tschechischen Nationalstaat zu verwandeln. Naturgemäß mußten sich die Maßnahmen am radikalsten gegen die Sudetendeutschen richten. Von diskriminierenden Sprachregelungen über den Ausschluß von den Beratungen über Grundgesetze und von der Nationalversammlung bis hin zu einer Bodenreform, die deutschen Grundbesitz in tschechische Hände brachte, erstreckten sich die Entrechtungen. Die Sudetendeutschen konnten sich von Anfang an nicht nur als Fremde in diesem Staat fühlen, sondern waren kaum mehr als Parias.
Das beste Bild ergibt sich durch Zahlen: In der schweren Wirtschaftskrise der 30iger Jahre zählte die Tschechoslowakei 800 000 Arbeitslose; 500 000 davon waren Sudetendeutsche. Trotz dieser erschreckend hohen Arbeitslosenzahl wurden von den Sudetendeutschen mehr als die Hälfte des Bruttosozialproduktes des tschechischen Staates erwirtschaftet.
Bis zum Jahr 1933 blieben die Sudetendeutschen mit ihren Nöten und ihrem Kampf um ihre Selbstbewahrung auf sich selbst angewiesen. Weder die Weimarer Republik noch Österreich noch der Völkerbund hörten auf ihre Bitten und Klagen. Das änderte sich seit 1933 verblüffend schnell. Diese Tatsache wirft bis heute ein Zwielicht auf die weitere Entwicklung.
Die Forderungen der Sudetendeutschen waren legitim und deshalb auch ihr Kampf um die vorenthaltenen Rechte. Doch die Tatsache, daß sie nicht von einer demokratischen Regierung des Deutschen Reiches unterstützt wurden, sondern von einer nationalsozialistischen, rückt das Problem des Münchner Abkommens bis heute in einen Wertungsbereich zwischen Scylla und Charibdis.
Die Wende von 1933 stärkte den Sudetendeutschen den Rücken und irritierte die Tschechen. Prag unternahm trotzdem nichts, um die Versäumnisse der letzten fünfzehn Jahre im Inneren zu beheben. Im Gegenteil, Diskriminierungen verschärften sich in den folgenden Jahren bis zur Unerträglichkeit. Bei den Parlamentswahlen 1935 errang die ‚Sudetendeutsche Partei’ die meisten Sitze und wurde damit zur stärksten politischen Gruppierung des Landes. Trotzdem besaß sie keinerlei Einfluß auf die Entschlüsse der Prager Regierung.
Diese Entwicklung wurde in Frankreich und England Jahr für Jahr mit wachsender Sorge registriert. Beide Mächte begriffen früher als die Regierung in Prag, daß aus dem Nationalitätenproblem eine Existenzfrage des tschechischen Staates geworden war. England machte sich im Frühjahr 1938 zum Vorreiter einer unaufschiebbaren Problemlösung. Premierminister Neville Chamberlain drängte in Prag darauf, die vernünftigen und angemessenen Wünsche der Sudetendeutschen endlich zu berücksichtigen und rasch zu erfüllen. Der englische Botschafter faßte sich kurz: Die Tschechoslowakei müsse von einem zentralisierten Nationalstaat in einen Nationalitätenstaat umgewandelt werden; etwas anderes sei nicht denkbar.
Anfang Mai entwickelte die tschechische Regierung ihren Standpunkt in einem Memorandum für London und Paris. Kurz zuvor hatte Konrad Henlein, der Gründer und Führer der sudetendeutschen Partei, die Mindestforderungen der Deutschen in acht Punkten zusammengefaßt. Der Kern seines ‚Karlsbader Programms’ lief auf die völlige innerstaatliche Gleichstellung von Tschechen und Deutschen hinaus, nicht jedoch auf ein Ausscheiden aus dem Staatsverband.
Da sich beide Positionen nicht harmonisieren ließen, kamen England und Frankreich überein, das Problem selbst zu lösen. Der englische Botschafter in Berlin, Sir Neville Henderson, versicherte Außenminister Lord Halifax, daß in der Tschechoslowakei nur ‚irgendeine Form der Autonomie irgendeine Aussicht auf friedliche Lösung bieten kann’. Weit drastischer äußerte sich Graf Waclaw Grybowski, Polens Botschafter in Moskau, am 26. Mai 1938 zu seinem französischen Kollegen Robert Coulondre: ‚Die Tschechoslowakei retten zu wollen, ist eine Wahnidee. Früher oder später wird sie wie ein Kartenhaus zusammenfallen’.
London entsandte Anfang August 1938 eine Studienkommission in die Tschechoslowakei. Sie wurde geführt von Walter Runciman of Oxford, dem Lordpräsidenten des Staatsrates. Runciman sprach mit Politikern aller
Schattierungen, er orientierte sich sorgfältig und gründlich, er besuchte
die Sudetengebiete. Am 14. September legte er seinen Bericht dem britischen Premier vor. Dessen Quintessenz deckte sich mit einem Artikel, der unabhängig von der Runciman-Mission am 7. September in der ‚Times’ erschienen war. Um die Krise in der Tschechoslowakei zu lösen, ‚sei der Saum der fremden Bevölkerungsgruppen, die an diejenige Nation grenzen, mit der sie stammesgemäß verbunden sind, abzutreten’.
