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Fortsetzung, Teil II:
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Als Luther den Saal betritt, in dem ihn der junge Kaiser und die Reichsstände erwarten, wirkt er heiter. Nuntius Aleander, der bei den Verhören selbst nicht anwesend ist, berichtet es so: "Der Narr ist lächelnd eingetreten!". Luther sieht sich frei um, blickt nach links, nach rechts, steht dann vor dem Kaiser und dessen Bruder, Erzherzog Ferdinand, steht vor sechs Kurfürsten und etwa achtzig weiteren Fürsten, darunter achtundzwanzig Herzöge, elf Markgrafen, dreißig Bischöfe, ferner vor zweihundert regierenden Herren, nicht gerechnet die übrigen Zuhörer, die in die Hunderte gehen - ein lebendes Bild an der Peripherie eines welthistorischen Ereignisses. In diesem Tribunal, das die Bezeichnung »Kaiser und Reich« trägt, verkörpert sich das ganze Deutschland. Luther weiß, daß er hier der deutschen Nation gegenübersteht.
Das erste Verhör dauert nicht lange. Zunächst macht ihn der Reichserbmarschall darauf aufmerksam, daß er nichts anderes tun dürfe, als die Fragen, die an ihn gestellt werden, zu beantworten. Dann übernimmt der Offizial - der bischöfliche Stellvertreter bei der Ausübung der kirchlichen Gerichtsbarkeit - des Erzbischofs von Trier, Dr. Johannes von der Ecken, die Verhandlungsführung. Er legt zwei Packen Bücher, etwa zwanzig Stück, auf eine Bank vor Luther und beginnt feierlich, zuerst lateinisch, dann deutsch: »Martin Luther, die kaiserliche Majestät hat dich aus zwei Gründen hierher beschieden. Zunächst, um zu erfahren, ob du dich hier öffentlich zu diesen Büchern bekennst, die unter deinem Namen verbreitet worden sind. Tust du dies, so sollst du zweitens erklären, ob du ihren Inhalt aufrechterhalten oder etwas davon widerrufen willst.«
Luther öffnet schon den Mund, um zu antworten, da meldet sich sein juristischer Beistand, der kursächsische Rat Hieronymus Schurff, und verlangt, daß zunächst jeder Titel vorgelesen werde. Danach beginnt Luther, er spricht leise, viel zu leise, so daß ihn kaum die nächste Umgebung versteht. Er wirkt plötzlich unsicher und befangen. Viele der Zuhörer sind überzeugt, er sei ängstlich und verwirrt. Sicher ist es kaum vorzustellen, daß Luther völlig frei ist von Beklemmung und einer gewissen Angst, doch ebenso sicher ist es nur die erste Furcht eines Menschen, der sich keine Angst einjagen läßt: »Die genannten Bücher muß ich als die meinen bezeichnen und ich werde niemals eines verleugnen.« Die zweite Frage aber könne er nicht so ohne weiteres beantworten. Da es sich dabei um den Glauben und das Seelenheil handle und um das Größte im Himmel und auf Erden, nämlich um Gottes Wort, »darf ich mich nicht dreist der Gefahr aussetzen, daß ich ohne Vorbereitung etwas behaupte, wodurch ich entweder meiner Sache oder aber der Wahrheit etwas vergeben könnte, denn beides würde mich in das Wort Christi verstricken, wo er sagt: Wer mich vor den Menschen verleugnet, den will auch ich verleugnen vor meinem himmlischen Vater (Matthäus 10, 32). Deshalb bitte ich in Demut Eure kaiserliche Majestät um Bedenkzeit, damit ich, ohne das Gotteswort zu verletzen und meine Seele zu gefährden, die rechte Antwort auf die Frage geben möge.«
