Arbeitsgemeinschaft Tauschringe im Dialog
Tauschringe-Dialogliste - permanenter Workshop
Sage es mir, und ich werde es vergessen. Zeige es mir, und ich werde mich daran erinnern. Beteilige mich, und ich werde es verstehen. (Lao Tse, 6. Jh. v. Chr.) Nach dem Bundestreffen der Tauschringe 2005 in Berlin wurde dieses Forum gegründet. Seitdem folgen wir der alten Weisheit, die Heute wichtiger denn je ist. Das Forum war und ist Heimat der AG Tauschringe im Dialog und wird auch die Zukunft der Interessengemeinschaft deutsche Tauschringe. Herzlich willkommen!
 
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harr
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New PostErstellt: 13.07.13, 18:29     Betreff: Re: Interessante Informationen in der Datenverarbeitungklausel an der Einladung zum BATT 2013

Hallo Klaus,

wer beim BATT 2012 auf wessen Wunsch was getan hat, ist meines Wissens das zentrale Streitthema bei der Abrechnung des BATT 2012. Den Streit können wir hier nicht lösen. Hier geht's um das BATT 2013 und die Datenverarbeitungsklausel.
    Zitat:
    Generalverdacht geht gar nicht. Ich meine: Vertrag kommt von vertragen. Schummeln führt zu Streit. Geht also auch gar nicht.
Falls es dich beruhigt, mein MIsstrauen gegenüber dem VzFbE entspringt keinem paranoiden Generalverdacht, sondern der persönlichen schlechten Erfahrung mit dem VzFbE. Ich erinnere nur an das Treffen am 1. Juni 2013 in Kassel, über das einiges hier im Forum nachzulesen ist, und an die ganzen Streitereien während und nach des Treffens. Ein schönes Beispiel dafür, wie sehr es sich lohnt, gerade beim VzFbE genau nachzulesen, findet sich in den Berliner Fragen an den VzFbE (http://www.tauschwiki.de/images/d/db/2013_Fragen_an_den_VzFbE.pdf)

Streit entsteht nicht nur beim Schummeln (im Sinne eines Vertragsbruchs), sondern auch beim Aushandeln eines Vertrags, wie sich am 1. Juni aber auch in der Diskussion hier zeigte. Wie reagiert der eine Vertragspartner (Veranstalter des BATT 2013) auf Zweifel und Fragen des anderen Vertragspartners (potentieller Teilnehmer des BATT 2013)? Fördert es das Vertragen, wenn der eine Vertragspartner schreibt: "schräge Interpretation", "Kommentare verkneife ich mir hier und jetzt", "schade … um die Zeit, … solchen Unsinn richtig zu stellen", "nicht gewillt, eine Information einfach mal als solche wahrzunehmen", "Vielleicht denkst Du mal ... nach", "Geht also auch gar nicht"?

Ich persönlich schätze ja die Kombination aus einem einfachen, verständlichen Vertrag und begleitenden FAQ. Hier im konkreten Fall erscheint es mir sinnvoll, die Seite mit den Veranstalterinformationen (http://www.batt-online.de/index.php/Die_Veranstalter_des_BATT_2013) zu überarbeiten und in einer FAQ auf Punkte wie die Datenverarbeitungsklausel einzugehen.

Ohne die Diskussion hier hätte ich nicht gewusst, wer a) der Veranstalter des BATT 2013 ist und b) dass die Datenverarbeitungsklausel kein Opt-In für Werbung des VzFbE beinhaltet.

Harald

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