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Falschverstandene Freizügigkeit

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fledermaus
Ehemaliges Mitglied

Ort: Südbayern

New PostErstellt: 28.06.07, 08:19  Betreff: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Ich ärgere mich gerade besonders über die doppelmoral unserer gesellschaft, und die unfähigkeit von eltern ihre kindern vor übergriffen zu schützen.

Aktuell wird das wieder deutlich durch die haft des siebzehnjährigen jungen in der türkei der angeblich eine 13 jährige britin eindeutig mißbraucht haben soll.

Es ist schlimm genug wenn ein 17 jähriger nicht weiß wo schluß ist mit lustig, nein, da lassen eltern ihre 13 jährige tochter bis zu den morgenstunden in discos rumhängen, und niemand kommt auf die idee den fehler bei den eltern zu suchen die augenscheinlich vergessen haben ihren kindern eine angemessene werteerziehung zu vermitteln und ihren kindern die notwendige zuwendung zu teil werden lassen die kinder brauchen um sich nicht selbst in gefährliche situationen zu begeben.

In einer gesellschaft wo sich jeder nimmt was er braucht, jeden ausnützt wie es ihm gerade in den sinn kommt, und erst nachdenkt wenn er in der patsche sitzt ist es nicht verwunderlich wenn derartige auswüchse vorkommen.

Und zu guter letzt setzt sich nun auch noch unsere kanzlerin für das wohl des peinigers ein.

Mir wird übel, was haben wir da nur für eine unverschämte person an der spitze unseres staates die sich für täter einsetzt und die opfer links liegen läßt.

Ich wünsche mir dass die türkischen behörden die sache eingehend prüfen und den jungen herrn der strafe zuführen die er nach dortigem recht zu erwarten hat und sich die dortigen behörden nicht von einer geldgiergen und spasshungrigen gesellschaft die keine grenzen mehr kennt einschüchtern läßt.

Und den eltern des jungen und des mädchens würde ich dringend raten sich gedanken über ihren geisteszustand zu machen und ob das fehlverhalten in dieser sache nicht die wurzel in ihrer eigenen gierigkeit und wurschtigkeit gegenüber ihren kindern hat.

Und die sich für den täter einsetzenden personen sollen sich in grund und boden schämen. Schämen sie sich ..............................!!!!!!!!!!!!!





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Nyx1206
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Beiträge: 3023
Ort: Nahezu am Arsch der Welt


New PostErstellt: 28.06.07, 11:08  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

Ich stehe der Sache mit sehr gemischen Gefühlen gegenüber... gerade, weil von Seiten der Medien sehr, sehr unterschiedliche Dinge zu hören waren (ich nehme jetzt einfach mal an, wir reden vom selben Fall).
Anfangs hieß es, das hätte alles aus beiderseitigem Wunsch stattgefunden - das hat wohl auch das Mädchen ausgesagt - später war es dann anders.
Ich erinnere mich da an den Fall eines gewissen Sängers, gegen den auch erst ausgesagt wurde, als die Sache Medienpräsent war... um Geld daran zu verdienen? Um das Gesicht der Familie zu wahren?

Ich denke nicht, dass sich die hiesige Regierung für das Wohl des Täters einsetzen will, so er denn ein Täter ist - die Rede war lediglich davon, ihn nach Deutschland zu überführen und die Ermittlungen hier weiterzuführen.
Ich weiß gar nicht, wie ich entscheiden würde... auf jeden Fall würde ich genau herausfinden wollen, was denn nun passiert ist, bevor ich jemanden in ein (ausländisches) Gefängnis einsperren lasse, weil er ein Täter sein könnte.
Wenn er ihr etwas angetan hat - dann ist die Entscheidung für mich völlig klar, dann soll und muss er seine gerechte Strafe bekommen - aber aufgrund der Reaktionen der Regierung denke ich einfach, dass man sich da wohl noch nicht so sicher sein kann, und jemanden auf Verdacht einzusperren ist auf ähnliche Art und Weise unmenschlich, wie die Tat selbst, so sie denn stattgefunden hat.