Der Kaiser, die Kurfürsten und die übrigen regierenden Herren ziehen sich zu einer kurzen Beratung zurück. Danach setzt der Offizial zu einer längeren Rede an, nicht übermäßig freundlich, zu Recht etwas unwillig und leicht erstaunt: Luther habe doch mehr als genug Zeit für die Vorbereitung gehabt, er habe genau gewußt, zu welchem Zweck er vor Kaiser und Reich geladen worden sei. Deshalb müsse man sich billig verwundern, daß er seine Antwort nicht bereit habe; er besitze keinerlei Recht auf weitere Bedenkzeit. In der Glaubensfrage werde ihm grundsätzlich kein Aufschub gewährt, denn das würde nur zusätzliche Gefahr und weiteres Ärgernis für die Gläubigen bringen. Dessenungeachtet sei ihm aus reiner kaiserlicher Milde und Gnade bis morgen nachmittag um vier Uhr noch eine Frist gewährt worden. Er müsse dann aber frei sprechen und dürfe keine schriftliche Erklärung vorlegen. Luther solle im übrigen wohl bedenken, daß er gegen Seine Heiligkeit, den Papst, und gegen den Stuhl Petri geschrieben und viele ketzerische Lehren verbreitet habe. Daraus sei so viel Übel entstanden, daß ein Brand entstehen werde, wenn man nicht schleunigst vorbeuge; geschehe dies nicht, dann könnte das Feuer weder durch Luthers Widerruf noch durch die Macht des Kaisers gelöscht werden." Und deshalb", so endet der Offizial, »ermahne ich dich hiermit, deinen Sinn zu ändern.«
Damit ist das Verhör geschlossen und Luther entlassen. Die Enttäuschung über ihn ist allgemein, auch bei seinen Freunden. abgesehen von dem farblosen Eindruck, den Luther gemacht hat: Niemand kann sich seine Bitte um Aufschub und Bedenkzeit erklären. Bei seinen Gegnern werden neue Hoffnungen wach, daß er sich möglicherweise doch zu einem Widerruf entschließen könnte.
Luther hat weder am Abend dieses ersten Tages noch später eine Erklärung für seine Bitte gegeben. Daß er widerrufen könnte - mit diesem Gedanken hat er keine Sekunde lang gespielt. Er schreibt noch am gleichen Abend an den Wiener Humanisten Johannes Cuspinian; ein Verwandter, den er an diesem Tag in Worms getroffen hat, ermutigt ihn dazu. Es sind nur zehn kurze Zeilen: Er habe sich vor Kaiser und Reich zu seinen Büchern bekannt. Er sei zum Widerruf aufgefordert worden und hätte eine Bedenkzeit erhalten: »Aber ich werde auch nicht ein Tüpfelchen widerrufen, nicht in Ewigkeit, um der Gnade Christi willen.« Man braucht nicht so weit zu gehen und die Vermutung zu äußern, daß der Effekt eines wiederholten Auftretens vor der ganzen Nation, dieses unstreitig vorhandene Spannungs- und Steigerungsmoment in der Verzögerung von Luther beabsichtigt war. Aber ein solches Verdichtungselement ist zweifellos vorhanden; ebenso eindeutig ist allerdings, daß bis heute kein plausibler Grund für die Bitte Luthers um Aufschub ausfindig zu machen ist.
"Gott helfe mir, Amen"
Der Andrang beim ersten Verhör war so stark gewesen, daß die Sitzung am nächsten Tag in einen weit größeren Saal des Bischofshofes verlegt wird. Trotzdem ist das Gedränge noch größer als am Vortag, sogar die Fürsten haben Mühe, ihren Sitz zu bekommen. Luther muß zwei Stunden warten, weil sich das Ende der vorangehenden Verhandlung des Kaisers verzögert. Die Sympathien der deutschen Landsleute sind so augenfällig wie nur möglich. Herzog Erich von Braunschweig läßt ihm durch das Gedränge eine silberne Kanne mit Einbecker Bier zur Stärkung schicken. Als Luther endlich gerufen wird und hineingeht, klopft ihm Georg von Frundsberg anerkennend auf die Schulter. Im Saal werden wegen der anbrechenden Dämmerung die Fackeln entzündet.
