| Beitrag 23 von 739 (3%) | Antworten Beitrag schreiben | Anfang zurück weiter Ende |
|
Fortsetzung, Teil III:
...
VI. Praktische Ausformung des Pluralismus
Im Kernbereich des sozialen Pluralismus, d.h. "im Mittelpunkt des pluralistischen Machtsystems der Gesellschaft" (Sontheimer), befinden sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände. Sie sind Ausdruck der "Interessen kapitalistischer Eigentümer und Manager von Produktionsmitteln einerseits und den Interessen der im kapitalististischen Produktionsprozeß arbeitenden und angestellten Arbeitnehmer andererseits." In jeder westlichen Industriegesellschaft ist "dieser Interessengegensatz und sein möglicher Ausgleich durch freie Vereinbarungen (z.B. Tarifautonomie) zwischen diesen Gruppen oder gegebenenfalls durch staatliche Intervention von elementarer Bedeutung ... für die Gesamtheit der gesellschaftlichen Ordnung und damit für den Staat..." Und zwar deshalb, "weil von der Funktionsfähigkeit und Produktivität der Wirtschaft die Reproduktion der Gesellschaft und die Leistungsfähigkeit der politischen Ordnung im Sinne der Befriedigung der wachsenden individuellen und kollektiven Bedürfnisse maßgeblich abhängt."
Ulrich von Alemann unterscheidet fünf unterschiedliche Teilbereiche in seiner Typologie der Interessengruppen:
Die organisierten Interessen im 1. Wirtschftsbereich und in der Arbeitswelt, 2. im sozialen Bereich, 3. im Bereich der Freizeit und Erholung, 4. im Bereich von Religion, Kultur und Wissenschaft sowie 5. im gesellschaftspolitischen Querschnittsbereich (ideelle Vereinigungen, gesellschaftspolitische Vereinigungen). Die hier angedeutete Vielzahl der Interessengruppen machen die pluralistische Struktur unserer Gesellschaft aus.
Gräfin Bethusy-Huc und Susanne Holzer definieren Interessengruppen "als alle freiwilligen Vereinigungen von Menschen, Gruppen und Organisationen mit einer formalen Grundstruktur, die individuelle Bedürfnisse mit materiellem und immateriellem Nutzen gesellschaftlich verknüpfen und dies innerhalb der eigenen Organisation oder gegenüber anderen Gruppen und politischen Institutionen durch Mitwirkung und Einwirkung zur Geltung bringen wollen." Die Partizipation der gesellschaftlichen Gruppen an der staatlichen Daseinsgestaltung "bringt für alle Beteiligten", für die Präsentation der Partikularintressen und für die Findung des Allgemeininteresses Vorteile. Die Mitwirkung der pluralen Gruppen bei allen Entscheidungen von allgemeinem Interesse gewährt, nach Alemann, "der staatlichen Verwaltung bessere Information und Hilfen zur Kanalisierung von gesellschaftlichen Interessen; den Verbandsspitzen wirksame Durchsetzung ihrer Interessen" und ist somit für alle von Vorteil.
"Von den Verbänden wird die Tätigkeit des Staates und seiner Organe nicht nur kontrolliert sondern auch entlastet und erleichtert. So erfüllen sie eine große Anzahl von Aufgaben, die sonst vom Staat wahrgenommen werden müßten" zum Beispiel auf dem Gebiet der Jugendpflege, der Fort- und Weiterbildung, beim Umweltschutz, bei Sport, in der Fürsorge für Kranke, Alte, Arme und vieles andere mehr."
Der Pluralismus wendet sich gegen die Diffamierung oder "schematische Diskriminierung aller Interessenverbände als pressure groups oder lobbies, die im offenkundigen Widerspruch zu der Bedeutung steht, deren sich zahlreiche Spitzenverbände und Einzelorganisationen als Berater und Mitarbeiter staatlicher Behörden, parlamentarischer Funktionen und politischer Parteien erfreuen." (Brockhaus,1972)
VII. Defizite und Gefahren des Pluralismus
Zum Pluralismus, zur pluralen Struktur unserer Gesellschaft gibt es - und als Einschränkung sei notwendig hinzugefügt - zur Zeit keine Alternative. Er ist, so Manfred Hättich, "eine der Bedingungen des erreichten Freiheitsgrades und unseres heutigen Freiheitsverständnisses. Eine Überwindung dieser Struktur scheint nicht möglich, ohne hinter dieses Freiheitsverständnis zurückzutreten. Anders formulierte Versuche, den Pluralismus aufzuheben, können nur als gewaltsame erfolgreich sein."