Runciman empfahl, den Sudetendeutschen ‚sofort das uneingeschränkte Selbstbestimmungsrecht zu geben. Wenn, wie ich glaube, Gebietsabtretungen unvermeidlich sind, so sollten sie rasch und ohne Zögern durchgeführt werden. Jede Art von Volksabstimmung halte ich hinsichtlich dieser überwiegend deutschen Gebiete für eine bloße Formsache’. Aufgrund des Runciman-Berichtes rieten London und Paris der tschechischen Regierung eindringlich, die Sudetengebiete ohne Volksabstimmung dem Deutschen Reich zu überlassen.
Die Prager Regierung beugte sich, sie stimmte am 21. September zu. Eine Woche später einigten sich England, Frankreich, Italien und Deutschland, das Münchner Abkommen auf der Grundlage des Runciman-Berichtes zu schließen. Die Tschechoslowakei hatte danach die Sudetengebiete etappenweise abzutreten, ebenso mußte sie seit 1919 umstrittene Landstriche an Ungarn und Polen abtreten. Die neuen Grenzen wurden von den vier Mächten garantiert.
Seit dem Anschluß Österreichs und dem Münchner Abkommen ist ein Halbjahrhundert verflossen. Der Zeitgeist mit seinen widrigen Wirbeln und seinen politischen Vordergrundinteressen mag bei der aktuellen Einschätzung der damaligen Ereignisse den Taktstock führen. Deshalb mag es auch in jeglicher Hinsicht opportun sein, den Anschluß Österreichs und die Sudetenregelung als Kainsmale der damaligen Appeasementpolitik zu verabscheuen und zu verdammen. Mit historischer Korrektheit hat dies nichts zu tun.
England und Frankreich waren zutiefst schockiert, als dann am 15. März 1939 deutsche Truppen in Böhmen und Mähren einmarschierten und die Tschechoslowakei als Staat auslöschten. Doch alle Vorwürfe, die nunmehr gegen Premierminister Chamberlain wegen seiner ‚Nachgiebigkeit’ im Jahre 1938 erhoben wurden, wies dieser kühl und unbeirrbar zurück. Der deutsche Einmarsch vernichte zwar das Münchner Abkommen, annulliere aber nicht seine Rechtmäßigkeit: ‚Die Tatsachen von heute können nicht die Tatsachen von damals ändern. Hatte ich damals recht, habe ich auch jetzt noch recht. Es handelte sich um einen Sachverhalt, der seit dem Vertrag von Versailles bestand, um ein Problem, für das man längst eine Lösung hätte finden müssen. Wenn es die Staatsmänner der letzten zwanzig Jahre nur mit weiterem Blick und mit größerem Pflichtgefühl betrachtet hätten’.
Lordkanzler Maugham sagte im Oberhaus, daß die Tschechoslowakei ein Staat sei, der eigentlich niemals hätte gebildet werden dürfen. Mit anderen Worten, die führenden Mächte Europas waren sich damals darin einig, daß das Deutsche Reich im Jahre 1938 seine rechtmäßigen Grenzen erhielt.
Erst während des Zweiten Weltkrieges wurde es im Zuge der alliierten Nachkriegsplanungen auf den Stand vom 31. Dezember 1937 hin revidiert. Vom Münchner Abkommen distanzierten sie sich deshalb noch lange nicht, Großbritannien etwa erst viele Jahre nach 1945. Eine besondere Note in das Für und Wider brachte die Anklageschrift der Alliierten im ‚Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher’ in Nürnberg. In der Liste der ‚Verbrechen gegen den Frieden’ wurde ausdrücklich das Münchner Abkommen aufgeführt.
Läßt man die feineren Präzisierungen der Völkerrechtler beiseite, so überwiegt in der Öffentlichkeit die Meinung, das Münchner Abkommen gehöre zu den vielen Vergehen des Dritten Reiches – eine absurde Umkehrung der Fakten. Nicht unschuldig daran ist der Prager Vertrag des Jahres 1973. Durch ihn entstand der Eindruck, als wäre auch die Legalität des Münchner Abkommens auf dem Altar der ‚Schuldentilgung’ geopfert worden, den das Kabinett Brandt errichtet hatte, - geopfert zu Lasten der Millionen Sudetendeutschen und ihres Rechtes auf Selbstbestimmung.
Wer diese Einschätzung – heute oder gestern – um der Rundumversöhnung willen billigt, muß sich fragen lassen, wie es die Bundesrepublik, inzwischen ehrbares Mitglied der UNO, mit dem Leitprinzip der Charta der Vereinten Nationen vom 28. Juni 1945 hält, dem Selbstbestimmungsrecht der Völker. Der Sinn gerade dieses Rechtes besteht nicht in der theoretischen Formulierung, sondern in der politischen Realisierung. Ein Recht, dem die Möglichkeit verschlossen wird, realisiert zu werden, bleibt praktiziertes Unrecht."
(Quelle:Rheinischer Merkur/Christ und Welt,23.9.1988)