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Weitere Beispiele aus dem unermütlichen Schaffen des großartigen Historikers Hellmut Diwald:
"Gelassenheit und Mut
Die Überlebenskräfte eines Volkes haben sich immer dann am schärfsten ausgeprägt, wenn das Volk unterdrückt wurde oder wenn Teile dieses Volkes bei anderen, fremden Völkern lebten, mit ihnen oder im Ringen gegen sie und ihre Einschmelzungswünsche. Eben diese Tatsache ist einer der Hauptgründe dafür, warum die Ostpreußen, Schlesier und Sudetendeutschen nach 1945 ihren Status als geschlossene Volksgruppen so lange und so eindrucksvoll wahren konnten - eigentlich entgegen allen Wahrscheinlichkeiten und sicherlich auch ihnen zum Trotz. Das verbindet sich mit einer geschärften Empfindung für alles, was auch indirekt mit dem Sein oder Nichtsein der Deutschen als eines Volkes und mit Deutschland zusammenhängt. Das Volksgruppenrecht ist nichts anderes als das auf einen besonderen Fall angewandte Recht aller Völker auf Selbstbestimmung. Das gibt der Arbeit der Vertriebenen, ihrem historischen Selbstverständnis, der Wahrung ihres kulturellen Erbes seinen repräsentativen Gehalt. Das hat aber auch Signalcharakter für diejenigen in Westdeutschland, die dank einer jahrzehntelangen Erziehung von dem freundlich-liberalen Glauben durchtränkt sind, eine demokratische Gesellschaft sei - so wie im wirtschaftlichen als harmonisch ausgependeltes System von Angebot und Nachfrage - ein sich selbst steuerndes und ausgleichendes System von Wertüberzeugungen, das man einfach so zu sich nimmt wie Eis am Stiel. Die Verbindlichkeit von Werten und Rechten hängt auch von der Energie ab, mit der wir für sie einstehen.
Dabei schlägt sogar der alte Minderheitenstatus der Deutschen, die früher in einem anderen Staat lebten, günstig zu Buch. Allerdings setzt das voraus, daß sie heute als Volksgruppe unter dem Begriff Selbstbewahrung etwas anderes verstehen als sich selbst nur als Nachlaßverwalter eines Erbes ohne Nachkommen; also nicht einen Weg einschlagen, der von der Erlebnis- zur Bekenntnisgeneration führt und weiter zur Erinnerungs- und schließlich zur Gedenkstundengeneration, die dann über nichts anderes mehr verfügt als über viele Träume und noch mehr Grabsteine. Auf die Zahl kommt es dabei nicht an. Die wenigen sind der Mehrheit aufgrund ihrer helleren Aufmerksamkeit immer überlegen. Von der Rücksichtslosigkeit des Glaubens an sich selbst und den Nationalwillen ihres Volkes, der für die Tschechen vor zweihundert Jahren eine lächerliche Fiktion war, läßt sich noch heute einiges lernen. Als der Historiker Franz Palacký in den dreißiger Jahren des 19. Jahrhunderts während eines Waldspaziergangs in ein Gewitter kam, flüchtete er sich mit knapper Not in eine Hütte und seufzte in dem steigenden Toben, Donnern und Herabkrachen der Äste plötzlich auf: »Wenn jetzt ein Blitz einschlägt, ist die ganze böhmische Nationalität zum Teufel.«
Als Volk der Deutschen und als Volksgruppen der Vertriebenen leben wir seit 1945 in einer Irredenta. Wir wissen, daß sie noch lange dauern wird und daß eine der größten Gefahren darin besteht, das Anomale schließlich für normal zu halten. Ebenso wissen wir aus der Geschichte, daß in solchen Phasen der Beengung nichts dringlicher ist als eine unermüdliche Aktivität, die sich allerdings davor zu hüten hat, gegen undurchdringliche Wände anzurennen. Sie muß sich also an eine Richtschnur halten, die derjenigen in dem alten Gebet eines Benediktinermönches ähnelt - einer Variation davon - und an die wir öfters denken sollten: »Gott gebe uns die Gelassenheit, das Unrecht so lange zu ertragen, solange wir es nicht ändern können, und den Mut, Unrecht zu ändern, das wir ändern können, und die Vernunft, das eine vom andern zu unterscheiden.«
(Quelle: Hellmut Diwald, Mut zur Geschichte, Bergisch-Gladbach 1984³, S. 250 f.)