Mit Hättich möchte der Verfasser unterstreichen, daß diese Bejahung des Pluralismus "nicht schon von sich aus einem negativen Werturteil über frühere Epochen, die der pluralistischen Gesellschaft vorausliegen, gleichzusetzen" ist. Ebenso mit Hättich soll festgestellt werden, daß "man als geschichtlich denkender Mensch in der Lage sein (sollte), den Pluralismus zu bejahen, ohne sich dem Dogma hinzugeben" dies sei mit Gewißheit der Geschichte letzter Schluß, und es könne und dürfe keine anders geartete Gesellschaft in der Zukunft mehr geben. Darüber wissen wir sehr wenig. „Der PluraIismus ist unsere geschichtliche Lage, vorbereitet durch mancherlei Entwicklungen der Neuzeit, unter denen vor allem Aufklärung, Säkularisierung und Demokratisierung zu nennen wären".(Oberreuter)
VIII. Kritik am Pluralismus
Folgende Kritikpunkte am Pluralismus sind unabdingbar:
1. Pluralismus führt zu einer Erosion tragender Werte und Normen sowie Traditionen
Soziale Pluralität heißt auch, wie bereits dargelegt, Pluralität im Bereich der Werte und Normen. Wertepluralismus "zeigt sich in der Tatsache, daß der einzelne sich nicht mehr einem einzigen geschlossenen Normensystem gegenübersieht, sondern daß jeder mit unterschiedlichen Möglichkeiten der Lebensführung und deren moralischer Bewertung konfrontiert wird."(Hättich) Dieser Autor gelangt in seinen Ausführungen zum Wertepluralismus zu der Aussage: "Immerhin wird man zumindest, von einer Verringerung der allgemeinen Gültigkeit und Verbindlichkeit vieler Normen (und Werte; RJE) sprechen können."
Der Werte- und Normenverlust durch den Pluralismus kann in seinem sich bereits jetzt schon abzeichnenden Verhängnis nicht hoch genug eingeschätzt werden. Wo den Menschen nichts mehr heilig und ewig gultig ist, Lüge und Niedertracht >pluralistisch< neben Wahrheit und Offenheit tritt, könnte sich der Pluralismus einmal nicht als Segen sondern als Fluch herausstellen. Prof. Dr. Paul Noack bemerkte treffend: "In der Ära der Postmoderne, in der niemand daran gehindert werden darf, auf seine Fasson glücklich zu werden, fällt man geradezu aus der Zeit, wenn man sich auf solche Begriffe (Werte; Anm.d.Verf.) wie Ordnung, Gehorsam, Verantwortungsbewußtsein oder gar Tapferkeit und Pflichtbewußtsein bezieht."
Winfried Steffani stellt in seiner Pluralismusanalyse treffend fest: "Zutreffend beklagte Goetz Briefs in der These der Grenzmoral die permanente Gefahr des sittlichen Verfalls und warnt vor zunehmenden Integrationsschwierigkeiten, wenn tragfähige ethische Maßstäbe fehlen. Die These des Laissez-faire-Pluralismus (von Goetz Briefs;Anm.d.Verf.) unterstreicht die mangelnde Entscheidungspotenz des Staates aufgrund ethisch nicht limitierter Pressionen seitens ökonomisch befestigter Verbände und bemängelt, daß sich die staatliche Gemeinwohlpolitik auf die Vermeidung von Systemkrisen beschränkt."