Der Trierer Offizial unterstreicht zu Beginn des Verhörs noch einmal, daß Luther nur wegen des Kaisers Güte eine Bedenkfrist erhalten hat. Sie sei grundsätzlich unnötig gewesen, »denn man sollte doch annehmen, daß jeder in Glaubenssachen so sicher ist, um zu jeder beliebigen Zeit Rede und Antwort stehen zu können - wieviel mehr ein so bedeutender und erfahrener Lehrer der Theologie wie du! Willst du nun die von dir anerkannten Bücher alle verteidigen oder willst du etwas widerrufen?«
Luther antwortet frei, so wie es verlangt ist. Seine Stimme ist diesmal stark und klar, sie ist bis in den letzten Winkel des Saales zu hören. Von Unsicherheit oder der vermuteten Zaghaftigkeit findet sich keine Spur an dem energischen Mann in der schwarzen Kutte und den intensiv leuchtenden Augen. Luther strahlt eine gewaltige, fast fröhliche Gelassenheit und Kraft aus.
Er bekennt sich ohne Abschweifungen zu seinen Schriften. Dieses Bekenntnis dehnt er auch auf die zweite Frage aus, die ihm am Vortag vom Offizial gestellt worden ist: ob er zu dem Inhalt der Bücher stehe. Er spricht zunächst über die Art seiner Werke, teilt sie in drei Gattungen ein: erbauliche Schriften über den christlichen Glauben und die christlichen Sitten, also Lehrschriften; zweitens Schriften gegen »das Papsttum und die Dinge der Papisten als diejenigen, die mit ihren grundschlechten Lehren und Beispielen den christlichen Erdkreis an Geist und Leib verheert, verwüstet und verdorben haben«, und schließlich seine Streitschriften. Einen Widerruf bei den Büchern der beiden ersten Gattungen lehnt er rundweg ab, entwickelt aber bei der zweiten Kategorie, den Kampfschriften gegen Rom, die Gründe besonders ausführlich. Es lasse sich nicht nur nicht leugnen, sondern es sei durch »die Klage aller« mehr als genug bewiesen und bezeugt, "daß die Gesetze des Papstes und die Menschenlehren die Gewissen der Gläubigen elend in Fesseln geschlagen, mißhandelt und zu Tode gemartert haben und daß vor allem in dieser ruhmreichen deutschen Nation Hab und Gut von unglaublicher Tyrannei ohne Ende und auf unwürdige Weise verschlungen worden sind und noch verschlungen werden«. Würde er diese Schriften verleugnen, so würde er nichts anderes tun, als selbst diese Tyrannei »noch stärken und solcher Impietät und gottlosem Wesen nicht allein die Fenster, sondern auch Tür und Tor aufstoßen, damit es weiter und freier toben und schaden wird, als es sich bis jetzt hat unterstehen dürfen. Mein lieber Gott, was für ein großer Schanddeckel der Bosheit und Tyrannei würde ich sein!«
Auch bei der dritten Gattung seiner Bücher lehnt er einen Widerruf ab, jedoch sei er in diesen Schriften, »das bekenne .ich frei, etwas heftiger und schärfer gewesen, als es sich gemäß der Religion und meinem Beruf gebührt; denn ich mache mich nicht zu einem Heiligen, auch disputiere ich nicht von meinem Leben, sondern von der Lehre Christi«. Luther schließt mit einer Beteuerung, die bei den Anwesenden einige Mißverständnisse wecken könnte: Wenn irgend jemand in der Lage sei, ihn aufgrund der Heiligen Schrift eines Besseren zu belehren, sei er freudig bereit, allen Irrtum zu widerrufen und als erster die eigenen »Büchlein ins Feuer ,. zu werfen. Solches sage ich, um der deutschen Nation, meinem lieben Vaterland, meinen schuldigen Dienst nicht zu entziehen.«