Wo ich Dir vollkommen Recht gebe ist die Tatsache, dass Eltern vieles verhindern könnten, wenn sie denn für ihre Kinder da wären - man muss seinen Kindern denke ich nichtmal verbieten, hier oder dort hinzugehen... ich war in dem Alter auch schon viel unterwegs, doch die wirklich schlimmen Dinge sind mir in der Schule passiert.
Ich denke, wenn man ein Vertrauensverhältnis zu seinen Kindern hat, kann man sie auch ruhigen Gewissens mal weggehen lassen - ich bezweifle zwar, dass nächtliche Discobesuche im Alter von 13 Jahren das richtige sind, aber Gefahren lauern wohl einfach überall im Leben, aber auch da können Eltern helfen und schützen, so sie denn da sind (wenn auch nur "geistig", ein Kind 24 Stunden am Tag zu überwachen wäre meiner Meinung nach auch absolut falsch).

Was ist nun mit dem möglichen Täter zu tun?
Ich weiß es nicht, und ich würde es nicht entscheiden wollen - ich hoffe einfach, dass er ein gerechtes Urteil bekommt.



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fledermaus
Ehemaliges Mitglied

Ort: Südbayern

New PostErstellt: 28.06.07, 11:52  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

Hi,

deine ausführungen habe ich sehr kritisch gelesen und stimme dir sicher auch in vielem zu.

Insbesondere in der verurteilung einer tat die der junge möglicherweise nicht oder nicht so begangen hat.

Da darf nichts unversucht gelassen werden die tatsächlichen gründe für die verschiedenen aussagen zu erforschen.

Seltsam ist nur, und wie du richtig sagst ist hier möglicherweise eine medienhetze der auslöser, dass wenn das mädchen es wirklich wollte, warum erzählt sie das dann auch noch ihren eltern und die rennen gleich in einem fremden land zur polizei.

Vielleicht stand das mädchen unter dem druck, weil sie aus der emotion herraus das erzählt hat, nun einen rückzieher zu machen um "das gesicht" zu wahren.

Kann sein, kann aber auch nicht sein.

Kann auch ein tatsächlicher mißbrauch gewesen sein der anfangs mit dem wollen des mädchens begonnen hat und dann ausgeartet ist.

Ist übrigens in vielen fällen so, darin ist ach meine überschrift insbesondere "falschverstandene.........." begründet.

Aber trotzdem muss ich sagen, ein mädchen, oder besser gesagt kind mit 13 jahren kann nicht einschätzen was los ist wenn ein pubertierender junge mit ihr zärtlichkeiten austauschen will oder wie auch immer.

Darin begründet ist ja die tatsache dass menschen unter 14 noch kinder sind die besonderen schutz brauchen. Auch wenn sie älter sind reagieren sie oft wie kinder, aber irgendwo hat muss ja mal eine grenze liegen und die ist nun mal 14.

Wenn nun ein 17 jähriger behauptet das mädchen hätte sich als älter ausgegeben, so wird dies zumindest über die türkische staatliche nachrichtenagentur herrausgegeben, so hat der junge wóhl gewußt dass mädchen unter 14 absolut tabu sind und besonders geschützt werden, wie käme es sonst zu seiner derartigen aussage.

Möglicherweise hatte er die absicht auf einen eindeutigen kontakt, und darin ist die anklage der türkischen behörden begründet. Alleine die absicht der s...........n Handlung ist in diesem land bereits strafbar.

Das gilt auch für fremde oder touristen.

Die frage die ich mir nun stelle. Warum haben die eltern des jungen die über diese eigenarten des landes wohl unterrichtet sein müßten mit dem jungen nicht auch darüber .....vorher..... geredet und um respekt gegenüber der besonderen gesetzgebung in diesem land gebeten.

Das ist das ärgernis überhaupt das mich beschäftigt.

Da fahren leute in ein land wo es warm ist und haben keine ahnung was alles passieren wenn man nicht den notwendigen abstand und den respekt der gesetzgebung des landes hat.