2. Soziale Pluralität führt vielfach zur personalen Desintegration
Soziale Pluralität vermittelt dem Menschen vielfach keinen einheitlichen Sinnzusammenhang seiner Daseinsweise. Hättich weist auf den Begriff der "partiellen sozialen Integration" und versteht darunter, daß der Mensch im Gruppenpluralismus in verschiedene Gruppen integriert ist. Diese Gruppen beziehen sich jedoch "selten auf das ganze Leben oder auf seine ganze Person". Daraus folgt, so Hättich: "Partielle soziale Integration und Rollendifferenzierung sind Ansatzpunkte für Kritik, die einmal mehr psychologisch, ein anderes Mal mehr moralisch gemeint sind. Die Frage ist durchaus ernst zu nehmen, ob solche Lebensführung nicht zur Zerstörung der Persönlichkeit oder zumindest zu Identitätskrisen führen kann... die Frage kann gestellt werden, ob hier noch aus einer Mitte heraus gelebt wird, die der segmentierten, aufgefächerten Lebensführung einen Sinnzusammenhang gibt. Ein die ganze Person umgreifender Sinn des Lebens ist aber wohl in erster Linie gemeint, wenn von der Identität des Menschen mit sich selbst die Rede ist." Treffend gelangt Hättich zur unabdingbaren Schlußfolgerung: "daß in homogenen Gesellschaften etwas sozial, d.h. über die verschiedenen Gemeinschaften vermittelt wird, was dem Leben einen Zusammenhalt zu geben vermag ... In der pluralistischen Gesellschaft hingegen ist die Vermittlung von selbstverständlichen Normen (und Werten; RJE) stark reduziert oder fällt ganz aus. Indikatoren für Pluralismus lassen sich also umformulieren in Indikatoren für personale Desintegration. Damit ist ein Problem, eine spezifische Gefährdung in dieser Gesellschaft bezeichnet."
3. Pluralismus birgt die Gefahr der sozialen Desintegration in sich
Wie bereits dargelegt,benötigt eine pluralistische Gesellschaftsstruktur eine übergeordnete Einheit um nicht im Terror sich widerstreitender Gruppen und Grüppchen zu entarten. "Pluralismus ...als Verneinung jeglicher Einheitsidee widerspricht der grundlegenden Erfahrung, daß die Menschen stets in irgendwelchen Gemeinschaften leben und auf Gemeinschaftsbildung (unabdingbar; RJE) angelegt sind." (Hättich) Hättich weist wie folgt auf die Gefahr der sozialen Desintegration, die der Pluralismus in sich birgt: „So ist vielfach die Klage zu hören, daß die vielen Interessenverbände, von denen manche sehr mächtig sind, die staatlichen Organe letzten Endes daran hindern, eine Politik, die im Interesse aller ist, durchzusetzen. ... Damit ist aber die Frage gestellt, inwieweit der Verbandspluralismus die Gemeinwohlfunktion staatlicher Institutionen hemmt oder gar verhindert."
Pluralismus führt auch dann zur sozialen Desintegration, „wenn Regierungen in ihrem Handeln jeweils von einigen wenigen oder gar nur von einem Machtfaktor, also etwa von einem Interessenverband abhängig sind." Gefahren sozialer Desintegration werden auch dann sichtbar, wenn "die politischen Parteien von Interessengruppierungen durchsetzt" (Hättich) sind und ihnen so "die Integration immer zureichend gelingt“ oder wenn sie aus Eigeninteresse, etwa der Stimmenmaximierung, bestimmte Interessen-gruppen bevorzugen und somit Nachteile für andere Gruppen oder für alle Gesellschaftsmitglieder haben.
Politik ist immer auch wert- und normenbezogene Politik. Politische Entscheidungen, so Hättich, "sind immer auch abhängig von prinzipiellen Auffassungen über den Menschen und über die Gesellschaft." Daraus folgt: „... auch der Werte- oder Normenpluralismus kann als Bedrohung der politischen Einheit angesehen werden" und zur sozialen Desintegration führen.
4. Das Pluralismusmodell verkennt die geringeren Artikulations- und Durchsetzungschancen der sozial schwachen Interessen
Oberreuter weist darauf hin, daß man einem Irrtum verfallen würde, den Pluralismus "als wohlfunktionierenden Gleichgewichtsautomatismus zu begreifen". Auf Grund seiner Defizite müße der Pluralismus "stets auch als Aufgabe, als Herausforderung" verstanden werden. In seinem Abschnitt >Pluralismuskritik< verweist er zunächst auf eine Kritik innerhalb der amerikanischen Pluralismusauseinandersetzung, wo der Pluralismus als „reaktionäre Verteidigung des status quo, Verfestigung ungleicher Chancen, Verweigerung des Zutritts neuer Gruppen und Interessen zur Konkurrenz der Etablierten, ...Politik der Immobilität oder gar der Nichtentscheidung scharfer Kritik unterzogen wurde." Die Übernahme dieser Kritik auf die Bundesrepublik Deutschland weist er jedoch zurück, da die Praxis der „sozialstaatlichen Entwicklung und die Politik der sozialen Gerechtigkeit hierzulande in den Vereinigten Staaten auch nur im entferntesten ihresgleichen (hat)."