Nach einer kurzen Beratungspause wirft der Offizial in einem verhalten zornigen Ton Luther vor, er hätte die Frage, die ihm gestellt wurde, nicht beantwortet. Sein Wunsch, mit Hilfe der Heiligen Schrift eines Irrtums überführt zu werden, sei nichts anderes als der alte Ketzerbrauch. In seinen Lehren würden sich eine ganze Anzahl von Sätzen finden, die schon frühere Konzilien als häretisch verdammt hätten. Und was verurteilt ist, darf überhaupt nicht neu in Zweifel gestellt und diskutiert werden: »Martinus, du erhoffst dir vergeblich eine Disputation über Dinge, die du ausdrücklich zu glauben verpflichtet bist. Gib endlich eine einfältige, runde und richtige Antwort darauf, ob du widerrufen willst oder nicht.«
Luther besinnt sich nur kurz: »Weil denn Eure kaiserliche Majestät, Kur- und Fürstlichen Gnaden eine schlichte, einfältige, richtige Antwort begehren, so will ich eine geben, die weder Hörner noch Zähne hat: Wenn ich nicht mit Zeugnissen der Heiligen Schrift oder mit öffentlichen, klaren und hellen Gründen und Ursachen überwunden und widerlegt werde - denn dem Papst oder den Konzilien allein glaube ich nicht, weil es feststeht, daß sie sich häufig geirrt und sich auch selbst widersprochen haben -, bin ich durch die Schriftworte, die ich angeführt habe, gebunden. Und solange mein Gewissen durch Gottes Worte gefangen ist, kann und will ich nichts widerrufen, weil es gefährlich ist und die Seligkeit bedroht, etwas gegen das Gewissen zu tun. Gott helfe mir, Amen.«
Der Schlußpassus Luthers ist bis zu Beginn unseres Jahrhunderts in der berühmten Fassung überliefert worden: »Hier stehe ich! Ich kann nicht anders! Gott helfe mir! Amen.« Diese Worte hat Luther nicht gesprochen. Trotzdem geben sie in der denkbar kürzesten und eindrucksvollsten Form wieder, in welcher Verfassung Luther vor Kaiser und Reich, vor Deutschland und der Christenheit stand: unbeugsam, entschlossen, kühn. Sie geben wieder, daß Luther von seiner Einsicht, von seinem Glauben, von seinem Gewissen zu dieser Haltung und seinem Bekenntnis gezwungen ist, so daß er sich gänzlich unfähig erklärt, etwas anderes tun zu können. Er spielt ja nicht irgendeine Rolle hier in Worms, trägt sie nicht wie ein Habit, das er von den Schultern nehmen und ablegen kann. Die zeitgenössische Wendung: »Gott helfe mir, Amen« besitzt nur die besiegelnde Funktion, die landläufig war.
Im Saal ist es völlig still. Der Offizial unterbricht die Spannung, er herrscht Luther an: »Laß dein Gewissen fahren, Martin, du bist im Irrtum!« Wenig später befiehlt der Kaiser plötzlich, die Verhandlung zu schließen. Er steht brüsk auf und verläßt den Saal. Karl V. murmelt, er hätte genug. Dann seufzt er leise, als sei ihm die Fähigkeit dieses Mönchs, sich sein Dasein auf Erden durch überflüssige Komplikationen zu erschweren, ganz unbegreiflich. Der Kaiser hatte schon beim ersten Verhör abfällig bemerkt: "Dieser da wird mich nicht zum Ketzer machen!"
Nun bricht ein Tumult los, jeder spürt es, daß der Mut des kleinen knochigen Mönchs, der es gewagt hat, vor der ganzen Nation dem Kaiser des christlichen Abendlandes Auge in Auge zu trotzen, eine Revolution auslösen wird. Inmitten des gewaltigen Lärms wird Luther von Freunden umringt und hinausbegleitet. Bevor er den Saal verläßt, reißt er einen Arm hoch - spreizt die Finger - ein alter Brauch der deutschen Landsknechte, wenn ihnen bei Kampfspielen ein besonders guter Hieb gelungen ist.