Fast bin ich mir schon sicher dass der junge zu hause das nicht so gemacht hätte und gerade diese einstellung ist ja schlimm.

Wenn man irgendwo fremd ist kann ich mich aufführen wie ich will????!!!!!!.

In dieser sache bin ich mir sicher dass die türkischen behörden die weitsicht besitzen die sache sensibel und besonders genau zu erforschen und aufzuklären.

Sitzen die dortigen behörden in einer solch pikanten angelegenheit in einem besonders sensiblen boot.

Es sollten sich aber nicht die hiesigen politiker einmischen und schon gar nicht die kanzlerin die in dieser sache heute persönlich eine rückholaktion abgekündigt hat. Das ist befremdlich und voreilig und völlig neben der sache.

Noch eines:

Die von dir als beispiel genannte sache mit dem bekannten sänger habe ich nur im ergebnis verfolgt.

Es ist schon befremdlich dass ein erwachsener mensch, ob nun mann oder frau ist egal, die distanz verloren hat und die verantwortung nicht erkennt dass erwachsene einfach nun mal einen ausreichenden abstand zu (fremden) kindern zu wahren haben. Das hat er wohl nicht gehabt, dies hat er selbst eingeräumt. Und da liegt der hase im pfeffer für mich.

Die notwendige und respektvolle distanz nicht gewahrt zu haben.

Das meine ich ist mehr als notwendig, darüber mal besonders nachzudenken.





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fledermaus
Ehemaliges Mitglied

Ort: Südbayern

New PostErstellt: 28.06.07, 12:12  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

Vielleicht ist meine etwas strenge reaktion auf diesen thema auf die besonderheit meiner eigenen vergangenheit zurückzuführen.

Jedenfalls möchte ich klarstellen dass ich nicht dazu übergehe allein mögliche täter bereits zu verurteilen, das liegt mir fern, auch möchte ich nicht dass meine ausführungen als verurteilung der elter, der politiker und sonst welchen personen verstanden werden.

Ich möchte lediglich meinen besonderen unmut darüber zum ausdruck bringen dass es scheinbar nicht wenige menschen gibt die die distanz zum gegenüber nicht oder nicht mehr wahren können, und dies möglicherweise eine "gesellschaftskrankheit" geworden ist in den persönlichen und/oder intimen abstand einzudringen um seine geheimsten oder einfachsten triebe auszuleben. 

Das gilt für alle bevölkerungsschichten, altersgruppen und ist unabhängig der herkunft und sonstigen eigenarten.

Und dies ärgert mich und schmerzt mich einfach.





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Nyx1206
Administrator

Beiträge: 3023
Ort: Nahezu am Arsch der Welt


New PostErstellt: 28.06.07, 14:10  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

Tja... alles, was wir hier tun können ist wohl, Mutmaßungen und wilde Theorien darüber aufzustellen, was passiert sein könnte oder auch nicht... oder aber, wir warten einfach ab.
So oder so ist es eine Sache, die noch viel Kritik seitens der Bevölkerung mit sich ziehen wird, denke ich... das Thema ist wohl einfach zu heikel, um es durch irgendeine Maßnahme allen recht machen zu können.

Dass sich in Deutschland für den mutmaßlichen Täter eingesetzt wird, kann man aber wohl nicht sagen, denn auch hier laufen nun die Ermittlungen... ich finde, das ist nur fair und richtig so und ich hoffe (und gehe davon aus), dass die Sache aufgeklärt wird... mal abwarten.



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teufel666
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New PostErstellt: 29.06.07, 01:17  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

