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Resolution des US-Repräsentantenhauses vom 13. Oktober 1998 bezüglich Rückgabe oder Entschädigung
Am 13. Oktober 1998 verabschiedete das US-Repräsentantenhaus in Washington die unten dokumentierte Resolution. Es wird die Rückgabe jeglichen von totalitären Regimen im ehemaligen Ostblock enteigneten Besitzes an die ehemaligen Eigentümer oder eine Entschädigung gefordert. Alle einschlägigen Internationalen Konventionen werden dabei berücksichtigt, wie etwa die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948, die "Internationale Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" der Vereinten Nationen vom 9. 12. 1948, der "Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte" der Vereinten Nationen vom 19. 12. 1966, die "Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten" der Vereinten Nationen vom 4. 11. 1950, in der Fassung der Zusatzprotokolle von 1963, 1966 und 1985, die "Grundrechtserklärung der EG", verabschiedet vom Europäischen Parlament, der Rat und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 5. 4. 1977, die "Erklärung der Grundrechte und Grundfreiheiten des Europäischen Parlamentes", verabschiedet vom Europäischen Parlament am 12. 4. 1989, die "Charta von Paris für ein neues Europa", beschlossen von der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Paris am 21. 11. 1990.
Die Resolution des US-Repräsentantenhauses lautet:
- "Totalitäre Regime, einschließlich kommunistischer und faschistischer Diktaturen, haben unermeßliches menschliches Leid und unvorstellbare Verluste verursacht. Sie haben nicht nur alle denkbaren Menschenrechte mißachtet, sondern die seelische Kraft der Menschen selbst zerstört.
- Die Verbrechen des Kommunismus umfaßten insbesondere die organisierte und systematische Vernichtung von Privateigentum, einschließlich Grundeigentum, persönlichem Vermögen, Geschäftsvermögen und Geldvermögen im Besitz von Einzelpersonen und Gemeinden.
- Die Enteignung von Eigentum ohne Entschädigung seitens totalitärer Regime machte Menschen aufgrund ihrer Religion, ihrer ethnischen, nationalen oder sozialen Herkunft oder ihrer Opposition gegenüber diesem Regime zu den Leidtragenden. ...
- Flüchtlinge aus kommunistischen Ländern wurden häufig zusätzlich zu ihrer unrechtmäßigen Enteignung gezwungen, auf ihre Staatsangehörigkeit zu verzichten, um sich selbst und ihre Familie vor den Repressalien der Kommunisten, die in ihren Ländern regierten, zu schützen.
- Die der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa beigetretenen Staaten haben vereinbart, die volle Anerkennung und den Schutz aller Arten von Eigentum sowie den Schutz des Rechts auf unverzügliche, gerechte und effektive Entschädigung im Falle einer widerrechtlichen Enteignung von Privateigentum zur Nutzung für öffentliche Zwecke zu erzielen und zu wahren.
- Die Länder von Zentral- und Osteuropa, dem Kaukasus und Zentralasien sind nach dem Kommunismus im Übergang zur Demokratie begriffen. Viele Länder begannen bereits mit dem schwierigen und schmerzlichen Versuch, das Unrecht der früheren totalitären Staaten wiedergutzumachen.
- Zahlreiche Länder in Zentral- und Osteuropa haben Gesetze erlassen, die eine Rückgabe von illegal und unrechtmäßig in Besitz genommenen, nationalisierten, beschlagnahmten oder auf sonstige Weise enteigneten Besitztümern vorsehen.
- Juristische oder administrative Einschränkungen, die vorschreiben, daß Antragsteller Einwohner oder Staatsangehörige des Landes sein müssen, von dem sie die Herausgabe von oder die Entscheidung für unrechtmäßig enteigneten Besitz fordern, sind willkürlich, diskriminierend und ein Verstoß gegen das internationale Recht.
- Die rechtsstaatlichen Verordnungen und die demokratischen Normen schreiben vor, daß die Maßnahmen von Regierungen ihren administrativen Behörden nach Maßgabe der von den Parlamenten oder gesetzgebenden Körperschaften erlassenen Gesetze ausgeübt werden, wobei diese Gesetze den internationalen Menschenrechtsnormen Rechnung tragen müssen.
- Es wurde deshalb beschlossen, daß das Repräsentantenhaus
(1) die Bemühungen zahlreicher zuvor totalitärer Staaten, sich mit der vielschichtigen und schwierigen Frage des Status von widerrechtlich enteigneten Besitztümern zu befassen, begrüßt;
(2) Staaten, die dies bisher noch nicht getan haben, auffordert, widerrechtlich enteigneten Besitz den rechtmäßigen Eigentümern zurückzugeben oder, wenn eine Rückgabe nicht möglich ist, unverzüglich eine rechtmäßige und rechtswirksame Entschädigung zu bezahlen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und in einer Weise, die gerecht, allgemeinverständlich und fair ist;
(3) zur Rückgabe von unrechtmäßig enteigneten Besitztümern an Religionsgemeinschaften auffordert;
(4) Kroatien, die Tschechische Republik, Lettland, Litauen, Rumänien, die Slowakei und sonstige Nationen, deren Gesetze oder Verordnungen die Rückgabe von oder die Entschädigung für unrechtmäßig enteignetes Vermögen auf Personen beschränkt, die im Land wohnen oder Staatsangehörige des Landes sind, von dem die Rückgabe oder Entschädigung verlangt wird, auffordert, diese Einschränkung aufzuheben und
(5) frühere totalitäre Staaten auffordert, Gesetze die eine Rückgabe von oder Entschädigung für widerrechtlich enteignetes Vermögen vorsehen, zu erlassen und wirkungsvoll in Kraft zu setzen. Das Repräsentantenhaus wird eine Kopie dieses Beschlusses an den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika weiterleiten."