Auch draußen, in dem Getümmel, bricht eine allgemeine Erregung durch. Irgend jemand aus der Menge preist die Mutter selig, die einen solchen Mann zum Sohne hat. Auf dem Weg zu Luthers Quartier sind aber auch die Drohungen und zischenden Rufe spanischer Adliger zu hören: »Al fuego, al fuego! Ins Feuer mit ihm!« Spalatin ist an Luthers Seite. Langsam beginnt sich auch bei Luther die gewaltige Anspannung zu lösen. Noch einmal versichert er seinem Freund: »Und wenn ich tausend Köpfe hätte, ich würde sie mir lieber alle abhauen lassen, als zu widerrufen!« Als Luther in den Johanniterhof kommt, wirft er beide Arme in die Luft »und schreit mit fröhlichem Angesicht: 'Ich bin hindurch, ich bin hindurch!'«
Quelle: Hellmut Diwald, Luther, Bergisch-Gladbach 1982, S. 222 - 235
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Hellmut Diwald
Heinrich der Erste
Die Gründung des Deutschen
Reiches
DIE PERSÖNLICHKEIT DES KÖNIGS
Zweieinhalb Jahrhunderte vor dem Erlaß des Stauferkaisers hatte Roswitha von Gandersheim die Herrschaft König Heinrichs in Versen gefeiert, welche dieselben Momente, mit denen in den Konstitutionen von Melfi die Existenz von Fürsten begründet wird, in den Mittelpunkt des Wirkens von Heinrich stellen:
»Welch eine Fülle des Ruhms seine edle Gemütsart ihm brachte,
Und wie fromm er die unter ihm stehenden Völker regierte,
Und wie hoch er mit glänzenden Taten vor sämtlichen Königen
Damals ragte hervor, das übersteigt die Ausdruckskraft dieses
Überaus wertlosen, höchst mangelhaften Gedichts.
Denn unnachgiebig den Bösen, bezeigt er Gerechten sich liebreich,
Voller Eifer zu wahren das Recht nach des Gesetzes Bestimmung,
Auch für jedes Verdienst angemessen Belohnung gewährend.
Ihm hat Christus bescheret, der friedliche König von oben,
Frieden hienieden im Reiche für alle Zeiten des Lebens.«
Das Vermächtnis des Weilburger Testaments von König Konrad I. hat in der damaligen Situation des Reiches realpolitisch tatsächlich nur die Übergabe der Krone in Form eines Titels bedeutet. Das Reich selbst gewinnt erst dann seine reale Gestalt und wird eins mit seinem Bild, wenn es Heinrich gelingt, ihm den ersehnten Frieden zu bringen. Deshalb wird die Gründung des Reiches identisch mit seiner Sicherung, das heißt ausdrücklich: im Inneren dadurch, daß das Recht in der sozialen Ordnung zur Geltung kommt und die Stammesgebiete auf ein Zentrum hin verbunden werden, nämlich auf das Zentrum des Reiches hin, und nach außen hin durch die Befestigung seiner Grenzen, die so unbezwinglich sein müssen wie die Mauern des Rechts.
Aus der Notlage des chaotischen Verfalls heraus handelt Heinrich nach seiner Königserhebung. Er handelt rasch und rücksichtslos. Im Grunde handelt er dabei allerdings wider seine Natur, denn das Königliche in ihm wird, bei allem sonstigen Ernst, am charakteristischsten sichtbar in seiner persönlichen Unbeschwertheit, die häufig geradezu in Sorglosigkeit umschlägt. Die Privatperson Heinrich ist verständnisvoll, nachsichtig und milde; der König Heinrich aber geht gegen Friedens- und Gesetzesbrecher mit rücksichtsloser Strenge vor. Diese Härte bewirkt tatsächlich geradezu ein Wunder.
Denn mit welchem anderen Begriff wollte man den vollständigen und unerhört raschen Umbruch der inneren Zustände in Deutschland von der Anarchie zur rechtlichen Ordnung beschreiben, der mit dem Königtum Heinrichs einsetzt, wenn nicht mit demjenigen des Wunders, einem Begriff, der gleichgewichtig das Unvorstellbare, Unglaubliche und Unmögliche umfaßt. Und zum Wunderbaren gehört auch, daß in den mehr als eineinhalb Jahrzehnten der Regierung Heinrichs des Ersten kein einziger der großen Fürsten und Herzöge auch nur den leisesten Versuch gemacht hat, gegen den König aufzustehen. Ja die Chronisten berichten uns nicht einmal von der belanglosesten Differenz oder auch nur von Ansätzen zu einem ernsthafteren Streit, und ebensowenig berichten sie von einem Widerstand des hohen oder niederen Klerus.