Zudem:
Hellmut Diwald
Deutschland einig Vaterland,
Geschichte unserer Gegenwart
"Im Würgegriff der kollektiven Schuld
Wer zwischen wirklicher und gespielter Reue zu unterscheiden versucht, bemüht sich um etwas Undurchführbares. Takt und Anstand verbieten, der gespielten Reue zu mißtrauen, solange sich die Mimikry nicht nachweisen läßt; auch wenn die Reste unserer feineren Instinkte häufig anderes nahelegen. Der Schluß freilich von der Empfindung und Überzeugung einzelner, daß sie sich auch verantwortlich fühlten für unmoralische oder kriminelle Handlungen, die nicht von ihnen, sondern von anderen Deutschen begangen wurden, - der Schluß von dieser Tatsache darauf, daß damit nicht nur sie selbst, sondern alle Deutschen schuldig wurden, ist unzulässig und niederträchtig. Exakt dies drückt der Begriff "Kollektivschuld" aus.
Kollektivschuld ist eine religiöse Kategorie. Sie stammt aus dem Alten Testament. Ihr magisch-theologischer Gehalt reicht über die persönliche Schuld eines Einzelnen weit hinaus. Innerhalb des alttestamentlichen Verhältnisses des Menschen zu Gott betrifft die kollektive Schuld auch denjenigen Menschen, der nichts begangen hat. Sie betrifft ihn deshalb, weil er zum Volk gehört. Die Übertragung der religiösen Kollektivschuld auf den politisch-staatlichen Bereich mag theologisch gerechtfertigt erscheinen, zumal denjenigen evangelischen Sprechern, die ihn nach 1945 so virtuos handhabten.
Konjunktur hatte er seltsamer Weise nur in den Quarantäne-Bezirken des besiegten Volkes, also dort, wo das Schweigen verordnet wurde, wo der kollektiv Angeklagte und ohne Verfahren schuldig Gesprochene zu Recht keine Möglichkeit erhielt, etwas zur Erklärung zu sagen. Zu Recht deshalb, weil jedes Wort, das er hätte zur Verteidigung sagen können, ein offenkundiges Zeichen für die Tatsache seiner Verstocktheit und jener Kollektivschuld war, deren man ihn bezichtigte.
Die Frage nach der Schuld an der Entstehung eines Krieges, verbunden mit der verordneten Sühne des Schuldiggesprochenen, stammt in ihrer Form aus dem Ersten Weltkrieg. Bei seinem Ausbruch 1914 existierten keine geltenden Rechtsnormen, anhand derer ein Entschluß zum Krieg oder die Verantwortlichkeit von Staatsmännern für einen Krieg als völkerrechtliches Vergehen festgelegt gewesen wäre. Obwohl deshalb rückwirkend eine solche Schuld nicht begründet werden konnte, wurde sie gleichwohl von den Siegern den Verlierern aufgebürdet, und zwar allein kraft ihres Sieges. Spätestens seit dem Versailler Vertrag muß kriegführenden Mächten im zwanzigsten Jahrhundert bewußt sein, daß Sieg oder Niederlage darüber entscheiden, wen die Schuld an einem Krieg trifft, - unbeschadet der Tatsache, daß auch bei Kriegsbeginn 1939 der Krieg als politisches Mittel noch nicht geächtet war, unbeschadet auch der Tatsache, daß die Feststellung der "Kriegsschuld" kein Problem der wissenschaftlichen Klarstellung der historischen Forschung, sondern nichts weiter als eine Form des Dekrets der Sieger ist. Einen Krieg zu führen, mag generell als verwerflich eingeschätzt werden. Die Führung eines Krieges wird aber erst dann zu einem der schändlichsten Verbrechen, wenn er verloren wurde.
