Am Freitag dem 12.02.2016 lag ein Handzettel von einen
Schornsteinfegermeister mit einen Termin (Abgaswegeprüfung) für den drauffolgenden Montag dem 15.02.2016 in meinem
Briefkasten. Lediglich der Name mit dem Hinweis Schornsteinfegermeister und eine Reihe von Festnetz-, Handy- und Fax-Nummer waren
aufgeführt (keine Adresse bzw. Anschrift)
Ich gebe zu, ich war sauer darüber so kurzfristig einen
Termin vorgesetzt zu bekommen.
Habe dann doch sofort den Hinweis "bitte vereinbaren
Sie im Verhinderungsfall rechtzeitig einen Ersatztermin.." war genommen
und diesen Schornsteinfegermeister angerufen. Dieser meldete sich ohne Namen,
so das ich nach gefragt habe mit wem ich über spreche (sind Sie der Herr ...).
Ich habe dann gefragt, was für Kosten für die Abgaswegeüberprüfung auf mich zu
kommt. Darauf habe ich die Antwort bekommen das kommt darauf an, er müsste erst
mal die Heizungsanlage sehen. Habe ihn darauf hin gewiesen dass meine
Heizung wegen eines Defektes ausgefallen ist. Worauf ich als Antwort bekam,
dies wäre kein Problem.
Nach dem er mir den Hinweis gegeben hat, er könnte mir
Schwierigkeiten bereiten, wenn ich Ihn nicht die Arbeiten ausführen lasse, habe
ich einen Termin mit diesen Herrn für den 03.03.16 vereinbart.
In der Zwischenzeit habe ich mich über eine
Abgaswegeüberprüfung per Internet informiert. Ergebnis was ich darüber gefunden
habe: das ich eine freie Handwerkerwahl
habe.
Ich habe mich darüber geärgert, dass mir ein Handwerker das
Grundrecht meines Eigentums beschneiden will.
Am 01.03.2016 habe ich den Termin für die
Abgaswegeüberprüfung mit den Hinweis auf freien Wettbewerb abgesagt. Die
Reaktion kam 3 Minuten später indem er mich versuchte telefonisch zu erreichen, legte dann aber auf bevor ich das Gespräch angenommen habe.
Am 04.03. kam dann der Brief vom Amt
nach Mitteilung des zuständigen bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfegers (BSF]
Peter Webster (Kessingstr. 5, 45277 Essen, Tel.: 0201 -
589868) kann die
vorgeschriebene Feuerstättenschau in Ihrem Hause nicht
durchgeführt werden, da Sie mehrfach die in ortsüblicher Weise angekündigten Termine
nicht beachtet bzw. abgesagt haben.
Ihr Schreiben an BSF Webster vom 01.03.2016 liegt mir in
Kopie vor. Darin äußern Sie, dass heutzutage freier Wettbewerb auch im
Schornsteinfegerwesen bestehe. Dieser gilt jedoch nur für die Kehr-und
Überprüfungsarbeiten. Die im Betreff genannte Feuerstättenschau zählt zu den
sog. hoheitlichen Arbeiten, die ausschließlich der zuständige bevollmächtigte
BSF - in diesem Fall Herr Webster - ausführen darf.
Aus vorgenannten Gründen bitte ich deshalb, umgehend
innerhalb der nächsten 2 Wochen mit dem o.g. BSF einen Termin für die
Durchführung der erforderlichen Arbeiten zu vereinbaren und diese durchführen
zu lassen.
Falls die Feuerstättenschau nicht innerhalb der gleichen
Frist von 2 Wochen
durchgeführt wird, beabsichtige ich, Ihnen die v.g,
Forderung mit gebührenpflichtiger Ordnunqsverfüqunq (10,--€) unter Androhung
von Verwaltungszwang aufzugeben.
Gemäß § 28 Abs. 1 VwVfG gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit,
sich innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Schreibens schriftlich oder
mündlich zu der Angelegenheit zu äußern.
in diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass das Amt
für Stadtplanung und Bauordnung die o.g. Zwangsmaßnahmen selbstverständlich
nicht durchführen wird, falls Sie kurzfristig mit dem BSF einen Termin
vereinbaren und die erforderlichen Arbeiten ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Randbemerkung:
Die Erstabnahme wurde im Oktober 1999 durch dem BSF durchgeführt
mit der Bemerkungdas wir uns nie wieder sehen werden, da die
Gasbrennwertterme keine Arbeiten für Ihm haben werden.
Seit dem habe ich bis heute keinen BSF mehr gesehen. Es gab
nie eine Feuerstättenschau und auch keinen Feuerstättenbescheid in den ganzen Jahren bzw. eine Aufforderung.
Persönlich finde ich es eine freche Behauptung durch diesen
Herrn, dass ich mich weigre zu einer FSS. Ortsübliche Terminankündigung gab es bisher bis heute
nicht für eine FFS, lediglich für Abgaswegeprüfung
Hoffe das jemand mir helfen kann solche Vorgehensweise zu verhindern.
Gruß
Jürgen