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Wenn die DVU keine Partei ist, sondern wirklich Freys Abokartei, verstößt dann der Bundeswahlausschuß gegen Parteiengesetz und Grundgesetz, wenn er die DVU z.B. zur Europa- oder bundestagswahl zuläßt, wie schon geschehen?
Bei Bundestagswahlen ist das wohl üblich, wurde doch auch schon mal die Abokartei des Effektenspiegel zur Wahl zugelassen.
Der Bundeswahleiter mußte zwei Tage vor der vorletzten Bundestagswahl sogar einräumen lassen, daß nicht einmal ein Parteiprogramm vorlag, das zwingende gesetzliche Voraussetzung ist.
"Das wird nach der Wahl nachgereicht" war die coole Auskunft der Behörde des Bundeswahlleiters.
Mit karteileichendem Gruß
Johann Ohneland