Die Kategorie der Kriegsschuld war in der Fassung, die sie im und nach dem Ersten Weltkrieg erhielt, etwas Neues. Sie disqualifizierte den unterlegenen Gegner sittlich-moralisch, und zwar ohne Einschränkungen. Er wurde in einen Verbrecher verwandelt. Das bezog sich nicht nur auf die kriegführende Regierung, sondern auf das ganze Volk des Gegners. Nichts zeigt so scharf die Ablösung des alten klassischen Kabinettskrieges durch den umfassenden Volkskrieg. Im Zweiten Weltkrieg setzte sich dafür die Vokabel »totaler Krieg« durch. Die Kriegsschuld erweiterte sich zur Kollektivschuld. Die Sieger standen auf der Seite des Guten, mit ihnen waren die Heerscharen der Engel. Sie führten einen Kreuzzug gegen das Böse. Die Konsequenzen dieser Verschiebung sind folgenschwer. Bis zum Epochenbruch des Versailler Vertrages blieb über die Dauer des Krieges hinweg für die verfeindeten Partner ein Mindestmaß an unantastbaren Normen erhalten. Das garantierte den Fortbestand einer gemeinsamen Grundlage. Auf diesem Fundament beruhten dann auch die Verhandlungen über den Frieden, der nach Beendigung des Krieges abzuschließen war und mit dem sich Sieger und Unterlegener neu arrangierten. So war die unverzügliche Rückkehr zu einer Friedensordnung möglich, die alle beteiligten Staaten umfaßte, und zwar ohne prinzipielle Minderung der Souveränität, der völkerrechtlichen genauso wie der moralischen.
Der Erhalt einer Ordnung jenseits des Krieges, die sowohl Sieger wie Verlierer umfaßte, war die grundlegende Voraussetzung der Friedensverträge. Für den Sieger bestand das Plus des gewonnenen Krieges darin, daß er größere Sicherheit gewann, daß seine Einbußen, die durch den Krieg entstanden waren, weitgehend ausgeglichen wurden und sich seine Möglichkeiten der Selbstentfaltung vergrößerten. Der Verlierer wurde zwar zur Kasse gebeten, behielt aber stets einen ausreichenden Boden für seine staatliche Restitution und Regeneration. Das galt selbst für den so ausnehmend harten Friedensschluß von Tilsit 1807 zwischen Frankreich und Preußen. Seit die Ägide des neuzeitlichen Völkerrechts angebrochen war, bestand das Wesen des Friedensvertrages, soweit es den militärisch Unterlegenen betraf, vor allem in der Unantastbarkeit seines Rechtes auf staatliche Existenz und Souveränität.
Den früheren Kriegen fehlten schließlich auch die modernen Vernichtungsabsichten, die dazu führten, daß die Sieger den Krieg im Kleid des Friedens, also außerhalb des Militärischen, weiterführten. Vor diesem Hintergrund waren die Versailler Regelungen, die Deutschland betrafen, und ebenso die Abmachungen von St. Germain en Laye und Trianon, denen Österreich und Ungarn zustimmen mußten, keine Friedensverträge, sondern Siegerdekrete. Immerhin wurde nach dem Ersten Weltkrieg noch eine gewisse Form gewahrt. Nach dem Zweiten Weltkrieg war dies bei dem Hauptbeschuldigten Deutschland nicht mehr der Fall. Die staatliche Existenz des Reiches wurde territorial vernichtet, dem Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich" die Handlungsfähigkeit genommen und ein Friedensvertrag mit Deutschland bis heute nicht abgeschlossen. Daß dies auch nicht beabsichtigt war, stand für die Alliierten schon während des Krieges fest. Präsident Roosevelt sprach es aus: »Einen Friedensschluß wird es nicht geben, sondern nur einen Erlaß der Großen Vier.«
(Quelle: Hellmut Diwald, Deutschland einig Vaterland, Frankfurt/M. 1994², S. 66 - 69)