Arbeitsgemeinschaft Tauschringe im Dialog
Tauschringe-Dialogliste - permanenter Workshop
Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern. Beteilige mich, und ich werde es verstehen. (Lao Tse, 6. Jh. v. Chr.) Nach dem Bundestreffen der Tauschringe 2005 in Berlin wurde dieses Forum gegründet. Seitdem folgen wir der alten Weisheit, die Heute wichtiger denn je ist. Das Forum war und ist Heimat der AG Tauschringe im Dialog und wird auch die Zukunft der Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe. Herzlich willkommen!
 
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harr
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New PostErstellt: 12.07.13, 14:26     Betreff: Re: Interessante Informationen in der Datenverarbeitungklausel an der Einladung zum BATT 2013

Hallo Klaus,

die Frage war: "Wer ist eigentlich der Veranstalter des BATT 2013 im rechtlichen Sinne?"

In deiner Antwort unterscheidest du zwischen de jure und de facto. Also zwischen dem rechtlichen Veranstalter und dem tatsächlichen Veranstalter:
  • "de jure hat der Verein die Verträge bezüglich der Unterkünfte und Veranstaltungsräume abgeschlossen."
  • "de jure vermittelt die Zeitbörse Unterkünfte,"
  • "de jure stellen Mitglieder der Zeitbörse Unterkünfte usw."
Aber: "De Facto ist und bleibt aber das BATT 2013 Organisationsteam der faktische Veranstalter. Dort werden alle inhaltlichen und vertraglichen Entscheidungen demokratisch abgestimmt und beschlossen."

Das BATT 2013 Orgateam besteht zur Zeit nur noch aus sechs Personen, also sehr viel weniger, als beim BATT 2012 beauftragt wurden. Zwei dieser sechs Personen sind Vorstände des VzFbE (du und Peter), zwei sind Vorstände der Zeitbörse (du und Horst). Daneben gibt es noch drei Freiwillige aus anderen Tauschringen (Frank, Susanne, Thomas).

Wer hat nun den VzFbE "de jure" damit beauftragt, Verträge abzuschließen, Gelder anzunehmen und Teilnehmerdaten zu verwalten?

Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, bilden die sechs Personen des BATT 2013 Organisationsteam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, mit dem gemeinsamen Zweck, das BATT 2013 in Kassel vorzubereiten und durchzuführen. Damit müsste diese GbR nicht nur im tatsächlichen, sondern auch im rechtlichen Sinne Veranstalter des BATT 2013 sein, oder?

Harald Friz


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