Man kann sich über diese Sache so viel diskutieren wie man will, und man wird immer noch nicht schlauer. Erst heißt es es war gegenseitiges Einverstaändnis, dann wieder anderst. Dann hat sich die 13 jährige angeblich als 15 Jährige ausgegeben. Es gibt mitlerweile so viele Versionen von dieser Geschichte, dass man nicht mehr einschätzen kann, welche nun die richtige ist. Aber eins steht fest. Die Bedingungen unter den der Junge festgehalten wird, sind menschenunwürdig. Selbst wenn er er ein Täter ist. Wobei noch festgestellt werden müsste wie weit er ein Täter ist, weil genaueres in den Medien nicht gesagt wurde. Ist eine solche haltung eine Sauerei. Und wenn sich rausstellt, das er nichts verbrochen hat, ist es noch eine größere Sauerei. Was recht ist muss auch recht bleiben. Das heißt aber auch gleiche stafen, für gleiches Vergehen. Und wir leben nicht mehr in Mittelalter, das bereits in der Untersuchungshaft man festgehalten wird wie ein Tier, obwohl die Schuld noch nicht bewiesen ist. Das ist der Hauptgrund warum sich die politik einschaltet. Menschenrechte gelten auch für Tatverdächtige, wenn auch in eingeschränkten mass.


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"Was für ein Meisterstük ist der Mensch! Wie edel durch die Vernunft! Wie unbegrenzt in seinen Fähigkeiten! An Gestalt und Bewegungs-Kraft wie vollendet und bewundernswürdig! Im Würken wie ähnlich einem Engel! Im Denken wie ähnlich einem Gott! Die schönste Zier der Schöpfung! Das vollkommenste aller sichtbaren Wesen! Und doch, was ist in meinen Augen diese Quintessenz von Staub?" William Shakespeare
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Jai
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 29.06.07, 11:58  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: teufel666
    Menschenrechte gelten auch für Tatverdächtige, wenn auch in eingeschränkten mass.


Ich schließ mich dir in allem was du geschrieben hast mit meiner Meinung an, vor allem aber in obrigem Satz.
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fledermaus
Ehemaliges Mitglied

Ort: Südbayern

New PostErstellt: 29.06.07, 18:51  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

Völlig richtig, menschenrechte gelten für alle.

Leider aber nicht für die mißbrauchten in dem moment in dem sie mißbraucht werden.

Und deren menschenrechte wurden zuerst verletzt, nämlich von dem menschen der dann irgendwann auf seine menschenrechte pocht und über unmenschliche haftbedingungen klagt.

Ich kenne die gefängnisse in der türkei nicht, und bin auch nicht scharf darauf sie kennenzulernen.

Mitleid mit denen, auch dem jungen mann der jetzt dort einsitzt, habe ich allerdings keine spur.

Eines ist jedenfalls sicher. So schnell kommt man nicht ins gefängnis, auch nicht in der türkei, und wenn man in u-haft kommt sollte das auch einen grund haben.

Andere länder, andere sitten, und man sollte tunlichst darauf achten dass man sich in anderen ländern vorher informiert was strafbar ist und was nicht, das gilt auch für deutsche staatsbürger und ganz besonders für solche die glauben kinder zu sexuellen handlungen bewegen zu können, ob nun gewollt oder nicht ist gleich, kind bleibt kind und alles was unter 14 ist ist ein kind.

Man sollte sich lieber über das mädchen gedanken machen, wie es ihr geht, ob sie unterstützung hat, professionelle hilfe, usw., das ist viel wichtiger als sich über einen möglichen täter oder gar einen täter gedanken zu machen ob er auch schön zu essen hat da im gefängnis, oder ob das duschwasser auch schön warm ist,................

Man erkennt in meiner schreibe einen leichten hauch von hass, stimmts?

Ists ein wunder?

Ich vertraue da den gerichten in der türkei, ich kenne dieses land ziemlich gut, aber wenn er ein täter war kann ihm dort wo er jetzt ist keiner mehr helfen, und vielleicht überlegt er sich in zukunft wen er wo angräbt und wen wo nicht.

Und wenn er kein täter war hat er trotzdem ein kind angegraben und das ist eklig genug. Und dann war ihm die u-haft in der türkei eine lehre fürs leben sowas in zukunft besser vorher zu überlegen.

Aber wie gesagt, ich bin mir sicher dass die türkischen gerichte den richtigen weg wählen, die sind ja auch nicht von gestern und auch nicht aus der steinzeit.

Ich schließe damit dieses thema für mich ab.