Namhafte Pluralismusanalytiker und grundsätzliche Pluralismusverteidiger weisen jedoch für den Pluralismus in der Bundeurepublik Deutschland auf die Vernachlässigung von allgemeinen oder die "Jedermanns-Interessen" (Ernst Forsthoff) in der pluralistischen Praxis hin. So etwa Oberreuter, Forsthoff und Prof. Dr. Klaus von Beyme.
von Beyme schreibt: "Die positive Würdigung der Leistungen von Verbänden für die Interessenartikulation und -aggregation ist jedoch häufig in einer unkritischen Unterstellung eines Pluralismusmodells steckengeblieben, welches die soziale Asymmetrie und die geringeren Artikulations- und Durchsetzungschancen der sozial schwächen Interessen verkannte ...“
Ebenso spricht Oberreuter davon, daß „unstrittig Wettbewerbsverzerrungen (bestehen) zugunsten der mächtig organisierten (etwa in der Tarifautonomie teilenden) und der hochkonfliktfähigen (etwa der ihre Dienstleistung verweigernden Fluglotsen) Interessen und zuungunsten der kaum artikulations-, geschweige denn organisationsfähigen an den Rändern der Gesellschaft.“ Oberreuter weist treffend auf die Möglichkeit der Defizitbeseitigung hin. Pluralismusdefizite lassen sich beseitigen, "wenn die Politik den Primat ausübt, der ihr kraft demokratischer Legitimation zukommt.“
Die Einwände der Katholischen Soziallehre entsprechen dem vorherigen, denn es „wird (u.a.) festgestellt, daß der kritisierte Pluralisnus für die Problemlage der Hilfsbedürftigen, Konkurrenzunfähigen, schwer oder überhaupt nicht autonom organisierbaren >Randgruppen< kein hinreichendes Verständnis und schon gar keine befriedigende Lösung aufzeige." (Winfried Steffani)
5. Fundierte Neoliberale Kritik
In seinem Teil „Hauptrichtungen der Kritik“ weist Winfried Steffani in einer eigenen Unterteilung auch auf die „Neoliberale Kritik“ am Pluralismus hin.
Demnach gehören „die Neoliberalen von Alexander Rüstow über Walter Euken und Wilhelm Röpke bis hin zu Alfred Müller-Armack und Prof. Dr. Ludwig Erhard ... nach 1945 zur Gruppe mehr oder weniger prononcierter Kritiker >des< Pluralismus“. Er erläutert wie folgt die Kritik der Neoliberalen, d.h. der genannten hervorragenden Vertreter: "Indem der Pluralismus weitgehend als schlichte Fortsetzung des abgelehnten Laissez-faire-Liberalismus auf Gruppenebene gesehen, d.h. in seinem Begründungszusammenhang individualistisch interpretiert wurde, erfuhr er ebenso wie der bekämpfte >Paläoliberalismus< (paläo=alt) scharfe Kritik. Da der Marktwettbewerb zwar ein notwendiges, aber keineswegs hinreichendes Mittel zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens sei, vielmehr der sozialpolitischen Ergänzung und Korrektur durch den Staat bedürfe, mußte auch ein lediglich am >freien Marktwettbewerb< orientierter Gruppenpluralismus abgelehnt werden. Wie der Staat den Wettbewerb vor Monopol- und Kartellgefährdung zu schützen habe, so müsse er ebenso die freie Entfaltung aller Bürger vor Monopol- und Kartellbildungen im Gruppenpluralismus schützen.“ Daher sei die Ordnungsfunktion des Rechtsstaates „unbedingt sicher zu stellen.“ Dem ist absolut nichts hinzuzufügen.
Rolf Josef Eibicht (MA)
München, den 9. November 2009
aktuelles Verfasserbild unter:
http://www.wno.org/images/e090702b.jpg