In der Erinnerung des Volkes hat der Sachsenkönig gut ein Jahrtausend fortgelebt: nicht als Gebilde erdferner Phantasie, sondern ausnahmslos als ein vertrauter Mensch der niederdeutschen Heimat, dem Wärme und Zuneigung entgegenschlagen, ohne daß sich dabei auch nur entfernt so etwas wie Anbiederung oder plump-dumpfe Vertraulichkeit findet. Heinrich bleibt bei aller Leutseligkeit und Menschlichkeit in der Tradition, der Legende, der Sage, jederzeit König. Kein gekrönter Herrscher unserer Geschichte ist volkstümlicher gewesen und durch die Jahrhunderte volkstümlicher geblieben als der Sachsenkönig. Hält man sich an die überlieferten Zeugnisse, dann ergibt sich freilich nur eine Gestalt, deren Lebensfülle sich in einem Kaleidoskop winziger, anekdotischer Merkmale der sagenhaften Berichte und legendären Ausschmückungen versteckt, die aber ebenso als gewaltige Silhouette eines unbeweglichen Denkmals im Gegenlicht vor dem Horizont des aufgehenden Reiches verharrt. In den zeitgenössischen Dokumenten ist davon nicht viel zu finden, vor allem kaum etwas von den Vorstellungen, in die sich die Späteren mit soviel politischem Selbstmitleid verströmt haben. Das trifft insbesondere auf das neunzehnte Jahrhundert zu und seine Perspektive in den zahllosen historischen Romanen und Mythen, besonders nachhaltig ins Wort und zum Klang gebracht etwa in den Geschichtsepen Felix Dahns und den Musikdramen Richard Wagners.
Und doch war das, von uns heute bestenfalls nachsichtig hingenommene Träumen unserer Vorväter von den hohen Gestalten, den schlanken blonden Frauen, den starken Männern mit den breiten Schultern und dem Lächeln des Nordens nicht völlig abstrahiert von dem, was zur Realität des zehnten Jahrhunderts gehört. Legenden sind mit Fug und Recht beständiger als Fakten; denn sie sind ihre Töchter. Und deshalb ist es auch bezeichnend, daß Heinrichs Ruhm schon in seiner Zeit das Abendland erfüllt und der König jählings, ohne Übergang in die große Sage eingeht. So sah das Volk von Brabant in König Heinrich den Retter und Richter, wie es der thüringische Dichter des dreizehnten Jahrhunderts Wolfram von Eschenbach in seiner Darstellung des Schwanritters Lohengrin berichten läßt. In diesem berühmten Erzählepos verkörpert sich - ganz unhistorisch und doch mit einem höheren Recht - gerade in Heinrich dem Ersten das damalige Heilige Römische Reich; auch Richard Wagner siedelt den Stoff seines Lohengrin nicht im hohen Mittelalter an, sondern in der Zeit des Sachsenkönigs.
In den Grundzügen von Heinrichs Persönlichkeit bestätigen sich die Gewährsmänner in den Schreibstuben der Klöster gegenseitig. Da sind zunächst die einhelligen Zeugnisse über die Schönheit des jungen Mannes und die Wohlgestalt des Erwachsenen. Sein jüngster Sohn - der kaum zufällig den Vatersnamen Heinrich trägt - ist ihm aus dem Gesicht geschnitten. Deshalb wird er auch der Lieblingssohn seiner Mutter Mathilde. Der jüngere Biograph der Königin sagt von ihm: »Wahrlich, so hohe Schönheit war in ihm, daß er mit kaum irgendeinem Manne seiner Zeit verglichen werden konnte.«
Aus Heinrichs Jugendzeit und derjenigen seines Sohnes Otto wird gleichlautend von der ungewöhnlich beständigen Fröhlichkeit berichtet, die für beide so charakteristisch gewesen ist. Auch in höheren Jahren ist Heinrichs Humor völlig frei gewesen von Ironie oder auch nur Anflügen von Hohn. Er war gutmütig, gelassen und von einer ausgesprochenen Spielfreude - alles Grundeigenschaften, die dem Vernehmen nach den Niedersachsen noch heute auszeichnen sollen, so daß sich in einem immateriellen Sinn die Menschen im Norden Deutschlands selbst noch zu unserer Zeit als Nachfahren des Sachsenkönigs einschätzen dürfen, wenn sie wollen. Mit guten Gründen können wir annehmen, daß die Jugendzeit des Königssohnes nicht anders verlaufen ist als diejenige seines Vaters; so zieht also auch Heinrich an vielen Tagen durch die Wälder, auf der Pirsch mit Freunden, hin und wieder allein und Lieder singend.