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Nyx1206
Administrator

Beiträge: 3023
Ort: Nahezu am Arsch der Welt


New PostErstellt: 29.06.07, 19:58  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

Es ist völlig klar, dass einem das Wohl des Opfers (so es denn Opfer war, sicher ist das ja nun nicht) wichtiger sein sollte als das Wohl eines Täters, aber wie schon festgestellt - es ist nicht sicher, ob er ein Täter ist.
    Zitat: fledermaus

    Völlig richtig, menschenrechte gelten für alle.

    Leider aber nicht für die mißbrauchten in dem moment in dem sie mißbraucht werden.

    Und deren menschenrechte wurden zuerst verletzt...


Richtig - im Fall eines M*ssbr**chs wurden die Rechte des Opfers in der Tat zuerst missachtet - auch ich weiß, wovon ich da spreche.
Trotz allem bin ich kein Freund von "Auge um Auge, Zahn um Zahn" - weil mir unrecht geschehen ist, muss man niemand anderes menschenunwürdig behandeln - ich wäre auch für härtere Strafen für Täter, aber erstens fragt mich keiner, zweitens leben wir in einem Staat, in dem es nun mal keine Selbstjustiz gibt und drittens sehe ich die menschenunwürdige Behandlung eines Menschen aus dem Grunde, dass er anderen unrecht getan hat, ein bisschen als Kindergarten-Getue an: "Er hat Pipi in mein Förmchen gemacht, da habe ich ihn gehauen!"
Ich will die Sache keinesfalls ins Lächerliche ziehen, aber ich bin der Meinung, dass jedem Menschen eine menschenwürdige Behandlung zusteht - zumal in diesem Falle noch nicht einmal klar ist, ob der "Täter" wirklich ein solcher ist.
    Zitat: fledermaus
    Und wenn er kein täter war hat er trotzdem ein kind
    angegraben und das ist eklig genug. Und dann war ihm die u-haft in der
    türkei eine lehre fürs leben sowas in zukunft besser vorher zu
    überlegen.

Stimmt - dann hat er trotzdem ein Kind "angegraben"... ein Kind, welches ihm möglicherweise vorgelogen hat, älter zu sein, als es war - ich habe gerade eine Zeit lang mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet, und ich kann heutzutage nicht schätzen, ob ein Mädchen 13 oder 15 ist.
Man mag auch das dann eklig finden oder auch nicht, aber es geht hier gar nicht darum, ob irgendetwas eklig ist - es geht darum, dass dort möglicherweise ein Mensch unter menschenunwürdigen Bedingungen wegen etwas im Gefängnis sitzt, was er so nicht getan hat, und ich denke, dass das einfach nicht sein muss.


    Zitat: fledermaus
    Man erkennt in meiner schreibe einen leichten hauch von hass, stimmts?

Das stimmt, und dazu kann ich nur sagen, dass ich weiß Gott kein Mensch bin, der M*ssbr**ch (gerade an Kindern) gutheißt oder verharmlost, aber ich bin gerechtigkeitsfanatisch - und das, was da passiert, ist in meinen Augen nicht gerecht.







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fledermaus
Ehemaliges Mitglied

Ort: Südbayern

New PostErstellt: 29.06.07, 21:22  Betreff: Re: Falschverstandene Freizügigkeit  drucken  weiterempfehlen

Eigentlich sah ich das thema zumindest für mich abgeschlossen, leider kann ich einige meinungen meiner vorschreiber nur akzeptieren und respektieren jedoch nicht teilen, aber möchte diese nach in deutschland geltendem recht kommentieren.

Egal ob dem jungen das mädchen etwas vorgelogen hat dass es 15 sei oder nicht, zum zeitpunkt der unbestrittenen sexuellen handlung, diese hat auch nach aussage des jungen tatsächlich stattgefunden, war das mädchen 13. Also noch ein kind.

Sexuelle handlungen an kindern sind strafbar!!!!!

Egal ob es gelogen hat oder nicht, es ist und bleibt ein kind, und kinder gehen nun mal straffrei aus auch wenn sie lügen. Das ist gesetz und ist richtig so.

