Danke fuer die Aufklaerung Peter:-)) Im Deutschen nennt man das Erbbaurecht, wenn das Grundstueck dem Staat gehoert und der Erbauer des Hotels (bzw. Objekts) einen befristeten Zeitraum zur Nutzung hat :-)) Die meisten Erbbaurechte in D liefen 99 Jahre, wenn mich mein Gedaechtnis aus meiner deutschen Notariatszeit nicht im Stich gelassen hat:-))
LG
Rita
PS. Ist das Hotel selbst auch Staatseigentum????