Seine Stirn war offen und klar, die Augen groß, hell, die Nase gerade, nicht zu kurz, fast griechisch mit dem nur angedeuteten Sattel, ausgeprägte Lippen, festes Kinn, die Haare blond, stark gelockt, halblang, sie fielen also nicht nach dem Brauch der Zeit bis auf die Schultern; dieses Bild zeigt uns das älteste seiner Siegel. Individuelle Porträts gab es damals nicht, doch die Grundzüge des Gesichts wurden auf den Münzen, Siegeln oder Medaillons durchaus nachgebildet. Daß wir nichts wirklich Genaues von Heinrichs Aussehen wissen, ist insofern nicht allzu gravierend, als das Wesentliche ohnehin nicht der optische Eindruck selbst ist, sondern es sind die Vorstellungen, die eine Persönlichkeit in uns erweckt. Die Zeugen, welche die Schönheit des jungen Mannes hervorheben, sehen allein schon in seiner hohen, zwingenden Gestalt die harmonische Vollkommenheit zur Wahrnehmung gebracht. Ihre Urteile übertreffen noch das übliche Maß an Bewunderung, das in diesen Jahrhunderten generell der weiblichen und männlichen Schönheit entgegenschlägt.
Vom älteren König berichtet Widukind von Corvey: »Zu der außerordentlichen Klugheit und Weisheit, durch die er sich auszeichnete, kam noch seine mächtige Körpergestalt, welche der königlichen Würde erst die ganze Zierde verlieh. Auch bei Kampfspielen besiegte er alle mit solcher Überlegenheit, daß er den übrigen Schrecken einjagte. Auf der Jagd war er so unermüdlich, daß er auf einem Ritt vierzig und noch mehr Stück Wild erlegte. Und obgleich er bei Gelagen sehr heiter war, vergab er doch der königlichen Würde nichts, denn er flößte zu gleicher Zeit seinen Kriegsleuten ein solches Wohlwollen und eine solche Furcht ein, daß sie, selbst wenn er scherzte, sich nicht getrauten, sich irgendwelche Unziemlichkeiten zu erlauben.«
Nochmals muß man sich daran erinnern, daß die Jagd in diesen Jahrhunderten nichts mit der Jägerei späterer Jahrhunderte und gar nichts mit derjenigen in unserer Gegenwart zu tun hat. Jagd ist damals Vorübung für den kriegerischen Kampf, des Kampfspiels, so wie einige Zeit später das ritterliche Turnier. Im zehnten Jahrhundert war ein König, der kein großer Jäger war, auch kein großer Krieger. König Heinrich wird einhellig attestiert, daß er beides von Jugend an darstellte und daß sich in seiner Freude an der Jagd eindrucksvoll vorgreifend das Format des großen Kriegers dokumentiert.
Widukind sieht in den persönlichen Eigenschaften Heinrichs auch eine Inkarnation derjenigen Herrschertugenden, die generell den großen König ausmachen. Milde und königliche Haltung, Beharrlichkeit und Mut bilden für Widukind die kardinalen Eigenschaften des Herrschers: clementia, regalis disciplina, constantia und virtus. Ins Bildliche übersetzt wollte der Corveyer Mönch damit sagen: Die Wölfe leben im Rudel; die Vögel fliegen in Scharen, aber der Löwe hat seinen Stolz. Deshalb ist der Löwe Herrscher in seinem Reich. Doch selbst wenn diese Zuordnungen Widukinds nichts anderes darstellen würden als eine Verbindung von antiken und christlichen Überzeugungen mit heidnisch-germanischem Erbe und deshalb nicht unbedingt als individuelle Kennzeichen König Heinrichs einzuschätzen wären, könnte man nicht darüber hinwegsehen, daß sie eben doch als exemplarisch mit Heinrich dem Ersten verbunden wurden. Außerdem stimmen diese Herrschertugenden mit den übrigen Eigenschaften zusammen, die vom König als charakteristisch überliefert werden.