Der Junge hätte dem mädchen nicht glauben schenken dürfen, er hätte im zweifel keine sexuelle handlung vornehmen dürfen. Die tatsache dass das mädchen ihn angelogen hat und er möglicherweise aufgrund seines alters auch nicht voll straffähig ist kann zu einer milderung führen.

Täuscht aber nicht über die tatsache hinweg dass er sich an einem kind sexuell vergriffen hat.

Punkt um, weil das so oder im ähnlichen wortlaut gesetz, auch in deutschland ist.

Nachdem er diese sexuelle handlung in einem anderen land gemacht hat als deutschland wird der junge in dem land nach deren gesetzen verhaftet oder wie auch immer behandelt. Das ist internationales gesetz und auch nicht wegzudiskutieren sondern legal und auch richtig so.

Er muss sich so behandeln lassen wie dies nach geltendem recht in dem land wo er die tat der sexuellen handlung an einem kind begangen hat üblich und rechtens ist.

Man kann darüber diskutieren ob die methoden in diesem land nach unserem verständnis zu hart sind oder nicht. Das können wir, die die keine derartige tat vollzogen haben, auch leicht tun weil auch nicht das opfer, bzw. nicht das kind waren.

Ist aber im internationelen recht so gergelt wie dies jetzt passiert.

Das halte ich für richtig und fair.

Weil:

Wenn ich ein fremdes land besuche habe ich die dortigen rechtssysteme zu kennen und mich danach zu richten.

Wenn ich das nicht will muß ich zuhause bleiben.

Es wäre ungerecht wenn deutsches recht in der türkei nur für deutsche gelten würde und türken dort nach türkischem recht behandelt würden.

Türkische bürger werden in deutschland nach deutschem recht behandelt wenn die straftat in deutschland ausgeführt wird.

Deutsche bürger werden in der türkei nach türkischem recht behandelt wenn die straftat in der türkei ausfeührt wurde.

So ist das nun mal.

Ich bin auch nicht für selbstjustiz oder für sandwerfen und weiß ich nicht alles.

Sondern ich bin für die einhaltung internationaler rechtsnormen auf basis der von jedem staat erlassenen eigenen gesetze.

Dies passiert genau so in diesem falle, weshalb ich weder mitleid mit dem jungen habe noch an den rechtsnormen was zu mäkeln habe.

Ich bin der persönlichen meinung dass ein 17 jähriger junger mann der in einem jahr volljährig wird nicht einfach seinen pippi in ein kind halten kann oder was immer er auch damit angestellt hat, er hat dies vorher zu überlegen und seine triebe unter kontrolle zu halten. Das kann man auch von einem 17 jährigen verlangen und dies regelt auch genau so das gesetz.

Wäre er auch ein kind wäre es was anderes aber er ist strafmündig nach dem jugendgesetz zu behandeln. Oder so, aber das werden die richter richtig entscheiden.

Bis dahin muss er sich den türkischen gefängnissitten beugen und seine lehren ziehen.

Es tut mir sehr leid dass wir sehr verschiedener meinung sind, meine meinung stützt sich jedoch nicht auf eine persönliche fehde sondern auf die geltende rechtsprechung, ob sie nun hart ist oder nicht steht hierbei nicht zur debatte.

Es steht für mich auch nicht zur debatte was passiert sein könnte.

Gemäß der in der türkischen staatlichen nachrichtenagentur zu lesenden aussage  des jungen räumt er die sexuellen handlung an dem mädchen(kind) ein.

Und das ist strafbar.

Und es tut mir sehr leid wenn ich sagen muss dass ich persönlich dies sehr schlimm finde und auch eklig. Das ist nur meine meinung. Mehr nicht.

Und von dieser meinung werde ich unter den bisher bekannten umständen keinesfalls abweichen.

Und mitleid habe ich für den jungen auch nicht sondern NUR für das mädchen.

Entschuldigung für meine klare und unmißverständliche ausdruckweise und es tut mir leid wenn ich mit meiner meinung das empfinden anderer menschen nicht gewürdigt oder beachtet habe. Dies war nicht meine absicht.





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