Heinrich war immer großherzig. Seine Freigebigkeit den Freunden gegenüber grenzte an Opulenz, unmittelbaren Bitten vermochte er sich kaum zu verweigern, und Witwen konnten genauso wie Arme seines besonderen Schutzes sicher sein. Er war besonnen, bei aller Energie durchweg auf Mäßigung bedacht, im Gespräch immer aufmerksam, entgegenkommend, nie überheblich, bei Verhandlungen mit fremden Fürsten grundsätzlich liebenswürdig. Im vertrauten Kreis war Heinrich ungezwungen, vergnügt, schlagfertig. Wenn er seine Überzeugung in Fragen der Regierung des Reiches ohne Diskussion durchsetzen wollte, trieb ihn seine Entschiedenheit meistens dicht an die Grenze der Drohungen. Die Tapferkeit war bei ihm ein elementarer Zug, Tapferkeit auch in der Verachtung des eigenen Leidens. Im Krieg, bei den vernichtenden Kämpfen mit den Grenzvölkern war Heinrich rücksichtslos und brutal; das gilt es festzustellen ohne alle Fragen danach, ob dies für einen König, der zugleich die Führung des Heeres besaß, zeitgemäß selbstverständlich war oder womöglich noch mehr besagte. Unerbittlich bis zur Grausamkeit verhielt er sich nur in Fällen, die allgemeines Gewicht besaßen: wenn es um die Ordnung der inneren Zustände oder um Obliegenheiten des Reiches ging. Zumal was dessen Bestand und Wahrung betraf, entwickelte der König eine Zielsicherheit, deren Stärke von seiner persönlichen Fähigkeit lebte, in längeren Zeiträumen zu denken. So als wäre er sich bewußt gewesen, daß die politische und staatliche Erbschaft, die er hinterließ, unweigerlich ein Ergebnis sowohl seiner Einsichten und Entscheidungen als auch seiner Irrtümer und Mißgriffe sein würde.
In der Vita Mathildis wird die starke Anteilnahme Heinrichs am Leben, an den Sorgen und Nöten derjenigen hervorgehoben, die ihm nahestehen. Das bezieht sich nicht nur auf die Verwandten. Mit am ausgeprägtesten entwickelt ist sein Gerechtigkeitsgefühl und damit zusammenhängend seine Hilfsbereitschaft ohne Rücksicht auf die Opportunität. Immer wieder beeindruckt er durch seine Entschlußkraft. Sobald er über ein Vorhaben völlige Klarheit gewonnen und sich zu der Durchführung entschlossen hat, realisiert er ohne Zeitverlust die Entscheidung. Er schreckt nicht davor zurück, in solchen Fällen alle seine Machtmittel einzusetzen, auch ohne jede Rücksicht darauf, ob er die Grenzen des Angemessenen verletzt oder nicht. Heinrich gehört zu jener Kategorie von Tätigen, die wenig Sinn besitzen für die Schleichfiguren der von ihrer Routine beeinträchtigten Diplomaten. Für die Ziele, die sich rasch erreichen lassen, kommt für ihn nur der kürzeste, also der direkte Weg in Betracht, selbst wenn ein Umweg weniger Kraft, aber mehr Zeit erfordern würde. Das verhilft seinen politischen Entscheidungen zu einer auffallenden Bestimmtheit.
Als Staatsmann zeichnet ihn folglich eine Mischung aus Urwüchsigkeit und Weitblick aus. Den Beweis dafür, ob eine solche Disposition auch die Befähigung einschließt, mit verwickelten Problemen fertig zu werden, muß er bald antreten. Denn König Karl der Einfältige konzentriert sich seit dem Ende des Jahres 921 darauf, die lothringische Frage endgültig zu bereinigen.
Quelle: Hellmut Diwald, Heinrich der Erste, Bergisch-Gladbach 1987², S. 237 - 242